Wo ist Rebecca Reusch?
27.06.2024 um 16:21oberursel schrieb:Statt es Leierkasten artig zu wiederholen lässt sie es heute einfach komplett weg.Ja, weil Behörden keine Werbeagenturen sind. Sie haben zwar eine Auskunftspflicht (sofern nicht andere Rechtsgüter wie z.B. eine Behinderung der Ermittlungen entgegenstehen), aber keine Pflicht zur Redundanz von Aussagen in der Vergangenheit.
Dafür sind an eine behördliche Auskunft besondere Anforderungen zu stellen. Wenn also die Frage ist: "Gibt es neue Erkenntnisse im Fall R.?" und die GStA sagt "Nein.", ist das ausreichend.
Genauso gilt:
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln...Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__160.html
Alle Spekulationen, dies sei in diesem oder anderen Fällen nicht geschehen, sind zumeist haltlos. Auch wenn insbesondere Verteidiger gerne eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen.
Nun gibt es psychologisch sicher Präferenzen, Meinungen und divergierende Beurteilungen und Bewertungen des Beweismaterials bei jeder Ermittlung. So Mancher, der nicht weiß, wie Behörden arbeitet, neigt dazu, daraus eine Voreingenommenheit abzuleiten. Verfahren und Organisation von Behörden, wie auch die Bindung an Recht und Gesetz, wirken dem entgegen.
Die Polizei verfolgt JEDE Spur, die zur Aufklärung einer Straftat beitragen könnte. Erst einmal völlig egal ob sie be- oder entlastend sein könnte. Das ist erst der zweite Schritt. Jede Spur bekommt eine Nummer, angefangen beim Tatort (kennen wir alle aus dem TV). Die Leiche, wenn sie denn am Tatort ist, ist die Nr. 1. Die Nr. 262 könnte dann z.B. eine angebliche Sichtung von R. in Nizza sein. Und die Nr. 378 eine violette Decke hinter einem Busch, wo dann die Ermittlungen ergeben, dass es keinen Zusammenhang mit R. gibt. Und die Nr. 26 die Kesy-Erfassung. Es werden erst einmal Ermittlungen vorgenommen und die Spuren eine nach der anderen abgearbeitet. Selbst Wahrsager und Verrückte bekommen eine Nr. und einen Ordner.
Erst nach einer Klärung und Einordnung der Spuren ergeben sich daraus relevante Indizien - oder auch nicht. Deshalb ist es auch nie gelogen, wenn es heißt, "die Polizei ermittelt in alle Richtungen". Denn das tut sie tatsächlich. Sicher werden die Spuren unterschiedlich intensiv verfolgt, aber es muss immer ein Ergebnis geben, dass in die Gesamtbeurteilung einfließt. Und sei es das Ergebnis "die Einlassungen des Beschuldigten konnten nicht widerlegt werden". Damit ist der Fall eben noch nicht aufgeklärt. Und da die Spur Nr. 1 nicht weiter verfolgt werden konnte, bleibt das auch so.
Deshalb ist es auch ein Mythos, der Beschuldigte müsse die Ermittlungsbehörden von seiner Unschuld überzeugen. Den Sachverhalt erforschen muss die StA. Aber ein guter Verteidiger kann da schon den einen oder anderen Hinweis auf Spuren geben, die genauer erforscht werden sollten. Im Prozess geschieht das dann durch Beweisanträge, aber da ist es erheblich schwieriger vor Gericht damit durchzukommen, weil die formalen Hürden relativ hoch sind.