fischersfritzi schrieb:hat sich mögl. so ergeben
Trotz Vergewaltigung (die natürlich beabsichtigt gewesen ist) muss kein Tötungsvorsatz vorgelegen haben. Die EB gehen momentan aber von einem vorsätzlichen Tötungsdelikt, ja sogar von Mord aus - vollkommen verständlich.
Nichtsdestotrotz muss der Tötungsvorsatz nicht geplant gewesen sein sondern kann dieser Entschluss auch ganz spontan gefasst worden sein. Spielt aber eigentlich keine Rolle, da wohl bestimmt auch in Österreich Planung "keine" Tatbestandsvoraussetzung für Mord ist.
nocheinmal schrieb:Davon wird wohl bei einer Verurteilung die Höhe der Strafe abhängen on die Tat geplant war oder nicht. Wird man sehen müssen.
Aus einer möglichen vorherigen Planung könnte sich das Mordmerkmal Heimtücke (Opfer müsste arglos und wehrlos dabei gewesen sein und was man in diesem Fall wohl traurigerweise annehmen kann) ergeben.
Wobei ich wirklich nicht glaube, dass die schon geplant hatten das Mädchen zu töten und das auch noch in der Wohnung des Ältesten Tatverdächtigen.
Macht es allerdings nicht besser, ob nun geplant oder Entschluss das Mädchen zu töten erst zum Schluss gefasst wurde.
Und sollte tatsächlich Verdeckungsabsicht vorgelegen haben, wovon ich ausgehe, dann haben wir es ohnehin mit Mord zu tun, wenn der Tötungsvorsatz gefasst wurde, auch ganz spontan, um sich der Strafverfolgung wegen des sexuellen Missbrauchs zu entziehen bzw. um das Opfer an einer späteren Aussage zu hindern.
So richtig problematisch könnte es aber erst dann werden, was Seneca22 geschrieben hatte. In vereinfachter Form: Jedem Tatverdächtigen (und später hoffentlich Angeklagten) seine genaue Rolle (Täterschaftsform) vor allem hinsichtlich der Tötung zuzuteilen bzw. nachzuweisen - ohne begründete Zweifel.
Ps.
Eine allgemeine Frage:
Sollte nur einer nachweislich das Mädchen getötet haben und dieser hätte sich des Mordes schuldig gemacht und die zwei anderen haben es nur zugelassen und zugeschaut, obwohl ein Eingreifen möglich gewesen und den Erfolg höchstwahrscheinlich hätte verhindern können - könnte man diese beiden anderen nach Österreichischem Strafrecht dann wenigstens wegen Mordes durch Unterlassen drankriegen?
Den mutmaßlichen Freund des Opfers, der schon ausgesagt hat, lasse ich mal außen vor.
Da bin ich übrigens auch mal gespannt. Las sich für mich zuerst auch nur wie eine Schutzbehauptung, mittlerweile habe ich Zweifel daran. Aber das weitere Verfahren wird hoffentlich klären können, ob er die Wahrheit sagt oder lügt, um seinen Arsch zu retten.