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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

02.10.2024 um 17:19
Zitat von autor77autor77 schrieb:Ist eigentlich bekannt, ob das Haus von F und J eine Art Alarmanlage hat. Evtl. eine Schließanlage für die Haustür? Wenn dem so wäre, dann wüßten doch die EB, wie oft und wann die Tür geöffnet wurde.
Ich meine mal auf einem Foto des Hauses am Maurerweg eine derartige Anlage gesehen zu haben. Leider finde ich das Foto nicht mehr. Wobei man nie weiß, ob solche Geräte nicht auch Attrappe sind?! Viele Häuser haben ja auch eine Kamera am Haus, die gar nicht aufzeichnet. Als Abschreckung. Aber solche Dinge werden evtl. auch bei den Ermittlungen eine Rolle spielen. Darüber wird nur nichts öffentlich bekannt...
Zitat von autor77autor77 schrieb:Ist weiterhin bekannt, ob Rebecca einen eigenen Schlüssel für das Haus hatte?
nein, davon weiß die Öffentlichkeit wohl nichts; zumindest mir ist darüber nichts bekannt. Aber man könnte fast davon ausgehen, dass sie den hatte!


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02.10.2024 um 17:32
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:die Alkoholfahrt dürfte vermutlich das kleinste Übel gewesen sein.
Ich kann sein Schweigen zu diesen Fahrten auch nicht nachvollziehen. Wer soll ihn denn jetzt noch- wenn s tatsächlich Drogen waren- dafür belangen?
Klar, zeigt aber, das er sich über Tabus hinwegsetzt, es ihm möglicherweise auch egal ist, ob seine Familie davon betroffen wäre, falls was rauskommt.
Die müssten das dann mittragen.


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02.10.2024 um 17:57
@Fellhase

Offensichtlich ist es ihm ja nicht egal- falls es auf Drogen hinauslaufen würde und er vor den Hintermännern Angst hat- auch um seine Familie.


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02.10.2024 um 18:08
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Offensichtlich ist es ihm ja nicht egal- falls es auf Drogen hinauslaufen würde und er vor den Hintermännern Angst hat- auch um seine Familie.
Daran kann ich weniger glauben, wenn man den Apell seines Schwiegervaters endlich zu reden und die Sache aufzuklären berücksichtigt.

Wahrscheinlicher für mich, dass es F, wenn, nur aus Angst vor Strafverfolgung begründet haben könnte, warum er über die Gründe der Fahrten nicht mit den Behörden sprechen kann.
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Wer soll ihn denn jetzt noch- wenn s tatsächlich Drogen waren- dafür belangen?
Würde auf den genauen Vorwurf, Tatbestand und die jeweilige Verjährungsfrist ankommen, denke ich. Und natürlich, ob es überhaupt für eine Anklage und nicht nur für ein Ermittlungsverfahren ausreichen würde.


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02.10.2024 um 18:12
Zitat von FellhaseFellhase schrieb:Und warum konnte der TV den Ermittlern nicht plausibel und glaubhaft erklären, wo er war und zu welchem Zweck.
Man muss ihm nachweisen, wo er war, nicht umgekehrt.
Dazu wird ihm seine Anwältin geraten haben.


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02.10.2024 um 18:16
Zitat von emzemz schrieb:Dazu wird ihm seine Anwältin geraten haben.
Ja, aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch nur unter den angenommen Voraussetzungen, dass er seine Worte (Aussagen) durch nichts und niemanden hätte stützen können - oder was auch immer er hätte aussagen und vielleicht auch hätte nachweisen können, um seine Aussage zu untermauern - das ihn nicht gänzlich vom Tatvorwurf in Bezug auf R entlastet hätte.

In letztem Fall hätte er den EB dann sogar noch zusätzliche unnötig anderes Futter geliefert - ohne das dieses andere Futter ihn vom Tatvorwurf an seiner Schwägerin vollständig entlastet hätte.


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02.10.2024 um 18:27
Verjährungsfrist wäre ja erstmal Wurst- es kann ihm ja keiner die genaue Menge nachweisen, die er transportiert haben könnte. Somit könnte er schon sagen- ich habe Drogen von A nach B gefahren.


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02.10.2024 um 18:32
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ja, aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch nur unter den angenommen Voraussetzungen, dass ...
Nein, ich denke mal, Anwälte raten zunächst generell dazu, nichts zu sagen. Das kann sich ja dann ändern, wenn eine Anklage vorliegt, die es gilt zu entkräften.


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02.10.2024 um 18:37
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Somit könnte er schon sagen- ich habe Drogen von A nach B gefahren.
Und was die EB dann als Schutzbehauptung hätten werten können, so fern da nichts weiter als nur seine Worte gekommen wären.

Zumal diese Aussage dann auch verwertbar gewesen wäre, so fern nicht unter nötigenden Umständen entstanden und man hätte es ihm offiziell zulasten auslegen können mit dieser Aussage nur ablenken zu wollen.
Zitat von emzemz schrieb:Nein, ich denke mal, Anwälte raten zunächst generell dazu, nichts zu sagen. Das kann sich ja dann ändern, wenn eine Anklage vorliegt, die es gilt zu entkräften.
Je nach den genauen Umständen des Einzelfalls (auch schon in einem laufenden Ermittlungsverfahren) ist zum Schweigen anzuraten der beste, weil klügste Weg - als auch je nachdem nicht. Kommt darauf an.

Im Fall F gehe ich zu jedem Zeitpunkt bis heute von erstem aus. In seinem Fall dürfte schweigen bzw. vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen die beste Option gewesen sein.


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02.10.2024 um 18:56
Zitat von emzemz schrieb:Nein, ich denke mal, Anwälte raten zunächst generell dazu, nichts zu sagen.
Das, was du meinen könntest, dass generell und wirklich auch jeder Verteidiger zum Schweigen raten würde, so lange noch kein ausführliches Gespräch mit dem Mandanten geführt und ein Verteidiger auch noch keine Akteneinsicht erlangt hat.


Ja, da mag dieses generell sicherlich zutreffen. Ist/wäre ja auch logisch, denn wie soll ein Verteidiger da schon abschätzen können, was die bessere Option wäre.

Aber darüber hinaus kommt es darauf an und je nach den genauem Umständen würde sicherlich nicht jeder Verteidiger pauschal nur weiterhin zum Schweigen raten.

Nur weil der Staat die Beweislast trägt, muss man sich ja nicht jedem Fall darauf ausruhen, wenn man selber schon in einem laufenden Ermittlungsverfahren Abhilfe schaffen und einen Tatverdacht damit sogar vollständig entkräften könnte.

Aber wie gesagt, dürfte das für den Fall F eh nicht gegolten haben.


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02.10.2024 um 20:15
Zitat von emzemz schrieb:Man muss ihm nachweisen, wo er war, nicht umgekehrt.
Dazu wird ihm seine Anwältin geraten haben.
Genau, so ist die Rechtslage. Das er nicht plausibel nachweisen kann, wo er war, wirft aber schon ein seltsames Licht auf ihn. Wer nichts zu verbergen hat, kann es schlicht und einfach auch sagen.Punkt.
Ich gehe aber mal davon aus, dass er der Familie schon mitgeteilt haben wird,wo er war und warum.


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02.10.2024 um 20:45
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Offensichtlich ist es ihm ja nicht egal- falls es auf Drogen hinauslaufen würde und er vor den Hintermännern Angst hat- auch um seine Familie.
Das wäre ihm dann aber ziemlich spät eingefallen, zu spät.
Aber an die Drogengeschichte, die angenommen wird, um das Schweigen über die Fahrten zu erklären, glaub ich nicht, gibt mMn auch nicht das Bild wider, was die Familie von ihm hat.
Zitat von emzemz schrieb:Man muss ihm nachweisen, wo er war, nicht umgekehrt.
Ja, aber wenn er weitgehend schweigt, muss er den TV gegen ihn hinnehmen, während man annehmen kann, das ihn Unschuldige ausräumen würden, kooperativ wären.
Und ist für die Familie sicher auch belastend.


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02.10.2024 um 22:20
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das, was du meinen könntest, dass generell und wirklich auch jeder Verteidiger zum Schweigen raten würde, so lange noch kein ausführliches Gespräch mit dem Mandanten geführt und ein Verteidiger auch noch keine Akteneinsicht erlangt hat.

Ja, da mag dieses generell sicherlich zutreffen. Ist/wäre ja auch logisch, denn wie soll ein Verteidiger da schon abschätzen können, was die bessere Option wäre.

Aber darüber hinaus kommt es darauf an und je nach den genauem Umständen würde sicherlich nicht jeder Verteidiger pauschal nur weiterhin zum Schweigen raten.
Ich denkle es ist sinnvoll, mal die recht ausführlichen Beiträge von @Rick_Blaine in dem Hanna W. -Thread zu lesen. Dort spricht er aus der Praxis und führt auch die Vor- und Nachteile auf.

Ab Beitrag

Hanna W. tot aus der Prien geborgen (Seite 574) (Beitrag von Rick_Blaine)

Das hat nichts damit zu tun, dass sich ein Anwalt in den Fall noch nicht eingearbeitet hat. Sicher gibt es auch keine pauschalen Regeln. In den meisten Fällen scheint wohl aus seiner Sicht Schweigen Gold zu sein, unabhängig von Schuld oder Unschuld.


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02.10.2024 um 22:32
Zitat von LentoLento schrieb:Sicher gibt es auch keine pauschalen Regeln.
Schweigerecht für einen Beschuldigten ist halt keine Schweigepflicht. Ein Verteidiger kann auf dieses liebe Recht nur hinweisen oder immer wieder hinweisen bzw. empfehlen, anraten.
Zitat von LentoLento schrieb:In den meisten Fällen scheint wohl aus seiner Sicht Schweigen Gold zu sein, unabhängig von Schuld oder Unschuld.
Tja, und andere Verteidiger würden die Sichtweise vertreten, dass es je nach den Umständen des Einzelfalls auch ziemlich unklug wäre als Beschuldigter weiterhin nur stur aufs Aussageverweigerungsrecht zu beharren. Möchte ein beschuldigter Mandant natürlich weiterhin schweigen, muss das sein Anwalt oder seine Anwältin natürlich auch akzeptieren, denn zum Aussagen zwingen kann sie ihn auch nicht. Anwälte haben nur die Interessen ihrer Mandanten zu wahren - von Ausnahmefällen mal abgesehen, in denen sie auch gegen die Interessen ihrer Mandanten handeln würden, weil sie es sogar müssten.

Was ich mir dann wieder vorstellen könnte, dass in den meisten Fällen diese Umstände nicht vorliegen werden, sodass zu Schweigen zu Beginn als auch dann im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens weiterhin nur die beste Option ist/wäre und wovon ich im Fall F auch selbst ausgehe und das auch unter der Möglichkeit, dass er in Bezug auf R tatsächlich unschuldig sein sollte. Davon gehe ich auch schon sehr lange aus.


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02.10.2024 um 22:41
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Davon gehe ich auch schon sehr lange aus.
Das war übrigens nicht auf seine mögliche Unschuld in Bezug auf R bezogen, an die ich persönlich nicht glaube, - sondern darauf, das Schweigen unter beiden Eventualitäten (mutmaßliche tatsächliche Schuld als auch Unschuld in Bezug auf R) für ihn sicherlich die beste Option war und bis heute bzw. zum gegenwärtigen Ermittlungsstand auch weiterhin sein dürfte.


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02.10.2024 um 23:22
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber na klar, da die Decke ja mit ihr verschwunden ist, ist es nur logisch anzunehmen, dass sie diese Decke nicht nur für das Foto gebraucht, sondern wenn dann auch mitgenommen hat.
Einzeln/isoliert betrachtet würde ich das auch so sehen. Zumal die Decke dann ja auch im Haus verblieben wäre, hätte sie sie nur für das Foto gebraucht und nicht mitgenommen.
Es wäre eben schon sehr seltsam, dass sie sich zum Gehen zurecht gemacht haben soll und dann doch nicht gegangen ist. Und dann verschwindet ausgerechnet die Decke, dies sie in dem Foto in der Hand/unterm Arm hat. Und dann gibt es eine weitere Besonderheit, die Freundin wundert sich über den Snap, dass er so früh versendet wurde. Das sind starke Hinweise, dass das Opfer vor der Schule etwas vor hatte und vielleicht doch mit dieser verschwundenen Decke. Und da erst viele unkorrelierte Zufälle hier für einen andere Deutung zutreffen müsste, ist das schon mal ein sehr starkes Indiz, dass das Opfer in Wirklichkeit das Haus lebend verlassen hat.


Natürlich kann es sein, dass es andere Indizien gibt, welches dieses sehr starke Indiz verdrängt. Aber die StA sagt nicht konkretes dazu. Irgendwo sagte sei, dass es keine späteren Sichtungen gibt, aber das kann so ein starkes Indiz niemals verdrängen. Klar kann es sein, dass die StA die Fahrten dazu hernimmt, die defintiv auffällig sind. Aber je mehr Fahrten man da sieht, umso komplexer müsste die Handlungsweise des Verdächtigen abgelaufen sein, was dann die Fahrten auch wieder als Indiz abschwächen.

Natürlich könnte es Hinweise bzgl. der WLAN/Mobilfunk-Daten geben, aber die letzte uns bekannte WLAN-Verbindung würde wiederum auch zu einem frühen Verlassen der Wohnung passen und diese Theorie weiter stützen.

Ich denke, es ist kein Wunder, dass 2 Richter hier Zweifel an dem dringendem Verdacht gehabt hatten und offenbar seit mehr als 4 Jahren sich daran nichts geändert hat.


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03.10.2024 um 00:10
Zitat von LentoLento schrieb:Es wäre eben schon sehr seltsam, dass sie sich zum Gehen zurecht gemacht haben soll und dann doch nicht gegangen ist. Und dann verschwindet ausgerechnet die Decke, dies sie in dem Foto in der Hand/unterm Arm hat. Und dann gibt es eine weitere Besonderheit, die Freundin wundert sich über den Snap, dass er so früh versendet wurde. Das sind starke Hinweise, dass das Opfer vor der Schule etwas vor hatte und vielleicht doch mit dieser verschwundenen Decke. Und da erst viele unkorrelierte Zufälle hier für einen andere Deutung zutreffen müsste, ist das schon mal ein sehr starkes Indiz, dass das Opfer in Wirklichkeit das Haus lebend verlassen hat.
Oder halt auch nicht mehr dazu gekommen sein könnte das Haus zu verlassen, weil nach dem Snap etwas im Haus passiert sein könnte. Das, was auch immer, könnte auch erst im Zeitraum zwischen ca. 7:48 Uhr - 8:30 Uhr passiert sein und was dann als Folge die Bauhüttenwegfahrt ausgelöst haben könnte. Unter der Voraussetzung, dass die Zeitangabe 8:36 Uhr hinkommt.

Aber zugegeben und wie gesagt einzeln/isoliert betrachtet, würde ich es dann auch mehr als ein Indiz dafür ansehen, dass sie das Haus danach noch verlassen haben könnte und zwar freiwillig.
Zitat von LentoLento schrieb:Natürlich kann es sein, dass es andere Indizien gibt, welches dieses sehr starke Indiz verdrängt.
Das kann nicht nur, sondern wird mit Sicherheit auch so sein, denn ansonsten würden die EB nicht offiziell davon ausgehen, wovon sie ausgehen.


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03.10.2024 um 00:10
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denkle es ist sinnvoll, mal die recht ausführlichen Beiträge von @Rick_Blaine in dem Hanna W. -Thread zu lesen. Dort spricht er aus der Praxis und führt auch die Vor- und Nachteile auf.
Normalerweise schreibe ich in diesem Thread ja nicht, aber weil Du mich zitierst:
Kein Problem. Ich weiss, es ist eines der schwierigsten Dinge in der Strafverteidigung, gegen das unausrottbare image anzugehen, dass wer unschuldig ist doch reden wird und wer schweigt, etwas zu verschweigen hat und daher schuldig ist. Das hält sich wirklich unausrottbar und man weiss nicht, wie weit sogar Richter manchmal davon betroffen sein können. Da sitzt der Angeklagte nun ein paar Meter vor einem und sagt - gar nichts. Dabei hat man doch so viele Fragen. Da kann man schon mal ärgerlich werden und denken "jetzt reden's doch, sperr mal das Maul auf!" Nichts, der Angeklagte schweigt. Und dann kommen manche noch auf die Idee, nun ihren Ärger am bösen Verteidiger auszulassen, der den armen -weil sicher unschuldigen - Angeklagten davon abhält, die Wahrheit zu sagen, die ihn getreu dem biblischen Votum frei sein lassen wird.

Ich hab hier auch schon gelesen, dass der böse Verteidiger das aus Geldgier mache, um den Prozess zu verlängern und was noch einen Quatsch.

In der Regel ist es genau umgekehrt. Egal ob schuldig oder unschuldig, Angeklagte lieben es, sich um Kopf und Kragen zu reden. Daher möchte ich meinen Mandanten am Liebsten immer einen grossen Streifen Klebeband auf den Mund kleben, wenn der Verhandlungstag beginnt. Ich habe es tatsächlich schon einmal erlebt, dass der Mandant, obwohl wir uns darauf geeinigt hatten, dass er nichts sagen wird, gleich am Beginn der Beweisaufnahme einem Polizeibeamten, der als Zeuge aussagte, ins Wort gefallen ist und rief: "nein, ich kam ja von vorne heraus..." - der Polizist hatte gemutmasst, der Einbrecher sei aus der Hintertür gekommen, denn eindeutige Spuren gab es nicht. Tja, was macht man in so einem Fall ausser die Haare zu raufen?

Und dieser Angeklagte hier, bei allem, was wir bisher von ihm wissen, macht nun wirklich nicht den Eindruck, er könne es mit einem erfahrenen Ermittler in einer Vernehmung oder einem Staatsanwalt oder Richter in der Verhandlung aufnehmen. Beispiele haben wir ja genügend.

Ich will den bekannten Spruch von Boethius mal umformulieren, der über jeden Gerichtssaal gepinselt werden müsste: "Si tacuisses innocentius mansisses!" (Wenn du geschwiegen hättest wärest du unschuldig geblieben - das römische Original spricht von einem Philosophen, nicht einem Unschuldigen).
und
Sollte mir ein Mandant nachvollziehbare und vor allem nachweisbare Angaben zu bestimmten Sachverhalten machen, dann habe ich kein Problem damit, wenn er sich dazu auch einlassen will. Nur, der Grund, warum das Schweigen Konsens ist, liegt daran, dass die allermeisten Beschuldigten soetwas nicht haben. Und nur weil ein Beschuldigter schöne blaue Augen hat und treuherzig schauen kann, wird kaum ein Ermittler, Staatsanwalt oder Richter ihm glauben. Man darf nicht vergessen: wenn es zum Punkt kommt, schweigen oder nicht, ist er bereits mindestens Beschuldigter, und dahin kommen die Ermittler nicht ohne Grund. Seine Aussagen werden also in der Regel nicht unbedingt als absolute Wahrheit aufgefasst werden.

Dementsprechend muss die Sache Hand und Fuss haben. Sonst nutzt es nichts, und dann kommt eben dazu, dass man sich um Kopf und Kragen redet.
Quelle: Hanna W. tot aus der Prien geborgen (Seite 576) (Beitrag von Rick_Blaine)


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03.10.2024 um 00:18
@Lento


Aso

Und ebenfalls ausschließen möchte ich auch folgendes nicht:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Weiterhin möchte ich auch nicht ausschließen und sollte der Snap wirklich im Flur entstanden sein, dass R auf dem Snap nur so gewirkt bzw. es nur so ausgehen haben könnte für die Freundin, als sei Rebecca schon ausgehfertig und kurz davor das Haus zu verlassen. Vielleicht aber hat sich R auch nur provisorisch auf die Schnelle für diesen Snap fertig gemacht und könnte niemals vorgehabt haben früher an diesem Morgen das Haus zu verlassen.
Gänzlich ausschließen kann nun mal auch das nicht.


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Wo ist Rebecca Reusch?

03.10.2024 um 00:36
Zitat von LentoLento schrieb:Natürlich könnte es Hinweise bzgl. der WLAN/Mobilfunk-Daten geben, aber die letzte uns bekannte WLAN-Verbindung würde wiederum auch zu einem frühen Verlassen der Wohnung passen und diese Theorie weiter stützen.
Ausloggzeit ist uns nicht bekannt.


Bin mir wie gesagt auch bis heute sicher, ohne es wissen zu können, dass die EB nachweisen konnten, dass die letzte WhatsApp der Mutter noch über das häusliche WLAN-Netz des Schwagers zugestellt wurde.

Die Entstehung der zwei grauen Häkchen, die zugestellt bedeuten, werden denke ich für die EB eine entscheidende Rolle mitgespielt haben und ein Teil dessen sein, worauf bzw. womit sie ihren Verdacht begründen.


Zumal es auch immer aus der Erinnerung geheißen hatte, dass sich Rs. Handy nie wieder außerhalb irgendwo eingeloggt haben soll und womit sicherlich auch WLAN-Netze mit gemeint gewesen sein könnten.


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