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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.01.2024 um 00:35
@Freigeist38
Niemand sagt, dass er sich das so vorgestellt oder geplant hat. Wenn er der Täter war, hat er sicher nicht nachts das Haus verlassen mit dem Vorsatz, Hanna zu erschlagen und in den Fluss zu werfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.01.2024 um 00:43
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Niemand sagt, dass er sich das so vorgestellt oder geplant hat. Wenn er der Täter war, hat er sicher nicht nachts das Haus verlassen mit dem Vorsatz, Hanna zu erschlagen und in den Fluss zu werfen.
Aha eine übersexualisierte affektat?
Der war so sowas von horny, so hoffnunglos verliebt oder wie mal spekuliert abgewiesen oder chancenlos das er so irrational wird alles und alle Konsequenzen und heutigen ermittlungsmöglichkeiten ausblendet,das er in der nähe einer DISKO und wohnorten eine frau tötet..
Kann sein muss aber nicht gerade in anbetracht seiner Charakterbeschreibung und Psycholog. Gutachtens spricht nichts für so eine mögliche affektat und irrationalität


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.01.2024 um 01:33
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Könnte es nicht eher sein, dass das unpassend formuliert wurde? Nach dem Motto "wann hast du von der Toten (Hanna) erfahren?"
Interessanter als die Frage wäre seine genaue Antwort. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sowohl Mutter wie auch Sohn befragt wurden, wer was genau gesagt hat. Wenn die Mutter am 3.10. irgendwann am frühen Abend zu ihm was in der Art gesagt hätte wie „Stell dir vor, bei Kaltenbach haben sie heute nachmittag eine tote Frau im Wasser gefunden, ist das nicht furchtbar, das hat mir xyz erzählt, und der hat es von abc“ und Mutter wie Sohn so eine Mitteilung der Mutter bestätigt hätten, wäre das ja möglich.

In diesem Fall hätte die Mutter dem Sohn aber nicht erzählen können, dass die bei Kaltenbach gefundene Tote aus Aschau stammt und es sich um Hanna W. handelt, denn zu diesem Zeitpunkt war Hanna noch nicht identifiziert. Dass sie ertrunken war und nicht bereits tot in die Prien gelangt ist, wusste da die Öffentlichkeit auch noch nicht. Sollte S also am Abend des 3.10. Verena gegenüber nicht nur etwas von einer tot bei Kaltenbach aus der Prien gezogenen Frau erwähnt haben, sondern darüber hinaus noch weitere Einzelheiten, zB dass die Tote aus Aschau kommt, Hanna W. ist, welche Verletzungen sie hatte, also Sachen, die er weder von seiner Mutter noch von sonstwem erfahren haben kann, weil sie da noch nicht bekannt waren, spricht das für Täterwissen.

Noch mal: Es wäre äußerst wichtig, zu wissen, was die Beteiligten im Wortlaut bei ihren Vernehmungen wiedergegeben haben. Das steht in den Akten, die Gericht, StA und Verteidigung vorliegen, uns aber nicht. Irgendwelche kurzen Zusammenfassungen bzw. Interpretationen durch Medien helfen kaum weiter.


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13.01.2024 um 08:35
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Aha eine übersexualisierte affektat?
Der war so sowas von horny, so hoffnunglos verliebt oder wie mal spekuliert abgewiesen oder chancenlos das er so irrational wird alles und alle Konsequenzen und heutigen ermittlungsmöglichkeiten ausblendet,das er in der nähe einer DISKO und wohnorten eine frau tötet..
Kann sein muss aber nicht gerade in anbetracht seiner Charakterbeschreibung und Psycholog. Gutachtens spricht nichts für so eine mögliche affektat und irrationalität
Die Gutachter werden halt auch nicht in den Kopf des Angeklagten reinschauen können. Die interviewen den Angeklagten an ein paar Tagen und haben wohl auch Unterlagen über ihn, aber damit können sie ja nicht jedes Verhalten zu jeder Zeit voraussagen.

Sie tun sicherlich ihr Bestes. Aber die Möglichkeiten sind begrenzt, egal wie gut der Experte ist. Affekttaten sind prinzipiell schon möglich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.01.2024 um 09:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich bin mir ziemlich sicher, dass sowohl Mutter wie auch Sohn befragt wurden, wer was genau gesagt hat. Wenn die Mutter am 3.10. irgendwann am frühen Abend zu ihm was in der Art gesagt hätte wie „Stell dir vor, bei Kaltenbach haben sie heute nachmittag eine tote Frau im Wasser gefunden, ist das nicht furchtbar, das hat mir xyz erzählt, und der hat es von abc“ und Mutter wie Sohn so eine Mitteilung der Mutter bestätigt hätten, wäre das ja möglich.
Dann wäre es plausibel erklärt, was ich aber nicht annehme. Angenommen, er hat nicht ausgesagt, dass seine Mutter schon Details erwähnte, dann gehe ich immer noch davon aus, dass seine Mutter nicht darlegen konnte, dass und woher sie am Abend des 03.10. bereits von dem Leichenfund bei Kaltenbach gewusst haben könnte (sofern sie die Angabe ihres Sohnes überhaupt bestätigt hat).
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Hier noch der Vollständigkeit halber:
Den im Zitat erwähnten Frühwisser kann man nicht mit der Mutter bzw. ganz Aschau gleichsetzen. Wenn ich es richtig verstehe, dann hat die Person, die Hanna in Kaltenbach gefunden hat, es den Nachbarn weitererzählt und das ist vereinzelt bis zu jungen Leuten aus dem Kreis um Hanna vorgedrungen, wobei allen da noch unklar war, um wen es sich bei der Toten handelt. Einer aus Kaltenbach bzw. einer mit direktem Draht zum Nachbarn des Finders der Leiche hat im Eiskeller gearbeitet und es dort zwischen 16.00 und 17.00 Uhr einem Kollegen erzählt, wobei "am Sonntag" auch nicht passt, weil der 03. der Montag war.
Die meisten im Kreis um Hanna erfuhren von dem Leichenfund in der Nacht vom 3. auf den 4. oder später.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 09.11.2023:Die meisten erfuhren es dann auch in der Nacht vom 3 auf den 4., mache aber auch erst am 4. da sie gearbeitet haben.
Meiner Meinung nach kann man ausschließen, dass Sebastian T's Mutter am 03.10. gegen 18.30 Uhr - ebenso wie der genannte Mann mit direktem Draht zum Finder der Leiche - von einer Toten in Kaltenbach wusste und ihrem Sohn davon berichten konnte.

Solange beide darüber schweigen und die Angabe nicht erklärt ist, kann man daher durchaus eine Falschbehauptung in der Aussage des Angeklagten annehmen und diese auch gegen ihn verwenden. Sollte er tatsächlich gesagt haben, dass seine Mutter auch den Namen der Toten am 03.10. erwähnte, ist das natürlich erst recht eine auffällige Lüge.

Wenn er der Täter war, dann musste er sich bei seiner Aussage überlegen, wann er denn als Nichttäter von der Getöteten erfahren haben könnte. Er hat sich auffälligerweise nicht für das Lesen von Berichten im Handy am 04.10. entschieden, sondern für den 03., als er vermutlich die Polizeifahrzeuge auf dem Parkplatz sah. Das war bei seiner Rückkehr aus Traunstein. Mit den Polizisten hat er aber nicht gesprochen, also hat er einfach die nächste Person genannt, mit der er gesprochen hat, seine Mutter. Bei dieser Aussage hat er sich mMn. "verplappert".


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13.01.2024 um 09:39
Eine frage an unsere superanwälte:
So Psychologisch gesehen schweigen doch EHER menschen die schuldig sind oder rät man auch in manchen fällen zu schweigen wenn man dem anwalt sagt"ich bin unschuldig"

Dann habe ich erfahren das ein anwalt nichts nochso schwere straftat den ein mandant gegenüber ihn gesteht,melden oder aufklären MUSS,aber sollte er in gewissen Dingen wie zb Kindesmissbrauch etc ein schlechtes gewissen haben DARF/KANN er seinen mandanten "auffliegen"lassen?
Er darf nicht lügen ,in einem Fall wo er sich trotz schuldbekenntnis zur Verteidigung und freispruch seines mandanten entscheidet kann er ja nichts anderes machen ausser in allen zweifel sähen was die Staatsanwaltschaft so hervorbringt(zeugenaussagen,proben und gewisse abläufe anzweifeln)
Wie verpackt man das als anwalt wenn man nicht nur gestanden bekommt schuldig zu sein sondern auch noch weisst,oder gar die beweise dazu hat,es aber nicht hervorbringt weil ein anwalt Schweigepflicht hat??


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13.01.2024 um 09:49
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Wenn das so passiert wäre, dann wäre das eindeutig Täterwissen und man bräuchte die Aussagen von Verena gar nicht.
Natürlich braucht man die, da er nicht gesteht und die Aussage verweigert, wird man dem Gericht gegenüber darlegen, dass diese von ihm damals getätigte Aussage (die eben Täterwissen beinhaltet) bestätigt. V's Aussage tut das eben und zusätzlich weist ihre Aussage darauf hin, dass der Part "ich habe es von meiner Mutter am Abend" nicht stimmt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Dann wäre es plausibel erklärt, was ich aber nicht annehme. Angenommen, er hat nicht ausgesagt, dass seine Mutter schon Details erwähnte, dann gehe ich immer noch davon aus, dass seine Mutter nicht darlegen konnte, dass und woher sie am Abend des 03.10. bereits von dem Leichenfund bei Kaltenbach gewusst haben könnte (sofern sie die Angabe ihres Sohnes überhaupt bestätigt hat).
Zitat von PalioPalio schrieb:Meiner Meinung nach kann man ausschließen, dass Sebastian T's Mutter am 03.10. gegen 18.30 Uhr - ebenso wie der genannte Mann mit direktem Draht zum Finder der Leiche - von einer Toten in Kaltenbach wusste und ihrem Sohn davon berichten konnte.

Solange beide darüber schweigen und die Angabe nicht erklärt ist, kann man daher durchaus eine Falschbehauptung in der Aussage des Angeklagten annehmen und diese auch gegen ihn verwenden. Sollte er tatsächlich gesagt haben, dass seine Mutter auch den Namen der Toten am 03.10. erwähnte, ist das natürlich erst recht eine auffällige Lüge.

Wenn er der Täter war, dann musste er sich bei seiner Aussage überlegen, wann er denn als Nichttäter von der Getöteten erfahren haben könnte. Er hat sich auffälligerweise nicht für das Lesen von Berichten im Handy am 04.10. entschieden, sondern für den 03., als er vermutlich die Polizeifahrzeuge auf dem Parkplatz sah. Das war bei seiner Rückkehr aus Traunstein. Mit den Polizisten hat er aber nicht gesprochen, also hat er einfach die nächste Person genannt, mit der er gesprochen hat, seine Mutter. Bei dieser Aussage hat er sich mMn. "verplappert".
Genau das ist auch mein Eindruck. Am 10.11. antwortet er auf die Frage, wie er von Hannas Tod erfahren habe, das hätte ihm seine Mutter nach seiner Rückkehr aus Traunstein gesagt.
Die Mutter wird dazu befragt (wohl zwischen dem 11. und 16.11) und am 17.11 vernimmt man V, die angibt, dass er ihr zumindest von einer Toten schon zwischen 18.19 und 18.45 erzählt habe. Wie kamen die Ermittler auf V? Sicher, weil er angab mit ihr nach der Rückkehr aus Traunstein zusammen gewesen zu sein.
Man fragt also die Mutter, wann sie von Hannas Tod erfahren hat und die sagt, z.B. am 4.10 von Nachbar X. Das ist dann verwunderlich, worauf man eben V vernimmt, um den Ablauf am 3. abzuklären. Diese bestätigt dann zumindest, dass er von einer Toten wusste und dass er diese Information vor der Rückkehr nach Hause hatte.


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13.01.2024 um 09:56
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was für ein TikTok Video?
Das ist komplett an mir vorbeigegangen.Das wird in keiner der Berichterstattung zum Prozess erwähnt.
Was für einen Inhalt hat denn dieses Video?
Das hat sie vor Gericht ausgesagt, ich hatte den Passus aus Fassbinder1925 Prozessbericht zitiert.
Das Video war ein Bericht über die Tote.
Und da gab sie an, es ihm am 5. geschickt zu haben.

Da in ihrer Sprachnachricht das "es" nicht erläutert ist, ist eben unklar, worauf sie sich bezieht. Da für das Treffen eine Verwechslung vom 3. und 5. keinen Sinn macht, weil es der 3. und der 4. war, passen die vertauschten Daten zu diesem an ihn geschickten Video am 5.


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13.01.2024 um 10:03
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie das für sich behalten hätte. Nachdem was bis jetzt über sie bekannt geworden ist glaube ich, dass sie mit so einer Information völlig überfordert gewesen wäre und das sie schnell zusammengebrochen wäre unter dieser Spannung. Selbst wenn sie sich telefonisch mit irgendjemandem darüber ausgetauscht hätte.
Es ging um die Klärung der Frage was er V am 3. gesagt hat. Sofern er, als die Beiden am Parkplatz ankamen und einen Einsatzwagen sahen, nur eine Tote sagte, belegt das zumindest, dass er von einer Toten wusste.
Ob sie das weitergegeben hätte, wäre die Frage. Die Nachrichten weisen darauf hin, dass sich ihr Mitteilungsbedürfnis darauf beschränkte, wenn es um sie oder T ging und was die Ermittlungen betrifft.

Beim Zusammensein der Gruppe in Traunstein war eine Tote kein Thema und bis V wieder Zuhause war, war sie wohl nur mit ihm zusammen.


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13.01.2024 um 10:22
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn er der Täter war, dann musste er sich bei seiner Aussage überlegen, wann er denn als Nichttäter von der Getöteten erfahren haben könnte. Er hat sich auffälligerweise nicht für das Lesen von Berichten im Handy am 04.10. entschieden, sondern für den 03., als er vermutlich die Polizeifahrzeuge auf dem Parkplatz sah. Das war bei seiner Rückkehr aus Traunstein. Mit den Polizisten hat er aber nicht gesprochen, also hat er einfach die nächste Person genannt, mit der er gesprochen hat, seine Mutter. Bei dieser Aussage hat er sich mMn. "verplappert".
Und solchen extremen kleinen Details die einen absolut verraten können kann man doch nicht so kurz nach einer Tötung"überlegen"..

Der muss ja ein superbrain sein wenn er sein nachtatverhalten und aussagen so überlegt anstellt das weder die polizei noch das forum hier nicht DEN entscheidenden hinweis/lüge/widerspruch in seinen aussagen findet...
Dieser ganzen details wie tötungs und auffindetag/tatort fundort,aussagen verena die ganzen verschiedenen datumsangaben und uhrzeitangaben,die medien berichte,die infos so zussammenzustellen/überblick behalten da würde doch noch so gewiefte täter absolut durcheinander kommen und sich so dermassen verraten.
Wobei das hier schon gefährlich nahe kommt an so einem "den" entscheidenden hinweis zur Aufklärung des falls..


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Palio ehemaliges Mitglied

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13.01.2024 um 10:47
Zitat von BohoBoho schrieb:Beim Zusammensein der Gruppe in Traunstein war eine Tote kein Thema
Wobei Lea R. ja im Prozess aussagte, der Angeklagte habe die Tote aus Aschau schon beim Tischtennisspiel erwähnt, was zu dem Zeitpunkt ggf. auch nur Täterwissen sein konnte:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Sie sei am 3. 10.22 etwa um 16,17 oder 18 Uhr mit den Zeugen Verena R. und Raffi W. (das ist der mit der Landwirtschaft ) sowie dem Angeklagten beim Tischtennisspiel „am Chiemsee“ gewesen. Genauer kann sie es nicht benennen, da sie die Gemeinden dort nicht gut kennt.

Während dieser Runde soll der Angeklagte gefragt haben „Habt ihr schon gehört, in Aschau wurde ein Mädchen umgebracht.“

Die Zeugin ist sich sicher es gehört zu haben, bei den Anderen Beiden ist sie sich nicht sicher.
In diesem Artikel wird darauf hingewiesen, dass Leas Schwester Verena es aber ja noch nicht beim Tischtennis, sondern erst auf dem Parkplatz erfahren haben will:
Lea widerspricht in diesem Punkt ihrer Schwester, die das zwar auch gehört haben will, allerdings auf dem Eiskeller-Parkplatz in Aschau
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/ex-mandant-von-verteidigerin-sorgt-fuer-furore-unschuldig-verurteilter-badewannen-moerder-manfred-genditzki-beim-hanna-prozess-art-945442#kommentare

Wobei an der Stelle der Spaziergang unterschlagen wird, mit dem Verena die Informationsweitergabe vorwiegend verband.

Es wäre interessant zu erfahren, ob Lea R. bei der polizeilichen Vernehmung auch bereits ausgesagt hat, dass schon beim Tischtennis eine erste Andeutung vom Angeklagten erfolgte.

Alle drei, der Angeklagte und die beiden Schwestern, legten sich jedenfalls in irgendeiner Form auf den 03.10. fest.


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13.01.2024 um 10:52
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Erste Nachricht war vom 5.10 und war die sehr bekannte, wo Verena sagt "Der T. sagt in Aschau wurde gestern ein Mädel beim Eiskeller umgebracht. Ich hab nur meinen Schlüssel (was unverständliches)...auf jeden Fall will mich der T. nicht alleine gehen lassen. Ich habe jetzt so Paranoia, dass ich auch umgebracht werde. "
Ich bin noch einmal bei dieser Sprachnachricht. Gab es hierzu eine Uhrzeit?

"Der T. sagt [...] gestern [...] umgebracht wurde."
Das hieße ja in ein Datum übersetzt, T. sagt, dass am 4.10. umgebracht wurde.

Kurz nach 0 Uhr ist für viele noch kein neuer Tag und man spricht noch von gestern, obwohl es vorgestern ist.

Hat sie sich hier auch wieder eigenartig ausgedrückt oder seinen Wortlaut nicht korrekt wiedegegeben?

Das mit den Daten ist tatsächlich eigenartig.


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13.01.2024 um 10:54
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:aber sollte er in gewissen Dingen wie zb Kindesmissbrauch etc ein schlechtes gewissen haben DARF/KANN er seinen mandanten "auffliegen"lassen?
Nein. Das wäre ein Verstoß gegen seine Schweigepflicht.
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:So Psychologisch gesehen schweigen doch EHER menschen die schuldig sind oder rät man auch in manchen fällen zu schweigen wenn man dem anwalt sagt"ich bin unschuldig"
Auch oder gerade in solchen Fällen ist eine Aussage nicht unbedingt das Mittel der Wahl. Es kommt natürlich immer auf die jeweiligen Umstände an. Aber häufig dürfte Schweigen tatsächlich die beste Wahl sein. Siehe den Fall Genditzki.
Auch bei dem hier diskutierten Fall sieht man doch geradezu exemplarisch, wie unterschiedlich Aussagen interpretiert werden können.


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Palio ehemaliges Mitglied

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13.01.2024 um 11:25
Zitat von StauderStauder schrieb:Hat sie sich hier auch wieder eigenartig ausgedrückt oder seinen Wortlaut nicht korrekt wiedegegeben?
Ich glaube, die Nachricht ist von @fassbinder1925 möglicherweise nicht wortwörtlich korrekt wiedergegeben worden. Das "gestern" war in der Nachricht von Verena wohl so platziert, dass man daraus den Tag der Information entnimmt. Das geht jedenfalls hieraus hervor:

http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/gps-auswertung-im-hanna-prozess-was-verraten-die-handy-daten-92675536.amp.html
Am 5. Oktober um 15.04 Uhr wurde dann von dem Handy seiner Freundin eine Sprachnachricht versendet: Darin berichtet sie ihrer Schwester davon, dass sie „gestern“ von Sebastian T. von dem Gewaltverbrechen in Aschau hörte.
Wäre auch an dieser Stelle interessant, was Lea darauf antwortete. Laut ihrer Aussage im Prozess hätte sie diese Information vom Angeklagten ja bereits beim Tischtennisspielen am 03. erhalten.


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13.01.2024 um 11:38
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:So Psychologisch gesehen schweigen doch EHER menschen die schuldig sind oder rät man auch in manchen fällen zu schweigen wenn man dem anwalt sagt"ich bin unschuldig"

Dann habe ich erfahren das ein anwalt nichts nochso schwere straftat den ein mandant gegenüber ihn gesteht,melden oder aufklären MUSS,aber sollte er in gewissen Dingen wie zb Kindesmissbrauch etc ein schlechtes gewissen haben DARF/KANN er seinen mandanten "auffliegen"lassen?
Er darf nicht lügen ,in einem Fall wo er sich trotz schuldbekenntnis zur Verteidigung und freispruch seines mandanten entscheidet kann er ja nichts anderes machen ausser in allen zweifel sähen was die Staatsanwaltschaft so hervorbringt(zeugenaussagen,proben und gewisse abläufe anzweifeln)
Wie verpackt man das als anwalt wenn man nicht nur gestanden bekommt schuldig zu sein sondern auch noch weisst,oder gar die beweise dazu hat,es aber nicht hervorbringt weil ein anwalt Schweigepflicht hat??
Eher? Mag sein. Als Anwalt rate ich aber allen grundsätzlich erst einmal zum Schweigen. Es haben sich schon genug Unschuldige um Kopf und Kragen geredet und sich erst richtig verdächtig gemacht. Es wird oft vergessen, dass Kriminalbeamte nicht nur geschult sind, sondern vor allem durch Erfahrung wissen, wie sie durch Befragungen Verdächtiges aus den Befragten herausbekommen, während diese in der Regel keinerlei Erfahrung mit solchen Situationen haben. Wenn es wirklich Dinge gibt, die eine Unschuld bekräftigen, ist es immer besser dem erfahrenen Anwalt zu überlassen, wann und wie er dies den Ermittlern beibringt.

Und nein, der Anwalt darf niemandem von Geständnissen oder Ähnlichem berichten, deshalb heisst es auch Schweigepflicht. Ein Verstoss dagegen bringt dem Anwalt nicht nur berufsrechtliche Probleme sondern er kann sich selbst strafbar machen. Es gibt nur eine sehr begrenzte Ausnahme, und die bezieht sich auf zukünftige, geplante schwere Straftaten. Anders ist es freilich nur, wenn der Angeklagte aus freiem Willen selbst gestehen will. Dann darf ich ihm dabei natürlich helfen.

Das Rechtsystem schreibt vor, dass die Anklagevertretung eine Straftat nachweist, der Angeklagte braucht sich in keiner Weise da irgendwie einbringen. Gesteht ein Mandant mir als Verteidiger die Tat, darf ich allerdings vor Gericht keine Unwahrheit sagen. Das bedeutet in so einem Fall, die Anklagevertretung herauszufordern, wirklich die Tat zu beweisen, so wie man das im vorliegenden Fall deutlich sehen kann. Mit anderen Worten: ich darf dann nicht vor Gericht behaupten der Angeklagte sei unschuldig, aber ich kann vor Gericht betonen, dass die Beweisführung der Anklage nicht stichhaltig ist, Zweifel hervorruft und so weiter. Es ist allein Sache der Anklagevertretung, das Gericht von der Schuld zu überzeugen.


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13.01.2024 um 12:06
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Bezug zu Aschau. Der Informationsfluss am 03. müsste sich ja um einen Leichenfund in Kaltenbach drehen, vom Eiskeller und einer bestimmten vermissten Person (Hanna) konnte da noch keine Rede sein.
Genau! Am Nachmittag des 03.10 wurde Hanna ja noch nicht mal richtig vermisst.


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13.01.2024 um 14:03
Der TV sagte gegenüber der Psychologin aus, das er hoffe dass der Täter bald gefasst wird damit er aus der U-Haft entlassen wird bzw. frei komme. . Quelle finde ich leider trotz Suchoptionen nicht mehr.

Interessant ist nur , dass hier von einem Täter ausgegangen wurde und nicht von einem Unfall.


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13.01.2024 um 14:34
Dass der Angeklagte Sebastian T. ein offenbar schwieriges Verhältnis zu Frauen und zur Sexualität hat, ist bekannt.

Vielfach wurde geschildert, dass er wohl noch keine feste Beziehung zu einer Frau hatte, obwohl er sich intensiv bemühte und in Rosenheim etwa auch Frauen auf offener Strasse ansprach. Richtig Erfolg hatte er aber nie.

Offenkundig versuchte er diese Defizite zum Teil mit starkem Pornokonsum zu kompensieren, wobei ein Faible für extreme Darstellungsformen wie etwa Vergewaltigungen auffiel.

Wenn er aber mal relativ nahe dran war an der Anknüpfung einer Beziehung, sprangen jedoch die begehrten jungen Damen ab - und Sebastian T. rastete förmlich aus. Offenbar konnte er es nicht verwinden, versetzt bzw. sitzengelassen zu werden.

Zwei Fälle veranschaulichen dies. In einem geht es um eine „Franziska vom Bauwagen“, die er in sein Herz geschlossen hatte. Sie ließ aber ein vereinbartes Treffen platzen - und der frustrierte Sebastian T. gab sich maßlos enttäuscht „die Kante“ (übrigens auf jener Houseparty, in der er sich dann alkoholisiert als Mörder outete):
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Am 17.11 haben sie sich vor der Houseparty getroffen. Der Angeklagte kündigte sich an heute volllaufen lassen zu wollen, wohl weil eine Franziska mit der er für einen Termin verabredet war, nun doch nicht konnte.
Verena R. schilderte zum Verlauf dieses Abends:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 03.11.2023:Am Tag vor der Festnahme, haben sie wieder gefeiert und Pfeffi eingekauft, was der Angeklagte gern trinkt. Er habe es wohl aus großen Coca-Cola Werbegläsern getrunken und sei sich erbrechen gegangen. Woraufhin sie an die Badezimmertür klopfte und er sich lange nicht rührte und sie überlegte einen Sanka zu holen. Auch das schilderte sie wieder detailreich. Sie seien dann alle schlafen gegangen und weil T. in diesem Zustand war, habe sie ein Kübel ans Bett gestellt. Auch dass sie sich wegdrehte die ganze Zeit, wohl aus Angst vor neuem Erbrechen, so habe ich es verstanden, wusste sie noch sehr gut.
Eine zweite Frau, mit der er über soziale Netzwerke anbandelte, die er dann aber ebenfalls nicht für sich gewinnen konnte, war Janina. Eine Freundin seiner Schulkameradin Verena R., die aus dem von ihm so sehr geschätzten medizinischen Spektrum stammte.

Das Scheitern dieser ersehnten Beziehung hat T. offenbar so hart getroffen, dass er es nicht ertragen konnte, überhaupt darauf angesprochen zu werden.

Wie vom Gutachter Dr. Hubbert in einer Unterredung mit dem Angeklagten in der Untersuchungshaft. Dass die Rede auf Janina kam, führte wohl maßgeblich zu einem erneuten „Ausflippen“ von Sebastian T.: Er donnerte so kräftig gegen eine Wand, dass er sich die Hand brach:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 22.12.2023:Nun kam die Sprache auf die Vorliebe des Angeklagten für Frauen in Pflegeberufen zur Sprache. Der Gutachter konfrontierte den T. damit, dass das in den Akten auftauchen würde. Dieser bejahte die Leidenschaft und meinte ihm würde der Aspekt und die Phantasie der Fürsorge gefallen. Es kam hierbei auch die Sprache auf eine Janina, die wohl in so einem Beruf arbeitet, eine Freundin von Verena ist und mit der Sebastian zumindest über soziale Netzwerke Kontakte pflegte. Nach dieser Sitzung passierte wohl die Sache mit der Hand und sie war wohl mindestens zum Teil ein Grund dafür.
Zitat von LanzaLanza schrieb am 22.12.2023:11.27 Uhr: Dass über eine bestimmte Frau, eine Janina, gesprochen worden sei, sei „in ihm umgegangen“, habe der Angeklagte gesagt. Zudem habe es aber einen Todesfall in der Familie des Angeklagten gegeben.
Quelle: Focus Ticker
Solche Kontrollverluste lassen erkennen, dass Sebastian T. an Abweisungen durch Frauen augenscheinlich schwer zu knabbern hat. Der Frust entlädt sich dann bisweilen in impulsiven Ausbrüchen -vielleicht auch so in der Nacht zum 3.10 am Bärbach in Aschau?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.01.2024 um 16:09
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn er aber mal relativ nahe dran war an der Anknüpfung einer Beziehung, sprangen jedoch die begehrten jungen Damen ab - und Sebastian T. rastete förmlich aus. Offenbar konnte er es nicht verwinden, versetzt bzw. sitzengelassen zu werden.
Das ist jetzt aber lediglich eine subjektive Interpretation der überlieferten Informationen und sollte nicht als Fakt dargestellt werden.

Auch die von Dir angeführten Beispiele "Franziska" und "Janina" sind sehr gefärbt dargestellt (vgl.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dass die Rede auf Janina kam, führte wohl maßgeblich zu einem erneuten „Ausflippen“ von Sebastian
vs.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 22.12.2023:Nach dieser Sitzung passierte wohl die Sache mit der Hand und sie war wohl mindestens zum Teil ein Grund dafür.
).

In der Berichterstattung von @fassbinder1925 (Beitrag von fassbinder1925 (Seite 231) und Beitrag von fassbinder1925 (Seite 232))
wird deutlich, dass die aussagenden psychiatrischen Experten, dem Angeklagten

- keinen auffälligen Alkoholkonsum bescheinigen ("alterstypisch", auch am Abend der Hausparty)
- dem Alkoholkonsum eher ein Motivkomplex (Tod einer engen Bezugsperson, Tod des Haustieres, subjektiv erlebter Druck durch Verhörsituationen) zu Grunde liegt
- er als frustrationsgewöhnt beschrieben wird, der Aggressionshemmungen zeigt

- ein Motivkomplex (siehe oben) dem Ausbruch (Schlagen gegen die Wand) in U-Haft zu Grunde liegt und das Gespräch bzgl. Janina nur in Teilen (der Angeklagte gibt an, er habe sich diesbezüglich über sich selbst geärgert) der Auslöser dafür waren


Ich verstehe ja, dass sich die Diskussion hier laufend wiederholt, weil sich neue Mitglieder beteiligen und eigene Schwerpunkte setzen. Es ist aber sehr schade, wenn die wenigen Fakten, die uns zur Verfügung stehen, verdreht oder überspitzt dargestellt werden, ohne dies als eigene Wertung zu kennzeichnen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.01.2024 um 17:37
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Der TV sagte gegenüber der Psychologin aus, das er hoffe dass der Täter bald gefasst wird damit er aus der U-Haft entlassen wird bzw. frei komme. . Quelle finde ich leider trotz Suchoptionen nicht mehr.

Interessant ist nur , dass hier von einem Täter ausgegangen wurde und nicht von einem Unfall
Ich denke das ist der Tatsache geschuldet, dass die Befragung des TV durch den Psychologen ja vor Prozessbeginn stattgefunden hat und die Aktenlage - bzw das was die StA daraus gemacht - zu einer Mordanklage führte. Demnach wird auch der TV erst mal davon ausgegangen sein, dass ein Unfall auf jeden Fall ausgeschlossen scheint. Würde dem Statement hier keine allzugroße Bedeutung in Form von Täterwissen beimessen.
Ich denke jeder wird, nachdem Presseberichte veröffentlicht wurden, zunächst eine Fremdeinwirkung als gegeben betrachtet haben.
Ob sich das dann auch am Ende im Urteil widerspiegelt, wird man dann sehen.


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