Wo ist Rebecca Reusch?
25.09.2024 um 20:55Lento schrieb:Ja, es ist eben schade, dass der StA diese ganz wesentliche Sache nur so ganz nebenbei erwähnt hat und nicht im Geringsten sie thematisiert hat.Dabei gehört es zu einer guten Kommunikation mit der Öffentlichkeit um Verständnis für jene oder diese Massnahmen oder Urteile zu schaffen.
Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Sachverhalt, prüft also, ob eine Schuld vorliegt. Seine Werkzeuge: Zeugenvernehmung, Durchsuchung von Privatwohnungen und Geschäftsräumen, Überwachung des Fernmeldeverkehrs und Sicherstellung von Beweismitteln. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet der Staatsanwalt, ob das Verfahren eingestellt wird oder eine öffentliche Anklage erfolgt.
Zwischenverfahren: Im Rahmen des Zwischenverfahrens prüft das Gericht, ob hinreichende Verdachtsgründe vorliegen, die eine Durchführung des Hauptverfahrens rechtfertigen. Hält das Gericht einen hinreichenden Verdacht für gegeben, beschließt es die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Hauptverhandlung: Die Hauptverhandlung bildet das zentrale Element des Hauptverfahrens. Das Gericht kann sein zu fällendes Urteil allein auf den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt stützen. Es gilt der Grundsatz der Mündlichkeit. Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil, soweit das Verfahren nicht anderweitig durch eine Einstellung abgeschlossen wird.
Strafvollstreckung: Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung schließt sich an das Hauptverfahren die Strafvollstreckung an, im schlimmsten Fall die Gefängnisstrafe.Und nun zur Realität auf SoMe und Verdachtsberichterstattung im Fall Rebecca
(Der Artikel behandelt nicht den Fall jedoch dokumentiert das es oft genau so abläuft)
Diese idealisierende Darstellung spricht der Wirklichkeit Hohn. Tatsächlich verfügen die Staatsanwälte über eine taktische Raffinesse, die Angst macht.Quelle:
[…]
Für Gatzweiler haben die Pressemitteilungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in vielen Fällen einen "verheerenden Vorverurteilungscharakter", der die Beschuldigten "oft irreparabel stigmatisiert". Um ihr Ziel zu erreichen, schrecken Staatsanwälte auch nicht davor zurück, Journalisten gezielt Informationen zuzustecken, selbst im Ermittlungsverfahren nicht, das eigentlich nicht öffentlich ist. Obwohl noch gar nicht feststeht, ob überhaupt Anklage erhoben und zugelassen wird, finden sich in den Zeitungen Details zu Vorwürfen, Namen, Fotos und sogar Lebensläufen der Beschuldigten.
Damit machen sich die Staatsanwälte zu informellen Richtern. Denn die Gesellschaft grenzt Beschuldigte sehr schnell aus. In dieser sozialen Normierung haben diese Menschen kaum eine Chance, heil aus diesem Dilemma wieder herauszukommen, selbst wenn sie später freigesprochen werden. Es bleibt immer etwas hängen – am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft.
Die Staatsanwälte sind kaum zu stoppen. Es gibt kein Gesetz, das ihnen Art und Weise der Öffentlichkeitsarbeit diktiert.
Quelle: https://www.krisenkommunikation.info/Wenn-der-Staatsanwalt-kommt-Litigation-PR-im-Strafprozess.779.0.html
fortylicks schrieb:wie, gibt es schon einen Prozesstermin? Bisher wird ermittelt und die "Wechselwäsche"-Geschichte wird durch die Ermittler aufgedröselt. Merkwürdige Diskussion gerade hier?!Du könntest dir den Artikel ja vielleicht mal durchlesen.