Firmung gegen den eigenen Willen!
21.03.2010 um 13:50@JackFrost
Die Kirchensteuer zahlt allerdings der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.
Auch, wenn der Arbeitgeber ungläubig ist, übrigens.
Die Kirchensteuer zahlt allerdings der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer.
Auch, wenn der Arbeitgeber ungläubig ist, übrigens.