emz schrieb:Streng genommen weiß man ja noch nicht mal mit Sicherheit, ob es diese sogenannte Zeugin überhaupt gibt, sie könnte ja auch von wem auch immer komplett erfunden sein.
Gut, mit Sicherheit weiß man selten etwas, was sich außerhalb der eigenen Sinne ereignet. Aber eigentlich ist alles plausibel. Das Gegenteil würde nämlich bedeuten, dass a) die BZ lügt, b) ein gefaktes Foto der jungen Dame (von hinten) veröffentlicht hat und c) hätte die StA nicht Stellung zu dem ursprünglichen Sachverhalt (Berichterstattung über Nichtdurchsuchung der Lauben) genommen, wenn es nicht gäbe.
Komplett erfunden könnten theoretisch die Behauptungen der jungen Frau über Bedrohungen der Kripo sein, aber dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. Es handelt sich vielmehr - ich habe schon darauf hingewiesen - um subjektive Eindrücke und Gefühle ohne Nachprüfbarkeit (wir können ja die kritisierte Kommissarin nicht befragen).
Frau K. sagt der BZ:
„Ich fühlte mich eingeschüchtert und bedroht.“
Quelle:
https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/fall-rebecca-setzte-polizei-wichtige-zeugin-unter-druckUnd was war einschüchternd und bedrohend?
Die Beamtin (Name der Redaktion bekannt) habe ihr untersagt, mit Privatpersonen und der Presse zu sprechen. Sie würde sich sonst strafbar machen.
Quelle: s.o.
Wenn das zutrifft, ist das erst mal sachlich Quatsch, was die Polizistin sagt. Zeugen dürfen mit Privatpersonen und der Presse sprechen.
Hier ist sogar fraglich, ob sie eine Zeugin ist, also gilt das erst recht. Warum sie sich strafbar machen könnte, will mir nicht in den Kopf. Meine Fantasie gibt nur die Strafvereitelung her, aber dafür sehe ich keine Anhaltspunkte.
Ist es also vorstellbar, dass einen Beamtin eine solchen Stuss erzählt hat? Sachlich ergibt das überhaupt keinen Sinn. Was juckt es die Polizei, wenn sie mit den Medien oder Dritten spricht?
Oder hat die Beamtin Frau K. nachdrücklich gebeten, doch erst mal mit der Polizei zu sprechen, bevor sie zu den Medien oder "Privatermittlern" geht?
Wir können die Aussage nur so stehen lassen.
Ich will nicht ausschließen, dass Kripo-Beamte robust bzw. grenzüberschreitend auftreten. Aber es wäre rechtlich falsch - und die Beamten wüsste das auch. Aber ich will hier Frau K. die Glaubhaftigkeit nicht absprechen.
Und zum weiteren Gespräch, das ich ja schon erläutert habe:
...rief die Beamtin erneut an, befragte Veronika K. – ohne offizielle Vorladung, ohne eine Schreibkraft. Und angeblich ohne die Möglichkeit für die Zeugin, ihre Aussage gegenzulesen und per Unterschrift freizugeben. Warum?
Quelle: s.o.
Die Antwort habe ich dazu schon weiter gegeben:
Weil es nicht notwendig war. Sondern eine informatorische Befragung. Diesmal offenbar ohne Bedrohung...
Zum Hintergrund berichtet die BZ noch (das ist nur am Rande von Belang):
Die Polizei durchsuchte nach dem Verschwinden [von R.] zwar das angrenzende Waldgebiet, aber nicht die Lauben. Nach der Berichterstattung verkündete die Berliner Staatsanwaltschaft, Ermittlungen hätten keine Verbindungen zwischen dem Verdächtigen und den beiden leerstehenden Hütten ergeben.
Dann seien die Lauben durch Private durchsucht worden. Schließlich heißt es weiter (Hervorh. durch mich):
Brisant: Diese Information stammt von Veronika K. (Name geändert). Sie war bei mehreren Familienfeiern nach Rebeccas Verschwinden dabei. „Einmal machte sich die Familie lustig darüber, dass die Polizei nur den Wald und nicht die Lauben durchsucht habe“, berichtet die Frau. „Ich habe selbst gehört, wie es um die Verbindung Florians zu den Lauben ging.“
Ob sie das damals in den ersten Vernehmungen nach dem Verschwinden den Beamten mitteilte, weiß sie nicht mehr. Aber in einem Live-Chat, an dem auch Privatdetektive im September des vergangenen Jahres teilnahmen, berichtete Viktoria K. darüber. Und bekam prompt am 20. November einen Anruf einer Beamtin der zuständigen Mordkommission.
Quelle: s.o.
Drei Kommentare dazu:
1. Die Familie machte sich also lustig über den Umstand, dass die Polizei potentielle Verstecke, die einen Zusammenhang mit F. aufwiesen, nicht durchsucht hat. Das kann man normal oder merkwürdig finden, jedenfalls entstammt die Information von Frau K. dem Kreis der Familie. Auch daraus muss man noch nichts schließen, für den Einen mag das die Glaubwürdigkeit erhöhen, für den Anderen mindern.
2. Privatdetektive hätten von Frau K. von der Nichtdurchsuchung erfahren, die sie (vielleicht, sie weiß es nicht) schon viel früher der Polizei mitgeteilt habe.
3. Wie die Information bzw. der Vorwurf polizeilicher Versäumnisse seinen Weg in die Medien und/oder in die Polizei gefunden haben, ist unklar. Ich vermute: Zuerst in die Medien, dadurch zur Polizei.
4. Frau K. will ich nicht absprechen, dass sie sich bedroht gefühlt hat oder tatsächlich unzulässig bedroht wurde, auch wenn das aus sachlicher Sicht weder polizeilich üblich noch im konkreten Fall irgendeinen Sinn ergeben hat.
5. In der Sache ist der Artikel irrelevant.