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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

26.09.2024 um 21:43
Zitat von FellhaseFellhase schrieb:Ist wohl richtig, das man immer wiederkehrende Außengeräusche hin u. wieder nicht wahrnimmt.

Wenn man sich aber allein im Hause wähnt, kann es schon sein, Schritte wahrzunehmen oder Geräusche.
Wo du das gerade erwähnst, fiel mir der Fall Pistorius ein. Im ersten Moment sind die Fälle nicht vergleichbar und es ist auch nicht so, dass ich die Behauptung glauben würde, man könne Waffeneinsatz rechtfertigen, weil man im eigenen Bad Einbrecher vermutet ...
Der unterschenkelamputierte Sportler hatte seine Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Pistorius beteuerte stets, Steenkamp für einen Einbrecher gehalten und in Panik geschossen zu haben
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/oscar-pistorius-muss-wegen-mordes-sechs-jahre-in-haft-4890301.html
Florian wähnte sich allein im Haus und könnte Rebecca für einen Einbrecher gehalten haben, sodass er sie unsanft überwältigte???
Oder anders herum: Rebecca wähnte sich mit einem schlafendem Florian im Haus, hörte aus dem Schlafzimmer (Video-) Geräusche sexueller Aktivitäten / Schreie ... Wusste, dass ihre Schwester das Haus verlassen hatte und wollte, mit Handy oder Kamera in der Hand, Florian "mit einer anderen Frau" ertappen?
Auch wenn sich das als verkannte Situation herausgestellt hätte, wäre es für Florian mega-peinlich gewesen und der "Kampf" um evtl Fotos wahrscheinlich erbittert geführt worden.
Wie gesagt, ist nur ein Gedanke, um den Sinn der Akkustikmessungen zu erklären.


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26.09.2024 um 22:11
Zitat von LentoLento schrieb:Aber die gleichen Fakten können auch unterschiedlich interpretiert werden (das sind die sogenannten anderen Möglichkeiten), das kennt man auch von anderen Fällen. Und denen gehen sie eben selbstverständlich nach, d.h. sagt jedoch, dass sie zu diesem Zeitpunkt diesen noch nicht ausreichend nachgegangen sind. Geht man diesen nun wirklich ausreichend nach, kann man aber durchaus weitere Erkenntnisse erhalten.
Dass sie diesen noch nicht ausreichend nachgegangen wurden, wurde aber nicht vermittelt. Das ist wie gesagt eine Annahme von Dir, die Du hier sogar selbst wie folgt aufweichst.
Zitat von LentoLento schrieb:Und solche nicht ausermittelbaren Möglichkeit können Zweifel bei den Richtern erzeugen (so wie wohl hier).
Nicht ausermittelbare Möglichkeiten, wenn man zbsp nach einem Positivbeweis sucht. Wo keine Hinweise für ein Alternativverschwinden vorhanden sind, lassen abwesende Spuren ebenfalls Aussagen zu. So wird dann eben weiter ermittelt auf greifbare Spuren. Dss heisst nicht, dass alternative Möglichkeiten aufgeführt wurden, zu denen man aufgefordert wurde, nachzuermitteln.

Insgesamt fehlen noch weitere Beweise oder Indizien, um ein komplettes Bild der vermeintlichen Tat zu haben.
Das sieht die Staatsanwaltschaft offenbar auch so, weswegen sie auch bislang auch keinen hinreichenden Tatverdacht klassifiziert.
Zitat von LentoLento schrieb:Nur ein Beispiel mit dem Snap. Der Snap hat wohl das Opfer so gezeigt, als würde es kurz danach das Haus verlassen. Dieser Snap wirft eben weitere ungelöste Fragen auf, warum hat sie sich so früh fertig gemacht, obgleich sie später Schule hatte. Diese Frage wird sich nicht beantworten lassen, aber diese Frage bleibt bestehen und ist durchaus von Bedeutung und macht die Bewertung schwierig.
Ob das Snap Bild die Bewertung erschwert wissen wir gar nicht.
Insgesamt wissen wir wirklich nicht viel darüber.

Keiner weiß, was auf dem Bild wirklich sichtbar war. Denn das Bild scheint weg zu sein, und man hat nur die Erinnerung der Freundin daran, was den Inhalt des Bildes betrifft.

Des weiteren hält sich lt Aussage der Freundin R auf dem Foto die Jacke zu, sodass man folglich auch nicht sehen können dürfte, welches Tshirt oder Pullover sich darunter befand.

Des weiteren ist die Freundin sich wohl auch gar nicht sicher, wann sie genau das Bild gesehen hat.

Quelle: video Rebecca Reusch, hatte der Schwager Glück? (True-Crime Dokumentation 2024),
Min. 26.03) in diesem Beitrag Beitrag von jeangreen (Seite 6.536)

Und schließlich weiss man nicht, wann R das Foto abgesendet hat.

Man weiss nur von einem Foto...
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb am 23.05.2020:„ das sie an eine Freundin geschickt hatte am Morgen vor ihrem Verschwinden. Das deutet darauf hin, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch gelebt hat. Wir können das zeitlich nicht ganz genau eingrenzen, aber wir sind uns sicher, dass sie an dem Morgen noch gelebt hat.“
..
Und wie es aussieht, sind die Ermittler durch dieses Snapbild in ihrer Bewertung nicht so erschwerend verunsichert wie Du.


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26.09.2024 um 22:20
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kurz zusammengefasst nochmal und sollten Akustikmessungen wirklich nur im Haus durchgeführt worden sein, dann denke ich, dass es den EB darum gegangen sein könnte, unter welchen jeweiligen Eventualitäten es wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher gewesen wäre, dass F vom Obergeschoss aus etwas hätte hören oder auch nur per wahrnehmbaren Vibrationen hätte mitkriegen können.
Davon kann man ausgehen u. das sich der TV, nach Aufdeckung der Lüge, geschlafen zu haben, nicht mehr auf diesbezügliche Fragen eingelassen hat und die Ermittler wissen wollten, welche Geräusche er gehört haben kann oder sogar müsste.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Florian wähnte sich allein im Haus und könnte Rebecca für einen Einbrecher gehalten haben, sodass er sie unsanft überwältigte???
Überwältigen okay, aber gleich so, das es zum Tod führt?
Nach dem ersten Schreck oder schon eher hätte er doch erkannt, wen er da bekämpft?
Wie realistisch oder wahrscheinlich einige Annahmen sind, kann jeder für sich entscheiden.


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26.09.2024 um 22:23
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Insgesamt fehlen noch weitere Beweise oder Indizien, um ein komplettes Bild der vermeintlichen Tat zu haben.
Das sieht die Staatsanwaltschaft offenbar auch so, weswegen sie auch bislang auch keinen hinreichenden Tatverdacht klassifiziert.
Nun, warum der Paradigmenwechsel, vorher von einem hinreichenden Tatverdacht überzeugt?
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb am 23.05.2020:aus der Aussage des Staatsanwalts:
„Wir wissen von einem Foto, das sie an eine Freundin geschickt hatte am Morgen vor ihrem Verschwinden. Das deutet darauf hin, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch gelebt hat. Wir können das zeitlich nicht ganz genau eingrenzen, aber wir sind uns sicher, dass sie an dem Morgen noch gelebt hat.“
Und wie es aussieht, sind die Ermittler durch dieses Snapbild in ihrer Bewertung nicht so erschwerend verunsichert wie Du.
Das ist aber eine ungeheuerliche Erkenntnis, man, daruf wäre ich ja wirklich nicht gekommen, wau!


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26.09.2024 um 23:15
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Oder anders herum: Rebecca wähnte sich mit einem schlafendem Florian im Haus, hörte aus dem Schlafzimmer (Video-) Geräusche sexueller Aktivitäten / Schreie ... Wusste, dass ihre Schwester das Haus verlassen hatte und wollte, mit Handy oder Kamera in der Hand, Florian "mit einer anderen Frau" ertappen?
Diese These, die ja vor einiger Zeit schon einmal diskutiert wurde, halte ich für weitaus wahrscheinlich als eine Verwechslung von Rebecca mit einem Einbrecher durch den TV. Letztlich wird er ja gewusst haben, dass Rebecca im Haus übernachtet, wenn auch nicht zwangsläufig, wann ihr Unterricht beginnt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also ob F vom Obergeschoss aus wirklich nicht unbedingt hätte mitbekommen müssen, wie sich eine R fertig gemacht und auch das Haus verlassen haben könnte oder vorher auch noch durchs Wohnzimmer und Flur bewegt hätte.
Wir kennen den Grundriss des Hauses ja auch nicht, um genaueres feststellen zu können. Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass das Haus über zwei Bäder verfügt. In diesem Fall würde sich das einzige Bad sicherlich oben in der Nähe des Elternschlafzimmers befinden und Rebecca hätte das Obergeschoss an diesem Morgen betreten müssen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der TV sie gehört hätte, falls sie das Haus verlassen hätte wie geplant.


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26.09.2024 um 23:38
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Wir kennen den Grundriss des Hauses ja auch nicht, um genaueres feststellen zu können. Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass das Haus über zwei Bäder verfügt. In diesem Fall würde sich das einzige Bad sicherlich oben in der Nähe des Elternschlafzimmers befinden und Rebecca hätte das Obergeschoss an diesem Morgen betreten müssen.
Ich gehe zusätzlich von einer Gästetoilette im ersten Erdgeschoss aus.


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26.09.2024 um 23:47
Zitat von emzemz schrieb:Ich gehe zusätzlich von einer Gästetoilette im ersten Erdgeschoss aus.
Das ist durchaus wahrscheinlich, aber dieses WC hätte dann zumindest keine Dusche bzw. Wanne, sondern würde sich auf das "wesentliche" beschränken. Und in Hinblick auf die ominöse Wechselwäsche war ja auch von einem Badezimmer die Rede.


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27.09.2024 um 00:41
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass das Haus über zwei Bäder verfügt. In diesem Fall würde sich das einzige Bad sicherlich oben in der Nähe des Elternschlafzimmers befinden und Rebecca hätte das Obergeschoss an diesem Morgen betreten müssen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der TV sie gehört hätte, falls sie das Haus verlassen hätte wie geplant.
Oh ja, das hätte die Wahrscheinlichkeit auf jeden Fall erhöht. Dazu hätte das Bad nicht mal direkt und nur durch eine Wand getrennt an das Schlafzimmer angrenzen müssen.

Aber umso näher es dran gewesen wäre oder gar direkt an das Schlafzimmer angegrenzt hätte und je nach Hellhörigkeit, hätte es auch die Wahrscheinlichkeit darauf erhöht bereits Geräusche wie einen Toilettendeckel runterzuklappen oder einen Duschkopf einzuhängen hören zu können.



Und vorher hätte sie die Treppe auch noch hochmüssen und später dann wieder runter.


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27.09.2024 um 01:29
Zitat von YariYari schrieb:Wer weiß, vielleicht sogar die Anwaltskanzlei, die ihn vertritt.
Ebenso ein Ermittler. Wäre ich ein Ermittler, würde ich hier mitlesen.
Als Ermittler würde ich eher die You Tube Kommentare lesen....
die sind weitaus ergiebiger.
Hier dreht sich alles im Kreis und es wird stundenlang über Nebensächlichkeiten debattiert.
Und - obwohl das alles nur Spekulationen sind - nur sein können (weil sich die EB verständlicherweise in vielem sehr bedeckt halten - und zu Recht!) andere User angehen über Dinge, die wir alle nicht wissen können.

Mich ärgert es, dass seitenlang darüber debattiert wird, dass sehr schnell gesagt wurde, Rebecca habe das Haus nicht lebend verlassen (nochmal unterstützt von der jetzigen leitenden Ermittlerin Frau Tomalla) und einige so tun, als hätten Ermittler und Staatsanwaltschaft keine zwingenden Gründe, um das so deutlich zu formulieren.
Der Fall ist doch keine Soap Opera!

Klar möchte jeder wissen, weshalb das so klar gesagt wurde - aber auch klar, dass das nicht passieren wird!


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27.09.2024 um 01:53
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Als Ermittler würde ich eher die You Tube Kommentare lesen....
die sind weitaus ergiebiger.
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Der Fall ist doch keine Soap Opera!
Das kann wohl nicht dein ernst sein gerade auf YouTube wird der Fall zur trash Soap gemacht.


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27.09.2024 um 02:08
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Das kann wohl nicht dein ernst sein gerade auf YouTube wird der Fall zur trash Soap gemacht.
Oh doch! Da erfährt man schon mehr. Ich meine nicht die Beiträge selbst. Man muss schon aufmerksam mitlesen.
Aber hier wird etwa über den Grundriss eines Hauses debattiert, den man nicht kennt.
Oder immer noch darüber, ob sie nicht doch mit einer Plüschdecke entführt wurde - allen Erkenntnissen der Ermittler zum Trotz.


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27.09.2024 um 02:47
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Als Ermittler würde ich eher die You Tube Kommentare lesen....
die sind weitaus ergiebiger.
Als Anwaltskanzlei ebenso.
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:und einige so tun, als hätten Ermittler und Staatsanwaltschaft keine zwingenden Gründe, um das so deutlich zu formulieren.
Eines dürfte sicher sein, dass die EB nicht leichtfertigt diesen Schluss gezogen haben werden. Nicht leichtfertig und nicht nur rein spekulativ zu diesem Verdacht gekommen sein werden.

Die Grundlage, die sie haben, wird sie in der Tat dazu zwingen von leider nichts anderem als Haus nicht lebend verlassen ausgehen zu müssen. Müssen, weil sie sich halt nur an die Fakten halten und worauf diese übereinandergelegt hinweisen.

Grundsätzlich stimme ich aber auch allen zu, die sagen, dass gezogene Schlüsse nicht immer richtig sein müssen.

Allerdings muss man auch immer wieder erwähnen, dass die EB mehr als wir die Öffentlichkeit wissen. Nicht nur in Fülle, Summe, in Gänze, sondern auch im Detail.
Zitat von LentoLento schrieb:Nun, warum der Paradigmenwechsel, vorher von einem hinreichenden Tatverdacht überzeugt?
Die Frage des hinreichenden Tatverdachts muss sich für die EB insbesondere die StA noch gar nicht zwingend stellen, so lange die Ermittlungen noch laufen und noch nicht als abgeschlossen angesehen werden können.

Die Frage müssten sich erst spätestens bei Abschluss der Ermittlungen stellen, ob das dann Vorliegende ihrer Einschätzung nach hinreichenden Tatverdacht begründen würde. Würden sie dann hinreichenden Tatverdacht sehen, würden sie, müssten sie Anklage erheben und die Entscheidung dem Gericht überlassen, ob es die öffentliche Klage zuließe.


Verwechselt du den hinreichenden Tatverdacht vielleicht mit dem dringenden Tatverdacht? Von diesem waren die EB für einige Zeit am Anfang natürlich überzeugt und ein Ermittlungsrichter bewertete es genauso, denn sonst hätte die StA zu keiner Zeit einen Haftbefehl erwirken können.

Warum sie dann später die Aufhebung akzeptiert haben, wurde ausreichend genug geklärt.


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27.09.2024 um 09:21
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Grundlage, die sie haben, wird sie in der Tat dazu zwingen von leider nichts anderem als Haus nicht lebend verlassen ausgehen zu müssen. Müssen, weil sie sich halt nur an die Fakten halten und worauf diese übereinandergelegt hinweisen.

Grundsätzlich stimme ich aber auch allen zu, die sagen, dass gezogene Schlüsse nicht immer richtig sein müssen.
Nun, die Ermittler, zumeist in Gestalt eines Staatsanwalts, sind davon überzeugt, dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat. Sie sind sich sicher, dass F. und R. eine gewisse Zeit alleine zusammen im Haus waren. Sie behaupten nicht, dass F. R. getötet habe. Denn dafür fehlen vermutlich die Indizien, sonst hätte man F. angeklagt.

Dieser Schluss aus den vorhandenen (und uns nicht vollständig bekannten) ermittelten Indizien auf eine Tatsache ("Haus nicht lebend verlassen) ist zulässig. Und wenn die Staatsanwaltschaft davon spricht, man sei überzeugt, dann ist sie sich sicher im Klaren, dass Überzeugung ein Rechtsbegriff ist, der nach ständiger Rechtsprechung des BGH bedeutet (Hervh. durch mich). Ein Begriff, den sie nicht verwenden würde, wenn sie nicht wüsste, was damit gemeint ist. Und den sie auch nicht verwenden dürfte (Unschuldsprinzip).

Überzeugung ist gegeben:
Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit. Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt. (...) Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer theoretischen Möglichkeit gründen
Und für alle Skeptiker:
Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. April 2015 – 2 StR 14/15.

Hier im Fall R. beschränkt sich diese Gewissheit der Ermittlungsbehörden (nur) auf die Frage, ob R. das Haus lebend verlassen hat. Es gibt keine Gewissheit, warum und wie das geschen ist. Damit fehlt ein wesentliches Element für eine Anklage. Es ist weder nachgewiesen, dass F. seine Schwägerin getötet hat, noch der Nachweis dass er das vorsätzlich getan hat.

Und zur Klarstellung: Entscheidend für Schuld oder Unschuld ist die Überzeugung des Strafgerichts (siehe Zitate), nicht die der Staatsanwaltschaft. Die kann auf ihre Überzeugung nur weitere Ermittlungen stützen und später vielleicht einmal eine Anklage damit begründen.


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27.09.2024 um 15:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, die Ermittler, zumeist in Gestalt eines Staatsanwalts, sind davon überzeugt, dass R. das Haus nicht lebend verlassen hat.
Ja, sicherlich.
Können ja nun mal auch von nichts anderem ausgehen und das aufgrund Ermittlungsergebnissen sowie dem Fehlen von konkreten Hinweisen auf Alternativen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie behaupten nicht, dass F. R. getötet habe.
F ist völlig nachvollziehbar bis heute Tatverdächtiger.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Denn dafür fehlen vermutlich die Indizien, sonst hätte man F. angeklagt.
Davon kann man mit Sicherheit ausgehen. Und am meisten dürfte es in der Hinsicht hapern, ein konkretes Tatgeschehen nachzuweisen - das bereits nur aus Ermittlungsergebnissen anklage- und gerichtsfest ableiten zu können.

Was, wie ist genau in dem Haus passiert? Im Idealfall auch noch Warum?

Welche konkreten Straftatbestände hat er, wenn, verwirklicht?

Alles wichtige Fragen, um ihn auch konkret wegen einer Straftat oder auch in Tateinheit anklagen zu können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dieser Schluss aus den vorhandenen (und uns nicht vollständig bekannten) ermittelten Indizien auf eine Tatsache ("Haus nicht lebend verlassen) ist zulässig.
Ja, natürlich ist er zulässig. Weil dieser Schluss halt begründbar ist. Eine vorliegende Grundlage rechtfertigt diese Schlussfolgerung, diesen Verdacht bis heute. Die StA spekuliert nicht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Überzeugung ist gegeben:
Auch das ist mir vollkommen klar. Gerade in sogenannten Indizienprozessen nur, wo nur mittelbare Beweise erbracht werden, die in Summe aber überzeugend bzw. beweiskräftig genug sein können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen.
Auch logisch, dass auch da erst eine Grundlage, in Form von konkreten Anhaltspunkten, vorliegen müsste, um Alternativen überhaupt erst für möglich halten zu können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gibt keine Gewissheit, warum und wie das geschen ist. Damit fehlt ein wesentliches Element für eine Anklage. Es ist weder nachgewiesen, dass F. seine Schwägerin getötet hat, noch der Nachweis dass er das vorsätzlich getan hat.
Da vermute ich ja auch, dass es daran Hauptsächlich immer noch hapern könnte. Das habe ich bereits vor Wochen hier versucht für alle zu erklären.

Allerdings muss ich dir auch ehrlich sagen, könnte ich mir auch vorstellen, dass die StA bis zum gegenwärtigen Stand nicht mal ein Gericht davon überzeugen könnte, ob R wirklich nur im Haus des Schwagers zu Tode gekommen ist, zu Tode gekommen sein kann. Ist nur so ein Gefühl. Aus Ermittlersicht spricht natürlich alles dafür.

Aber selbst wenn sie das noch könnten, auch überzeugend genug in ihrer Anklageschrift begründen könnten, würde es nicht reichen. Auch das reine Ausschlussprinzip hinsichtlich der mutmaßlich verantwortlichen Person, F in diesem Fall, würde da nicht mal genügen, denn was und wie genau in dem Haus vorgefallen ist/sein könnte, im Idealfall auch noch Warum, müsste auch schon konkretisiert werden können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und zur Klarstellung: Entscheidend für Schuld oder Unschuld ist die Überzeugung des Strafgerichts (siehe Zitate), nicht die der Staatsanwaltschaft. Die kann auf ihre Überzeugung nur weitere Ermittlungen stützen und später vielleicht einmal eine Anklage damit begründen.
Also Allgemeinwissen, brauchst du mir nun wirklich nicht zu erklären. Die StA als Teil der Exekutive ist nun mal nicht die Rechtsprechung, die Judikative. Eine StA verfolgt und klagt an. Recht sprechen Gerichte. Im Fall F wären das dann Berufsrichter und Schöffen.


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27.09.2024 um 15:37
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also Allgemeinwissen, brauchst du mir nun wirklich nicht zu erklären. Die StA als Teil der Exekutive ist nun mal nicht die Rechtsprechung, die Judikative.
Es ging mir nicht darum, Dir das zu erklären (ich weiß, dass Du es weißt), sondern ich habe Deinen Post zum Anlass genommen, es noch einmal denen zu erklären, denen dieser Unterschied nicht so klar zu sein scheint.

Merkwürdigerweise wird die Staatsanwaltschaft trotz exekutiver Aufgaben als Teil der Justiz behandelt. In Bayern wechseln die Richter sogar munter zur Staatsanwaltschaft und umgekehrt (Rotationsprinzip). Beide sitzen oft im selben Gebäude. Und zumindest früher hieß es auch "Staatsanwaltschaft beim Landgericht xy".

Diese enge Anbindung an die Justiz müsste evtl. so begründet sein: Da die beabsichtigten Maßnahmen der Staatsanwaltschaft nach StPO nahezu durchgängig gerichtlicher Überprüfung unterliegen, ist es gut, wenn die Staatsanwälte wissen, wie die Richter/Gerichte ticken. Beide sind Juristen und wissen, wovon sie reden.

Aber auch das bitte nicht als Belehrung verstehen. Sondern als Information "To Whom It May Concern".


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27.09.2024 um 15:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dieser Schluss aus den vorhandenen (und uns nicht vollständig bekannten) ermittelten Indizien auf eine Tatsache ("Haus nicht lebend verlassen) ist zulässig.
Dann spekulieren wir doch auch nur mal wieder auf dieser Grundlage.

Und da F bis heute der einzige offizielle Tatverdächtige ist, gehen wir auch weiterhin nur von einem Ereignis, einem Geschehen am Morgen des 18.02.2029 nach 7 Uhr im Haus des Schwagers aus (ich persönlich gehe übrigens auch von nichts anderem aus):
Aber dann weiter; was und wie könnte genau passiert sein? Was, wie könnte zum Erfolg des Todes geführt haben? - ohne jetzt aber über konkrete Abläufe/Hergänge im Detail zu spekulieren:

- Mord?

- Totschlag?

- (vorsätzliche) KV mit Todesfolge?

- fahrlässige Tötung?

- Auch nur jeweils Begehen durch Unterlassen wäre denkbar.

- Zu Tode gekommen durch eine mögliche Putativ-Notwehr-Situation?

- Eintritt des Todes im Haus komplett ohne Fremdverschulden/Fremdeinwirkung seitens F und er könnte sie nur aus Angst verbracht haben?


Mir ist völlig klar, dass Ermittlungsergebnisse als Oberbegriff das eine oder andere schon jetzt wahrscheinlicher machen werden. Für mich persönlich zählt da auch sein mutmaßlichen Nachtatverhalten zu, warum für mich das und das wahrscheinlicher als anderes ist/wäre.

Genauso wie man bestimmt auch jetzt schon Rückschlüsse auf mögliche Motive aus Ermittlungsergebnissen ziehen könnte. Und diese könnten (nur könnten) auch nur mal den Unterschied zwischen Totschlag und Mord ausmachen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Merkwürdigerweise wird die Staatsanwaltschaft trotz exekutiver Aufgaben als Teil der Justiz behandelt
Das stimmt. Die StA wird zwar zur Justiz gezählt, das wusste ich auch bereits - aber es kommt auf ihre Funktion und Aufgaben an. Durch Funktion und Aufgabe der StA ist sie eine exekutive Gewalt. Exekutive innerhalb der Justiz, wenn man es so bezeichnen will oder kann.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Beide sind Juristen und wissen, wovon sie reden.
Das sowieso.

Studium mit anschließendem ersten Staatsexamen, dann zweijährigem Referendariat und zweiten Examen haben sowohl Staatsanwälte als auch Richter inne.

Das zweite Examen ist auch absolut notwendig, um überhaupt erst die Befähigung zum Richteramt zu erlangen.

Nur Volljuristen können überhaupt erst Richter werden. Oder halt auch nur Staatsanwalt.


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27.09.2024 um 16:07
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Allerdings muss ich dir auch ehrlich sagen, könnte ich mir auch vorstellen, dass die StA bis zum gegenwärtigen Stand nicht mal ein Gericht davon überzeugen könnte, ob R wirklich nur im Haus des Schwagers zu Tode gekommen ist, zu Tode gekommen sein kann. Ist nur so ein Gefühl
Aufgrund der "relativ unauffälligen" Spurenlage hat mich diese Formulierung auch gewundert. Da hätte man auch die Formulierung "nicht freiwillig" oder "nicht bei Bewusstsein" wählen können.

Zwar bin ich, wie mehrfach betont, davon überzeugt, dass der TV mit dem Verschwinden von Rebecca etwas zu tun hat, weil ansonsten sein Verhalten rational nicht zu erklären wäre, aber hinsichtlich des möglichen Geschehens im Hause gibt es eben nichts Greifbares, höchstens Anhaltspunkte bzw. Indizien, die nicht belastbar sind.


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27.09.2024 um 16:31
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:aber hinsichtlich des möglichen Geschehens im Hause gibt es eben nichts Greifbares, höchstens Anhaltspunkte bzw. Indizien, die nicht belastbar sind.
Die zumindest nicht ausreichend sind. Hauptgrundlage des Verdachts - so wurde es jedenfalls von der Staatsanwaltschaft kommuniziert - sind alles in Allem:

a) widersprüchliche Einlassungen des Tatverdächtigten zu dem, was er am Morgen des 19. Februar getan hat (Schlafen vs. Whatsapp vs. Google-Daten), Glaubwürdigkeits- und Glaubhaftigkeitsprobleme
b) auffällige Fahrten mit dem Twingo am Vormittag,
c) Rebecca hinterlässt am 19. Februar keine Spuren außerhalb des Hauses, es gibt keinen Hinweis, dass sie es je lebendig und freiwillig verlassen hat. Ihr Handy ist spätestens ab 9 Uhr (wohl früher) abgeschaltet.
d) Ergebnisse der Spurensicherung, der digitalen Spuren, im Haus und im Fahrzeug, Akustikmessungen, evtl. Zeugenaussagen in der Umgebung von Storkow

Wir hatten hier aber auch schon einmal darüber spekuliert, ob nicht objektiv betrachtet hinreichender Tatverdacht besteht, das Risiko eines Freispruchs zwar nicht überwiegt, aber es der Staatsanwaltschaft zu hoch ist (wg. Strafklageverbrauch). Ihr der Fall also nicht "wasserfest" genug erscheint. Ist aber nur eine These.

Mit dem Ausschlussprinzip kommt man vielleicht dahin, dass F. etwas mit dem Tod von R. zu tun und er die Leiche beseitigt hat. Die für eine Bestrafung aber grundlegende Frage, was dieses "etwas" ist, die lässt sich damit nicht dingfest machen.

Ich habe schon mehrmals auf den Fall Maria Baumer aus Regensburg hingewiesen. Da dauerte es 7 Jahre, bis der Täter endlich verurteilt werden konnte, obwohl sehr früh feststand, dass es nur er gewesen sein konnte (hat sich auch in Widersprüche verwickelt). Das war Zufall, Glück und Beharrlichkeit wie auch der kriminelle Charakter ihres Verlobten.

Es ist also noch Zeit, nicht die Hoffnung aufzugeben.


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27.09.2024 um 18:37
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aufgrund der "relativ unauffälligen" Spurenlage hat mich diese Formulierung auch gewundert.
Ja, sowie weiter das Fehlen von konkreten Hinweisen auf eine Gewalttat.

Allerdings können wir aufgrund des Relativs (unter bestimmten Umständen doch verdächtig) auch nicht von einer gänzlich unauffälligen Spurenlage ausgehen. Mit Wir sind wir hier die User gemeint.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zwar bin ich, wie mehrfach betont, davon überzeugt, dass der TV mit dem Verschwinden von Rebecca etwas zu tun hat, weil ansonsten sein Verhalten rational nicht zu erklären wäre, aber hinsichtlich des möglichen Geschehens im Hause gibt es eben nichts Greifbares, höchstens Anhaltspunkte bzw. Indizien, die nicht belastbar sind.
Nicht belastbar genug.

Darüber hinaus sehe ich es genauso wie du, denn ich glaube wie gesagt nicht an soo viele dumme Zufälle, die dem TV nur unglücklicherweise zum Verhängnis geworden sein könnten.

Wobei er sein Zeugenverhalten selbst hätte beeinflussen können. Das hat er sich selbst zuzuschreiben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wir hatten hier aber auch schon einmal darüber spekuliert, ob nicht objektiv betrachtet hinreichender Tatverdacht besteht, das Risiko eines Freispruchs zwar nicht überwiegt, aber es der Staatsanwaltschaft zu hoch ist (wg. Strafklageverbrauch). Ihr der Fall also nicht "wasserfest" genug erscheint. Ist aber nur eine These.
Diese These halte ich aber nur in so fern bzw. unter der Voraussetzung für möglich, dass Ermittlungen noch laufen und noch nicht als abgeschlossen angesehen werden können.

Denn ansonsten müssten sie eine Entscheidung fällen, treffen: Anklage erheben, wenn ihrer Meinung/Auslegung/Bewertung nach (ist auch immer eine subjektive Einschätzung) das Vorliegende hinreichenden Tatverdacht begründe würde und dann auf Zulassung hoffen - oder falls ihrer Auffassung/Bewertung nach nicht dann das Verfahren gegen F einstellen. (Allerdings mit der Möglichkeit es in der Zukunft aufgrund neuer belastender Erkenntnisse auch wieder einzuleiten)
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mit dem Ausschlussprinzip kommt man vielleicht dahin, dass F. etwas mit dem Tod von R. zu tun und er die Leiche beseitigt hat. Die für eine Bestrafung aber grundlegende Frage, was dieses "etwas" ist, die lässt sich damit nicht dingfest machen.
Sehr richtig.


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27.09.2024 um 19:01
@Origines

Jetzt möchte ich auch nochmal auf etwas aufmerksam machen:

Selbst wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit spätestens bei Abschluss eines Ermittlungsverfahrens nur 50/50 stehen würde, wäre die StA verpflichtet Anklage zu erheben, weil eine endgültige Entscheidung nur ein Gericht fällen dürfte, weil die Möglichkeit auf Verurteilung, eines Schuldspruch ja dennoch gegeben wäre bzw. hoch wäre. Und über die Schuldfrage kann, dürfte nun mal nur ein Gericht endgültig entscheiden.




Bei 50/50 wäre die StA also verpflichtet von im Zweifel für das Härtere auszugehen - als von seiner Täterschaft bzw. Schuld. Die StA müsste dem Grundsatz In dubio pro duriore folgen.

Das Gericht später hingegen könnte bei begründeten Zweifeln und mehr als nur rein theoretischer Natur von In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) Gebrauch machen.


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