BoobSinclar schrieb:Auch hier nochmal ganz grundsätzlich als Hinweis: Diese ganzen anderen Details mit den Faserspuren der Decke, den Pornos etc. kommen nicht von den Ermittlern. Sie sind somit keine offiziell belastbaren Fakten.
Klar. Wir haben noch keinen öffentlichen Prozess. Wir arbeiten hier mit provisorischen Tatsachen. Trotzdem gibt es unterschiedliche Quellen mit unterschiedlicher Wertigkeit.
Es gibt Informationen, die teilweise unmittelbar von den Behörden stammen, also ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit haben.
Dann gibt es provisorischen Tatsachen, die irgendwelche "gut informierten Kreise" an die Medien weiter gegeben haben. Wenn dabei die journalistischen Sorgfaltsregeln eingehalten worden sind, können diese Informationen mittelbar relativ zuverlässig sein. Aber sie sind immer auch Stückwerk, da mit der Weitergabe eigene Interessen verfolgt werden.
Und schließlich haben wir es mit Äußerungen von Zeugen/Familienangehörigen und Journalisten zu tun, die zumeist kein eigenes Erleben schildern. Es handelt sich entweder um Dinge vom Hörensagen (Fiktiv: "F. hat mir gesagt, er war es nicht. Ich glaube ihm, weil er immer so nett zu R. war.") oder um eigene Spekulationen und Thesen zum Sachverhalt.
Die Tatsachen, die wie Mühlsteine um den Hals von F. hängen, sind im Wesentlichen aus behördlichen Quellen. Es sind oft ziemlich belastbare Tatsachen, da technisch verifizierbar. So lässt sich die Tatzeit ziemlich gut eingrenzen. Der "digitale Tod" von R. ist sehr belastend, wie auch das Google-Verhalten eines angeblich schlafenden Betrunkenen. Beides ist das Fundament für die Überzeugung, R. hätte das Haus nicht lebend verlassen (es bleibt ansonsten auch nur die Möglichkeit, dass sie das Haus lebend verlassen hat - und dafür gibt es keine, KEINE Anhaltspunkte).
Mühlsteine auch die Fahrten an der BAB-Ausfahrt Friedersdorf vorbei. Wann irgendwelche Polizisten Gullideckel umgedreht, nach Fasern über den Boden gerobbt oder Hunde auf die Straße geschickt haben, ist dagegen belanglos. Wie auch das 150. Interview mit R.s Mutter.
Wiedergast schrieb:Also ich arbeite bei einer Behörde und wenn ich die Voraussetzungen bei Klienten herauskitzeln muss wird niemals pauschal gefragt, dass würde mir um die Ohren fliegen
Offenbar keine Justizbehörde. Vernehmungen bauen in der StPO nicht auf Suggestivfragen oder "Kitzeln" auf, sondern auf offene Fragen. Schließlich soll der Zeuge seine Wahrnehmungen möglichst unbeeinflusst schildern. Richter können so auch schon die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage prüfen. Wer lügt, tut sich naturgemäß schwer, sich ein unangreifbares Lügengebäude aufzubauen. Offene Fragen führen den Beschuldigten/Zeugen viel eher dazu, sich zu verquatschen als Befragungen nach "Tatort"-Manier.
Im Übrigen ist es üblich, Vernehmungen bei der Polizei nicht durch die ermittelnden Beamten, sondern von besonders geschulten eigenen Vernehmungsbeamten durchführen zu lassen.