JRoger schrieb:Ob etwas gesichert ist, als Faktum gelten kann oder nur eine Meinung, eine Spekulation ist, sollte doch erst NACH einer Gerichtsverhandlung mit einiger Wahrscheinlichkeit feststehen,
Ich möchte es noch anders ausdrücken: Wenn Ergebnisse eines Ermittungsverfahrens nur auf Spekulationen beruhen, sowohl was Tathergang als auch die Verantwortlichkeit für eine Tat angeht, dann ist auch eine spätere die Anklage in Gefahr, die dadurch nicht mal erhoben werden kann.
Nur Spekulationen würden Tatverdächtige vermutlich nicht mal in Untersuchungshaft bringen.
Es braucht mehr als nur Spekulationen. Nur Spekualtionen rechtfertigen nicht mal einen Anfangsverdacht und somit nicht mal die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Person XYZ.
Umso mehr Fakten es gibt - umso besser. Umso mehr Fakten vorliegen - umso eindeutiger können sie in eine Richtung zeigen. Als Indizien, als Indizienbeweise fungieren, die auf einen bestimmen Sachverhalt (dieser Sachverhalt selbst ist dabei natürlich noch kein Fakt) hinweisen oder schließen lassen.
Alle Punkte, die auf einen bestimmten Sachverhalt schließen lassen, sind meistens Fakten. Totes Mädchen, Würgemale bspw. sind bereits vorliegende Fakten. Genauso wie vielleicht irgendwelche Verletzungen im Genitalbereich. All diese Fakten können jetzt auf etwas bestimmtes hinweisen.
Genauso wie digitale Auswertungen Fakten zu Tage födern können. Fakten in der Form, dass Menschen mit anderen Menschen Kontakt hatten, geschrieben haben bspw. Dank dieser Auswertung muss nicht länger darüber spekuliert werden, da der Kontakt damit zumindest eindeutig nachgewiesen ist.
Meistens ist es die Summe aller Indizien, die Summe aus allen mittelbaren Beweisen, die am Ende eine hinreichende Beweiskraft entwickelt.
Und so sehen leider auch viele Fälle aus. Reicht aber in vielen Fällen aus, um Anklage zu erheben und um eine Verurteilung zu erwirken.
Die wenigstens Fälle werden mit unmittelbaren Beweisen gewonnen. Das sind alles Fakten, die einen bestimmten Sachverhalt direkt aufzeigen. Bspw. Videoaufnahmen.
Aber selbst Videoaufnahmen können auch nur die Kraft eines mittelbaren Beweises haben, wenn man anhand von Videoaufnahmen nur auf eine bestimmte Tat schließen kann.