Wo ist Rebecca Reusch?
27.09.2024 um 19:25@rhapsody3004
Spannend.
Zum Deinem ersten Gedanken: Müsste nicht die StA beim Erreichen des "Kipppunktes" (hinreichender Tatverdacht = Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch, 50:50 oder 51:49) zwingend Anklage erheben? Oder dürfte sie noch weiter ermitteln und mit der Anklage zuwarten?
Habe ich mich auch schon gefragt. Müsste ich aber recherchieren. Eigentlich müsste sie weiter ermitteln dürfen, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Und erst dann "der Strich" gemacht werden kann, der dann Einstellung oder Anklage als Ergebnis hat.
Zum zweiten Gedanken: Es wäre irgendwie widersinnig, müsste die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis "Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch" dann noch in dubio pro reo anwenden. Sie müsste aber vor der Berechnung der Verurteilungswahrscheinlichkeit dieses Prinzip berücksichtigen. Sonst wäre die Rechnung falsch.
Und sie würde ins offene Messer rennen. Die Anklage geht ja erst einmal zum Eröffnungsgericht (dem späteren Tatgericht) und das entscheidet, ob öffentlich Anklage erhoben wird, also hinreichender Tatverdacht vorliegt und ein Prozess eröffnet wird. Und gibt es da vernünftige Zweifel, dann ist es erst mal aus.
Für duriore (noch nie gehört ;-)) sehe ich keinen Platz, sehe so ein Prinzip als unzulässig an.
Aber in der Praxis dürfte es schon Fälle geben, in denen die Staatsanwaltschaft erst mal ordentlich was in die Anklage reinpackt, im Wissen, dass nicht alles halten wird. So unter dem Motto "nehmen wir mal Mord statt Totschlag, obwohl wir erhebliche Zweifel haben, vielleicht haben wir Glück und das Gericht akzeptiert es". Kann mir gut vorstellen, dass es solche taktischen Überlegungen gibt.
Spannend.
Zum Deinem ersten Gedanken: Müsste nicht die StA beim Erreichen des "Kipppunktes" (hinreichender Tatverdacht = Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch, 50:50 oder 51:49) zwingend Anklage erheben? Oder dürfte sie noch weiter ermitteln und mit der Anklage zuwarten?
Habe ich mich auch schon gefragt. Müsste ich aber recherchieren. Eigentlich müsste sie weiter ermitteln dürfen, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Und erst dann "der Strich" gemacht werden kann, der dann Einstellung oder Anklage als Ergebnis hat.
Zum zweiten Gedanken: Es wäre irgendwie widersinnig, müsste die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis "Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch" dann noch in dubio pro reo anwenden. Sie müsste aber vor der Berechnung der Verurteilungswahrscheinlichkeit dieses Prinzip berücksichtigen. Sonst wäre die Rechnung falsch.
Und sie würde ins offene Messer rennen. Die Anklage geht ja erst einmal zum Eröffnungsgericht (dem späteren Tatgericht) und das entscheidet, ob öffentlich Anklage erhoben wird, also hinreichender Tatverdacht vorliegt und ein Prozess eröffnet wird. Und gibt es da vernünftige Zweifel, dann ist es erst mal aus.
Für duriore (noch nie gehört ;-)) sehe ich keinen Platz, sehe so ein Prinzip als unzulässig an.
Aber in der Praxis dürfte es schon Fälle geben, in denen die Staatsanwaltschaft erst mal ordentlich was in die Anklage reinpackt, im Wissen, dass nicht alles halten wird. So unter dem Motto "nehmen wir mal Mord statt Totschlag, obwohl wir erhebliche Zweifel haben, vielleicht haben wir Glück und das Gericht akzeptiert es". Kann mir gut vorstellen, dass es solche taktischen Überlegungen gibt.