Da bin ich noch eine Antwort schuldig:
Kaietan schrieb:OK, auf welche Ermittlungsergebnisse genau beziehst du dich hier?
Auf das Ergebnis: "R. hat das Haus nicht lebend verlassen". Das ist das Ergebnis aller Quellen, v.a. technischer Gesichtspunkte zur Handy-Nutzung. Deren genaue Nachweise wir nicht kennen, weil wir nicht die Ermittlungsakten haben. Aber die Ermittler. Die haben sich öffentlich geäußert, das ist alles bekannt, ich wiederhole das nicht.
Kaietan schrieb:Das könnte man durchaus diskutieren, aber lassen wir das mal, um nicht abzulenken
Es gibt keine tatsächlichen Anhaltspunkte. Wenn Du die diffusen Zeugenaussagen meinst, die R. an diesem Tag außerhalb des Hauses gesehen haben wollen, dann sind diese aus Sicht der Ermittler unbeachtlich. Dafür gibt es sicher sachliche Gründe, aber ich habe nicht die Akten. In einem Prozess würden die aber sicher noch mal thematisiert werden.
Kaietan schrieb:Der Tatverdächtige schweigt, weil er andere krumme Dinger gedreht hat. Jetzt sagst du, weil er schweigt, widerlegt er nicht das Szenario der Polizei. Da beisst sich die Katze in den Schwanz...
Ja, so ist das. Wer schweigt, liefert keine Informationen zu seiner Entlastung. Er belastet sich auch nicht. Das Schweigen ist ein Nullum. Das Schweigen nun mit der theoretischen Möglichkeit zu begründen, er schweige, um sich in einer anderen Sache nicht selbst zu belasten, ist ebenfalls ein Nullum. Denn es gibt dafür keine tatsächlichen Anhaltspunkte (z.B. Drogenspuren im Twingo, hohe Bargeldsummen im Haus usw.). Da beißt sich also die Katze ebenfalls in den Schwanz...
Da die Indizien für die Beteiligung an einem Tötungsdelikt weitaus schwerer wiegen, ist die Wahrscheinlichkeit, F. schweige, um sich nicht
mit dieser Tat zu belasten, weitaus größer. Seine erste Festnahme beruhte ja auf Widersprüchen in seinen Angaben. Schon deshalb würde ich ihm als Verteidiger raten: "Halt' nur die Klappe!" Und dann hat sich das Kätzchen selbst aufgefressen...