LARA43 schrieb:@RickBlaine was hat vor Gericht mehr Gewicht, die wissenschaftliche Untersuchung oder Geburtsurkunde aus Afghanistan ? Wird generell Geburtsurkunden von anderen Länder angezweifelt oder vielleicht weil die Geburtsurkunde noch nicht vorgelegt wurde.
Ausländische Urkunden werden anerkannt, wenn man davon ausgehen kann, dass bei ihrer Ausstellung in etwa die gleichen Masstäbe wie im Inland gelten, in anderen Worten gesagt: wenn sie vertrauenswürdig sind.
So werden deutsche Urkunden in Österreich ohne Probleme anerkannt, weil man weiss, dass deutsche Behörden mehr oder weniger nach den gleichen Rechtsmasstäben handeln und nicht sonderlich bekannt für Korruption sind usw.
Das gilt leider nicht für alle Länder dieser Welt. In vielen gibt es einen viel geringeren Stellenwert der Bürokratie. Ich habe oft genau mit solchen Problemen zu kämpfen, zum Beispiel damit, dass in Indien bis in die 1950er Jahre gar keine Geburtsurkunden ausgestellt wurden. Es hat niemanden interessiert. Auch gibt es in sehr vielen Ländern die Praxis, erst lange nach der Geburt diese zu registrieren, oft Jahre später, wobei sehr oft das exakte Geburtsdatum bereits in der Erinnerung verschwommen ist.
Im Kulturkreis der betroffenen Menschen spielt diese bürokratische Exaktheit einfach keine Rolle, daher ist das gar kein böser Wille. Die Leute verstehen oft nicht, warum man in Europa oder den USA unbedingt alles genau dokumentiert haben will.
Gerade Afghanistan ist da ein sehr negatives Beispiel: die Gesellschaft ist weitgehend noch eine Stammesgesellschaft. Schon die Frage, warum die Regierung sich überhaupt für solche Daten interessieren sollte, wird von vielen Afghanen gar nicht verstanden. Für uns in sehr bürokratischen und technischen Ländern ist das alles oft nicht nachvollziehbar.
Aus diesem Grund sind afghanische Papiere mit grosser Skepsis zu behandeln und in diesem Fall hier würde ich der rechtsmedizinischen Untersuchung den Vorrang geben.