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Wo ist Rebecca Reusch?

120.992 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

25.09.2024 um 22:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nicht die Bauhüttenweg-Fahrt am Montag Morgen vergessen - noch vor erster Kesy-Fahrt stattgefunden.

Ich persönlich vermute da bereits einen Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden, aber nicht, um bereits da nach ihr zu suchen, was du ja eh nur ironisch gemeint hast.
Danke, das Du daran erinnerst. Stimmt, diese Fahrt ist doppelt verdächtig, wenn man seinen Zustand und die Gesamtumstände in Betracht zieht. Ich denke, Du hast darauf hingewiesen, dass er ins Haus der Schwiegereltern gefahren sein könnte, wo sich dann Rebeccas Handy ins heimische WLAN eingeloggt hat.

Im Übrigen gebe ich Dir natürlich Recht, das war ironisch gemeint - bei manchen Ansichten hier geht das nicht mehr anders.


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25.09.2024 um 22:47
Zitat von autor77autor77 schrieb:Ich denke, Du hast darauf hingewiesen, dass er ins Haus der Schwiegereltern gefahren sein könnte, wo sich dann Rebeccas Handy ins heimische WLAN eingeloggt hat.
Oh nein, ganz und gar nicht.

Da gehe ich davon aus, nur ausgehen, dass die letzte Nachricht der Mutter noch über das WLAN des Schwagers im Haus im Maurerweg zugestellt wurde, es noch einige Zeit nach einem möglichen Tatgeschehen im Haus des Schwagers verblieben sein könnte. In Eile und unter großer Anspannung wäre das möglich gewesen bzw. denkbar.

Weiter gehe ich dann davon aus, dass er das Handy erst auf seiner Vormittagsfahrt mit genommen und mit verschwinden lassen haben könnte. Vorher natürlich irgendwann noch im Haus ausgeschaltet worden sein könnte von ihm. Bspw. nach seiner Rückkehr erst von der ersten Fahrt.


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25.09.2024 um 23:05
Zitat von LentoLento schrieb:Und wenn - so wie es aussieht - die Ermittler/StA nicht ausreichend ermittelt haben und es gibt nun Möglcihkeiten, die sie nachzuermitteln haben, dann wird ein dringende Tatverdacht relativ rasch zu einem normalen und dann MUSS derjenige entlassen werden.

Und eigentlich müsste aus dem obigen Grund die StA Interesse haben, die U-Haft fortzusetzen, denn sie haben ja nun offenbar Nachermittlungen durchzuführen und da wäre ein F in U-Haft wohl auch nicht so schlecht.
Wer gibt denn nun aufgrund welcher Rechtsgrundlage der StA einen Auftrag, dass und welche "Nachermittlungen" sie durchzuführen hat?
Das wäre mir jetzt neu, dass das so abläuft.


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25.09.2024 um 23:13
@autor77

... also sorry- du hast deine gefestigte Meinung, dass F es war. Nur steht das eben auf wackeligen Füssen- wäre das nicht so, sässe er im Knast.
Es fehlen nunmal noch ein paar Puzzleteile, die die Sache rund machen und solange es die nicht gibt, gibt es berechtigte Zweifel, dass er es eben auch nicht gewesen sein könnte, der für das Verschwinden Rebeccas verantwortlich ist.
Vielleicht könntest du etwas respektvoller gegenüber anderen Foristen sein- auch wenn sie nicht deiner Meinung sind.


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25.09.2024 um 23:17
Zitat von emzemz schrieb:Wer gibt denn nun aufgrund welcher Rechtsgrundlage der StA einen Auftrag, dass und welche "Nachermittlungen" sie durchzuführen hat?
Ich denke in erster Linie weiter die Sachverhaltsaufklärungspflicht.


Davon mal ab, bin ich überzeugt, dass die EB alles mögliche an Ermittlungsarbeit be- als auch entlastend geleistet haben, während der TV in U-Haft saß.

Zaubern können sie aber nun mal auch nicht - weder in die eine noch die andere Richtung. Die Polizei ebenso wenig. Auf diese ist eine StA ohnehin immer auch angewiesen.
Zitat von LentoLento schrieb:Und eigentlich müsste aus dem obigen Grund die StA Interesse haben, die U-Haft fortzusetzen, denn sie haben ja nun offenbar Nachermittlungen durchzuführen und da wäre ein F in U-Haft wohl auch nicht so schlecht.
Die StA wird halt gut abgeschätzt haben, dass Rechtsmittel wie wieder eine Beschwerde einzulegen wenig erfolgsversprechend gewesen sein dürfte - aufgrund dessen nun mal, dass sie nichts Neues Belastendes präsentieren konnten, um weiterhin dringenden Tatverdacht vor dem Gericht begründen zu können.

Und Zweck der U-Haft darf wirklich nicht sein, jemanden einfach nur vorsichtshalber in U-Haft zu belassen, in der Hoffnung, dass sich schon noch neue Ermittlungsergebnisse ergeben werden. Da hätte jeder Richter abgewunken. Und das wird auch jeder erfahrene Staatsanwalt wissen.

Das ginge nur bzw. wäre zulässig, wenn trotzdem weiterhin dringender Tatverdacht vorliegen würde, ein Richter diesen ebenfalls weiterhin gesehen hätte, aber nicht mehr dann, wenn man nach einer bestimmten Zeit nicht mehr von diesem dringenden Tatverdacht ausgehen kann, weil sich nichts Neues mehr ergeben hatte.

Entfällt die Grundvoraussetzung dringender Tatverdacht, muss auch die U-Haft aufgehoben werden.


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25.09.2024 um 23:31
Zum Thema Wechselwäsche: In einem Kindergarten macht das Sinn. Es geht um Kinder die sich dreckig machen können. Das ist etwas, wo die Kleidung gewechselt werden muss. Es ist vorhersehbar das es bei Kindern passiert. Body wechseln, während man die Windel wechselt.

Ich fliege in den Urlaub und habe Wechselwäsche für 7 Tage im Koffer. Wer würde das so sage? Ich habe Kleidung im Koffer, sie sind kein Ersatz.
Ich ziehe mich jeden Tag an, aber würde nie auf die Idee kommen, das als Wechselwäsche zu bezeichnen. Genau das gleiche trifft Nachtwäsche/ Pijama zu.

Jemand der weiß das er auswärts schläft, wird seine Pijama/ Nachtwäsche dabei haben, weil sie da übernachten will. Es ist kein unvorhersehbares Ereignis.

Wechselwäsche bedeutet für mich, das ich Ersatzwäsche habe, weil ich damit rechne z. B. das meine Socken durch den Spaziergang nass werden könnten. Aber ich rechne nicht damit, das mir jemand aus Versehen Rotwein drüber kippt. Außer ich würde in der Gastronomie arbeiten. Dann hätte ich Ersatzwäsche/Wechselwäsche dabei.dabei.

Das Wort Wechselwäsche nutze ich nicht und kenne das nur aus dem Kindergarten. Der Duden kennt den Wechsel und die Wäsche, aber nicht die Wechselwäsche.

Die meisten Menschen, werden keine Wechselwäsche brauchen, weil bekleckern mit Karottenbrei trifft selten Erwachsene Menschen.

Ich vermute das die Schwester, das Wort Wechselwäsche genutzt hat, weil ihr Kind im Kindergarten ist. Sie hat die Bedeutung für Erwachsene Menschen nicht bedacht. Ob Rebecca ihre saubere Wäsche als Wechselwäsche bezeichnet hat?
Ich gehe davon aus, das Rebecca im Bad vermutlich einen Fach/ Schublade für saubere Wäsche hat. Das ist nicht Ungewöhnlich, wenn man in regelmäßigen Abständen übernachtet.Sie holte ihre getragene Wäsche am Nachmittag ab.
Wahrscheinlich meinte die Schwester tatsächlich die Saubere Wäsche. Vergisst nicht den Kontext. Sie wollte das Rebecca nicht als Ausreißerin gesehen wird, weil wenn sie ausgerissen wäre, hätte sie ihre Zahnbürste und ihre "Wechselwäsche" mit genommen. Da sie das nicht gemacht hat, kann sie auch nicht Abgehauen sein.
Was sie meinte ist nur das von ihrer Wechselwäsche nichts fehlt. So habe ich das Verstanden.
Das mit dem Wäsche auf dem Boden, das haben die Medien dazugetextet. Das dieser Satz im Nachhinein negative für ihren Mann ausgelegt werden könnte, hat sie sich bestimmt nicht gedacht.


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25.09.2024 um 23:39
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Das mit dem Wäsche auf dem Boden, das haben die Medien dazugetextet.
Das habe ich noch nie gelesen.


Wechselwäsche von R verlieb im Haus oder ihre Wechselwäsche lag noch im Bad oder Wechselwäsche und Zahnbürste ließ sie zurück - das habe ich nur in Erinnerung aus den Medien.

Und sicherheitshalber sollte man auch nur von soll im Haus verblieben sein oder soll im Bad gelegen haben oder soll sie zurückgelassen haben sprechen und schreiben.


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gestern um 00:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und Zweck der U-Haft darf wirklich nicht sein, jemanden einfach nur vorsichtshalber in U-Haft zu belassen, in der Hoffnung, dass sich schon noch neue Ermittlungsergebnisse ergeben werden. Da hätte jeder Richter abgewunken. Und das wird auch jeder erfahrene Staatsanwalt wissen.
So ist es. Und daher war ich auch entgeistert, als die Sache so begründet wurde. Denn eine so kurze U-Haft wird keinen wirklichen dringenden Tatverdacht unverhältnismäßig machen. Du weißt, ich hatte damals nach vergleichbaren Fällen gefragt, niemand hat hier einen nennen könnne.

Daraufhin habe ich mir nochmals ganz genau die PK angehört und dann viel es mir wie Schuppen von den Augen, das Gericht sieht eben Möglichkeiten, welche Ermittler und StA nicht ausreichend ermittelt hatten und nun Nachermittungen erforderlich machten. Natürlich ist dann unter diesen Umständen U-Haft nicht nur unverhältnismäßig, genaugenommen ein wirklicher dringender Tatverdacht liegt überhaupt nicht mehr vor. Die StA hat auch klar gesagt, dass das Gericht Zweifel hat, also Zweifel an der Schuld des Verdächtigen, also nichts da mit der hohen Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung. Auch das hat mit Verhältnismäßigkeit gerade nichts zu tun. Diese Sache mit der Verhältnismäßigkeit ist einzig und allein die gebetsmühlenartigen wiederholte Begründung nach außen dafür, dass die StA keine Rechtsmittel einlegt. Das mag sie so sehen, ist aber nicht von Interesse, da es einzig und allein auf die Sicht des Gerichts ankam, und das hatte offensichtlich ganz andere Gründe gehabt und genau nur auf die kommt es an.

Nachdem mir das klar wurde, war ich ehrlich gesagt erleichtert, denn es war offensichtlich eben nicht so, dass man F in U-Haft gesteckt hatte um neue Beweise zu erzielen. Es gab der Haftbeschwerde statt, da es Zweifel hatte, weil bestimmte Möglichkeiten von den Ermittlern nicht ausreichend ausgeräumt wurden, die wird es erst durch nähere Beschäftigung mit dem Fall (vielleicht mit Hilfe der Verteidigung) erkannt hatte.


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gestern um 06:58
Zitat von LentoLento schrieb:Leider geht - wie gesagt dieser Satz in dem Wortschwall und der ständigen Wiederholungen des StA unter, aber er dürfte der wichtigste sein und höchstwahrscheinlich die Sichtweise des Gerichts wiederspiegeln. Die StA/Ermittler hat/haben bisher nicht ausreichend die verschiedenen Möglichkeiten untersucht, weshalb die U-Haft aufgehoben wurde.
Keine Ahnung, warum Du Dich so in etwas verrennst das nicht existiert. Ich wiederhole mich zum x-ten Male: Die StA befolgt §§ 212,214 StPO. Punkt.
Zitat von LentoLento schrieb:Daraufhin habe ich mir nochmals ganz genau die PK angehört und dann viel es mir wie Schuppen von den Augen, das Gericht sieht eben Möglichkeiten, welche Ermittler und StA nicht ausreichend ermittelt hatten und nun Nachermittungen erforderlich machten.
Da habe ich auch. V.a. ab Minute 24.

https://www.youtube.com/live/9Y8Mo7D7omk?si=OYCCK2n4T67DdvQp&t=1437

Mir scheint, Du siehst da Phantasiebilder. Und das jetzt schon sehr lange.

StA Steltner sagt schlicht, dass ganz normal weiter ermittelt wird, unabhängig von der Frage, ob ein "dringender Tatverdacht" vorliegt oder nicht. F. bleibe Tatverdächtiger und die Fakten sprächen dafür, dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat.

Wo da Dein Richter herkommt, der da in Deiner Fantasie herumgeistert und den Ermittlungsbehörden irgendwelche Ermittlungsaufgaben mitgibt, das ist mir ein Rätsel. Es gibt eine solche Art Ermittlungsrichter (wie z.B. in Italien der Richter Falcone oder Frankreich) in Deutschland nicht. Wir haben diese Richter nicht. StA Steltner kann darüber also auch nicht sprechen.


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gestern um 08:20
Wegen dem Snap-Foto, und wie es danach für R. normalerweise weitergegangen wäre, geht mir etwas durch den Kopf:

Obwohl als Langschläferin bekannt, konnte sie an dem Morgen vielleicht wirklich nicht mehr schlafen. Zu laut im Haus, weil F. heimkam, J. aufgestanden ist und das Kind fertiggemacht hat, und weil das kleine Kind, wie das manchmal so ist in dem Alter, vielleicht weinerlich und quengelig war?

Hypothese:
R. steht also auf, macht sich tagfertig.
Das Snap-Foto nimmt sie auf und schickt es der Freundin, einfach weil sie Lust zum Fotomachen hat und das Flame-Spiel für diesmal damit abgehakt ist.
Die Jacke zieht sie danach wieder aus.
Sie zieht sich aber nicht wieder um, schlüpft nicht wieder in ihre Schlafsachen und legt sich nicht nochmal zum Schlafen hin.
Ihre morgendlichen Gewohnheiten kennen wir nicht.
Vielleicht hatte sie vor, im Haus im Maurerweg vor Schulbeginn gemütlich zu frühstücken, allein oder mit F., nachdem sie das Snapbild verschickt hatte. Oder sich auf den Unterricht vorzubereiten oder fernzusehen.
Nur dass es dazu wohl nicht mehr gekommen ist, weil ihr dann etwas passiert ist.
Wie gesagt, rein spekulativ.


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gestern um 09:30
@lemystere
So oder so ähnlich, könnte es gewesen sein. Nur gebe ich zu bedenken, meinst Du nicht, Rebecca wäre nach dem verfrühten Erwachen , nicht erst mal Richtung Bad/WC getrabt? Hätte das Licht angemacht, ihre Jacke zb aus dem Flur geangelt? Und dabei hätte sie zwangsläufig ihrer kl Nichte und Jessica begegnen müssen. Denn Mutter und Kind dürften spätestens ab 6 Uhr selbst munter gewesen sein. Jessica allerdings hat angegeben Rebecca an dem Morgen nicht gesehen zu haben. Wann also sollte sich Rebecca provisorisch verkleidet oder bekleidet haben, um dann vor einem Spiegel ( der sicher nicht im Wohnzimmer war) zu posieren? Das wäre bemerkt worden, da sowohl der Schwager ab 5 Uhr 45 wach im Haus war, als auch ihre Schwester ab ca 6 Uhr wach gewesen sein dürfte. Das ist kein großes weitläufiges Haus. Sehr überschaubares Areal, wo man sich zwangsläufig auf die Füße tritt oder eben gehört wird, wenn man morgens Licht anmacht, seine Jacke sucht, einen Spiegel braucht und mit Sicherheit zuallererst mal kurz ins Bad muss. Spätestens das Kleinkind hätte nach seiner Tante gerufen, wäre sie ( Rebecca) da morgens durchs Haus gelaufen. Also ist die Theorie zwar nice, aber zumindest unrealistisch, für den Zeitraum, wo TV/ Jessica und Kind wach waren, also zwischen 5 Uhr 45 und 7 Uhr, als Jessica ihre Schwester weder sah noch hörte, danach verließ Jessica das Haus. Und es wird doch wohl niemand glauben, dass Rebecca kurz nach 5 Uhr morgens bereits ungehört und ungesehen … Fotosession im Haus machte ( ich betone ihren viralen Infekt / Ohr, erst um 23 Uhr ins Bett/ Langschläfer )


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gestern um 09:32
@Origines

Ich denke, wir müssen hier nicht diskutieren, ob es einen Untersuchungsrichter in D gibt. Übrigens die StA hat zu Beginn auch von einem Untersuchungsrichter gesprochen. Also der Richter ist durchaus real und nur er kann eine U-Haft (auch auf Antrag der StA) aufheben. Hier war es wegen einer Haftbeschwerde.

Leider hat die StA nicht wirklich die Sichtweise dieses Gerichts erläutert. Eins ist aber sicher:

  • Es sind ihr NEUE Möglichkeiten „präsentiert“ worden, denen nachgegangen wird/wurde. Welche das waren, darüber schweigt sich die StA aus.
  • Das Gericht scheint wohl geäußert zu haben, dass es die aktuelle Beweislage so schlecht sieht, dass man für eine Erneuerung des dringenden Tatverdachts Rebecca finden müsse. Auch über diese Gründe schweigt sich die StA aus, sie spricht nur von der schwachen (schwierigen) Beweislage.


Nur an diesen Punkten schimmert die Sichtweise des Gerichts durch. Der Rest der PK ist für die Katz, denn sie erläutert nur die Sichtweise der StA (die man teilweise auch schon vorher kannte), die aber bei der Entscheidung bzgl. der U-Haft keine Relevanz hat, weil es auf die Sichtweise des Gerichts ankommt.

Wohl wegen des Wortschwalls der StA hattest Du offenbar diese obigen Punkte bei Deiner Betrachtung bisher nie berücksichtigt. Ich habe das auch erst spät erkannt. Du hast nur die vermeintliche zeitliche Komponente als Grund angesehen. Aber damit erklärt die StA nur, weshalb sie persönlich keine Rechtsmittel einlegt. Der Grund, den das Gericht sieht, ist das nicht.

Und wenn man sieht, dass die Anklage bisher nicht erhoben wurde, kann man schon davon ausgehen, dass das Gericht der StA seine Sichtweise so deutlich gemacht hat, dass die StA nicht glaubt, dass bei einem Gerichtsverfahren der Angeklagte verurteilt wird. Möglicherweise ist der Tatverdacht bei der Beweislage nicht mal hinreichend.


Wegen dieses Informationsdefizits sind wir hier nun auf Spekulationen angewiesen. Ein möglicher Grund kann eben das Snap sein, der einen anderen Ablauf des Morgens zumindest nahe legt. Das Opfer wollte oder hat möglicherweise früher das Haus verlassen. Nichtumsonst versucht man diesen Snap hier runter zuspielen, wie er theoretisch gefakt sein könnte. Das ist aber wenig realistisch und davon gehen die Ermittler auch nicht aus.

Aus einer anderen Mitteilung der StA wissen wir auch, dass die Ansicht, dass das Opfer nicht lebend das Opfer verlassen hat, nur ein Schluss ist, kein Fakt. Er basiert u.a. darauf, dass das Opfer später nicht gesehen wurde und dass es keine Lebenszeichen mehr gibt. Aber auf der anderen Seite gibt es eben auch keine forensischen Spuren eines Tötungsdelikts. Keine Zeugen widerlegen nicht die Möglichkeit, dass das Opfer das Haus lebend verlassen hat. Und kein Lebenszeichen bedeutet erstmal "nur", dass das Opfer wahrscheinlich aktuell nicht mehr lebt.



Natürlich machen F die Fahrten verdächtig, aber das sagt erst mal nur aus, dass er an diesem Vormittag und auch am nächsten Tag viel zu tun hatte. 2 Fahrten würde ich verstehen, denn dann hat man sich möglicherweise ein besseres Werkzeug geholt oder man hat es am Vortrag nicht geschafft. Aber 3 Fahrten (mit min. 2 unterschiedlichen Zielen), das macht wiederum die Erklärung schwieriger (aber natürlich nicht unmöglich).

Wir werden hier wegen der mangelhaften Information der StA mit der Diskussion nicht weiter kommen.


@lemystere

Ja, der Snap regt zu Überlegungen an, aber er könnte ein Hinweis sein, dass das Opfer doch früher das Haus verlassen hat. Zumindest bis dahin (wahrscheinlich 7:40) wird im Haus nichts vorgefallen sein. Ob das Opfer schon das Haus verlassen wollte, seinen Entschluss geändert hat, ob es aufgehalten wurde etc., das weiß eben niemand (außer dem Täter).


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gestern um 09:40
@calligraphie

Ich vergass es zu erwähnen, dass ich davon ausgehe, dass R. in meiner Theorie nach 07:15 Uhr aufgestanden ist und sich fertiggemacht hat, also als die Schwester das Haus schon verlassen hatte.

Dass R. in diesem Zeitraum von F. gehört wurde, lässt sich nicht automatisch voraussetzen. Vielleicht nutzte er sein Handy mit Kopfhörern. Vielleicht war die Hörbarkeit von Alltagsgeräuschen im Haus auch Gegenstand der Akustikmessungen. Das alles wissen wir nicht.


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gestern um 10:04
@lemystere
Ja natürlich, wäre ich ( rein hypothetisch natürlich) ein Verteidiger in einem Strafprozess ( rein hypothetisch natürlich), dann würde ich womöglich, genau solche Aspekte zur Entlastung des Angeklagten einbringen. Der TV hatte Kopfhörer auf, war offensichtlich ( lt digitaler Auswertung seiner Aktivitäten) anderweitig beschäftigt…mit soggn Adultery Kram…nur f Erwachsene versteht sich.
Logisch, dass er sich da nicht auf Bewegungen im Haus konzentrieren konnte. Nur eben gebe ich zu bedenken… vermutlich war es doch anders. Er war ganz sicher wach und womöglich in einem, wie soll ich sagen, erregten Zustand. Auf der Suche nach ? Und da wäre es durchaus möglich, dass es eine pikante Begegnung gab, da morgens im Haus. Aufgrund seiner Übermüdung, plus Reizüberflutung dank Google suche, seine Frau aus dem Haus, die Schwägerin im Haus. Sie natürlich arglos, er mit Bedürfnissen und Restalkohol. Und urplötzlich , nach dem Gespräch mit der Schwiegermutter, verlässt er nun kurzfristig nach 8 Uhr das Haus. Der Phantasie bleibt überlassen, was da zwischen 7 Uhr und seinem Telefonat passiert ist. Zumindest musste er wohl dann schnell weg, um zeitnah zurückkehren, um dann nochmals Richtung Polen zu düsen. Eine Menge hektischer Aktivität, nachdem er mit Mutter Reusch telefonierte. Frage bleibt, war Rebecca zum Zeitpunkt seiner ersten morgendlichen Fahrt, noch im Haus und wenn ja? War sie hilflos dort oder gar schon leblos? Oder aber? Sie wurde bereits nach dem Telefonat kurz nach 8 Uhr provisorisch aus dem Haus verbracht.
Aber natürlich, darf man auch gerne andere mögliche Szenarien erörtern.


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gestern um 10:12
@calligraphie

Nun, ein Verteidiger bin ich natürlich nicht, meine Aspekte stellen einfach eine von vielen Sichtweisen dar, wie es gewesen sein könnte. Genauso wie deine Überlegungen, was sich frühs im Haus abgespielt hat. Dass es so war, wie von dir dargestellt, ist überhaupt nicht bewiesen, sonst sässe der TV nämlich im Gefängnis, und zwar für lange, lange Zeit. Er ist aber frei, es gilt die Unschuldsvermutung. Ausserdem schliesse ich nicht aus, dass er sie erst nicht gehört hat und ihr dann trotzdem etwas angetan hat. Auch das ist möglich.


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gestern um 10:20
Zitat von LentoLento schrieb:Leider hat die StA nicht wirklich die Sichtweise dieses Gerichts erläutert.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft Dir nicht das erzählt haben sollte, was Du Dir wünscht: Sie hat die Sichtweise des Gerichts dargestellt.

Du kannst hier immer wieder das Gegenteil behaupten, von "mangelhaft" und "lückenhaft" sprechen und als Beleg dafür lediglich abwegig darüber spekulieren, der Haftrichter müsse der Staatsanwaltschaft klar gemacht haben, sie werde F. nie anklagen können, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe. Am 22. März 2019!
Zitat von LentoLento schrieb:Eins ist aber sicher:

Es sind ihr NEUE Möglichkeiten „präsentiert“ worden, denen nachgegangen wird/wurde. Welche das waren, darüber schweigt sich die StA aus.
Das Gericht scheint wohl geäußert zu haben, dass es die aktuelle Beweislage so schlecht sieht, dass man für eine Erneuerung des dringenden Tatverdachts Rebecca finden müsse. Auch über diese Gründe schweigt sich die StA aus, sie spricht nur von der schwachen (schwierigen) Beweislage.
Woher ist das "sicher"? Woher weißt Du von "neuen Möglichkleiten", von der "schlechten Beweislage"? Gab es eine Pressekonferenz des Haftrichters, die ich verpasst habe?

Belege bitte.

Und selbst wenn der Richter diese Sichtweise hätte, ist sie nicht entscheidungerheblich. Der Haftrichter entscheidet über den dringenden Tatverdacht. Nicht mehr und nicht weniger. Ob der gegeben wäre, wenn R.s Leiche aufgefunden worden wäre, das wissen die Götter. Eine neue Beweislage ermöglicht immer die Überprüfung haftrechtlicher Grundlagen. Ich habe das schon so oft mit den StPO-Normen begründet, dass ich mich frage, ob Du noch nicht verstanden hast, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Vermutlich hast Du noch nie eine gerichtliche Entscheidung in Haftsachen (Haftbefehl, Entscheidung über Haftbeschwerde) gelesen. Muss man auch nicht, um etwas in eine Pressekonferenz der Staatsanwaltschaf hineinzugeheimsen. Einen Eindruck, was in einem Haftbefehl und bei einer Außervollzugsetzung bzw. Aufhebung nach § 120 StPO begründet wird, kann man z.B. hieraus ersehen:

https://www.bverfg.de/e/rk20201217_2bvr178720.html

Und auch völlig normal:
Wird der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Das Ermittlungsverfahren wird fortgesetzt. Der Beschuldigte wird lediglich von der Vollziehung des Haftbefehls verschont.
Quelle: https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/strafrechtlicher-haftbefehl.html

Und zuletzt: Die Staatsanwaltschaft ist weder verpflichtet noch ist es sachlich geboten, mit der Öffentlichkeit umfassend und im Detail die Beweislage oder einen Tatverdacht zu erörtern. Ihr Statement ist klar, abschließend und mustergültig, weil sie die Entscheidung des Haftrichters nicht kritisiert, obwohl aus ihrer Sicht der dringende Tatverdacht weiter Bestand gehabt hätte. Auch das ist Rechtsstaat und nicht Pillepalle.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 10:25
@lemystere
Es ist, wie bereits mehrfach betont, nur eines von vielen möglichen Szenarien. Nicht mehr und nicht weniger. Vermutlich ist es das Szenarium, was auch die ermittelnden Behörden so als Theorie und Anfangshypothese, im Hinterkopf hatten oder haben. Daran ist weder etwas vorverurteilendes, noch wird damit die Unschuldsvermutung unterlaufen.
Das es im Haus zu einem Vorfall kam, in dessen Folge, Rebecca nicht mehr selbständig das Haus verlassen konnte, kann ja dann nur bedeuten, es kam zu einer Begegnung von TV und Rebecca. Niemand anderes war im Haus, im angenommenen Zeitraum.
Und ja, könnten die EB das nachhaltig beweisen mit noch mehr validen Erkenntnissen, dann womöglich, wäre der TV derzeit nicht dort, wo er ist. Das sie es derzeit nicht beweisen können, bedeutet erst mal nur, dass er sein Leben weiterhin in Freiheit genießen darf. Evtl aber auch nur so lange, bis die EB ein paar Lücken in der Kette, doch noch schließen können. Darauf sollte man hoffen und vertrauen. Das wäre vor allem auch im Interesse der Familie von Rebecca. Damit diese Ungewissheit ein Ende hat.


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gestern um 10:35
Am Ende stehen wir aber wieder da:

Entweder eine spontane Tat mit irgendwie 1-2h Zeit für einen Mord ohne Spuren und Leiche in angetrunken mit Drogen versetzen Zustand, dazu die ggf. gefakte Flammennachricht oder noch weniger Zeit für das spontane Verbrechen .

Oder die vollkommen durchgeplante Tat, mit vorbereiteter Flammennachricht, geplanter und daher sauber durchführbarem Tat an geplantem Tatort und dann der Frage: wozu an dem Tag und der Tatzeit ??

In meinem Augen passt beides nicht.

Entweder wird dem Tatverdächtigen ganz viel planerisches KnowHow zugeschrieben zu einer unpassenden Tatzeit

Oder es wird dem Tatverdächtigem eine spontane Tat aus Gewalt- oder anderen Phantasien zugeschrieben , zu denen er dann meisterhaft Spuren spontan verwischt.


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gestern um 11:04
Zitat von emzemz schrieb:Wer gibt denn nun aufgrund welcher Rechtsgrundlage der StA einen Auftrag, dass und welche "Nachermittlungen" sie durchzuführen hat?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich denke in erster Linie weiter die Sachverhaltsaufklärungspflicht.
Dann schaun wir uns doch mal an, was die StPO zur Sachverhaltsaufklärung sagt.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.
(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__160.html
Dass weiterermittelt werden muss, das bedarf keiner weiteren Erklärung. In diesem Gesetzestext gibt es aber nichts, was auf irgendwelche Nachermittlungen hinweist, die die StA aufgrund irgendwelcher Vorgaben durchzuführen hätte, so wie hier ausgeführt:
Zitat von LentoLento schrieb:... die sie nachzuermitteln haben ...
... denn sie haben ja nun offenbar Nachermittlungen durchzuführen ...
Wo also wird geregelt, wer nun der StA Anweisungen zu Nachermittlungen gibt, die diese durchzuführen hat?

Ich wende mich also abermals an @Lento mit der Bitte um einen Beleg für die Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der Forderung von Nachermittlungen.
Ich behaupte, die gibt es nicht.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 11:23
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du kannst hier immer wieder das Gegenteil behaupten, von "mangelhaft" und "lückenhaft" sprechen und als Beleg dafür lediglich abwegig darüber spekulieren, der Haftrichter müsse der Staatsanwaltschaft klar gemacht haben, sie werde F. nie anklagen können, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe. Am 22. März 2019!
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Woher ist das "sicher"? Woher weißt Du von "neuen Möglichkleiten", von der "schlechten Beweislage"? Gab es eine Pressekonferenz des Haftrichters, die ich verpasst habe?
Offenbar hast Du Dir bisher die PK der StA nicht genau genug angehört. Denn das genau sagt die StA. Und sie spricht auch ständig von der schlechten Beweislage. In einem der früheren Beiträge habe ich auch die wirklich wesentliche Stelle der PK bzgl. den neuen Möglichkeiten auch genannt. Aber wie gesagt, die StA klärt leider nicht über diese ihr präsentierten Möglichkeiten auf, die weitere Ermittlungen erforderich machen. Genau das verschweigt die StA.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und zuletzt: Die Staatsanwaltschaft ist weder verpflichtet noch ist es sachlich geboten, mit der Öffentlichkeit umfassend und im Detail die Beweislage oder einen Tatverdacht zu erörtern. Ihr Statement ist klar, abschließend und mustergültig, weil sie die Entscheidung des Haftrichters nicht kritisiert, obwohl aus ihrer Sicht der dringende Tatverdacht weiter Bestand gehabt hätte. Auch das ist Rechtsstaat und nicht Pillepalle.
Richtig, das muss sie nicht, aber Du willst aus diesen gebetsmühlenartigen Wiederholungen nur sehen, dass es nur die zeitliche Komponente war. Für das Gericht dürfte es die der StA präsentierten Möglichkeiten sein und die insgesamt schlechte Beweislage, welche den dringenenden Tatverdacht nicht tragen.

Das ist eben das Problem bei solchen PKs, man muss schon sehr genau hinhören, was alles gesagt wird, sonst verpasst man u.U. das Wesentliche.

Ja, Du hast Recht, es gibt keine Stellungsnahme des entscheidenden Richters, daher ist man auf den StA angewiesen. Aus dieser hast Du geschlossen, dass es nur die zeitliche Komponente war, was aber schon von Anfang an ungewöhnlich gewesen war. Nach 2-3 Wochen U-Haft wird bei einem möglichen Mord einen U-Haft nicht unverhältnismäßig. Einen entsprechenden anderen Fall hat mir hier niemand nennen können. Und Dein Erklärungsversuch begründet auch nicht, warum es bisher zu keiner Anklage kam.

Aber mit diesem Wesentlichen Teil der Erklärung der Sta - die der präsentierten neuen Möglcihkeiten - kann man einmal verstehen, warum die U-Haft aufgehoben wurde, ein vergleichbarer Fall (bzgl. der Unverhältnismäßigkeit) ist so nicht mehr nötig. Zum anderen versteht man nun auch den wahrscheinlichen Grund, warum nach dieser doch schon recht langen Zeit immer noch keine Anklage erhoben wurde.


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