emz schrieb:Wie sein Schwiegervater mal in einem Interview zu hören war, hat ihm seine Anwältin untersagt, mit der Familie nicht darüber zu reden. F spricht also weder mit den Ermittlern noch mit der Familie.
Für mich schwer vorstellbar, das nicht immer mal wieder Fragen aufkommen und man sich strickt an das Verbot der Anwältin hält,
über die Ereignisse am Morgen zu schweigen.
emz schrieb:Die Verdachtsmomente der Ermittler decken sich nicht mit denen der Familie
Ja, scheinen unbeeindruckt davon zu sein.
Ist schon krass, wie unterschiedlich die Auffassungen sind.
rhapsody3004 schrieb:Vor allem auch in der Richtung glaubhaft, warum er Anfangs gegenüber den Behörden die Fahrten verschwiegen hatte und auch als Tatverdächtiger nicht mit den Behörden darüber sprechen kann. Entweder nicht sprechen kann, weil Gründe der Fahrten nicht belegbar oder nicht sprechen will, wegen möglicher strafrechtlicher Konsequenzen im Nicht-Bagatellbereich und wo ein Strafverfahren auch nicht eingestellt werden würde, sondern es wenn definitiv weiter verfolgt werden müsste.
Ist auch hier verwunderlich, die Familie glaubt ihm, aber nicht die Ermittler.
Wäre interessant, welch Geschichte er der Familie aufgetischt hat.
Das da gar nicht drüber gesprochen wurde, wäre für mich unvorstellbar.
Kann aber auch sein, das da gross nicht drüber gesprochen wurde, weil sie ihrem Schwiegersohn, Ehemann (blind) vertrauen.
Man weiss es nicht.