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Wo ist Rebecca Reusch?

117.184 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

um 18:19
Zitat von MairaMaira schrieb:Hat er nicht? Ich bin oft im Bett per Handy unterwegs und surfe, lese, suche... und zwischendurch schlafe ich immer wieder ein.
Ach so, nein, ich meinte das umgekehrt. Wenn ich nach ner Weihnachtsfeier mit besoffenem Kopf heimkomme und mich in die Kiste lege und noch n bissel Pornos (oder was auch immer) gucke und WhatsApp schicke, würde ich auch auf eine Frage, was ich denn gemacht habe, antworten, ich hätte geschlafen. Die glatte Lüge bezieht sich auf die Zeit, bei der er wohl auf der Autobahn unterwegs war.

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um 18:23
Es geht nicht nur um Rs. Suchanfragen. Es geht z. B. um
Google-Kalender von Rebecca gewesen, außerdem eingetippte Suchanfragen, Sprachnotizen oder von der Schülerin aufgerufene Google-Seiten. Wie ein Ermittler damals gegenüber der BZ bestätigt hatte, seien auch Standort-Daten der Schülerin angefragt worden.
Rs. Handy ist verschwunden. Fs. konnte man auswerten. Deshalb ist es ein Skandal, dass Provider-Daten erst lange nach Rs. Verschwinden angefragt wurden.

O. g. auch zu:
Zitat von BohoBoho schrieb:Er sagte, sie sei nicht mehr da - was nicht zu den online Daten passte. Sie musste zum Zeitpunkt dieser Aussage noch im Haus gewesen sein (ob nun lebend oder nicht mehr lebend).
Zitat von MissRedfordMissRedford schrieb:oops.. Sie? Nein. Ihr Handy ? Ja!
Quelle zu o. g. Zitat: https://www.fr.de/panorama/kollegen-vermisste-rebecca-reusch-brisante-mails-aufgetaucht-polizist-erhebt-schwere-vorwuerfe-zr-92903829.html, Hervorhebung durch mich
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:mindestens mal fragwürdig, wenn nicht sogar illegal, Ermittlungsergebnisse in einem laufenden Verfahren an die Presse zu geben.
Falls du meinen Post mit dem Gastkommentar des Jura-Profs. nicht gelesen hast. Er gibt dir Recht:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Völlig rechtsstaatswidrig ist aber die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in den letzten Tagen. Um es klar zu sagen: Sie ist ein Skandal.



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um 18:25
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wenn da irgendwas Relevantes vorläge, was den Tatverdacht erhärtet, wäre das mit Sicherheit eher durchgestochen worden.
"irgendwas Relevantes...mit Sicherheit durchgestochen"? Das halte ich nun für eine ziemlich haltlose Unterstellung. Sobald es den Ermittlungen schaden würde, hält man als Ermittler oder StA die Klappe.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich bezweifele (nochmal und wiederholt), dass das Konsumieren von Fesselsexpornos irgendwas mit Tötungsabsichten zu hat.
Bei Ottonormalkonsument ja. Wenn ich aber einen Täter, eine Leiche und ein Motiv suche, dann kann eben völlig banales und gewaltfreies Verhalten eines Tatverdächtigen zu einem belastenden Indiz werden. Nicht nur "Fesselsex" oder "Strangulationspraktiken" (Letzteres scheint zumindest auf Gewaltphantasien hinzudeuten), sondern auch ein Telefonanruf, eine Fahrt mit dem Kfz, der Wohnort der Großeltern oder der Grad der Alkoholisierung.

Das völlig harmlose Verhalten wird als Teil einer Kausalkette, an deren Ende es einen Taterfolg gibt (R. tot) zum Teil eines Schuldnachweises (oder eines Tatverdachts).

Über die Psychologie von SM-Anhängern ist damit Null gesagt oder gemutmaßt. Die bringen sich ja nicht alle gegenseitig um.

Hier geht es konkret a) um ein Motiv und b) eine Tötungsart bzw. ein Tatgeschehen. Und da wird jedes Gericht die Google-Suchen des F. als belastend einschätzen.


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um 18:27
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Google würde sich sicher freuen, Hunderte, wenn nicht gar Tausende Emergency Calls aus der ganzen EU am Tag zu bearbeiten.
Durch KI + Automatisierungstechnik dürfte das kein Problem sein.


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um 18:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das halte ich nun für eine ziemlich haltlose Unterstellung. Sobald es den Ermittlungen schaden würde, hält man als Ermittler oder StA die Klappe.
Das war keine Unterstellung, das war eine Vermutung. Und, weil Du eben über die Motivation der Ermittler gesprochen hattest, es würde nach ihrer Auffassung ja eben nicht schaden, belastendes an die Öffentlichkeit zu lancieren. Eben um den Druck auf den TV und/oder seine Familie zu erhöhen oder dem der interessierten Öffentlichkeit nachzugeben, nach dem Motto, guck mal, wie emsig wir sind.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Strangulationspraktiken" (Letzteres scheint zumindest auf Gewaltphantasien hinzudeuten)
Im sexuellen Kontext haben Strangulationspraktiken mal so gar nichts mit Gewalt zu tun.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Über die Psychologie von SM-Anhängern ist damit Null gesagt oder gemutmaßt. Die bringen sich ja nicht alle gegenseitig um.
Nicht alle? Gar nicht. Das ist der Gag von BDSM. Safe, Sane, Consensual. Darum gehts. Das ist das Gegenteil von Gewalt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hier geht es konkret a) um ein Motiv und b) eine Tötungsart bzw. ein Tatgeschehen
Nichts an der Suche nach Fesselsexpornos liefert mir pauschal Rückschlüsse auf Tötungsarten und Tatgeschehen. Für sehr ahnungslose Menschen vielleicht, die alles, was nicht reinraus-Blümchensex und ausschliesslich zur Fortpflanzung zulassen möchten, aber ich möchte doch meinen, dass Richter:innen nicht ganz so bigott und lebensfremd sind.


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um 18:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja. Und wir alle stimmen dieser Datenverarbeitung in den USA und der Unterwerfung unter das US-Recht (inklusive Zugriff von NSA & Co.) in den ellenlangen AGBs zu.
Du wirfst einiges durcheinander. User*Innen können mit ihrer Einwilligung (privatrechtlicher Vertrag) nicht die Befugnisse der Behörden gegenüber Google (Öffentliches Recht) aushebeln. Mit ihrer Einwilligung hebeln sie die datenschutzrechtlichen Verbote aus, die ihre personenbezogenen Daten schützen sollen. Sie erlauben dem Provider also gegebenenfalls eine Verwendung ihrer Daten, die ansonsten nach dem jeweils geltenden Datenschutzgesetz verboten wäre.


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um 19:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Fesselsex" klingt nach Boulevard, "Strangulationstechniken" nach Behördensprech. Vielleicht ist das Gleiche gemeint. Wer weiß. Ich halte das für Tüttelkram.
Vielleicht. Oder er könnte auch nach beidem gegoogelt haben.

Wenigstens die Behörden würden einen Unterschied zwischen Fesseln (Bondage) und Strangulieren sehen oder?

Erstes schränkt ja in der Regel nur die Bewegungsfreiheit ein - hingegen Zweites unter Atemkontrolle durch bestimmte Praktiken zählen würde - oder?
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Das bedeutet, dass der TV unter enormen Druck stand. Er war nicht vorbereitet, musste viele Entscheidungen treffen
Falls, ja, dann gehe ich davon aus, dass er er unter Druck gestanden haben könnte.

Aber nichts, was für ihn nicht irgendwie alles zu bewerkstelligen gewesen wäre. Und bestimmte Risiken, falls, musste er einfach eingehen - bliebe ihm ja, falls/wenn, auch nichts anders übrig.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das hat er zu den Ermittlern gesagt? Ok. Und welchen Beleg (außer eben den online-Daten, die geben eine Auskunft über ein Endgerät und keine Person) gibt es ansonsten für die Annahme, dass sie noch da war?
Die lebensnahe Annahme, Erfahrungswerte, dass eine Jugendliche niemals ohne ihr Handy das Haus verlassen würde und das wahrscheinlich auch konkret für die vermisste Person R gegolten haben muss.

Ermittler ziehen allgemeine Erfahrungswerte heran - sowie auch was konkret für eine bestimmte Person typisch oder eher untypisch/ungewöhnlich gewesen wäre.

Wenn sich also für die EB aufgrund technischer Auswertungen ergeben haben sollte, dass sich ihr Handy zum Zeitpunkt XYZ noch im Haus befunden haben muss, wo sie aber laut Aussage des Schwagers angeblich schon weggewesen sein will, dürften da bei den EB die Alarmglocken angegangen sein.


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um 19:07
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn sich also für die EB aufgrund technischer Auswertungen ergeben haben sollte, dass sich ihr Handy zum Zeitpunkt XYZ noch im Haus befunden haben muss, wo sie aber laut Aussage des Schwagers angeblich schon weggewesen sein will, dürften da bei den EB die Alarmglocken angegangen sein.
Ja, alles gut, so weit, so bekannt, das begründet nachvollziehbarerweise den nach wie vor bestehenden Tatverdacht. Aber für die Überzeugung, im Haus sei jemand zu Tode gekommen braucht es ein bisschen mehr als den allgemeinen Erfahrungswert (man könnte es auch Binse nennen), Teenager nähmen ihr Handy überall mit hin. Denklogisch kann sie auch mit Handy das Haus verlassen haben und der TV hat darüber gelogen, dass sie weg war, ohne damit automatisch, folgerichtig und ausaschliesslich in ein Tötungsdelikt verwickelt zu sein.


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um 19:16
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Aber für die Überzeugung, im Haus sei jemand zu Tode gekommen braucht es ein bisschen mehr als den allgemeinen Erfahrungswert (man könnte es auch Binse nennen),
Ich gehe ja eh davon aus, dass den EB mehr vorliegen muss, als wir, die Öffentlichkeit, wissen und warum die EB bis heute davon ausgehen, wovon sie ausgehen.

Zu diesem Schluss, zu dieser Annahme, werden sie gekommen sein, als sie alle Ermittlungsergebnisse wie es so schön hieß übereinandergelegt und zu einer Gesamtschau zusammengefügt haben.

Und ja; natürlich spielt da auch das Fehlen von anderen Hinweise, die, würden sie vorliegen, vielleicht auch noch andere Annahmen zuließen, entscheidend mit rein.


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um 19:20
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nicht alle? Gar nicht. Das ist der Gag von BDSM. Safe, Sane, Consensual. Darum gehts. Das ist das Gegenteil von Gewalt.
Safe, Sane, Consensual ist so elegant formuliert, dass es hierzu sogar einen Wikipedia Eintrag gibt.
Zu diesem Thema hat man sich als BDSM Praktizierende(r) Gedanken gemacht.
Wikipedia: Safe, sane and consensual
Wäre diese Sexualpräferenz nicht risikobehaftet für das Wohl, Gesundheit und Leben für Praktizierende, hätte man nicht solche Risikodifferenzierungen benannt, wie "RACK" "PRICK" und "SSICK".
(Was sie auch immer bedeuten)
Man denkt sich Codes aus, die eine Verletzung des Partners während der Ausübung verhindern sollen, etc..

Insgesamt denke ich, dass die Praktik Erfahrung benötigt, um "Safe, Sane, Consensual" während einer Strangulation zu agieren.

Wie verhält sich das Ganze unter Alkoholeinfluss? Oder bei jemandem, der möglicherweise gar keine Erfahrungen in diesem Bereich hat oder der solche Phantasien ständig versteckt oder unterdrückt, weil er oder sie diese mit dem Partner oder Partnerin nicht teilen oder ausüben kann, gar versteckt?

Das ist, denke ich, viel zu einfach gesagt. Das Gegenteil von Gewalt scheint man sich bei dieser Praktik erst mal besonders bewahren zu müssen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 19:24
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich gehe ja eh davon aus, dass den EB mehr vorliegen muss, als wir, die Öffentlichkeit, wissen und warum die EB bis heute davon ausgehen, wovon sie ausgehen.
Ich gehe davon aus, dass die EB zum einen einer Mutter, die es zu überzeugen gilt, dass die eigene Tochter tot ist, mehr vorzulegen gilt, als "2 graue Häkchen auf WhatsApp" und allgemeine Erfahrungswerte, dass Teenager halt ihr Handy mitnehmen.

Und ich gehe vor allem davon aus, dass die EB einem Haftrichter das, was sie haben, um zu belegen, dass der TV die Schwägerin umgebracht hat, vorlegen. Der war aber nicht überzeugt.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Insgesamt denke ich, dass die Praktik Erfahrung benötigt, um "Safe, Sane, Consensual" während einer Strangulation zu agieren.

Wie verhält sich das Ganze unter Alkoholeinfluss? Oder bei jemandem, der möglicherweise gar keine Erfahrungen in diesem Bereich hat oder der solche Phantasien ständig versteckt oder unterdrückt, weil er oder sie diese mit dem Partner oder Partnerin nicht teilen oder ausüben kann, gar versteckt?
Da gebe ich Dir vollkommen recht. Laien sollten von sowas schlicht und einfach die Finger lassen und "besoffen" ist auch eben nicht "safe und sane". Das Dumme ist: Wir wissen nicht, was der TV so im Schlafzimmer zu treiben pflegt. Und damit ist die Info, er habe sich Fesselsexpornos angeschaut nichts besonders aussagekräftiges. Sondern dient lediglich der Emotionalisierung von Lieschen Müller.


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um 19:28
Ich habe eine Frage bzgl. der ersten Fahrt die von der Kamera des Nachbarn registriert wurde . In einigen Berichten steht die Aufnahme wurde um 8.36 gemacht was auch hier im Forum öfters wiedergegeben wird . Auf dem Video selbst steht oben an der Ecke 7.24 Uhr . Was stimmt denn nun jetzt ?
Wenn die erste Fahrt um 7.24 war wären es nur 24 Minuten Zeit zwischen dem gehen der Schwester und der ersten Fahrt .
Weiter stellt sich mir noch folgende Frage - vielleicht wurde auch schon darüber diskutiert, ich versuche weitestgehend mitzulesen , schaffe aber nicht alles aufzuholen.
Laut der Merkur wurden bei der Auswertung der Googledaten ja bekannt dass F. sich am Morgen des Verschwindens Videos mit strangulationspraktiken angesehen hat . Da ihre Schwester ja nicht mehr bei ihr war , könnte es möglich sein dass der TV sie bereits früher getötet haben könnte ?
Oder könnte es auch möglich sein, dass er die Fahrt um 7.24 genutzt hat um sich die nötigen Materialien hierzu zu besorgen und Rebecca zu diesem Zeitpunkt noch geschlafen hat ?
Ein weiterer Gedanke der mir immer wieder im Kopf rumgeht ist das Foto welches Rebecca um 7.45 gesendet hat .
Sollte Rebecca den Flugmodus über Nacht rein machen um nicht gestört zu werden sind auch alle mobilen Daten ausgestellt .
Wenn sie das Foto also abends noch abgesendet hat aber schon im Flugmodus war , könnte es dann erst ankommen ?
Es muss ja nicht bedeuten dass sie den flugmodus selbst ausgestellt hat sondern der tv beim aus machen des Handys zum Beispiel .
Sie muss also nicht zwingend zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben.
Ich hoffe ich bringe keine Zeiten durcheinander .


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um 19:29
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Und welchen Beleg
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn sich also für die EB aufgrund technischer Auswertungen ergeben haben sollte, dass sich ihr Handy zum Zeitpunkt XYZ noch im Haus befunden haben muss, wo sie aber laut Aussage des Schwagers angeblich schon weggewesen sein will, dürften da bei den EB die Alarmglocken angegangen sein.
Das Telefonat zwischen BR und F muss einige Minuten nach 8.25 Uhr gewesen sein. S. u. g. Timeline bzw. für Ergänzungen bitte das Zitat anklicken.

Und
[…] "festgestellt werden konnte", dass Rs Handy zw. 6 u 8 Uhr mind. Noch 1x ins W-Lan des Hauses eingewählt war, "aber eben danach nicht mehr."

Quelle: https://www.ardaudiothek.de/episode/die-spur-der-taeter-der-true-crime-podcast-des-mdr/seit-fuenf-jahren-vermisst-der-fall-rebecca-reusch/mdr-aktuell/13157653/ , ca. ab Min. 28.20


Bitte unten nicht wieder überlesen, dass sich der Journalist auf Ermittlungen bezieht. Er hatte Kontakt zu Ermittlern.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 16.03.2024:"Die Ermittlungen haben schließlich ergeben, dass":
> F. gg 5.45 von Feier nachhause kam
> J. verlässt um 7.00 Haus > ihren Angaben zufolge > Kiga > Arbeitsplatz
> 7.20 h Anruf BR bei R. > Mailbox > Anruf bei J (J sagt, 1 Block / Englisch fällt aus)

Telefonverlauf ab dem 2. Anrufversuch:
> BR -> R um 8.25 Uhr
> Anruf BR -> F (auch um 8.25 Uhr oder eher 8.26 Uhr?)
BR macht sich fertig (evtl. im Bad?), deshalb u. g.
> Verpasster Anruf F -> BR
> Rückruf BR -> F

Timeline MDR-Podcast: https://www.ardaudiothek.de/episode/die-spur-der-taeter-der-true-crime-podcast-des-mdr/seit-fuenf-jahren-vermisst-der-fall-rebecca-reusch/mdr-aktuell/13157653/ ca. Min. 13.30
Zitat von watnuwatnu schrieb am 09.03.2024:8.25 Uhr habe ich aus "Im Dunkeln" übernommen, siehe unten.
@behind_eyes, zur Frage neulich. Laut den o. g. Infos aus dem Podcast, müsste die WhApp der Mutter außerhalb des W-Lans zugestellt worden sein.


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um 19:56
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich gehe ja eh davon aus, dass den EB mehr vorliegen muss, als wir, die Öffentlichkeit, wissen und warum die EB bis heute davon ausgehen, wovon sie ausgehen.
@rhapsody3004

Ich gehe auch davon aus, aber das ist genau der Punkt:

Man muss den Ermittlern vertrauen, wenn man ebenfalls annimmt "Sie müssen etwas gefunden haben" und
F. sei nicht nur tatverdächtig, weil er mit seiner Schwägerin allein im Haus gewesen ist.
Alles gegen ihn Sprechende ließe sich ja erklären, bzw. für sich genommen ist einiges dabei, das man zwar verurteilen muss,
aber es muss nicht bedeuten, dass er ein Mörder ist.

Oder man gehört der Fraktion an, die sagt "auch Ermittler machen Fehler und verrennen sich".


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um 20:09
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Man muss den Ermittlern vertrauen, wenn man ebenfalls annimmt "Sie müssen etwas gefunden haben" und
F. sei nicht nur tatverdächtig, weil er mit seiner Schwägerin allein im Haus gewesen ist.
Ich muss es noch einmal reinwerfen weil es für mich relevant ist :
Der Schwager von Rebecca war bereits zu einem früheren Zeitpunkt von der Polizei befragt worden, da es bereits früh den Verdacht gab, dass er mehr über das Verschwinden der 15-Jährigen wissen könnte. Tagelang waren die Ermittlungen nicht vorangekommen. Den ersten scheinbaren Durchbruch gab es am Mittwoch, als bei einer Suche mit Hubschraubern und Hundertschaften ein Kleidungsstück sichergestellt werden konnte.
Quelle: https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article216547081/Rebecca-Reusch-Schwager-wieder-frei-Schwester-Wir-finden-dich-lebend.html

Das wäre für mich ein Beweis


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um 20:12
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:für sich genommen ist einiges dabei, das man zwar verurteilen muss
Im moralischen oder juristischen Sinne?
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Man muss den Ermittlern vertrauen, wenn man ebenfalls annimmt "Sie müssen etwas gefunden haben" und
F. sei nicht nur tatverdächtig, weil er mit seiner Schwägerin allein im Haus gewesen ist.
Letzteres ist an sich auch nur eine - begründete - Annahme. Wie der (damals) leitende Ermittler in Aktenzeichen XY mitteilte:
Wenn wir die allgemeinen Ermittlungen übereinander legen, hierbei auch das Telefonverhalten von Rebecca beachten und die Auswertung der Routerdaten aus dem Haus des Schwagers, kommen wir zu dem Schluss, dass Rebecca das Haus nicht verlassen haben dürfte.

Wenn wir dies voraussetzen, dann war der Schwager mit ihr allein zur fraglichen Tatzeit in diesem Haus.
Quelle: Transkript Statements MoKo Berlin, Leiter Michael Hoffmann Quelle: ZDF, Aktenzeichen XY, Sendung v. 6. März 2019

1) Kommen wir zu dem Schluss.
2) Haben dürfte
3) Und wenn man das (also 1 und 2) voraussetzen, dann war der TV allein mit Rebecca im Haus.
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Das wäre für mich ein Beweis
Ein Beweis wofür? Das wäre ein Beweis, dass da ein Kleidungsstück von Rebecca in einem Container liegt. Mehr nicht.

Es gibt zudem bis heute keine gesicherten Aussagen der Ermittler, DASS da überhaupt ein Kleidungsstück von ihr gefunden wurde.

Und der TV wurde aus der Untersuchungshaft NACH dem vermeintlichen Fund entlassen. Das spricht dagegen, dass da irgendwas belastendes gefunden wurde.


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um 20:15
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ein Beweis wofür? Das wäre ein Beweis, dass da ein Kleidungsstück von Rebecca in einem Container liegt. Mehr nicht.
Genau und nun muss bewiesen werden wer es in den Container gelegt hat.
Das kann man natürlich nicht nur dem Florian zuordnen. Tja


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um 20:18
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Es gibt zudem bis heute keine gesicherten Aussagen der Ermittler, DASS da überhaupt ein Kleidungsstück von ihr gefunden wurde.
Das würden sie uns auch nicht mitteilen, aber das weißt du ja .
Dennoch wäre es fatal dies nicht im Hinterkopf zu behalten.
Vorallem würde es Sinn mit der Aussage " sie habe das Haus nicht verlassen " machen .

Für mich jedenfalls.


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um 20:19
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Alles gegen ihn Sprechende ließe sich ja erklären, bzw. für sich genommen ist einiges dabei, das man zwar verurteilen muss,
aber es muss nicht bedeuten, dass er ein Mörder i
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Im moralischen oder juristischen Sinne?
@BoobSinclar
Das ist doch egal, solange sein Tun nichts mit ihrem Verschwinden zu tun hat.

Juristisch: Die Drogenfahrten (wenn stattgefunden) wären sicher zu verurteilen gewesen.
Nehme an, die Mengen wären auch heute nicht straffrei.

Mit Restalkohol Autos gefahren

moralisch: Hängt eben davon ab, wo man selber die Linie zieht.
Sagen wir so: Es waren Dinge, die er lieber für sich behalten hätte


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um 20:31
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nichts an der Suche nach Fesselsexpornos liefert mir pauschal Rückschlüsse auf Tötungsarten und Tatgeschehen.
Ich sprach von einer konkreten tatbezogenen Kausalkette. Du unterstellst allen, die darin ein Indiz für ein Motiv oder für ein konkretes Tatgeschehen sehen, moralische oder kenntnislose, jedenfalls nicht kriminalistische, Beweggründe.

Dass es sich hier eben nicht NUR um den Konsum von Pornos/Fesselsex/SM handeln könnte (alles straflos), sondern ein nicht völlig aus der Luft gegriffener Zusammenhang mit dem Verschwinden R.s und deren mutmaßlichen Tod am gleichen Tag bestehen könnte, das ignorierst Du völlig.

Es ist nicht NORMAL, dass eine 15jährige spurlos verschwindet, während sich der Tatverdächtige Pornos reinzieht. Ob Fessel-, Strangulation oder was auch immer. Erst recht wäre es nicht NORMAL, wenn der Tatverdächtige mit R. im gegenseitigen Einverständnis BDSM betreibt (in relativ kurzer Zeit) und dann der Sexualpartner auf immer und ewig ohne jede weitere Spur verschwindet.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wäre diese Sexualpräferenz nicht risikobehaftet für das Wohl, Gesundheit und Leben für Praktizierende, hätte man nicht solche Risikodifferenzierungen benannt, wie "RACK" "PRICK" und "SSICK".
Das kommt noch dazu. Es ist auch ein Unterschied, BDSM-Pornos zu konsumieren oder die Praktiken (einverständlich) selbst auszuüben. Ich könnte jetzt auch munter spekulieren, wie F. eine eventuell bestehende Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit überbrückt hat, aber mir reicht der bekannte Zusammenhang.

Schließlich ließe sich das spurlose Verschwinden mit einer Strangulation als Tötungsart gut vereinbaren. Erst recht, wenn ein mögliches Tatwerkzeug verschwunden ist. Dieser Zusammenhang macht die berichteten Ergebnisse interessant. Nicht der Konsum von Pornos oder die Sexualpraktik an sich. Da unterstellst Du der Welt zu viel Prüderie.

Wirklich ärgerlich finde ich aber Deine Neigung, jedes Verdachtsmoment isoliert zu betrachten und dann als Allerweltsbanalität abzutun, anstatt nach Kausalketten zu suchen oder mutmaßliche Kausalketten zu unterbrechen. So gibt es bei Dir keine Indizien. Das ist ein typisches Argumentationsmuster von Verteidigern, das zumeist erfolglos ist.


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