Origines schrieb:Im Ergebnis hindert Restalkohol nicht die Fahrt. F. muss nicht auffällig gefahren sein. Sein Fahrzeug war "harmlos". Trotzdem stimme ich zu: Ich hätte total gezittert und wäre schon nicht in der Lage gewesen mit einer Leiche im Kofferraum ohne Rempler auszuparken. Aber vermutlich bin ich deshalb kein Beschuldigter... ;-)
Der F. hat in dieser Theorie halt wie ein völlig abgebrühter Killer agiert: Passt den Moment ab, in der die Frau aus dem Haus ist, begeht im eigenen Haus einen Mord an einer nahen Verwandten, fertigt mittendrin noch die Telefonate mit deren besorgter Mutter ab, macht eine etwa Dreiviertelstunde währende Besorgung, kommt wieder nach Hause, fährt dann los, um die Leiche zu verstecken, reinigt das Haus danach so gut, dass weder die SpuSi noch die Bewohner Spuren einer Tat feststellen können und am Folgetag fährt er trotz der Suche nach der Verschwundenen noch mal los, vermutlich um letztes Beweismaterial verschwinden zu lassen. Und all das hat er völlig übermüdet und mindestens alkoholisiert so derartig gut durchgezogen, dass die Polizei im seit 5 Jahren den Mord nicht nachweisen kann, obwohl er für die der einzige Verdächtige ist, die Fahrten mit einem sehr auffälligen Autos gemacht hat und sogar die Fahrtroute festgestellt werden konnte. Und er hat es so gut gemacht und bis heute so gut durchgezogen, dass die Familie ihm das offensichtlich immer noch abkauft.
Niemand soll sich bitte dazu animiert fühlen, diese Auflistung im einzelnen zu zerpflücken. Dass jeder Punkt für sich irgendwo möglich und erklärbar ist, verstehe ich voll und ganz. Ich könnte auch nachvollziehen, wenn der Auftragsmörder einer kriminellen Vereinigung aufgrund seiner umfassenden "beruflichen" Erfahrung so etwas auch mal ganz spontan total abgebrüht durchzieht. Aber ein Köchlein?
Es gibt Alternativszenarien, wie eine Rebecca, die mit dem Handy im Flight-Mode das Haus verlassen hat, von einem Täter abgegriffen wurde und entweder bis heute in einem Keller sitzt (vermutlich die Hoffnung der Familie) oder ermordet und in Folge sorgfältig versteckt wurde. Und parallel dazu hat der F. andere Straftaten begangen und sich zu deren Verdeckung in seinen ersten Aussagen in einem Lügendickicht verstrickt, aus dem er seiner Meinung nach jetzt nicht mehr herauskommt und daher schweigt.
Die Polizei hält ganz offensichtlich das oben genannte Szenario für wahrscheinlicher. Das ist ihr gutes Recht und sie hat sicher auch gute Gründe dafür. Aber so lange sie es dem F. nicht nachweisen kann, kann und sollte man halt auch nicht ausschliessen, dass es ganz anders abgelaufen ist. Und vor allem gilt der F. bis dahin als unschuldig. Selbst als Angeklagter gälte er noch bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.