watnu schrieb:Spätestens seit 2024 wissen wir, dass lückenhaft ermittelt wurde. Also können nicht alle Fakten ermittelt worden sein, als man sich auf den TV festlegte. Es genügt daher nicht, nur die alten Quellen hinzuzuziehen.
"Lückenhaft ermittelt" ist Ansichtssache. Klassischer Verteidigervorwurf, wenn er nicht mehr weiter weiß. Wir haben z.B. keine Leiche. Da ist es schwer, nicht lückenhaft zu ermitteln. Da das Ermittlungsverfahren noch läuft, hat man auch noch nicht alle Fakten.
Wenn man "neue Quellen" hinzuzieht wie die Google-Ergebnisse, dann heißt es, die Ergebnisse änderten nichts (ich persönlich sehe das anders). Die Masse an digitalen Spuren, die R. oder F. hinter sich herzogen haben unterschiedliche Bedeutung. Wir haben uns schon oft genug über das Problem der Priorisierung, des Aufwandes usw. unterhalten, ich möchte das nicht wiederholen.
Die "Lückenhaftigkeit" ist ein Vorwurf einer Person, die laut Medienberichten auch Polizist ist, aber nicht in die Ermittlungen involviert. Mir reicht das nicht, das Ermittlungsgeschehen aus der hohlen Hand in seiner Qualität einzuordnen.
96594TT schrieb:Ich halte diese Aussage der Sta für sehr zentral. Und ich stelle, auch dank deiner Belege emz, fest, dass sich an der schon früher geäußerten Stellungnahme "... das Haus des Schwagers nicht selbständig/lebendig verlassen haben dürfte" nichts geändert hat. Die Aussage "... nicht verlassen hat" ist eine Übernahme aus der Frage der Journalistin. Auch die Formulierung "die Fakten deuten eindeutig darauf hin..." enthält eine, wenn auch nur dezente, Relativierung, ebenso "wir müssen davon ausgehen...". Wieso müssen sie eigentlich von etwas ausgehen? Wieso müssen? Ich kenne keine offizielle Stellungnahme im Sinne von "wir wissen, dass sie das Haus.... nicht lebendig verlassen hat".
Solange dieser Satz nicht gefallen ist halte ich es für nicht redlich, trotzdem von einer Tatsachenbehauptung auszugehen, dass es nur so gewesen sein kann.
Das ist relativ einfach zu erklären: F. ist Tatverdächtiger. Er steht unter Verdacht. Seine Schuld ist aber bislang nicht bindend festgestellt. Bislang ist das Beweismaterial nur durch die Ermittlungsbehörden erhoben worden. Das Ermittlungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Es gibt kein anderes Verfahren, das zu einem Abschluss gekommen wäre, keine neutrale Instanz, die die Überzeugung der Polizei und der StA bestätigt hätte. Sprich: Kein Urteil.
Diese Relativierung ist deshalb Ausfluss der Unschuldsvermutung - wie auch der Vorläufigkeit der Ermittlungsergbnisse. Deshalb der relativierende Stil wie:
"Wir haben eine subjektive Überzeugung, (...) wir gehen davon aus, (...) es deutet alles darauf hin, dass R. das Haus nicht lebend verlassen dürfte, (...) Wir gehen fest davon aus, dass ein Tötungsdelikt vorliegt..."
Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch einmal "wir sind uns sicher" in einem Interview gefallen ist, finde aber nicht die Stelle. Im Kern ändert diese Wortwahl auch nichts. Diese Haarspalterei ist sowieso ziemlich müßig. Das ist Behördensprech, der Exaktheit und Relativität vereint und dessen Wortwahl z.B. Journalisten ein deutliches Zeichen geben, wie die Sache steht.
SpoilerIn der Wissenschaft ist diese Art der Kommunikation völlig normal, wenn eine These nicht bewiesen ist. Also: "Wir wissen, dass die Erde keine Scheibe ist." Völlig klar. Aber anders: "Nach meinen Forschungen dürfte das das Weltall unendlich groß sein." (ob es das ist, ist bislang nicht klar).Das ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungen. Die sind nicht abgeschlossen und solange gibt es kein sicheres, beweisbares Wissen.