TatsachenTreue schrieb:Mein Fazit: Rebecca war am Verschwindetag weder an der Haltestelle noch in einem der dort verkehrenden Busse.
Folglich werden die EB auch geschlussfolgert haben, dass es viel wahrscheinlicher ist, dass es sich wenn um eine ältere Spur von R gehandelt haben muss, denn sie wird ja auch nicht das erste Mal dagewesen und die Strecke gegangen sein.
Pusteblume82 schrieb:Sie sagten aber auch, dass sie nicht von einer Beteiligung Dritter ausgehen- weil keine Einbruchsspuren.
Macht ja auch keinen Sinn- wer ausser der Familie und Freunden soll denn gewusst haben, dass R sich dort aufhält?
Da könnte in der Tat auch mal das Ausschlussprinzip greifen.
Aber über den Sachverhalt, das nur die anwesende Person F für den Tod verantwortlich sein kann, bräuchte man erst gar nicht weiter argumentieren, wenn man den Sachverhalt im Hause zu Tode gekommen nicht weiter konkretisieren könnte. Und da denke ich wird es bislang auch noch hapern.
Warum denke, glaube ich das? Nun, wegen Aussagen seitens der EB, dass keine konkreten Hinweise auf ein Gewaltverbrechen im Haus vorliegen, die Spurenlage relativ unauffällig gewesen sein soll.
Somit gehe ich davon aus, dass ein Gericht sogar bereits bei diesem Sachverhalt (im Hause zu Tode gekommen) begründete Zweifel sehen würde und dann bräuchte man über die Verantwortlichkeit einer Person auch gar nicht weiter nachzudenken.
Davon mal ab, dass bereits die Anschlageschrift zuvor konkretisiert werden müsste. Im Haus zu Tode gekommen ist kein Straftatbestand, keine konkrete Strafrechtsnorm, die F verletzt haben könnte.
Nur eine Vermutung meinerseits.
Ps.
Und da reichen auch nicht nur allgemeine Erfahrungswerte und Wahrscheinlichkeiten, was wenn und auch wie eher in dem Haus an dem Morgen passiert sein könnte. Das müsste schon konkret auch für diesen Einzelfall begründet werden. Totschlag oder gar Mord bspw.