fischersfritzi schrieb:Zumal ich gestern im Radio im Rahmen eines Beitrags über den Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan, die Einschätzung irgend eines Experten gehört habe, der davon ausgeht, dass die Situation in Afghanistan demnächst "kippen" könnte, es zu Bürgerkrieg kommen könnte und letztendlich die Taliban wieder die Macht übernehmen.
Es ist mMn zu befürchten, dass solche Entwicklungen tatsächlich Einfluss haben könnten. Andererseits ist es nunmal so, dass die Hadd Strafen (also Körperstrafen nach islamischen Recht, wie Auspeitschen, Steinigen etc.) in Staaten wie Afghanistan nicht automatisch menschenrechtswidrig sein müssen. Denn die Menschenrechtskonventionen gelten ja nur dann in einem Land, wenn das Land sie vorbehaltlos ratifiziert hat.
Betrachtet man die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, wonach - verkürzt gesprochen - die Menschenrechte in islamischen Staaten nur dann gelten, wenn islamisches Recht (wie die Scharia) nichts anderes vorsieht, gelten halt in diesen Staaten die Menschenrechtskonventionen nur zu einem Teil. Insofern wäre eine Abschiebung mMn schon argumentierbar, denn es kann doch nicht darauf ankommen, dass wir in quasi neokolonialer Manier anderen Staaten Vorschriften zu ihrer religiösen Praxis machen.
Es benötigt halt einiger mutiger Richter, die die EGMR Judikatur diesbezüglich ein wenig „challengen“.