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Wo ist Rebecca Reusch?

117.805 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

10.07.2024 um 12:49
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Ja, scheint mir das einzig sinnvolle zu sein.
Ich glaube, dass die Kinder Schutz bzw. die Möglichkeit bekämen, an einem anderen Platz mit falschem Namen zu leben, wenn der Vater ein verurteilter Täter wäre. So wird es der Familie überlassen sein, wie sie mit einem Vater als Dauertatverdächtigen umgeht.


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10.07.2024 um 12:53
Zitat von YariYari schrieb:Gibt es rechtlich Möglichkeiten gegen Aussagen dieser Kinder vorzugehen? Denn es sind ja Kinder und können nicht dafür angezeigt werden.
Nein. Zum Einen, weil es noch Kinder sind. Zum Anderen, weil ich Kinder nicht gerichtlich verpflichten kann, Kontakt zu anderen Kindern haben zu MÜSSEN. Nein, da gibt es keine Ansprüche.

Namenswechsel sind grundsätzlich möglich, aber bei den Folgen eines Tatverdachts sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Die Kinder von Göring oder Himmler oder Verwandtschaft von Hitler mit dessen Namen konnten ihren Namen ändern, aber das ist eine ganz andere Nummer. Oder Personen die an Leib und Leben gefährdet sind.

Zum Anderen schützt die Unschuldsvermutung nicht vor Tatverdacht. F. muß - schuldig oder nicht - in Abwägung seiner Persönlichkeits- und Freiheitsrecht mit der Strafverfolgungsaufgabe und -anspruch die Lasten des Verdachts tragen. Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Das ist quasi ein Sonderopfer des Tatverdächtigen für die Gesellschaft, die Straftaten verfolgt sehen will und muss.

Natürlich kann man nicht mehr von Sonderopfer sprechen, wenn aus einem Beschuldigten ein Verurteilter wird.


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10.07.2024 um 13:15
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zum Anderen schützt die Unschuldsvermutung nicht vor Tatverdacht. F. muß - schuldig oder nicht - in Abwägung seiner Persönlichkeits- und Freiheitsrecht mit der Strafverfolgungsaufgabe und -anspruch die Lasten des Verdachts tragen. Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Das ist quasi ein Sonderopfer des Tatverdächtigen für die Gesellschaft, die Straftaten verfolgt sehen will und muss.
Angenommen die Unschuld des Tatverdächtigen F.R. wäre bewiesen, könnte er dann eine Entschädigung dafür verlangen, dass sein Foto in den Medien gezeigt wurde?


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10.07.2024 um 13:22
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ganz schweigen ist für potentiell Verdächtige immer besser als nur teilweise.
F. war zunächst wohl einer der allerersten Zeugen, die zu Rs. Verschwinden befragt wurden.
Wenn er nicht der Täter ist, hat er vermutlich anfangs überhaupt nicht damit gerechnet, dass er jemals verdächtigt wird. In diesem Fall hätte ich auch nicht gesagt, "ich lag im Bett, war mit Videos** und mir selbst beschäftigt. Als ich um ca. 8.30 Uhr nach R. schaute, war sie schon weg."
** Evtl. peinlich vor der Ehefrau und noch peinlicher vor den fremden EB.

Mehr hätte er als Zeuge so oder so nicht zu Rs Verschwinden beitragen können - nachdem überhaupt die Fahndung nach ihr aufgenommen wurde.
Das war erst gestern Thema und das Video steht im Original-Post (bei Interesse bitte u. g. Zitat anklicken)
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dass die EB von den vermutlichen Drogenfahrten wissen, erklärte StA Glage. Ab Minute 4:



Quelle:

Info, wie ich auf 8.30 Uhr komme: Das ist meine Schätzung der etwaigen frühesten mgl. Uhrzeit. Ich beziehe mich auf die Timeline, die ich aus 2 Podcasts zusammenstellte. Ich gehe davon aus, dass diese besser recherchiert sind, als anfängliche Copy-And-Paste-Artikel. Das Wiki ist z. T. überholt bzw. es fehlen Hinweise, dass entsprechende Ereignisse oder Zeitangaben in neueren Quellen nicht mehr erwähnt werden.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 05.07.2024:Telefonverlauf ab dem 2. Anrufversuch:
> BR -> R um 8.25 Uhr
> Anruf BR -> F (auch um 8.25 Uhr oder eher 8.26 Uhr?)
> Verpasster Anruf F -> BR
> Rückruf BR -> F
Ist auch schon in älteren Posts von mir zu finden: BR sah den verpassten Anruf erst, wie sie sagt, "nachdem ich mich fertig gemacht hatte". Fertig machen + Anruf verpassen kann bedeuten: Am Morgen längere Zeit im Bad verbringen oder nur "Jacke und Schuhe anziehen". (Bei Letzterem hätte sie evtl. Fs Rückruf nicht überhört.)


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10.07.2024 um 13:50
Zitat von YariYari schrieb:Angenommen die Unschuld des Tatverdächtigen F.R. wäre bewiesen, könnte er dann eine Entschädigung dafür verlangen, dass sein Foto in den Medien gezeigt wurde?
Es handelte sich um von der Polizei veröffentlichte Fahndungsfotos, deren Veröffentlichung von einem Richter abgesegnet wurde und die von den Medien genutzt werden durften.
Inzwischen dürfen die Bilder nur noch in verpixeter Form von den Medien genutzt werden. Andernfalls könnte er gegen eine Veröffentlichung klagen, so dass die Bilder entfernt werden müssten.

Entschädigungen im Mediendschungel? Vergiss es :D . Damit würdest du ja auch nur noch mehr in die Öffentlichkeit geraten.


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10.07.2024 um 14:02
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Deine Interpretation, was spekulativ ist und was nicht, ist sehr ambivalent.

Die EB gehen davon aus, dass Rebecca das Haus nicht selbstständig verlassen hat. Insofern bewegt sich die Schlussfolgerung, dass ihr Körper aus dem Haus transportiert wurde, auf den Aussagen der EB.

Wohingegen die Vermutung, dass er alles mögliche ins oder aus dem Umland transportiert haben könnte, durch keine uns bekannte Aussage gedeckt. Auch wenn es x-Mal zuvor geschrieben wurde: das alles nach einer durchfeierten Nacht und z.T. nach Bekanntwerden des Verschwindens seiner jungen Schwägerin? Das ist nicht nur spekulativ sondern ganz einfach total unglaubwürdig.

Btw.: es bläht deine Beiträge unnötig auf, wenn du dich ständig selbst zitierst. Deine Beiträge werden nicht dadurch fundierter oder glaubwürdiger, wenn du dich selbst immer wieder als Quelle nennst
Da die Ermittler davon ausgehen, muss sie ja spätestens bis zur Ankunft von J. R. aus dem Haus verbracht worden sein.

Weiß man, wann J.R. an dem Tag nach Hause kam und war ihr Ehemann zu dem Zeitpunkt auch wieder zu Hause?

@emz
Ja mittlerweile dürfen die Bilder nur noch verpixelt veröffentlicht werden. Aber im Netz sind die Bilder vom TV unverpixelt zu sehen.


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10.07.2024 um 14:22
Eine Zeitangabe, wann der TV am Montag wieder zu Hause war, habe ich nicht gefunden.

Zu Jessica steht im Wiki nur folgende Angabe zum Montag Nachmittag: „… 15:50 ca., Anruf Jessica bei der Mutter, ob Rebecca zu Hause wäre, da sie nach der Schule ihre Schlafsachen und ihren Laptop im Haus der Schwester abholen wollte…“


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10.07.2024 um 14:35
Zitat von YariYari schrieb:Ja mittlerweile dürfen die Bilder nur noch verpixelt veröffentlicht werden. Aber im Netz sind die Bilder vom TV unverpixelt zu sehen.
Dagegen kann er sich ja wehren und versuchen zu verlangen, dass diese Bilder entfernt oder verpixelt werden.
Mehr Möglichkeiten hat er m. E. da nicht.


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10.07.2024 um 15:25
Zitat von YariYari schrieb:Gibt es rechtlich Möglichkeiten gegen Aussagen dieser Kinder vorzugehen? Denn es sind ja Kinder und können nicht dafür angezeigt werden.
Sollten bestimmte noch nicht erwiesene Sachverhalte als Tatsachenbehauptungen geäußert werden und das während der Kita oder Schule passieren und das auch von anwesenden Aufsichtspersonen mitbekommen werden sollte, können Kita und/oder Schule das untersagen.

Ob sie es wegen Garantenpflicht auch sogar müssten, da wäre ich aber überfragt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.07.2024 um 15:42
Zitat von YariYari schrieb:Angenommen die Unschuld des Tatverdächtigen F.R. wäre bewiesen, könnte er dann eine Entschädigung dafür verlangen, dass sein Foto in den Medien gezeigt wurde?
Wohl nicht, wenn es zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen und somit rechtmäßig gewesen ist.

Höchstens, meine Vermutung, wenn mal ein Gericht feststellen sollte, dass der Tatverdacht zum damaligen Zeitpunkt zwar begründet - der Eingriff in das Recht am eigenen Bild aber unverhältnismäßig gewesen wäre. Also diese Maßnahme/dieses Mittel.

Nur dann könnte ich mir das vorstellen, aber auch nur vorstellen, weiß es nicht.

Dennoch gilt auch immer freie richterliche Beweiswürdigung und der damals zuständige Ermittlungsrichter wird bestimmt nicht leichtfertigt diesen Persönlichkeitsrechtseingriff abgesegnet haben, nachdem man ihm einen Sacherhalt vorgelegt hat und welchen Zweck die StA mit der Fahndung (mitsamt seinem Bild) verfolgt.


Anders sieht es da schon aus, sollten einige Medien sein Bild länger als zu einem legitimen Zweck benötigt unverpixelt gezeigt haben. Aber dafür können ja die Behörden nichts.


Ps.
Rebecca hat übrigens sehr wahrscheinlich gar keine Rechte mehr, die wurden ihr höchstwahrscheinlich alle mit ihrem Tode genommen. Bitte auch daran immer denken.
Ebenso, dass der TV zum Teil auch selber schuld hat, denn er hätte er sich als Zeuge auch anders und weniger verdächtig verhalten können.


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10.07.2024 um 16:10
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Rebecca hat übrigens sehr wahrscheinlich gar keine Rechte mehr, die wurden ihr höchstwahrscheinlich alle mit ihrem Tode genommen. Bitte auch daran immer denken.
Das KunsturhG schützt in § 22 nicht nur lebende Personen, sondern auch Aufnahmen Verstorbener. Nach ihrem Tod müssen bis zum Ablauf von 10 Jahren die Angehörigen des Abgebildeten in die Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung einwilligen.
Da aber die Eltern von R die Bilder von ihr selbst sehr umfangreich ins Netz gestellt haben, dürfte es schierig werden, die Verwendung zu untersagen.
Möglicherweise greift hier auch noch, dass sie als "reative Person der Zeitgeschichte" einzuordnen ist, und damit hätten die Medien sowieso freie Fahrt.


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10.07.2024 um 16:55
Zitat von soomasooma schrieb:Auch in 2020 wurde das nochmal wortwörtlich bestätigt:
Zitat von soomasooma schrieb:[..] können wir nach den Ermittlungen ausschließen.
Spätestens seit 2024 wissen wir, dass lückenhaft ermittelt wurde. Also können nicht alle Fakten ermittelt worden sein, als man sich auf den TV festlegte. Es genügt daher nicht, nur die alten Quellen hinzuzuziehen.
Inzw. herausgefunden: Snapchat- und Facebook-Daten wurden noch später als die Google-Daten angefragt – laut dem Artikel erst 2,5 Jahre nach Rs Verschwinden.
Ich erinnere z. B. an die einschlägige 3-Monats-Frist von Snapchat.

Hervorh. durch mich:
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Suche nach Rebecca abermals erweitert. Die Mordkommission hofft, in den Social-Media-Accounts des Mädchens Hinweise zu finden, die bei der Aufklärung helfen können.
[…]
Seit März werten die Ermittler bereits Rebeccas Google-Account aus. Nun wurden auch Snapchat und Facebook um die Herausgabe dieser Daten gebeten. Bislang ohne Reaktion.
Quelle: https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/der-fall-rebecca-jetzt-sollen-snapchat-und-facebook-helfen , Stand 29.09.2021

Aus einem Interview mit Günther Epple, lt. stern.de einem der wichtigsten Polizeiausbilder Deutschlands, Hervorh. durch mich:
"Die Spuren einer vermissten Person verblassen schnell"
[…]
Der Schlüsselmoment ist das erste Gespräch auf der Polizeiwache, wenn jemand reinkommt und sagt: Mein Mann, meine Frau, mein Kind ist weg. Da wird entschieden: Dem Fall gehen wir jetzt intensiv nach. Oder eben auch nicht.
[…]
Es gibt keine Frist. Sie können nach drei Minuten die Suche beginnen,
Neben der Recherche in sozialen Medien erwähnte er klassische Ermittlungsmöglichkeiten, z. B.
[…] über die Telefonnetzbetreiber klären lassen, ob der Vermisste in letzter Zeit sein Handy benutzt hat und wo.
Zu den Fristen hatte ich z. B. die Infos des/der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) verlinkt (Tabelle).
Und was ist mit GPS?
Sofern derjenige seine GPS-Ortungsdienste aktiviert hat, ist das natürlich viel genauer. Dann können wir bei den App-Betreibern, also bei Google oder Facebook, die genauen GPS-Standortdaten erfragen.
Ich gehe davon aus, dass die verspäteten Ersuchen an Provider zuvor nicht daran scheiterten, dass kein erforderlicher richterlicher Beschluss erwirkt werden konnte. Der Eingriff in Rs. Grundrechte bzw. andere Rechte, auf die die GR ausstrahlen, wäre geringer gewesen als der Eingriff in Fs. GR, durch die Fahndungsfotos etc..
In Phase 1, also in den ersten Stunden und Tagen können Sie als Polizei noch leichter Spuren finden. Da erinnern sich Zeugen noch, da sind Videoaufzeichnungen noch nicht überspielt. Nach ein paar Wochen bekommen Sie nicht mehr aufgeholt, was Sie am Anfang verpasst haben. Die Spuren einer vermissten Person verblassen schnell. Im schlimmsten Fall bleibt der Mensch vermisst, aber Sie finden als Polizei keinen Ansatzpunkt mehr.
Es kann das Problem der falschen Routine geben. Dass ein Beamter, der vielleicht zwanzig Mal erlebt hat, dass der ganze Aufwand umsonst war, sich sagt: Dann muss ich hier jetzt doch nicht wieder so ein riesiges Rad drehen. Aber so etwas darf natürlich nicht passieren. Deswegen […] in Vermisstenfällen das Vier-Augen-Prinzip gilt. Ein Beamter sollte so etwas nie nur allein bewerten und entscheiden. Gerade am Anfang kann sich eine falsche Einschätzung bitter rächen.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/frauke-liebs/wie-die-polizei-vermisste-sucht---eine-frage--die-leben-kosten-kann-32982362.html


Post bzw. Quellen zu Fristen
Zitat von watnuwatnu schrieb:DSB Berlin
https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/DSK/kurzpapiere/DSK_KPNr_15_Videoueberwachung.pdf

WiFi
AW Medienanstalt Berlin-Brandenburg (2016) an die Senatskanzlei:
https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-und-datensicherheit-im-public-wifi-berlin/#nachricht-49770

Funkzellen, siehe Tabelle unter dem u. g. Link:

[...] Für eine Auskunftserteilung auf Ersuchen von Sicherheitsbehörden mit Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder der Nachrichtendienste dürfen ausschließlich Daten verwendet werden, die aus anderen (betrieblichen) Gründen im Sinne der obigen Auflistung rechtmäßig gespeichert sind.

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Telekommunikation/LeitfadenZumSpeichernVonVerkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Snapchat:
https://values.snap.com/de-DE/safety/safety-enforcement?utm_source=www_snap_com&utm_medium=referral&utm_campaign=universal_navigation&utm_content=footer_item_link



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10.07.2024 um 17:12
@watnu
Zitat von watnuwatnu schrieb:Spätestens seit 2024 wissen wir, dass lückenhaft ermittelt wurde. Also können nicht alle Fakten ermittelt worden sein, als man sich auf den TV festlegte. Es genügt daher nicht, nur die alten Quellen hinzuzuziehen.
Wenn es um den genauen Wortlaut geht wie eben, dann macht das schon Sinn. Deutlich revidiert hat diese Stellungnahme letztendlich niemand von den EB.

Auch nicht nach den neuesten Infis:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Inzw. herausgefunden: Snapchat- und Facebook-Daten wurden noch später als die Google-Daten angefragt – laut dem Artikel erst 2,5 Jahre nach Rs Verschwinden.
Ich erinnere z. B. an die einschlägige 3-Monats-Frist von Snapchat.
Sehe ich ja ganz genauso, bin da ganz bei Dir.
Zitat von soomasooma schrieb am 19.06.2024:Bei den "neuesten" Zeugenaussagen bin ich auch erstmal noch skeptisch; die Kritik des Ermittlers kann ich nachvollziehen. Da ging es mir wie anderen hier: Ich habe mich gewundert, warum die Anfrage an Google unüblicherweise erst so spät erfolgte.
Zitat von soomasooma schrieb am 19.06.2024:Viel ernstzunehmender finde ich die Kritik des Ermittlers "Dirk", der allerdings auch die Ermittlungen beanstandet.



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10.07.2024 um 18:13
Zitat von soomasooma schrieb:Wenn es um den genauen Wortlaut geht wie eben, dann macht das schon Sinn. Deutlich revidiert hat diese Stellungnahme letztendlich niemand von den EB.
Ja, ich wollte es mir nur einfach machen und habe das wörtliche Zitat gerne von dir übernommen ;)
Zitat von soomasooma schrieb:Auch nicht nach den neuesten Infis:
Deshalb schrieb ich "spätestens seit 2024 wissen wir,". Hätte der Ermittler "Dirk B." die Google-Panne nicht öffentlich gemacht, hätte ich das nicht für möglich gehalten. Ich kannte den Artikel zu Snapchat und FB noch nicht (und hatte zuvor entspr. Fragen im Thread "vorgebetet").

Das könnte auch eine Erklärung für den Widerspruch sein, der mir aufgefallen war, weil m. E. das Telefonverhalten ja auch anhand der Handydaten abgebildet wird und nachvollziehbar ist, solange die Daten vorliegen. Die EB meinen vermutlich mit Telefonverhalten nur die Nutzung des Telefons im Haus bzw. noch die letzte WhApp. Diese muss außerhalb des Hauses empfangen worden sein, wenn man BR folgt.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb am 05.07.2024:Wenn wir die allgemeinen Ermittlungen übereinander legen, hierbei auch das Telefonverhalten von Rebecca beachten und die Auswertung der Routerdaten aus dem Haus des Schwagers, kommen wir zu dem Schluss, dass Rebecca das Haus nicht verlassen haben dürfte.

Wenn wir dies voraussetzen, dann war der Schwager mit ihr allein zur fraglichen Tatzeit in diesem Haus.

Quelle: Transkript Statements MoKo Berlin, Leiter Michael Hoffmann Quelle: ZDF, Aktenzeichen XY, Sendung v. 6. März
- - - -
Zitat von watnuwatnu schrieb am 27.06.2024:2024:

Zitat von watnuwatnu schrieb:
Die Berliner Ermittler hatten unter anderem laut eines Berichts der Berliner Zeitung erklärt, nicht anhand von Handydaten feststellen zu können, ob Rebecca das Haus ihrer Schwester am Morgen verlassen habe […].



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10.07.2024 um 18:21
Zitat von emzemz schrieb:Das KunsturhG schützt in § 22 nicht nur lebende Personen, sondern auch Aufnahmen Verstorbener. Nach ihrem Tod müssen bis zum Ablauf von 10 Jahren die Angehörigen des Abgebildeten in die Verbreitung bzw. öffentliche Zurschaustellung einwilligen.
Da aber die Eltern von R die Bilder von ihr selbst sehr umfangreich ins Netz gestellt haben, dürfte es schierig werden, die Verwendung zu untersagen.
Möglicherweise greift hier auch noch, dass sie als "reative Person der Zeitgeschichte" einzuordnen ist, und damit hätten die Medien sowieso freie Fahrt.
Mensch, bei Beckys Rechten ging es mir doch nicht explizit um dieses, sondern um ihr Recht auf Leben und Freiheit usw.. Mir ging es vorhin auch nur allgemein um Beckys Rechte.

Wenn R wirklich tot sein sollte, wovon ich leider ausgehe, hat sie ihr Recht auf Leben verloren. Ihr selber helfen dann auch nicht mehr Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche und auch keine aus dem Opferentschädigungsgesetz (höchstens den Eltern später).

Becky wurde, wenn, das Grundlegendste überhaupt genommen und das ist ihr Leben.

An Beckys Rechte bzw. verlorene Rechte sollte hier auch mal wieder gedacht, erinnert werden - anstatt immer nur an die Rechte des ach so armen TV zu denken.


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10.07.2024 um 18:58
Zitat von emzemz schrieb:ournalistin: Geht die Staatsanwaltschaft nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?

Sta Martin Steltner: Da hat sich nichts geändert. Wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren, sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten sagen uns, oder,

die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat.
Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen.
Ich halte diese Aussage der Sta für sehr zentral. Und ich stelle, auch dank deiner Belege emz, fest, dass sich an der schon früher geäußerten Stellungnahme "... das Haus des Schwagers nicht selbständig/lebendig verlassen haben dürfte" nichts geändert hat. Die Aussage "... nicht verlassen hat" ist eine Übernahme aus der Frage der Journalistin. Auch die Formulierung "die Fakten deuten eindeutig darauf hin..." enthält eine, wenn auch nur dezente, Relativierung, ebenso "wir müssen davon ausgehen...". Wieso müssen sie eigentlich von etwas ausgehen? Wieso müssen? Ich kenne keine offizielle Stellungnahme im Sinne von "wir wissen, dass sie das Haus.... nicht lebendig verlassen hat".
Solange dieser Satz nicht gefallen ist halte ich es für nicht redlich, trotzdem von einer Tatsachenbehauptung auszugehen, dass es nur so gewesen sein kann.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.07.2024 um 19:27
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn R wirklich tot sein sollte, wovon ich leider ausgehe, hat sie ihr Recht auf Leben verloren. Ihr selber helfen dann auch nicht mehr Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche und auch keine aus dem Opferentschädigungsgesetz (höchstens den Eltern später).

Becky wurde, wenn, das Grundlegendste überhaupt genommen und das ist ihr Leben.

An Beckys Rechte bzw. verlorene Rechte sollte hier auch mal wieder gedacht, erinnert werden - anstatt immer nur an die Rechte des ach so armen TV zu denken
Er ist nicht der ach so arme TV.
Er hat sich selbst da hinein manövriert. Sogar wenn er nichts mit ihrem Verschwinden zu tun hat, hat er während keine reine Weste, denn er schweigt höchstwahrscheinlich um sich selbst nicht zu belasten.

Ich persönlich finde nur einen Punkt von den Ermittlungen her, nicht OK. Nämlich dass die Internetdaten so spät angefragt wurden. Sollte das denn stimmen. Denn bisher hat sich von den Ermittlern oder der Staatsanwaltschaft noch keiner dazu geäußert.


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10.07.2024 um 20:31
Zitat von watnuwatnu schrieb:Spätestens seit 2024 wissen wir, dass lückenhaft ermittelt wurde. Also können nicht alle Fakten ermittelt worden sein, als man sich auf den TV festlegte. Es genügt daher nicht, nur die alten Quellen hinzuzuziehen.
"Lückenhaft ermittelt" ist Ansichtssache. Klassischer Verteidigervorwurf, wenn er nicht mehr weiter weiß. Wir haben z.B. keine Leiche. Da ist es schwer, nicht lückenhaft zu ermitteln. Da das Ermittlungsverfahren noch läuft, hat man auch noch nicht alle Fakten.

Wenn man "neue Quellen" hinzuzieht wie die Google-Ergebnisse, dann heißt es, die Ergebnisse änderten nichts (ich persönlich sehe das anders). Die Masse an digitalen Spuren, die R. oder F. hinter sich herzogen haben unterschiedliche Bedeutung. Wir haben uns schon oft genug über das Problem der Priorisierung, des Aufwandes usw. unterhalten, ich möchte das nicht wiederholen.

Die "Lückenhaftigkeit" ist ein Vorwurf einer Person, die laut Medienberichten auch Polizist ist, aber nicht in die Ermittlungen involviert. Mir reicht das nicht, das Ermittlungsgeschehen aus der hohlen Hand in seiner Qualität einzuordnen.
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Ich halte diese Aussage der Sta für sehr zentral. Und ich stelle, auch dank deiner Belege emz, fest, dass sich an der schon früher geäußerten Stellungnahme "... das Haus des Schwagers nicht selbständig/lebendig verlassen haben dürfte" nichts geändert hat. Die Aussage "... nicht verlassen hat" ist eine Übernahme aus der Frage der Journalistin. Auch die Formulierung "die Fakten deuten eindeutig darauf hin..." enthält eine, wenn auch nur dezente, Relativierung, ebenso "wir müssen davon ausgehen...". Wieso müssen sie eigentlich von etwas ausgehen? Wieso müssen? Ich kenne keine offizielle Stellungnahme im Sinne von "wir wissen, dass sie das Haus.... nicht lebendig verlassen hat".
Solange dieser Satz nicht gefallen ist halte ich es für nicht redlich, trotzdem von einer Tatsachenbehauptung auszugehen, dass es nur so gewesen sein kann.
Das ist relativ einfach zu erklären: F. ist Tatverdächtiger. Er steht unter Verdacht. Seine Schuld ist aber bislang nicht bindend festgestellt. Bislang ist das Beweismaterial nur durch die Ermittlungsbehörden erhoben worden. Das Ermittlungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Es gibt kein anderes Verfahren, das zu einem Abschluss gekommen wäre, keine neutrale Instanz, die die Überzeugung der Polizei und der StA bestätigt hätte. Sprich: Kein Urteil.

Diese Relativierung ist deshalb Ausfluss der Unschuldsvermutung - wie auch der Vorläufigkeit der Ermittlungsergbnisse. Deshalb der relativierende Stil wie:

"Wir haben eine subjektive Überzeugung, (...) wir gehen davon aus, (...) es deutet alles darauf hin, dass R. das Haus nicht lebend verlassen dürfte, (...) Wir gehen fest davon aus, dass ein Tötungsdelikt vorliegt..."

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch einmal "wir sind uns sicher" in einem Interview gefallen ist, finde aber nicht die Stelle. Im Kern ändert diese Wortwahl auch nichts. Diese Haarspalterei ist sowieso ziemlich müßig. Das ist Behördensprech, der Exaktheit und Relativität vereint und dessen Wortwahl z.B. Journalisten ein deutliches Zeichen geben, wie die Sache steht.

SpoilerIn der Wissenschaft ist diese Art der Kommunikation völlig normal, wenn eine These nicht bewiesen ist. Also: "Wir wissen, dass die Erde keine Scheibe ist." Völlig klar. Aber anders: "Nach meinen Forschungen dürfte das das Weltall unendlich groß sein." (ob es das ist, ist bislang nicht klar).

Das ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungen. Die sind nicht abgeschlossen und solange gibt es kein sicheres, beweisbares Wissen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.07.2024 um 20:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist relativ einfach zu erklären
Ich würde mal auch annehmen nicht nur wegen der Unschuldsvermutung, sondern auch dem Fehlen von direkten Beweisen auf Rs-Tod im Haus.
Lägen direkte Beweise vor (im Idealfall, jetzt nicht falsch verstehen, die Leiche von R im Haus gefunden) bräuchte man sich nicht mehr Wir gehen davon aus zu äußern - nur auf diesen Umstand dann bezogen.

Beim TV hingegen müsste man sich auch dann so äußern, wir gehen von seiner Täterschaft aus, weil ihr Schwager einzige infrage kommende Person, die für den Tod von R verantwortlich sein kann.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zum Anderen schützt die Unschuldsvermutung nicht vor Tatverdacht
Da wäre auch total unlogisch wenn, denn es würde ja dann gleichzeitig die Sachverhaltsaufklärungspflicht behindern.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.07.2024 um 20:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:An Beckys Rechte bzw. verlorene Rechte sollte hier auch mal wieder gedacht, erinnert werden - anstatt immer nur an die Rechte des ach so armen TV zu denken.
Braucht man nicht. Wenn F. zu Unrecht unter Verdacht steht, dann muss sie ja nicht tot sein. R. könnte das Haus lebend verlassen und untergetaucht sein. Das ist dann sogar wahrscheinlich. Dass sie noch lebt.

Unwahrscheinlich? Für mich der logische Schluss aus all der Wortklauberei, die betrieben wird, um eindeutige Aussagen der Ermittlungsbehörden zu relativieren. Sonst bleibt ja keine Alternative. Meine Idee vom Drogenmafiaboss X, der den F. am Morgen besucht und bei der Gelegenheit R. getötet hat, die erfreute sich jetzt auch nicht gerade großer Beliebtheit.

Je näher jemand R. gestanden hat, umso weniger will er glauben, dass sie tot ist. Und wenn sie nicht tot ist, wird F. zu Unrecht verdächtigt. Und umgekehrt. So entstehen dann Legenden.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Lägen direkte Beweise vor (im Idealfall, jetzt nicht falsch verstehen, die Leiche von R im Haus gefunden) bräuchte man sich nicht mehr Wir gehen davon aus zu äußern - nur auf diesen Umstand dann bezogen.
Ja, das stimmt natürlich: "Wir haben die Leiche...im Haus/im Wald/in der Laube gefunden." Das ist dann Fakt.


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