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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

30.09.2024 um 18:53
Sorry, letzter Satz muss lauten: „Wie beurteilen das die Juristen hier“.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.09.2024 um 19:15
Zitat von LentoLento schrieb:Und der von @rhapsody3004 angegeben Artikel mit der Erläuterung zeigt recht gut die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten auf. Eigentlich kann man aus diesem Artikel nachvollziehen, warum der Weg der Haftbeschwerde gegangen wurde
Haftbeschwerde hat den Vorteil, dass der Fall bei der nächsthöheren Instanz landen kann. Nachteil für Beschuldigte: Eine mündliche Anhörung muss nicht zwingend gewährt werden - sondern nur kann.

Und danke @pensionär, der uns aufgezeigt hat und das wusste ich nicht, dass eine Haftbeschwerde nicht automatisch den Fall zur nächsthöheren Instanz hätte tragen müssen. Nur wenn das Gericht die Beschwerde als unbegründet angesehen hätte, wäre der Fall bei der nächsthöheren Instanz gelandet. Das Gericht also, was ursprünglich für den Erlass zuständig gewesen ist und Haftbefehl erlassen hat, der Beschwerde nicht hätte abhelfen können.
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Bedeutet m.E. also, dass die Haftbeschwerde seiner Anwältin beim Amtsgericht vorgeprüft wurde, (also von dem Gericht, welches die U-Haft veranlasst hatte) und dort schon „gutgegeben wurde“ und somit erst gar nicht mehr weiter an die nächste Instanz (Landgericht (?)) zur Entscheidung weiter gegeben werden musste.
Ja, könnte somit gut möglich gewesen sein.

Mein Fehler war das außer Acht lassen dieser Vorprüfung bzw. in einem Abhilfeverfahren erst mal selbst zu einer Entscheidung, Beurteilung zu gelangen. Je nach Entscheidung hätte der Fall also vor einer nächsthöheren Instanz landen können als auch nicht.


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30.09.2024 um 19:39
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Also für mich sieht das so aus, als hätte da die Staatsanwaltschaft einen vor den Bug bekommen und dass die ursprünglichen Haftgründe des Haftbefehls vom Amtsgericht im Nachhinein nicht als valide angesehen wurden, evtl. niemals bestanden haben.
Das kann so sein, muss aber auch nicht.

Sowie ich es verstehe, ist es mit der Haftbeschwerde nur leichter damit den ursprünglichen Entscheid, der überhaupt erst zum Haftbefehl geführt hatte, anzugreifen. Weil je nach Ergebnis des Abhilfeverfahrens wäre der Fall dann ja bei der nächsthöheren Instanz gelandet - die dann wiederum die Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses hätte anders bewerten können als das Gericht, welches den Haftbefehl aufgrund ihrer Bewertung zum damaligen Zeitpunkt erlassen hatte.

Ich glaube darüber hinaus ist Haftbeschwerde aber auch einfach nur wie die Haftprüfung dafür geeignet, um den jeweils gegenwärtigen Stand zu prüfen und ob dieser gegenwärtige Stand weiterhin eine Aufrechterhaltung rechtfertigt oder nicht. Oder auch zwar keine Aufhebung des Haftbefehls, sondern auch nur, ob der Haftbefehl unter Einhaltung von Auflagen außer Vollzug gesetzt werden kann oder muss.

Im Fall F dürfte aber letztes wegfallen, weil ja bereits die Grundvoraussetzung dringender Tatverdacht nicht mehr gegeben war.



Aber vielleicht kann ja @pensionär dazu noch etwas sagen.


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30.09.2024 um 19:49
@Klaragesund
Dieser Meinung schliesse ich mich an. Hab schon mehrfach geschrieben , das sich die Em im Tunnelblick befinden , das passiert halt , weil auch Ems nur Menschen sind.
Die Zweifel das F was mit dem b´verschwinden der R zutun hat, wurden immer größer bei mir , nicht kleiner.
Und ich denke, wenn man den Fall anderen Em vorlegen würde, würden die auch zur anderen Meinung kommen, als die Em die den Fall bearbeiten.mM dazu.
Es wäre wirklich besser der Fall würde nochmal ganz neu , mit frischen Personal aufgearbeitet werden..


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30.09.2024 um 19:51
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Also für mich sieht das so aus, als hätte da die Staatsanwaltschaft einen vor den Bug bekommen und dass die ursprünglichen Haftgründe des Haftbefehls vom Amtsgericht im Nachhinein nicht als valide angesehen wurden, evtl. niemals bestanden haben.
So würde ich es nicht unbedingt sehen. In erster Linie hat ja der Kollege, der anders entschieden hat, einen vor den Bug bekommen. Wobei es, falls die Wahrheit nicht objektiv feststeht, ohnehin kein "richtig" und kein "falsch" gibt. Es ist kaum objektivierbar, ob der "dringende Tatverdacht" gegeben ist und der dafür notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit gegeben ist.

So hat die Staatsanwaltschaft ja auch die Entscheidung des Richters als "vertretbar" bezeichnet, was bedeutet, dass die entgegen gesetzte Entscheidung ihrer Ansicht nach ebenso vertretbar war und die Staatsanwaltschaft selbst nicht daran dachte, zu Gunsten des TV zu beantragen, den Haftbefehl aufheben zu lassen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich glaube darüber hinaus ist Haftbeschwerde aber auch einfach nur wie die Haftprüfung dafür geeignet, um den jeweils gegenwärtigen Stand zu prüfen
Die Haftprüfung hat schon eine etwas andere Funktion, da hier ein mündlicher Termin im Gegensatz zur Haftbeschwerde vonnöten ist und das Gericht sich einen persönlichen Eindruck vom Tatverdächtigen machen kann. Schließlich sind auch Konstellationen denkbar, in denen das Gericht einen dringenden Tatverdacht nach wie vor für gegeben hält, den Haftbefehl aber trotzdem aufhebt, weil es weder Fluchtgefahr noch Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr sieht


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30.09.2024 um 19:55
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Haftprüfung hat schon eine etwas andere Funktion, da hier ein mündlicher Termin im Gegensatz zur Haftbeschwerde vonnöten ist und das Gericht sich einen persönlichen Eindruck vom Tatverdächtigen machen kann.
Richtig. Ist Vorteil der Haftprüfung.

Haftbeschwerde hingegen:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nachteil für Beschuldigte: Eine mündliche Anhörung muss nicht zwingend gewährt werden - sondern nur kann.
Bei Haftbeschwerde kann also auch nur trocken nach Akteneinsicht bewertet, entschieden werden.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Schließlich sind auch Konstellationen denkbar, in denen das Gericht einen dringenden Tatverdacht nach wie vor für gegeben hält, den Haftbefehl aber trotzdem aufhebt, weil es weder Fluchtgefahr noch Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr sieht
Auch richtig, was aber im Fall F nicht von Bedeutung gewesen wäre - so lange man die Grundvoraussetzung dringender Tatverdacht auf ein Kapitaldelikt anerkannt hätte.

Davon mal ab, hätte die StA als doppelten Boden sozusagen sicherlich auch in seinem Fall Verdunklungsgefahr weiter begründen können.

Aber spielte ja eh keine Rolle mehr, wenn bereits die Grundvoraussetzung nicht mehr vorgelegen hat.


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30.09.2024 um 20:34
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Je nach Entscheidung hätte der Fall also vor einer nächsthöheren Instanz landen können als auch nicht.
Ja, wenn der zuständige Amtsrichter im Ergebnis seiner Prüfung der Beschwerde nicht hätte abhelfen wollen, hätte er so oder so ähnlich - stattdessen einen Beschluß etwa folgenden Inhalts gefasst :
- Der Haftbeschwerde des Beschuldigten wird nicht abgeholfen.
- Der Haftbefehl des AG ... bleibt nach erneuter Prüfung aus den Gründen seines Erlasses aufrecht erhalten und ist auch weiter zu vollziehen, da minder schwere Maßnahmen als der Vollzug nicht zu Gebote stehen.
Auch das Vorbringen der Verteidigung ist nach Überprüfung nicht geeignet, den dringenden Tatverdacht und die fortbestehenden Haftgründe zu beseitigen.
Gründe: [werden eher kurz aber -angemessen ausführlich- dargelegt.]
3. Akten an das Landgericht zu Entscheidung über die Haftbeschwerde vom...in dortiger Zuständigkeit.

@Klaragesund

Die Staatsanwaltschaft ist die alleinige Herrin des Verfahrens und führt die Ermittlungen so, wie es ihre Verpflichtung nach Gesetz und Recht ist.

Am Amtsgericht werden deshalb im Ermittlungsverfahren (wenn nicht Gefahr im Verzug im Einzelfall droht) die Handlungen vorgenommen, die gesetzlich Richtern vorbehalten sind und von der Staatsanwaltschaft bei Gericht auch beantragt werden.
Dann nimmt ein Richter etwa als Ermittlungsrichter gesetzlich umschriebene Ermittlungshandlungen auf Antrag vor - beispielsweise Zeugenvernehmungen zur Verfahrenssicherung, die aus bestimmten Gründen später ggf. in der Hauptverhandlung eingeführt werden müssen weil der Zeuge später vermutlich nicht mehr erreichbar ist oder sonstige Beweiserhebungen wie etwa Durchsuchungen, die unter Richtervorbehalt stehen. Aber er ist kein eigentlicher Untersuchungsrichter mehr wie früher.

Häufig - besonders an kleinen und mittleren Gerichten - besteht zwischen Ermittlungsrichter und Haftrichter Personalunion und der Haftrichter ist zusätzlich für alle Entscheidungen zuständig, die in Haftsachen anfallen.

Das ist aber alles im sog. Geschäftsverteilungsplan detailliert und rechtssicher geregelt, damit der verfassungsrechtlich gewährte "gesetzliche Richter" auf jeden Fall gewahrt bleibt.

Regionale Unterschiede gibt es - aber der gesetzlich vorgeschriebene Standard wird überall eingehalten.


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30.09.2024 um 20:37
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Hab schon mehrfach geschrieben , das sich die Em im Tunnelblick befinden , das passiert halt , weil auch Ems nur Menschen sind.
Und ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die EB von vornherein auf der richtigen Spur, wie man so schön sagt, gewesen sind. Übrigens auch dann und nur wenn, - sollte die ursprüngliche Bewertung, warum auch immer, fehlerhaft gewesen sein und dadurch zu keiner Zeit dringenden Tatverdacht hätte begründen dürfen.


Ich kann auch weiterhin einfach nicht an so viele Zufälle glauben. (Statistische Wahrscheinlichkeiten sowie überhaupt auch nur gesammelte Erfahrungswerte aus anderen Fällen spielen bei mir persönlich übrigens auch zusätzlich mit eine Rolle - dürfen aber natürlich nicht die gebotene Objektivität des jeweiligen Einzelfalls bzw. die objektive Bewertung des Einzelfalls trüben. Aber da mache ich mir bei erfahrenen Ermittlern und Staatsanwälten auch keine Sorgen)

Für mich nach wie vor sehr wahrscheinlich, dass nicht nur seine Fahrten, sondern auch sein ganzes restliches Verhalten (als Zeuge bereits) und etwas großzügiger und weniger konkreter ausgedrückt im Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden gestanden haben könnten.

Ich denke (ohne es wissen zu können) weiterhin, dass F auf jeden Fall Licht ins Dunkel in Bezug auf Rebeccas Verschwinden, ihr Schicksal bringen könnte, wenn er wollen würde.



@pensionär

Danke dir.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Akten an das Landgericht zu Entscheidung über die Haftbeschwerde vom...in dortiger Zuständigkeit.
Ja, und das hätte im besten Fall der Verteidigung dann etwas nützen können, weil ja dort dann eine eigenständige, unabhängige Prüfung, Bewertung des Sachverhalts erfolgt wäre.


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30.09.2024 um 20:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ja, und das hätte im besten Fall der Verteidigung dann etwas nützen können, weil ja dort dann eine eigenständige, unabhängige Prüfung, Bewertung des Sachverhalts erfolgt wäre.

Eigenständig und unabhängig war der Haftrichter als Einzelrichter auch. Aber am Landgericht wäre ein Kollegialgericht mit 3 Richtern zur Entscheidung berufen gewesen.


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30.09.2024 um 20:58
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Eigenständig und unabhängig war der Haftrichter als Einzelrichter auch
Das ist natürlich klar und so meinte ich das auch nicht. Jede Entscheidung eines jeweils einzelnen Haftrichters innerhalb desselben Gerichts wird eigenständig und unabhängig gefällt bzw. Gilt bereits da für jeden einzelnen Richter die freie richterliche Beweiswürdigung.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Aber am Landgericht wäre ein Kollegialgericht mit 3 Richtern zur Entscheidung berufen gewesen.
Mit dem Potenzial einer viel sichereren Bewertung.
Muss da dann eigentlich Einstimmigkeit herrschen?


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30.09.2024 um 21:01
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Eigenständig und unabhängig war der Haftrichter als Einzelrichter auch. Aber am Landgericht wäre ein Kollegialgericht mit 3 Richtern zur Entscheidung berufen gewesen.
Und ist es nicht auch so, daß ein Richter beim Amtsgericht schon darauf achtet, daß seine Entscheidungen - falls er bei klarem Verstand ist - nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit von der nächsthöheren Instanz "einkassiert" werden?

Will sagen: Wenn er wenig Aussicht darauf hat, daß seine Entscheidung bei der höheren Instanz durchkommt, dann kassiert er sie lieber gleich selbst. Ich denke schon. So unabhängig wie das alles immer dargestellt wird, sind die Dinge m.E. meist nicht. Letztendlich "menschelt" es da, wie überall.

@rhapsody3004

Er war es nicht. Behaupte ich. Dafür gibt es viel zu viele Inkonsistenzen und Ungereimtheiten bei diesem Fall, wie ich hier ausführlich dargelegt habe:

Beitrag von Klaragesund (Seite 6.641)

Die Profis fassen das zusammen mit "Der Fall stinkt" - will sagen, nichts ist so, wie es nach Aussen hin den Anschein hat.


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30.09.2024 um 21:04
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Die Profis fassen das zusammen mit "Der Fall stinkt" - will sagen, nichts ist so, wie es nach Aussen hin den Anschein hat.
Die Profis ohne Akteneinsicht?

Die können ohne Akteneinsicht gar keine wahrscheinlich Prognose, Bewertung abgeben.


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30.09.2024 um 21:08
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Muss da dann eigentlich Einstimmigkeit herrschen?
Nein, in den Kammern gilt -gesetzlich geregelt- ein Mehrheitsprinzip.


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30.09.2024 um 21:10
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Die Profis fassen das zusammen mit "Der Fall stinkt" - will sagen, nichts ist so, wie es nach Aussen hin den Anschein hat.
Gewagte Aussage - die EB & die StA, die sich sehr deutlich positioniert haben, sind demnach für dich Amateure?


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30.09.2024 um 22:15
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Profis ohne Akteneinsicht?
Ich denke, so viel mehr wie das was öffentlich ist, wird es nicht zu wissen geben. Ausser vielleicht welche Pornos genau F geschaut hat.
Ich gehöre nachwievor auch zu den Zweiflern, dass F es war und sollte R nicht ausgerechnet wirklich in der Nähe der Kesy Fahrten gefunden werden- bleibe ich vorerst auch dabei.


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30.09.2024 um 22:21
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Auch die Theorie, dass RR ja wohl nie mit der Decke aus dem Haus gegangen wäre, relativiert sich dadurch, dass auf dem Snapp, laut Freundin, die lila Decke zu sehen war.
Ist mit "dem Snapp" das Foto "vor dem Spiegel" im Haus gemeint?
Dann verstehe ich diesen Punkt nicht.
Inwiefern hat eine Decke auf einem im Haus aufgenommenen Foto etwas damit zu tun, dass diese Decke auch mit aus dem Haus genommen würde.
Wieso relativiert das die Theorie?


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01.10.2024 um 02:20
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Ich denke, so viel mehr wie das was öffentlich ist, wird es nicht zu wissen geben
Selbst das, was öffentlich wurde, da kennen wir ja im Grunde auch nur die Oberfläche oder zusammengefasste Oberbegriffe für - nicht die einzelnen Ermittlungsergebnisse im Detail. Als Beispiel sei da nur mal wieder Telefonverhalten und Routerdatenauswertung genannt.

Beim Telefonverhalten möchte ich auch nicht ausschließen, dass es auch beim Schwager Auffälligkeiten gegeben haben könnte, die unter Betrachtung anderer verdächtiger Umstände nichts Gutes in Bezug auf Rebecca hätten verheißen können.

Wie würdest dir eigentlich erklären, sollten, nur sollten, IT-Forensische Auswertungen ergeben haben, dass die letzte WhatsApp-Nachricht der Mutter noch über das WLAN-Netz des Hauses des Schwagers zugestellt wurde?

Was für einen Grund hätte R haben können ohne ihr geliebtes Handy das Haus zu verlassen? Zumal das Handy dann ja auch, wenn, im Haus verblieben wäre.
Zitat von StauderStauder schrieb:Inwiefern hat eine Decke auf einem im Haus aufgenommenen Foto etwas damit zu tun, dass diese Decke auch mit aus dem Haus genommen würde.
Die Decke könnte wirklich nur für das Foto gedacht gewesen sein. Könnte.

Aber selbst und nehmen wir das mal an, R hätte an diesem Morgen nach dem Snap wirklich noch vorgehabt vor der Schule mit dieser Decke irgendwo hinzugehen.
Es ist leider auch nicht auszuschließen, dass sie dieses Vorhaben nicht mehr umsetzten konnte, weil nach diesem Snap etwas im Haus zwischen ihr und ihrem Schwager vorgefallen, passiert sein könnte.

Sollte der Snap wirklich im Flur vor irgendeinem Spiegel da gemacht worden sein, meinetwegen auch erst so gegen ca. 7:46 Uhr, - hätte es doch gut sein können, dass sich beide auf dem Flur hätten begegnen können und irgendwas da nach, innerhalb eines möglichen Verlaufs eskaliert sein könnte.

Umso möglicher bzw. denkbarer für mich, sollte die Zeitangabe 8:36 Uhr der Bauhüttenwegkamera, die den Twingo bei einer Hinfahrt wo auch immerhin aufgezeichnet hat, stimmen.


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01.10.2024 um 15:49
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wie würdest dir eigentlich erklären, sollten, nur sollten, IT-Forensische Auswertungen ergeben haben, dass die letzte WhatsApp-Nachricht der Mutter noch über das WLAN-Netz des Hauses des Schwagers zugestellt wurde?
Da stets betont wurde bis wann R im häuslichen Wlan eingeloggt war darf man dies ruhig ausschliessen. Auch wenn es so manchem genehm sein würde wenn es so wäre.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Umso möglicher bzw. denkbarer für mich, sollte die Zeitangabe 8:36 Uhr der Bauhüttenwegkamera, die den Twingo bei einer Hinfahrt wo auch immerhin aufgezeichnet hat, stimmen.
Es wurde von den EB nie gesagt, dass dies der Twingo der Eheleute war. Und selbst wenn ist nicht klar, wer ihn zu dem Zeitpunkt gefahren hat. Genauso wenig wie die Uhrzeit stimmig ist. Man nimmt lediglich an.... korrigiert und nimmt wieder an.... irgendwann wirds schon passen, nicht wahr?


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01.10.2024 um 16:04
Ich bin erst neu in dieses Thema eingestiegen...Daher meine Frage. Weiß man wohin Jessica in der früh um 7.00 aus dem Haus ging? Zu Fuß? Und hatte sie ihr kind dabei oder ist sie alleine gegangen?


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01.10.2024 um 16:13
Zitat von FendyFendy schrieb:Ich bin erst neu in dieses Thema eingestiegen...Daher meine Frage. Weiß man wohin Jessica in der früh um 7.00 aus dem Haus ging? Zu Fuß? Und hatte sie ihr kind dabei oder ist sie alleine gegangen?
Sie sagte aus, dass sie das Kind zum Kindergarten brachte und danach zu ihrer Arbeitsstelle fuhr. ( mit den öffentlichen Verkehrsmitteln )


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