@Origines Ich denke, wir müssen hier nicht diskutieren, ob es einen Untersuchungsrichter in D gibt. Übrigens die StA hat zu Beginn auch von einem Untersuchungsrichter gesprochen. Also der Richter ist durchaus real und nur er kann eine U-Haft (auch auf Antrag der StA) aufheben. Hier war es wegen einer Haftbeschwerde.
Leider hat die StA nicht wirklich die Sichtweise dieses Gerichts erläutert. Eins ist aber sicher:
- Es sind ihr NEUE Möglichkeiten „präsentiert“ worden, denen nachgegangen wird/wurde. Welche das waren, darüber schweigt sich die StA aus.
- Das Gericht scheint wohl geäußert zu haben, dass es die aktuelle Beweislage so schlecht sieht, dass man für eine Erneuerung des dringenden Tatverdachts Rebecca finden müsse. Auch über diese Gründe schweigt sich die StA aus, sie spricht nur von der schwachen (schwierigen) Beweislage.
Nur an diesen Punkten schimmert die Sichtweise des Gerichts durch. Der Rest der PK ist für die Katz, denn sie erläutert nur die Sichtweise der StA (die man teilweise auch schon vorher kannte), die aber bei der Entscheidung bzgl. der U-Haft keine Relevanz hat, weil es auf die Sichtweise des Gerichts ankommt.
Wohl wegen des Wortschwalls der StA hattest Du offenbar diese obigen Punkte bei Deiner Betrachtung bisher nie berücksichtigt. Ich habe das auch erst spät erkannt. Du hast nur die vermeintliche zeitliche Komponente als Grund angesehen. Aber damit erklärt die StA nur, weshalb sie persönlich keine Rechtsmittel einlegt. Der Grund, den das Gericht sieht, ist das nicht.
Und wenn man sieht, dass die Anklage bisher nicht erhoben wurde, kann man schon davon ausgehen, dass das Gericht der StA seine Sichtweise so deutlich gemacht hat, dass die StA nicht glaubt, dass bei einem Gerichtsverfahren der Angeklagte verurteilt wird. Möglicherweise ist der Tatverdacht bei der Beweislage nicht mal hinreichend.
Wegen dieses Informationsdefizits sind wir hier nun auf Spekulationen angewiesen. Ein möglicher Grund kann eben das Snap sein, der einen anderen Ablauf des Morgens zumindest nahe legt. Das Opfer wollte oder hat möglicherweise früher das Haus verlassen. Nichtumsonst versucht man diesen Snap hier runter zuspielen, wie er theoretisch gefakt sein könnte. Das ist aber wenig realistisch und davon gehen die Ermittler auch nicht aus.
Aus einer anderen Mitteilung der StA wissen wir auch, dass die Ansicht, dass das Opfer nicht lebend das Opfer verlassen hat, nur ein Schluss ist, kein Fakt. Er basiert u.a. darauf, dass das Opfer später nicht gesehen wurde und dass es keine Lebenszeichen mehr gibt. Aber auf der anderen Seite gibt es eben auch keine forensischen Spuren eines Tötungsdelikts. Keine Zeugen widerlegen nicht die Möglichkeit, dass das Opfer das Haus lebend verlassen hat. Und kein Lebenszeichen bedeutet erstmal "nur", dass das Opfer wahrscheinlich aktuell nicht mehr lebt.
Natürlich machen F die Fahrten verdächtig, aber das sagt erst mal nur aus, dass er an diesem Vormittag und auch am nächsten Tag viel zu tun hatte. 2 Fahrten würde ich verstehen, denn dann hat man sich möglicherweise ein besseres Werkzeug geholt oder man hat es am Vortrag nicht geschafft. Aber 3 Fahrten (mit min. 2 unterschiedlichen Zielen), das macht wiederum die Erklärung schwieriger (aber natürlich nicht unmöglich).
Wir werden hier wegen der mangelhaften Information der StA mit der Diskussion nicht weiter kommen.
@lemystere Ja, der Snap regt zu Überlegungen an, aber er könnte ein Hinweis sein, dass das Opfer doch früher das Haus verlassen hat. Zumindest bis dahin (wahrscheinlich 7:40) wird im Haus nichts vorgefallen sein. Ob das Opfer schon das Haus verlassen wollte, seinen Entschluss geändert hat, ob es aufgehalten wurde etc., das weiß eben niemand (außer dem Täter).