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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

26.09.2024 um 11:39
Zitat von emzemz schrieb:Wo also wird geregelt, wer nun der StA Anweisungen zu Nachermittlungen gibt, die diese durchzuführen hat?
Ich denke, Du weißt schon ganz genau, was ich meine. Wenn ein Gericht sagt, dass es Möglichkeiten gibt, die noch nicht ausermittelt sind, dann wird ein StA das auch nicht auf sich beruhen lassen. Außerdem gibt es hier in D auch die sogenannte "Beweiserhebungen von Amts wegen", die einem Richter, der mit der Sache beschäftigt ist, auch ermöglicht Ermittlungen zu veranlassen. Sprich wenn der StA das nicht von sich aus veranlasst hätte, hätte der Richter hier in D die Befugnis dazu.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.09.2024 um 12:01
Zitat von LentoLento schrieb:Offenbar hast Du Dir bisher die PK der StA nicht genau genug angehört. Denn das genau sagt die StA. Und sie spricht auch ständig von der schlechten Beweislage.
Bitte einen Wortbeleg für die Behauptung von der "schlechten Beweislage". Ich höre und sehe nichts dergleichen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:... ab Minute 24.

https://www.youtube.com/live/9Y8Mo7D7omk?si=OYCCK2n4T67DdvQp&t=1437
Und hier die ganze Wahrheit:

https://www.youtube.com/live/9Y8Mo7D7omk?si=jJUtxIdXiunftydl&t=1121

Erst Recht nicht für diese obskure Behauptung, die ich nochmals wiederholen muss:
Zitat von LentoLento schrieb:Leider hat die StA nicht wirklich die Sichtweise dieses Gerichts erläutert. Eins ist aber sicher:

Es sind ihr NEUE Möglichkeiten „präsentiert“ worden, denen nachgegangen wird/wurde. Welche das waren, darüber schweigt sich die StA aus.
Das Gericht scheint wohl geäußert zu haben, dass es die aktuelle Beweislage so schlecht sieht, dass man für eine Erneuerung des dringenden Tatverdachts Rebecca finden müsse. Auch über diese Gründe schweigt sich die StA aus, sie spricht nur von der schwachen (schwierigen) Beweislage.
Das ist Deine und reine Fantasie. Oder Du beziehst Dich auf Quellen und Informationen, die uns nicht zur Verfügung stehen. Beteiligte der mündlichen Haftprüfung beispielsweise.
Zitat von LentoLento schrieb:. Für das Gericht dürfte es die der StA präsentierten Möglichkeiten sein und die insgesamt schlechte Beweislage, welche den dringenenden Tatverdacht nicht tragen.
Die "schlechte Beweislage" ist Dein Wunschdenken. Du kannst es nicht belegen, weil es nicht da ist.

Wie soeben @emz auch noch einmal erläutert hat:

Der dringende Tatverdacht kann nicht aufrecht erhalten werden kann, heißt nicht, dass sich die Beweislage geändert hat. Sie hat sich während der U-Haft nicht geändert. Der Haftbefehl wurde auf Grundlage der selben verdachtsbegründenden Tatsachen erlassen wie auch aufgehoben.

Im Übrigen habe ich diese Form des Behördenbashings langsam satt. Ich finde es anmaßend und zersetzend, der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit und dieser Pressekonferenz Irreführung der Öffentlichkeit vorzuwerfen. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun.


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26.09.2024 um 12:26
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn ein Gericht sagt, dass es Möglichkeiten gibt, die noch nicht ausermittelt sind, dann wird ein StA das auch nicht auf sich beruhen lassen. Außerdem gibt es hier in D auch die sogenannte "Beweiserhebungen von Amts wegen", die einem Richter, der mit der Sache beschäftigt ist, auch ermöglicht Ermittlungen zu veranlassen.
Bei der Beweiserhebung von Amts wegen, die ein Gericht veranlasst, wären wir aber schon mitten im Prozess. Nur da ermittelt keine Staatsanwaltschaft mehr, sondern die kann Beweisanträge stellen, so wie die Verteidigung auch und darüber entscheidet das Gericht. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__244.html

Nur sind wir in unserer Diskussion hier noch lange nicht im Gerichtsverfahren. Worüber wir also die ganze Zeit reden, das sind U-Haft und einfacher bzw. dringender Tatverdacht. Und da ist weit und breit kein Gericht in Sicht. Schon gar keines, das die Staatsanwaltschaft mit Nachermittlungen beauftragt.
Es gibt einmal einen Ermittlungsrichter und dann einen Haftrichter, aber kein Gericht.

Das mit deinen Nachermittlungen ist also, so wie du es darstellst, mit Verlaub gesagt - falsch.


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26.09.2024 um 12:37
@Origines
Ich habe mir die Zeit um 24 nochmals angehört. Hast Du nicht erkannt, dass der StA in im Konjunktiv spricht, das ein möglicherweise dringender Tatverdacht vor 2-3 Wochen nun möglicherweise als nicht dringend gesehen werden kann. Überzeugt Dich dieses um den heißen Brei rumgerede? Von welchem Fall er da spricht wissen wir nicht, war es überhaupt der vorliegende?

Viel konkreter ist es eben zum Zeitpunkt 22:40, wo er wirklich von neuen ihm präsentierten Möglichkeiten spricht. Das ist in Wirklichkeit schon soweit konkret, dass die immerhin so wichtig sind, dass nun Nachermittlungen notwendig werden. Dabei handelt es sich offensichtlich nicht um irgendwelche theoretischen Möglcihkeiten, denen man in der Regel auch nicht nachgehen muss und auf die Sicht des Gerichts normalerweise auch keinen EInfluss hat.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der dringende Tatverdacht kann nicht aufrecht erhalten werden kann, heißt nicht, dass sich die Beweislage geändert hat. Sie hat sich während der U-Haft nicht geändert. Der Haftbefehl wurde auf Grundlage der selben verdachtsbegründenden Tatsachen erlassen wie auch aufgehoben.
Eine Beweislage ist das eine, die Bewertung das andere. Bei der gleichen Beweislage können neu präsentierte Möglichkeiten zu einer Änderung der Bewertung führen. Und genau neue Möglcihkeiten wurden laut StA präsentiert. Da die neuen Möglcihkeiten offenbar durch die aktuelle Beweislage nicht ausreichend ausgeschlossen werden können/konnten, muss nachermittelt werden. Und in einem solchen Fall wird man kaum den dringenden Tatverdacht bestehen lassen können.


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26.09.2024 um 12:39
Zitat von emzemz schrieb:ei der Beweiserhebung von Amts wegen, die ein Gericht veranlasst, wären wir aber schon mitten im Prozess.
Nein, das wäre unsinnig. Wenn im Prozess erst Nachwermittlungen statfinden, dann kann das zu langen Pausen führen, so dass der Prozess platzt oder zur Entlassung aus der U-Haft führt. Natürlich erfolgt das schon vorher.
Zitat von emzemz schrieb:Nur sind wir in unserer Diskussion hier noch lange nicht im Gerichtsverfahren.
Das ist hier ohne Belang. der Sta wurden offenbar vom Richter neue Möglcihkeiten aufgezeigt, die der StA offenbar nicht entkräften konnte, was dann Nachermittlungen notwendig machen. Das dürfte die wirklichen Grunde bzgl. der Aufhebung der U-Haft gewesen sein. Das passt dann auch.


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26.09.2024 um 12:50
Zitat von LentoLento schrieb:Von welchem Fall er da spricht wissen wir nicht, war es überhaupt der vorliegende?
Wenn ich mich nicht komplett verhört habe, spricht er um Minute 24 davon, dass der entscheidende Punkt sei, dass Rebecca bisher nicht gefunden wurde. Welcher andere Fall sollte es also sein?


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26.09.2024 um 13:11
Ich frage mich ernsthaft was diese ewigen "pseudo-juristischen" Schlagabtausche mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun haben. Ich bin mir sehr sicher das die mit dem Fall beschäftigten Institutionen sehr genau wissen wie sie wann zu handeln haben und dieses auch tun. Sollten hier tatsächlich Juristen teilnehmen so werden auch diese mit Sicherheit kaum mit diesem Fall zu tun haben und insofern können sie auch kaum wissen wer wie warum zum jetzigen Zeitpunkt handelt. Für mich persönlich ist es völlig egal ob "nachermittelt" oder "weiter ermittelt" oder einfach NUR in irgendeiner Form ermittelt wird, Hauptsache ist doch, das es sich offenbar bisher um keinen "Cold Case" handelt und immer noch versucht wird das Schicksal Rebeccas aufzuklären. Da helfen mir keine "juristischen" Spitzfindigkeiten weiter und anderen bestimmt auch nicht.


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26.09.2024 um 13:24
Zitat von LentoLento schrieb:der Sta wurden offenbar vom Richter neuen Möglcihkeiten aufgezeigt, die der StA offenbar nicht entkräften konnte, die dann Nachwermittlungen notwendig machen. Das dürfte der wirkliche Grun bbtzgl. der ASufhebung der U-Haft gewesen sein.
Aus dem Transkript des besagten Videos. Allerdings von mir abgeschrieben und hilfsweise so, wie ich es gehört habe.

Ab 22.36:
"müssen uns an die Fakten halten, haben verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind, denen gehen wir selbstverständlich nach, aber wir müssen uns an das halten was wir haben.
Da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig aber wir lassen andere Möglichkeiten nicht außer Kraft, aber wir haben nichts anderes. Wir haben auch keine andere Erklärung. Wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca aufhalten könnte.."
https://www.youtube.com/live/9Y8Mo7D7omk?si=R_qllaWbfu2AvPRg

Insgesamt wird hier im Grunde genommen stets das Gleiche wiederholt.

..Man müsse sich an die Fakten halten, was man getan hätte und was sie weiterhin tun würden.. etc.

Nichts zu hören von mangelnder Entkräftung oder notwendiger Nachermittlungen.

(Wir mühen uns zu einfachen Sachverhalten btw. ab.)

Wie soll man zudem nachermitteln, wo nichts ermittelt werden konnte?

R ist verschwunden direkt aus dem Haus des Schwagers. Das sind letztlich die Ergebnisse.
Danach gibt es keine Spur mehr von R.

Leider ist es in diesem Fall erschwerender Weise so, dass die Hauptspuren digitaler Art sind und ein weiterer großer Teil der Spuren in der Abwesenheit von R's Spuren liegt.

Ich denke, dass die Anforderungen an digitale Spuren, Indizien oder Beweise gerichtlich sehr hoch liegen, so dass man für eine gerichtliche Verwertbarkeit solcher Spuren auf weitere "anfassbare" Spuren angewiesen ist, denen es leider mangelt.
Daher ist m.M.n. das (im Video) besagte Mosaik auch noch unvollständig. Es reicht nicht zu einem dringenden Tatverdacht. Es fehlt noch was, um das Bild zu vervollständigen.


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26.09.2024 um 14:16
@Choron61

Da sagst du was Wahres, in Bezug auf die "juristischen" Verbalschlachten! Ein eigener Thread dafür wäre nicht schlecht, denn mit Rebeccas Verschwinden hat das ja direkt nichts mehr zu tun.


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26.09.2024 um 14:44
Zitat von emzemz schrieb:Dass weiterermittelt werden muss, das bedarf keiner weiteren Erklärung. In diesem Gesetzestext gibt es aber nichts, was auf irgendwelche Nachermittlungen hinweist, die die StA aufgrund irgendwelcher Vorgaben durchzuführen hätte, so wie hier ausgeführt:
Ich bezog mich dabei auch nicht auf irgendwelche Nachermittlungen, von solchen habe ich auch noch nie gehört, sondern grundsätzlich darauf, dass weiter ermittelt wird, weiter ermittelt werden muss.

Die Ermittlungen haben weder geruht, in der Zeit, als der TV in U-Haft saß - noch, als er wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste, aufgrund dessen, dass man zu diesem Zeitpunkt von keinem dringenden Tatverdacht mehr ausgehen konnte.

@Origines
hat auch ganz zurecht gesagt, dass auch nach Aufhebung einer U-Haft weiter ermittelt werden muss - entweder allgemein oder auch konkret gegen eine Person weiterhin, wenn weiterhin zumindest zureichende-tatsächliche Anhaltspunkte dies rechtfertigen.


Zudem bin ich auch überzeugt davon, dass auch vor Beantragung des Haftbefehls die EB alles an möglicher Ermittlungsarbeit geleistet haben und diese Ermittlungsarbeit letztendlich auch mal für einen bestimmten Zeitraum dringenden Tatverdacht gegenüber F begründen konnte.


Und warum der Richter die U-Haft wieder aufgehoben hatte und die StA das ohne erneut Rechtsmittel dagegen einzulegen akzeptierte, ist mir für mich eigentlich auch sonnenklar.

Für eine Fortführung der U-Haft zumindest auch Richtersicht hätte die StA halt neues, zusätzlich Belastendes präsentieren müssen, in der Zeit, in der der TV in U-Haft gesessen hat, um dadurch weiterhin dringenden Tatverdacht begründen zu können. Aber wie gesagt zaubern können weder die StA noch die ermittelnde Polizei.

Sowas kann eine StA aber natürlich auch immer als zusätzlichen Ansporn verstehen, auch nach Aufhebung einer U-Haft weiter zu ermitteln, um halt wieder erneut dringenden Tatverdacht gegenüber einem Beschuldigten begründen zu können, sodass ein erneuter Antrag eines Haftbefehls dann auch wieder erfolgsversprechend auf Erlassen seitens eines Ermittlungsrichters wäre.


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26.09.2024 um 14:48
Mal eine Frage was das Haus betrifft, also das von J. und F. : Gibt es da eigentlich eine Art Alarmanlage? Oder eine sonstigen Einbruchsschutz? Eine Schließanlage für die Haustür?Also zur Sicherung von Fenstern und Haustür, die ein gewaltsames Eindringen akustisch anzeigen.

Wenn dem so wäre, dann wäre das auch ein gutes Argument, dass die EB genau wissen, wie oft und wann die Tür geöffnet wurde. Und: Ist bekannt, ob R. überhaupt einen Schlüssel gehabt hat?


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26.09.2024 um 14:58
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Oder es wird dem Tatverdächtigem eine spontane Tat aus Gewalt- oder anderen Phantasien zugeschrieben , zu denen er dann meisterhaft Spuren spontan verwischt.
Vielleicht sollte man auch mal versuchen sich von dem Gedanken zu lösen, dass der TV überhaupt groß irgendwelche Spuren verwischen musste.

Vielleicht bestanden seine einzigen wirklich relevanten Hürden nur darin, ihre Leiche unentdeckt aus dem Haus zu kriegen und in den Twingo zu verfrachten und darüber hinaus vielleicht auch nur noch ein freiwilliges Verlassen des Hauses zu fingieren.

Letztes wäre schon mal keine all zu große Hürde bzw. Aufwand gewesen, sollte R an diesem Morgen vor einem möglichen Tatgeschehen bereits entweder provisorisch nur für diesen Snap angezogen gewesen sein oder sollte sie tatsächlich schon fix und fertig angezogen und auch gepackt und quasi zum Sprung wofür auch immer vor der Schule bereit gewesen sein.


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26.09.2024 um 15:00
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Da sagst du was Wahres, in Bezug auf die "juristischen" Verbalschlachten! Ein eigener Thread dafür wäre nicht schlecht, denn mit Rebeccas Verschwinden hat das ja direkt nichts mehr zu tun.
Die juristischen Auseinandersetzungen sollten auch bei den Juristen und nicht in solch einem Forum stattfinden.
Texte aus dem Internet kopieren und auf Seiten verweisen hat noch aus niemandem einen Volljuristen gemacht.


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26.09.2024 um 15:19
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zudem bin ich auch überzeugt davon, dass auch vor Beantragung des Haftbefehls die EB alles an möglicher Ermittlungsarbeit geleistet haben und diese Ermittlungsarbeit letztendlich auch mal für einen bestimmten Zeitraum dringenden Tatverdacht gegenüber F begründen konnte.
Hier möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, dass ich damit sowohl be- als auch entlastende Ermittlungsarbeit meine.

Aber wie gesagt; Auch was Entlastendes angeht, können die EB nicht zaubern.

Weder können sie Hinweise in andere Richtungen aus dem Hut zaubern - noch können sie aus vorliegenden Hinweisen und die ins Leere gelaufen sind bzw. keine neuen oder keine anderen Erkenntnisse gebracht haben mehr machen.
Die EB spekulieren halt nicht und gehen nicht nur auf rein spekulativer Ebene auch von anderen Sachverhalten aus, sondern halten sich nur an die ermittelten Fakten und worauf diese übereinandergelegt hinweisen.


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26.09.2024 um 15:31
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Ich frage mich ernsthaft was diese ewigen "pseudo-juristischen" Schlagabtausche mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun haben.
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Da sagst du was Wahres, in Bezug auf die "juristischen" Verbalschlachten!
Zitat von TheGardensTaleTheGardensTale schrieb:Die juristischen Auseinandersetzungen sollten auch bei den Juristen und nicht in solch einem Forum stattfinden.
Ich möchte vorschlagen, dass ihre eure Kritik der Verwaltung zukommen lasst.
Sie wird entscheiden, inwieweit Einschränkungen angebracht sind.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.09.2024 um 16:19
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ab 22.36:
"müssen uns an die Fakten halten, haben verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind, denen gehen wir selbstverständlich nach, aber wir müssen uns an das halten was wir haben.
Da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig aber wir lassen andere Möglichkeiten nicht außer Kraft, aber wir haben nichts anderes. Wir haben auch keine andere Erklärung. Wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca aufhalten könnte.."
Vielen Dank für die Transskription eines Teils der Aussagen.

Die vollständige Verschriftlichung sowohl eines Telefon-Interviews wie der Pressekonferenz habe ich erst jetzt im Wiki gefunden. Da zu lange, hier hinter dem Spoiler. Die farbliche Kennzeichnung von Fragen und Antworten ist leider verloren gegangen:

Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

SpoilerTelefon-Interview 03:40 bis 07:40

Herr Steltner, die Entscheidung sei vertretbar, heißt es, sie wollen keine Beschwerde einlegen, aber der Schwager ist weiter verdächtig, ist das korrekt?

Das ist korrekt, es ist ja eben schon gesagt worden, die Beweislage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu dünn. Das trifft es im Grunde schon sehr gut.

Wir haben mit der Haftbeschwerde des beschuldigten Schwagers gerechnet, die ist eingegangen und der Ermittlungsrichter hat einen Anhörungstermin anberaumt und aufgrund dessen entschieden.

Er hat Zweifel am dringenden Tatverdacht. Das ist eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung, die er nicht sieht bei der gegenwärtigen Beweislage, deshalb die Aufhebung des Haftbefehls.

Wir halten die Entscheidung für vertretbar, deswegen legen wir keine Beschwerde ein gegen diese Entscheidung des Ermittlungsrichters. Die Beweislage ist unverändert schwierig.

Es waren die Hauptverdachtsmomente die Autofahrten des Schwagers, auf die sie sich gestützt haben. Ist denn mittlerweile geklärt worden, was es damit auf sich hatte?

Nein, vieles ist natürlich noch nicht abschließend geklärt. Und es ist auch glaube ich nicht glücklich jetzt einzelne Indizien zu kommentieren, gegeneinander abzuwägen.

Wir haben eine Beweislage die klar vorhanden ist und es gibt entsprechende Verdachtsmomente gegen den beschuldigten Schwager, aber diese Verdachtsmomente reichen im Moment eben nicht aus, einen erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen. Deshalb die Haftentscheidung.

Der Schwager wurde ja bereits einmal Anfang März festgenommen, da gab es keinen Haftbefehl. Dann hat ein anderer Ermittlungsrichter den Haftbefehl dann zu einem späteren Zeitpunkt erst erlassen. Sie sagen es selbst, die Beweislage ist sehr schwierig, trotzdem hat die Polizei und die StA öffentlich mit seinem Bild auch gefahndet und um Hinweise gebeten. Das gab sehr viel Kritik, stehen sie aber weiter hinter diesem Vorgehen?

Absolut! Die Beweislage ist schwierig. Das ist ja nicht irgendwie ein Hin und Her, sondern das sind einfach ganz schwerwiegende Entscheidungen, reicht so eine Beweislage aus oder reicht sie nicht aus. Das ist die Aufgabe der Justiz, das zu bewerten. Das tun wir auch sehr sorgfältig. Und Aufgabe ist es in erste Linie natürlich, das Schicksal von Rebecca aufzuklären und da tun wir alles, um das zu schaffen.

Und erforderlich war in diesem Fall eine Öffentlichkeitsfahndung um zu klären, wer hat dieses Auto gesehen, wer hat den beschuldigten Schwager gesehen - an dem Auto, im Umfeld des Autos, in der Gegend in der das Auto unterwegs war - das waren Informationen, die wir brauchten.

Und dann ist, wenn man anders nicht weiterkommt, als letztes Mittel, die Öffentlichkeitsfahndung ein erforderliches und geeignetes Mittel. Das ist gesetzlich so vorgesehen aufgrund eines erforderlichen richterlichen Beschlusses. Und das wird auch in vielen Fällen so gemacht und das ist sehr erfolgreiches Instrument. Hier hat es bislang leider noch nicht zu einem Ergebnis geführt.

Aber Herr Steltner, sie haben vorhin schon mal gesagt, dass die Beweislage relativ klar scheint bzw. sie haben viele Beweise. Und sie haben ja schon mal Beschwerde eingelegt dagegen, dass der Schwager wieder auf freien Fuß kam. Warum haben sie sich denn jetzt dafür entschieden, nicht mehr Beschwerde einzulegen?

Das sind ja ganz diffizile Entscheidungen. Und es gab keine Beschwerde, es gab bloß ... Die Beweislage hat sich im Wesentlichen nicht verändert. Wir haben Beweisanzeichen, wir haben Indizien, die ganz klar in eine Richtung hindeuten, aber die Gesamtheit der Indizienlage - wir haben Rebecca bislang nicht gefunden - reicht zu diesem Zeitpunkt nicht aus, einen dringenden Tatverdacht zu begründen.

Das ist der Stand jetzt. Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt. Wir tun alles, um Rebeccas Schicksal aufzuklären, sie zu finden, um das Ermittlungsverfahren fortzuführen, also um die Beweislage auch zu verbessern. Aber wir können eben nicht in die Zukunft sehen, wir müssen sehen und tun alles um das hinzukriegen. Aber gegenwärtig können wir keine Prognosen abgeben.

Pressekonferenz 18:40 bis 27:20

Wenn sie kurz was dazu sagen könnten, was sich geändert hat an der Beweislage ...

Also die Beweislage ist unverändert schwierig. Das zieht sich bislang durch das gesamte Ermittlungsverfahren. Wir haben gerechnet damit, dass der beschuldigte Schwager von Rebecca eine Haftbeschwerde einlegt. Das hat er auch gemacht. Heute hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten einen Anhörungstermin gemacht, bevor er über die Sache entscheidet, hat dann aufgrund seiner Zweifel am dringenden Tatverdacht - der ist erforderlich für einen Haftbefehl - den Haftbefehl aufgehoben.

Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung vertretbar. Die Beweislage ist unverändert schwierig und deshalb werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschwerde gegen die Haftentscheidung einlegen.

Herr Steltner, sie haben immer gesagt, dass sie von einem Tötungsdelikt ausgehen. Wie kommen sie denn auf diese Annahme?

Also es gibt nichts Neues. Die Ermittlungen dauern an, wir versuchen nach wie vor alles, Rebecca zu finden. Wir haben sie bislang nicht gefunden, die Beweislage hat sich nicht verändert. Aufgrund der bestehenden Indizien müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen, auch daran hat sich nichts geändert.

Auch an der Person des Beschuldigten hat sich nichts geändert. Beschuldigt ist bei uns der Schwager von Rebecca. Aber die Beweislage reicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen. Das ist ja eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist deshalb für uns - zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss ich betonen - vertretbar.

Wie werden sie denn jetzt weiter verfahren?

Also die Ermittlungen - die Haftfrage ist die eine Frage, da geht es um die Sicherung des Verfahrens - die andere Frage ist der Gang der Ermittlungen. Wir werden mit gleicher Intensität und mit gleichem Aufwand nach Rebecca suchen, das steht für uns im Vordergrund. Und auch darüber hinaus werden wir die Ermittlungen mit gleichem Engagement weiterführen, wir werden alles tun, um das Schicksal von Rebecca aufzuklären.

Gilt der Schwager immer noch als Tatverdächtiger?

Es hat sich daran nichts geändert. Es hat sich nichts geändert, der Beschuldigte ist der Schwager von Rebecca. Bloß, wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren, es geht um einen Verdacht, es geht um verschiedene Verdachtsstufen und es gibt gegenwärtig gegen ihn keinen dringenden Tatverdacht, muss man ganz klar sagen. Es geht um ein Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente. Und nicht mehr und nicht weniger.

Gibt es was Neues, was die Fahrten von dem Schwager angeht?

Da bitte ich um Verständnis. Wir haben einzelne Beweisanzeichen, einzelne Indizien. Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden, das haben wir auch gemacht, tun wir auch weiterhin. Und dieses Gesamtbild, dieses Mosaik, reicht im Moment nicht aus, einen entsprechenden erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen.

Zu einzelnen Indizien, zu einzelnen Beweisen können wir uns nicht weiter äußern. Selbstverständlich haben wir das im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung gemacht, das ist so vorgesehen vom Gesetz. Das geschah, wie das Gesetz es vorsieht, aufgrund einer richterlichen Anordnung. Wir tun alles um zu klären, wer hat dieses Fahrzeug gesehen, wer hat den Beschuldigten, den Halter, den Besitzer dieses Fahrzeugs gesehen in dieser Umgebung. Das war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung.

Wir können zu einzelnen Indizien der Ermittlungen uns nicht äußern, da bitte ich um Verständnis.

Hat sich denn der Tatverdächtige schon in irgendeiner Form eingelassen?

Auch zu Einzelheiten des Einlassungsverhaltens können wir uns nicht äußern. Im Wesentlichen nein ...

Hat denn die StA sich zu sehr auf die Person des Schwagers konzentriert und möglicherweise andere [Möglichkeiten] außer Acht gelassen?

Wir haben und wir ermitteln definitiv in alle Richtungen, aber wir müssen uns an die Fakten halten. Wir können nicht spekulieren, sondern wir müssen uns an die Fakten halten. Wir haben verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind. Denen gehen wir selbstverständlich nach, aber wir müssen uns an das halten, was wir haben.

Und aufgrund der Indizien die wir haben, da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig. Aber wir lassen natürlich andere Möglichkeiten nicht außer Kraft. Aber wir haben nichts anderes, wir haben auch keine andere Erklärung, wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca etwa aufhalten könnte.

Warum gibt es denn jetzt keinen dringenden Tatverdacht mehr? Was hat sich denn verändert?

Es hat sich nicht viel verändert. Entscheidender Punkt ist, wir haben Rebecca bislang nicht gefunden, trotz aufwendiger intensiver Suchmaßnahmen. Wir werden in gleicher Weise aufwendig und intensiv weitersuchen nach Rebecca. Bislang hat sich nichts verändert. Wir haben, das ist der entscheidende Punkt, bislang Rebecca nicht gefunden. Wir haben auch nichts, was den Tatverdacht weiter erhärtet im Moment, Stand jetzt. Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt, wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können. Aber da können wir jetzt nicht irgendwie in die Zukunft gucken.

Wie kommt es denn zu diesem Paradigmenwechsel von dringend zu nicht dringend?

Es ist kein Paradigmenwechsel, es ist einfach ... es sind ganz schwierige rechtliche Bewertungsfragen, es geht um Verdachtsfragen und es geht um die Frage, ob ein dringender Tatverdacht mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht.

Das heißt, ein Verdachtsgrad oder eine Beweislage die vor 2-3 Wochen vielleicht noch einen dringenden Tatverdacht begründet hat, begründet ihn dann 2-3 Wochen später möglicherweise nicht mehr. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Es zeigt auch nicht irgendwie ein Hin und Her, sondern im Gegenteil, zeigt, dass wir uns die Entscheidung nicht einfach machen, dass hier genau und ganz sorgfältig geprüft wird, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt oder eben nicht.

Gibt es denn relevante Einlassungen von der Familie des Schwagers?

Sie werden verstehen, die Familie ist in einer nachvollziehbarer Weise extrem belastenden, angespannten und tragischen Situation, dass ich mich zu der Familie nicht äußern möchte.

Wie geht es weiter?

Es wird weiter ermittelt, aber wir dürfen ja 2 Dinge nicht miteinander vermischen. Die Haftfrage, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen, es geht um die Sicherung des Verfahrens, es geht nicht irgendwie um eine Vorverurteilung. Wir befinden uns im Verdachtsstadium und die Ermittlungen die gehen unverändert fort. Also es wird mit gleicher Art und Weise, mit gleichem Aufwand, mit gleicher Intensität, weiter ermittelt. Insbesondere auch nach Rebecca gesucht.

Geht die StA nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?

Daran hat sich nichts geändert. Wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren, sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen.

Gibt es Auflagen gegen den Schwager, dass er sich bei der Polizei melden muss?

Also wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dann bestehen keine Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen. Der Mann ist frei, der Mann ist ein freier Mann und unabhängig davon gehen die Ermittlungen weiter. Er bleibt auch beschuldigt, es wird auch nach wie vor gegen ihn ermittelt.

Wird weiter gesucht, im Wald?

Also zu Einzelheiten ... was nun wie genau gemacht wird, das müssen die Fachleute vor Ort entscheiden, da will ich mich nicht zu äußern. Aber mit gleicher Intensität, mit gleichem Aufwand wird weiter ermittelt, je nachdem was gerade fachlich geboten ist in der Sache, da kann ich nicht vorgreifen.

Also noch mal, der Haftbefehl ist aufgehoben worden?

Der Haftbefehl ist aufgehoben worden. Wenn es keinen dringenden Tatverdacht gibt, so der Ermittlungsrichter, das ist aus unserer Sicht vertretbar, dann gibt es keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl, dann ist der Haftbefehl aufzuheben.

Ist der Mann jetzt frei?

Also ob er jetzt schon frei ist ... jedenfalls er wird in Kürze frei sein, wenn er nicht schon frei ist. Also er ist frei, muss - ich meine - seine Sachen noch zusammenpacken.

??? (Unverständlich)

Also die Voraussetzung für einen Haftbefehl ist ein dringender Tatverdacht. Wenn es diesen dringenden Tatverdacht nicht gibt, dann gibt es auch keinen Haftbefehl. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren, ist ja keine Vorverurteilung. Wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente. Wenn die nicht ausreichen, dann gibt es keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl und dann gibt es auch keine Auflagen, die wären nicht zu rechtfertigen.

Also er ist beschuldigt, gegen ihn wird ermittelt, aber es gibt einfach schlichtweg im Moment keinen Haftbefehl. Das kann sich alles ändern, aber wir wollen nicht spekulieren. Wir müssen weiter ermitteln und gucken was die Fakten dann in Zukunft hergeben.

Es gibt auch nicht die Auflage, das Land nicht zu verlassen, sich zu melden bei der Polizei?

Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen - also Auflagen gibt es ja, wenn ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, weil mildere Mittel ausreichen - wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine milderen Mittel. Dann ist das alles obsolet und das ist ja auch gut so.


Das ist mustergültige Öffentlichkeitsarbeit.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich bezog mich dabei auch nicht auf irgendwelche Nachermittlungen, von solchen habe ich auch noch nie gehört, sondern grundsätzlich darauf, dass weiter ermittelt wird, weiter ermittelt werden muss.

Die Ermittlungen haben weder geruht, in der Zeit, als der TV in U-Haft saß - noch, als er wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste, aufgrund dessen, dass man zu diesem Zeitpunkt von keinem dringenden Tatverdacht mehr ausgehen konnte.
Genau. Und für alle, die das nicht glauben oder lesen wollen, lohnt sich ebenfalls ein Blick ins Wiki:

Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Da ist aufgelistet, was sich in den Wochen nach jenem 22. März 2019 an Ermittlungsmaßnahmen ereignet hat. Der Thread hier war schon mal weiter. Keine "Nach"Ermittlungen. Schlicht Ermittlungen aufgrund eines Tatverdachts.

Am 18. April wird zwar die Suche nach Rebecca bzw. deren sterblichen Überreste eingestellt, der Sprecher der StA erklärt aber, das weiter Spuren ausgewertet werden und die Ermittlungen weiter gehen. Ohne jede Fiktion eines richterlichen Hinweises. Des Umfangs der Liste wegen ebenfalls im Spoiler:

SpoilerMontag, 25. März - Dienstag, 26. März
- Polizei setzt Suche nach Rebecca am Herzberger See (Scharmützelseegebiet) fort, es sollen mehr als 20 Einsatzkräfte vor Ort sein, u.a. MoKo, Boot mit Echolot, Taucher, Hundeführer mit Spürhunden und das THW
- Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin (25.3.): Da derzeit keine weiteren Erfolgsaussichten durch die Öffentlichkeitsfahndung bestehen, werden die Bilder des Tatverdächtigen und dessen Fahrzeugs gelöscht

Freitag, 29. März
- Nach zweitägiger Unterbrechung nimmt die Polizei die Suche südlich der A12 mit einem kleinen Team plus Personen-Spürhund wieder auf; bisher sind rund 2000 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen

Dienstag, 02. April
- Die MoKo arbeitet fieberhaft u.a. an der Auswertung neuer Hinweise, mittlerweile sind es mehr als 2200
- Obwohl es bislang keine neue heiße Spur gibt, ist die StA optimistisch, bald einen neuen und wichtigen Anhaltspunkt zu finden
- Bis heute hat Florian R. lt. den Ermittlern (lt. Focus) kein glaubhaftes Alibi für die Fahrten auf der A12 genannt
https://www.focus.de/panorama/welt/suche-derzeit-ausgesetzt-risse-in-der-familie-wie-neue-bewegung-in-den-fall-rebecca-kommen-koennte_id_10539506.html

Donnerstag, 04. April
- Florian R. sei lt. BILD lt. Schwiegervater angebl. wegen Drogengeschäften nach Polen gefahren
"Mein Mann hat das mit den Drogen nie gesagt. Wir sind sehr überrascht durch diese Berichte. Er hat der Presse nur gesagt, dass ihm unser Schwiegersohn erzählt hat, dass er nach Polen gefahren ist. Mehr nicht."
https://www.focus.de/panorama/welt/in-berlin-vermisst-hat-er-mir-persoenlich-gesagt-schwager-beteuert-gegenueber-rebeccas-mutter-unschuld_id_10441285.html
- Die Ermittler glauben, dass F in der Nähe von Beeskow die A12 verließ, da dort seine Großeltern wohnen; in den nächsten Tagen soll die Suche dort fortgesetzt werden; ein Fahnder lt. BILD: "Der Verdächtige kennt sich in der Gegend gut aus, weiß, wo es Verstecke gibt, die nur schwer erreichbar sind."
- Das Haar, welches die Ermittler lt. Presse im Kofferraum des Twingo fanden, soll nicht von Rebecca stammen
https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/florian-r-kennt-sich-dort-aus-neue-suche-nach-rebecca-in-beeskow-61060772.bild.html

Mittwoch, 10. April - Donnerstag, 11. April
- Polizei mit Spürhunden und das THW durchsuchen ein Waldgebiet am Herzberger See

Dienstag, 16. April
- 10:00 Polizei sucht mit Hunden und Heli sowie ca. 35 Beamten erneut am Herzberger See
- Zwischenzeitlich kümmern sich im LKA mehr als 30 Beamte um den Fall Rebecca

Donnerstag, 18. April
- OStA Martin Steltner im RTL Interview; Exkurs: Die Spurenleserin Wo ist Rebecca Reusch? (Seite 1004) (Beitrag von leolerey)
"Das ist alles andere als ein Cold Case" ... "Wir suchen unverändert nach Rebecca. Darüber hinaus haben wir Spuren aus dem Pkw und aus der Wohnung, die noch ausgewertet werden müssen. Wir hoffen, dass es gelingt, um das Schicksal von Rebecca aufzuklären"
https://www.rtl.de/cms/vermisste-rebecca-reusch-aus-berlin-hatte-sie-vor-ihrem-verschwinden-einen-streit-4326257.html
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Daher ist m.M.n. das (im Video) besagte Mosaik auch noch unvollständig. Es reicht nicht zu einem dringenden Tatverdacht. Es fehlt noch was, um das Bild zu vervollständigen.
Ich denke, das wird auch gar nicht verschwiegen oder verschleiert. Laut Staatsanwaltschaft bestand gegen F. weiter ein Tatverdacht und die Ermittlungen wurden bzw. sollten fortgeführt werden. Und das wurden sie auch, die letzte offensichtliche Maßnahme war die Hausdurchsuchung in 2023.

Knackpunkt ist eher, dass diese Ermittlungen bislang nicht für eine Anklageerhebung gereicht haben. Mithin kein hinreichender Tatverdacht besteht. Dass das Mosaik in der Tat noch nicht so vollständig ist, dass die Staatsanwaltschaft eine Anklage gewagt hätte. Der dringende Tatverdacht ist nur für die U-Haft relevant, nicht für das Ermittlungsverfahren.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.09.2024 um 16:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und warum der Richter die U-Haft wieder aufgehoben hatte und die StA das ohne erneut Rechtsmittel dagegen einzulegen akzeptierte, ist mir für mich eigentlich auch sonnenklar.

Für eine Fortführung der U-Haft zumindest auch Richtersicht hätte die StA halt neues, zusätzlich Belastendes präsentieren müssen, in der Zeit, in der der TV in U-Haft gesessen hat, um dadurch weiterhin dringenden Tatverdacht begründen zu können. Aber wie gesagt zaubern können weder die StA noch die ermittelnde Polizei.

Sowas kann eine StA aber natürlich auch immer als zusätzlichen Ansporn verstehen, auch nach Aufhebung einer U-Haft weiter zu ermitteln, um halt wieder erneut dringenden Tatverdacht gegenüber einem Beschuldigten begründen zu können, sodass ein erneuter Antrag eines Haftbefehls dann auch wieder erfolgsversprechend auf Erlassen seitens eines Ermittlungsrichters wäre.
Ja, dahinter steht das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Zum Zeitpunkt des Haftbefehls bestand ein dringender Tatverdacht.

Dringender Tatverdacht liegt vor, "wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat". Er ist Voraussetzung für die Anordnung der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten (§ 112 Abs. 1 StPO ).

https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/D/dringender_Tatverdacht/index.php

Nun könnte man meinen, die Tatsachen hätten doch zwei Wochen später beim Haftprüfungstermin noch immer den selben Wahrscheinlichkeitsgrad wie beim Haftbefehl zwei Wochen zuvor. Das trifft aber nicht zu. Wenn in dieser Zeit nichts Neues dazu gekommen ist, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass bald angeklagt werden wird. Und damit ist die Wahrscheinlichkeit nicht mehr "groß". Und der dringende Tatverdacht entfällt, obwohl sich die Beweissituation nicht geändert hat.

Diese Logik ist zwar nicht einfach, aber sie ist konsequenter Ausfluss der Unschuldsvermutung. Die U-Haft ist keine vorweggenommene Strafe - und auch keine Ersatzstrafe - und erst recht kein Mittel, den Tatverdächtigen "zum Reden" zu bringen (wie hier schon frech behauptet wurde).

Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Und deshalb wurde F. freigelassen, obwohl weiter ein Tatverdacht bestand. Und weil weiter Tatverdacht gegeben war, wurde weiter ermittelt. Bis heute. Zu Recht.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.09.2024 um 17:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun könnte man meinen, die Tatsachen hätten doch zwei Wochen später beim Haftprüfungstermin noch immer den selben Wahrscheinlichkeitsgrad wie beim Haftbefehl zwei Wochen zuvor. Das trifft aber nicht zu. Wenn in dieser Zeit nichts Neues dazu gekommen ist, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass bald angeklagt werden wird. Und damit ist die Wahrscheinlichkeit nicht mehr "groß". Und der dringende Tatverdacht entfällt, obwohl sich die Beweissituation nicht geändert hat.
Sehr richtig.

Und dann stellt sich meiner bescheidenen Meinung und Auffassung nach die Frage auch erst gar nicht mehr, ob Fortführung der U-Haft noch verhältnismäßig gewesen wäre. Nein, das wäre sie nicht, weil ja bereits die Grundvoraussetzung der dringende Tatverdacht entfallen ist.

Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (Erforderlichkeit, Eignung und angemessen mit geringstmöglichem oder vertretbarem Schaden) findet nämlich auch dann statt, wenn dringender Tatverdacht gegeben oder immer noch gegeben ist/wäre.

Das beginnt bereits damit, zumeist am Anfang, ob ein dringender Tatverdacht auf XYZ überhaupt im Verhältnis zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme wie die U-Haft ja eine ist oder auch später einer Fortführung der U-Haft im Verhältnis zu einem Tatvorwurf steht.
(Gut, im Falle F bräuchten wir darüber natürlich nicht groß diskutieren, aber das spielte ja eh keine Rolle, weil bereits die Grundvoraussetzung für U-Haft entfallen war.)
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und weil weiter Tatverdacht gegeben war, wurde weiter ermittelt. Bis heute. Zu Recht.
Ja, natürlich.

Und das nennt man dann nicht Nachermittlungen, sondern notwendige Weiterermittlungen, was die Sachverhaltsaufklärungspflicht auch gebietet.
Auch konkret gegen eine Person weiter zu ermitteln, wenn weiterhin zureichende-tatsächliche Verdachtsmomente dies rechtfertigen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.09.2024 um 19:05
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Ich persönlich denke auch, das sie diese Akkustiküberprüfung genau deshalb gemacht haben.
Dann hätte man die Akustikmessungen aber außerhalb des Hauses durchführen müssen, also außen Messgeräte aufstellen, es war aber immer nur von Messungen im Haus die Rede und Messgeräte auf oder neben dem Anwesen hätten mit Sicherheit ihren Weg in die Presse gefunden.
Das deutet darauf hin das die akustische Ausbreitungscharakteristik innerhalb des Hauses vermessen wurde.


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