13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden
02.07.2021 um 04:09Kreuzbergerin schrieb:Vielleicht kann @Rick_Blaine dazu etwas sagen, wie das im österreichischen Recht geregelt ist. Möglicherweise ist das aus Opfersicht besser geregelt als in Deutschland.Es ist etwas anders aber ähnlich geregelt. In Österreich bestimmt § 12 StGB die Sache:
Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/12
Der Oberste Gerichtshof (OGH, mit dem deutschen BGH vergleichbar) hat noch etwas klarer definiert:
RechtssatzQuelle: OGH
Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen den Tatbestand einer bestimmten strafbaren Handlung im bewussten und gewollten Zusammenwirken erfüllen, ohne dass es erforderlich wäre, dass jeder der mehreren Täter für sich allein den gesamten Tatbestand verwirklicht; die Mittäter haben dabei ihre Tatbeiträge wechselseitig zu verantworten (so schon SSt 11/41, SSt 26/33 ua).
Alle Mittäter sind für jeden einzelnen Tatbeitrag eines anderen Mittätters verantwortlich. Ein einfaches und prägnantes Beispiel kann das verdeutlichen: Toni und Terence wollen beide den Ottokar ermorden: Terence hält den Ottokar von hinten umklammert und Toni sticht ihm dann ein Messer ins Herz. Die zum Tode führende Tathandlung wurde also von Toni ausgeführt, aber Terence wird genauso wegen Mord bestraft wie Toni, da er Tonis Tatbeitrag "zu verantworten hat." Dieses Ergebnis wäre ebenfalls da, wenn es der Polizei nicht gelingen würde, genau zu beweisen, wer von den beiden das Messer führte, solange sie beweisen kann, dass beide die Tat wollten und beide anwesend waren usw.
Im vorliegenden Fall haben wir es nun wahrscheinlich mit einem Mord (in Österreich anders als in Deutschland definiert) oder mit einer Vergewaltigung mit Todesfolge oder einem ähnichen Delikt zu tun, wobei nach der Polizei derzeit mindestens vier Personen verdächtigt werden, an der Tat irgendwie beteiligt zu sein. Ob sich aus den Ermittlungen nachher eine Mittäterschaft, Beitragstäterschaft oder Bestimmungstäterschaft, wie die einzelnen Formen in Österreich genannt werden, ergibt oder nicht, wird man sehen müssen.
Anders als in Deutschland hat das Gericht auch bei Mord einen sehr weiten potentiellen Strafrahmen zur Verfügung, so dass es bei der Strafbemessung nuancierter entscheiden kann.
Und weil ich schon dabei bin, noch einmal deutlich gesagt: Der Tatbestand "Mord" wird in Österreich ganz anders definiert als in Deutschland, die deutschen Masstäbe kann man hier nicht anlegen.