Swagger schrieb:Dass man mal an die Öffentlichkeit gehen könnte ist den handelnden Personen offenbar noch nicht in den Sinn gekommen...
Ich kann deine Entrüstung ja verstehen.
Allerdings sind die Mitarbeiter in den zuständigen Behörden auch nicht "blöd".
Wenn eine Öffentlichkeitsfahndung hilfreich sein könnte, dann würden die Behörden eine solche auch einleiten.
Dass die Ermittler eben nicht an die Öffentlichkeit gehen, lässt den Schluss zu, dass eine Öffentlichkeitsfahndung möglicherweise nicht weiterhelfen würde.
Und deshalb findet auch keine statt.
Ich hatte hier zuvor bereits vermutet, dass sich die Ermittlungen in einer Art "Deadlock" befinden könnten, der durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsfahndung nicht aufzulösen ist.
Kielius schrieb am 04.05.2023:Ich stelle mir das z.B. so vor, dass die Täterschaft in den Augen der Ermittlungsbehörden zwar 100% klar ist und trotzdem kein Nachweis geführt werden kann und auch keine Aussicht besteht, die nötigen Beweise durch weitere Fahndungsmaßnahmen noch zu erlangen.