Fridolin31 schrieb:Ja, das ist richtig, aber wenn ein Zeuge sowohl vor den Ermittlern als auch vor Gericht aussagt und sich vor Gericht an weniger erinnern kann, dann zählt halt die letzte Aussage.
Da kommt es auch nochmal drauf an, würde ich meinen. Also beziehe mich dabei jetzt nur mal auf die reine Glaubwürdigkeit.
Aber wie dem auch sei; Das Risiko würde ja ohnehin immer bestehen. Könnte aber je nachdem natürlich, ja, den entscheidenden Unterschied ausmachen, wenn man Anklage nur auf 50/50-Basis-Grundlage erhoben und zugelassen hätte und es daraufhin zum Prozess gekommen wäre.
Ps.
Apropos und warum sich im Zweifel für das Härtere seitens der StA entscheiden zu müssen, auch für einen Beschuldigten (und dann erst mal Angeschuldigten) im Interesse sein könnte und für seine jeweilige Verteidigung; weil bei Zulassung der Klage die Wahrscheinlichkeit nun mal hoch für einen Freispruch (aufgrund In dubio pro reo) wäre und spätestens wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte Strafklageverbrauch eintreten würde. Damit könnten sich Freigesprochene wirklich zumindest nahezu sicher fühlen für den Rest ihres Lebens. Zumindest auf diese freigesprochene Tat dann bezogen.
Fridolin31 schrieb:Ja, dann schon. Aber ihr Weg Richtung Bushaltestelle verlief halt nicht durch den Bauhüttenweg und woher hätte der TV wissen sollen, dass sie in die "falsche" Richtung flüchtet?
Ich persönlich gehe ja auch nicht davon aus.
Zum letzten; Gut, das hätte er schon irgendwie mitbekommen können, wenn, in welche Richtung sie geflüchtet wäre.
Fridolin31 schrieb:Daher wundere ich mich etwas, weswegen die Ermittler nicht auch öffentlich nach Zeugen für diese erste Fahrt gesucht haben.
Könnte ich mir persönlich nur so erklären, zumal diese Aufnahmen wohl auch keine neuen Erkenntnisse gebracht haben sollen, dass die EB für diese erste Fahrt gar keine Anhaltspunkte haben könnten - also welches Ziel oder auch nur ungefähres Ziel er da gehabt haben könnte.
Dementsprechend könnte er überall hingefahren sein.
lemystere schrieb:Könnte hinkommen mit dem Vorliegen von Kameraaufzeichnungen und anderen Daten aus nicht ganz legalen Quellen, diese Ahnung habe ich auch, es würde die Sicherheit erklären, mit der die EB ihren offiziellen Verdacht darlegen.
Wäre auf jeden Fall, wenn, nochmals nachvollziehbarer, warum die EB davon ausgehen, wovon sie offiziell ausgehen, denn eine R wird sich nicht unsichtbar gemacht haben können.