emz schrieb:wird halt dann doch nicht so weit her sein mit meiner Auffassungsgabe.
@emzDoch, doch. Stell dein Licht nicht unter den Scheffel.
emz schrieb:Wie hat man sich denn einem Schwager gegenüber zu verhalten?
Ist der irgendwie erziehungsberechtigt?
Gegen welche Regeln von ihm hat denn R verstoßen? Ob sich eine Diskussion hierüber besser erübrigt?
Wenn ein Gast gegen Regeln verstößt, kann man ihn rauswerfen.
Hausrecht.
Da ist egal, ob der Eigentümer am Nordpol wohnt.
Und F. war ja nicht nur Schwager, er war ein Erwachsener. Rebecca war erst 15.
Rebecca war Gästin im Haus ihrer Schwester und ihres Schwagers. Sie hat dort nicht gewohnt,
sie hatte Wechselwäsche dabei. Die Gastgeber bestimmen die roten Linien.
Es ging neulich darum, ob sie sich nicht gegen einen Übergriff heftig zur Wehr gesetzt hätte.
Die Userin meinte, dass die Teenager heute
alle wehrhaft sind und sich nichts gefallen lassen.
Erstens sind nie "alle so" und zweitens war Rebecca nur Gast in dem Haus. Und wenn es einen
Übergriff gab (was ja eine Spekulation ist), hat sie sich vielleicht zu spät gewehrt, um an ihrem
Angreifer sichtbare Abwehrspuren zu hinterlassen.
Und zu den Gründen, warum sie sich zu spät gewehrt hat (also zu lange geduldet),
gehört (neben einigen anderen), dass sie nur Gast war. Dass F. der Mann ihrer Schwester ist