Wo ist Rebecca Reusch?
30.09.2024 um 18:53Sorry, letzter Satz muss lauten: „Wie beurteilen das die Juristen hier“.
Lento schrieb:Und der von @rhapsody3004 angegeben Artikel mit der Erläuterung zeigt recht gut die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten auf. Eigentlich kann man aus diesem Artikel nachvollziehen, warum der Weg der Haftbeschwerde gegangen wurdeHaftbeschwerde hat den Vorteil, dass der Fall bei der nächsthöheren Instanz landen kann. Nachteil für Beschuldigte: Eine mündliche Anhörung muss nicht zwingend gewährt werden - sondern nur kann.
Klaragesund schrieb:Bedeutet m.E. also, dass die Haftbeschwerde seiner Anwältin beim Amtsgericht vorgeprüft wurde, (also von dem Gericht, welches die U-Haft veranlasst hatte) und dort schon „gutgegeben wurde“ und somit erst gar nicht mehr weiter an die nächste Instanz (Landgericht (?)) zur Entscheidung weiter gegeben werden musste.Ja, könnte somit gut möglich gewesen sein.
Klaragesund schrieb:Also für mich sieht das so aus, als hätte da die Staatsanwaltschaft einen vor den Bug bekommen und dass die ursprünglichen Haftgründe des Haftbefehls vom Amtsgericht im Nachhinein nicht als valide angesehen wurden, evtl. niemals bestanden haben.Das kann so sein, muss aber auch nicht.
Klaragesund schrieb:Also für mich sieht das so aus, als hätte da die Staatsanwaltschaft einen vor den Bug bekommen und dass die ursprünglichen Haftgründe des Haftbefehls vom Amtsgericht im Nachhinein nicht als valide angesehen wurden, evtl. niemals bestanden haben.So würde ich es nicht unbedingt sehen. In erster Linie hat ja der Kollege, der anders entschieden hat, einen vor den Bug bekommen. Wobei es, falls die Wahrheit nicht objektiv feststeht, ohnehin kein "richtig" und kein "falsch" gibt. Es ist kaum objektivierbar, ob der "dringende Tatverdacht" gegeben ist und der dafür notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit gegeben ist.
rhapsody3004 schrieb:Ich glaube darüber hinaus ist Haftbeschwerde aber auch einfach nur wie die Haftprüfung dafür geeignet, um den jeweils gegenwärtigen Stand zu prüfenDie Haftprüfung hat schon eine etwas andere Funktion, da hier ein mündlicher Termin im Gegensatz zur Haftbeschwerde vonnöten ist und das Gericht sich einen persönlichen Eindruck vom Tatverdächtigen machen kann. Schließlich sind auch Konstellationen denkbar, in denen das Gericht einen dringenden Tatverdacht nach wie vor für gegeben hält, den Haftbefehl aber trotzdem aufhebt, weil es weder Fluchtgefahr noch Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr sieht
Fridolin31 schrieb:Die Haftprüfung hat schon eine etwas andere Funktion, da hier ein mündlicher Termin im Gegensatz zur Haftbeschwerde vonnöten ist und das Gericht sich einen persönlichen Eindruck vom Tatverdächtigen machen kann.Richtig. Ist Vorteil der Haftprüfung.
rhapsody3004 schrieb:Nachteil für Beschuldigte: Eine mündliche Anhörung muss nicht zwingend gewährt werden - sondern nur kann.Bei Haftbeschwerde kann also auch nur trocken nach Akteneinsicht bewertet, entschieden werden.
Fridolin31 schrieb:Schließlich sind auch Konstellationen denkbar, in denen das Gericht einen dringenden Tatverdacht nach wie vor für gegeben hält, den Haftbefehl aber trotzdem aufhebt, weil es weder Fluchtgefahr noch Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr siehtAuch richtig, was aber im Fall F nicht von Bedeutung gewesen wäre - so lange man die Grundvoraussetzung dringender Tatverdacht auf ein Kapitaldelikt anerkannt hätte.
rhapsody3004 schrieb:Je nach Entscheidung hätte der Fall also vor einer nächsthöheren Instanz landen können als auch nicht.Ja, wenn der zuständige Amtsrichter im Ergebnis seiner Prüfung der Beschwerde nicht hätte abhelfen wollen, hätte er so oder so ähnlich - stattdessen einen Beschluß etwa folgenden Inhalts gefasst :
quaerere1 schrieb:Hab schon mehrfach geschrieben , das sich die Em im Tunnelblick befinden , das passiert halt , weil auch Ems nur Menschen sind.Und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die EB von vornherein auf der richtigen Spur, wie man so schön sagt, gewesen sind. Übrigens auch dann und nur wenn, - sollte die ursprüngliche Bewertung, warum auch immer, fehlerhaft gewesen sein und dadurch zu keiner Zeit dringenden Tatverdacht hätte begründen dürfen.
pensionär schrieb:Akten an das Landgericht zu Entscheidung über die Haftbeschwerde vom...in dortiger Zuständigkeit.Ja, und das hätte im besten Fall der Verteidigung dann etwas nützen können, weil ja dort dann eine eigenständige, unabhängige Prüfung, Bewertung des Sachverhalts erfolgt wäre.
rhapsody3004 schrieb:Ja, und das hätte im besten Fall der Verteidigung dann etwas nützen können, weil ja dort dann eine eigenständige, unabhängige Prüfung, Bewertung des Sachverhalts erfolgt wäre.
pensionär schrieb:Eigenständig und unabhängig war der Haftrichter als Einzelrichter auchDas ist natürlich klar und so meinte ich das auch nicht. Jede Entscheidung eines jeweils einzelnen Haftrichters innerhalb desselben Gerichts wird eigenständig und unabhängig gefällt bzw. Gilt bereits da für jeden einzelnen Richter die freie richterliche Beweiswürdigung.
pensionär schrieb:Aber am Landgericht wäre ein Kollegialgericht mit 3 Richtern zur Entscheidung berufen gewesen.Mit dem Potenzial einer viel sichereren Bewertung.
pensionär schrieb:Eigenständig und unabhängig war der Haftrichter als Einzelrichter auch. Aber am Landgericht wäre ein Kollegialgericht mit 3 Richtern zur Entscheidung berufen gewesen.Und ist es nicht auch so, daß ein Richter beim Amtsgericht schon darauf achtet, daß seine Entscheidungen - falls er bei klarem Verstand ist - nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit von der nächsthöheren Instanz "einkassiert" werden?
Klaragesund schrieb:Die Profis fassen das zusammen mit "Der Fall stinkt" - will sagen, nichts ist so, wie es nach Aussen hin den Anschein hat.Die Profis ohne Akteneinsicht?
rhapsody3004 schrieb:Muss da dann eigentlich Einstimmigkeit herrschen?Nein, in den Kammern gilt -gesetzlich geregelt- ein Mehrheitsprinzip.
Klaragesund schrieb:Die Profis fassen das zusammen mit "Der Fall stinkt" - will sagen, nichts ist so, wie es nach Aussen hin den Anschein hat.Gewagte Aussage - die EB & die StA, die sich sehr deutlich positioniert haben, sind demnach für dich Amateure?
rhapsody3004 schrieb:Die Profis ohne Akteneinsicht?Ich denke, so viel mehr wie das was öffentlich ist, wird es nicht zu wissen geben. Ausser vielleicht welche Pornos genau F geschaut hat.
Klaragesund schrieb:Auch die Theorie, dass RR ja wohl nie mit der Decke aus dem Haus gegangen wäre, relativiert sich dadurch, dass auf dem Snapp, laut Freundin, die lila Decke zu sehen war.Ist mit "dem Snapp" das Foto "vor dem Spiegel" im Haus gemeint?
Pusteblume82 schrieb:Ich denke, so viel mehr wie das was öffentlich ist, wird es nicht zu wissen gebenSelbst das, was öffentlich wurde, da kennen wir ja im Grunde auch nur die Oberfläche oder zusammengefasste Oberbegriffe für - nicht die einzelnen Ermittlungsergebnisse im Detail. Als Beispiel sei da nur mal wieder Telefonverhalten und Routerdatenauswertung genannt.
Stauder schrieb:Inwiefern hat eine Decke auf einem im Haus aufgenommenen Foto etwas damit zu tun, dass diese Decke auch mit aus dem Haus genommen würde.Die Decke könnte wirklich nur für das Foto gedacht gewesen sein. Könnte.
rhapsody3004 schrieb:Wie würdest dir eigentlich erklären, sollten, nur sollten, IT-Forensische Auswertungen ergeben haben, dass die letzte WhatsApp-Nachricht der Mutter noch über das WLAN-Netz des Hauses des Schwagers zugestellt wurde?Da stets betont wurde bis wann R im häuslichen Wlan eingeloggt war darf man dies ruhig ausschliessen. Auch wenn es so manchem genehm sein würde wenn es so wäre.
rhapsody3004 schrieb:Umso möglicher bzw. denkbarer für mich, sollte die Zeitangabe 8:36 Uhr der Bauhüttenwegkamera, die den Twingo bei einer Hinfahrt wo auch immerhin aufgezeichnet hat, stimmen.Es wurde von den EB nie gesagt, dass dies der Twingo der Eheleute war. Und selbst wenn ist nicht klar, wer ihn zu dem Zeitpunkt gefahren hat. Genauso wenig wie die Uhrzeit stimmig ist. Man nimmt lediglich an.... korrigiert und nimmt wieder an.... irgendwann wirds schon passen, nicht wahr?
Fendy schrieb:Ich bin erst neu in dieses Thema eingestiegen...Daher meine Frage. Weiß man wohin Jessica in der früh um 7.00 aus dem Haus ging? Zu Fuß? Und hatte sie ihr kind dabei oder ist sie alleine gegangen?Sie sagte aus, dass sie das Kind zum Kindergarten brachte und danach zu ihrer Arbeitsstelle fuhr. ( mit den öffentlichen Verkehrsmitteln )