Nachdem ich mir nochmal das Ursprungsinterview (und auf nur das beziehe ich mich in diesem Post, siehe
http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/sie-konnen-es-nicht-lassen-1.2620328) angesehen habe verstehe ich einen Teil der Aufregung nicht, bzw. deute einen Teil davon als künstlich hochgepuscht oder eben entsprechend so gedeutet.
Zitat
Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?
Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
Zitat Ende
Ich sehe nicht direkt, wo sie etwas persönlich fordert oder gutheißt. Sie nennt das eben als letzte aber mögliche Reaktion oder als mögliches Mittel. Das kann man höchstens zwischen den Zeilen behaupten bzw. unterstellen, nur wird das vielen Überschriften in den bzw. manchen Nachrichten nicht gerecht wo etwas von direkten Forderungen ihrerseits steht oder so impliziert wird.
§11 Absatz 1 UZwG
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
Vermutlich ist es politisch derzeit grundsätzlich nicht gewollt oder auch gar nicht notwendig (ist ja alles situationsabhängig), aber so steht es zumindest im Gesetz.
Ich bin kein Polizist - ob hier noch andere Normen eine Rolle spielen können ist vermutlich sehr wahrscheinlich, aber ich weiß nicht welche. Klar ist auch, dass natürlich Grundsätze der Verhältnismäßigkeit in jedem Verwaltungshandeln irgendwo eine Rolle spielen, folglich auch bei Exekutivmaßnahmen.
Nur stehts halt erst mal im Gesetz und vielleicht muss man dann weniger an Einzelpersonen denken die einfach nur die Grenze überwinden wollen indem sie irgendwo einen Zaun überwinden - vielleicht muss man hier an eine Eskalation denken wo eine Art "Stürmung" vonstatten geht.
Kurzum fasse ich nochmal meine Ansicht dazu zusammen: Verstehe die Aufregung nicht so ganz. Da war kein blutrünstiger oder dummer Wortlaut (den Reaktionen mancher entsprechend) dabei. Ich sehe ihn zumindest gerade nicht. In Teilen sehe ich die AfD übrigens auch relativ kritisch, ehe jemand hier meint, ich halte die Fahnen hoch. Fraglich ist, ob sie in breiten Bereichen Kompetenzen vorweisen oder erhalten kann. Nur wie gesagt ... in dem speziellen Fall sehe ich einen künstlichen Shitstorm.