Shurke schrieb:Wenn jemand aber z. B. den Mörder seiner Tochter umgebracht hätte, dann gäbe es für mich keinen Grund, warum ich nicht mit dieser Person reden sollte.
Nachvollziehbar - aber impulsive Menschen sagen mir wenig zu.
Arg wenig nachvollziehbar finde ich es hingegen, wenn sich jemand für sein noch lebendes Kind rächt. Dann muss das Kind, zusätzlich dazu Opfer eines Verbrechens geworden zu sein, auch noch mit der Abwesenheit eines Elternteils (Haftstrafe) zurechtkommen. Wirkt mir - abgesehen davon, ein Verbrechen begangen zu haben - nicht weit überlegt... Das Kind würde das Elternteil jetzt erst recht brauchen.
@BundeskanzleriMeine Zustimmung. "Mit jemandem reden" ist ja nicht zwingend: Ausführlicher privater Umgang, befreundet sein.