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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

28.09.2024 um 08:56
Ich glaube nicht, dass es bei den Messungen darum ging, ob der TV gehört haben müsste, dass Rebecca noch im Haus ist.

In den Medien wurden die Akustikmessungen folgendermaßen erklärt:
Experte erklärt akustische Messungen im Haus des Schwagers

RTL berichtete weiter, dass in dem Haus des Schwager auch akustische Messungen stattgefunden haben sollen. Damit sollte getestet werden, welche Geräusche von innen nach außen dringen und ob bei einer möglichen Auseinandersetzung Hilferufe oder Schreie zu hören gewesen sein könnten, hieß es. Die Staatsanwaltschaft machte dazu keine Angaben.

Gegenüber der „Bild“-Zeitung erklärte der Experte für Schallschutz und Akustik, Michael Weidenhammer, dass bei den Messungen mehrere Faktoren eine Rolle spielen würden. „Diese Methoden könnten Aufschluss darüber geben, ob eine Auseinandersetzung anderswo im Haus hörbar gewesen sein müsste“, sagte er.

Es würden sogenannte „Schalldämmwerte“ gemessen. „Man unterscheidet zwischen Luftschall- und Körperschall. Luftschall können auch Rufe oder Schreie sein, Körperschall Erschütterungen an Bauteilen wie Boden oder Wänden“, sagte Weidenhammer der Zeitung weiter.
Quelle: https://www.rnd.de/panorama/vermisste-rebecca-durchsuchung-mit-akustischen-messungen-im-haus-des-schwagers-JBFUV53IQ5PAXBNZPXJ2TVRIHU.html


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Wo ist Rebecca Reusch?

28.09.2024 um 09:40
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich denke, das ist aber nur eine reine Vermutung von mir, dass sie definitiv dann Anklage erheben müssten (erst recht bei Kapitaldelikten), wenn Ermittlungen als abgeschlossen angesehen werden können und in naher Zukunft auch nicht mehr zu erwarten ist/wäre, dass sich noch neue, weitere Erkenntnisse ergeben würden. Immer vorausgesetzt natürlich, dass sie bei Abschluss der Ermittlungen hinreichenden Tatverdacht oder anders hinreichende Verdachtsmomente sehen würden.

So fern Ermittlungen aber noch am Laufen wären, denke ich hätten sie Spielraum.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Verfahren eingestellt (worauf ich jetzt nicht näher eingehen möchte), oder es wird Anklage erhoben.
Voraussetzung in jedem Fall, also auch für die Anklage, ist, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind. Bevor die Staatsanwaltschaft sich überhaupt an die Ausarbeitung der Anklage macht, hat sie in einem Aktenvermerk den Abschluss der Ermittlungen festzustellen.
Strafprozeßordnung
§ 169a
Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen

Erwägt die Staatsanwaltschaft, die öffentliche Klage zu erheben, so vermerkt sie den Abschluß der Ermittlungen in den Akten.


https://dejure.org/gesetze/StPO/169a.html
Da kann ich keinen Spielraum erkennen und auch nichts von einem Tatverdacht 50+1, sondern nur etwas von einem Abschluss der Ermittlungen. Dann erst kommt es zur Anklage und die geht dann in das gerichtliche Zwischenverfahren und wird entweder vom Tatgericht zugelassen oder auch nicht.


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28.09.2024 um 10:29
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Es würden sogenannte „Schalldämmwerte“ gemessen.
...die prima geeignet sind um evtl. Unregelmäßigkeiten in Wandstrukturen (also innerhalb Wänden), zu ermitteln, nicht das der TV Beweisstücke (Handy, Gürtel, Sachen etc) in Wänden versteckt hat.


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28.09.2024 um 10:41
Zitat von emzemz schrieb:Sind die Ermittlungen abgeschlossen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird das Verfahren eingestellt (worauf ich jetzt nicht näher eingehen möchte), oder es wird Anklage erhoben.
Das ist absolut klar. Dann müssten sie auf jeden Fall eine Entscheidung treffen.
Zitat von emzemz schrieb:Voraussetzung in jedem Fall, also auch für die Anklage, ist, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind
So kann ich mir das wenn auch nur denken.

Man kann ja auch nur zu einer eindeutigen Beurteilung, Bewertung gelangen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Sind sie allerdings noch nicht abgeschlossen, haben sie halt weiterhin Spielraum und können weiterermitteln und müssten sich noch nicht für entweder das eine oder das andere entscheiden.
Zitat von emzemz schrieb:Da kann ich keinen Spielraum erkennen und auch nichts von einem Tatverdacht 50+1,
Ich sprach davon, wenn bei Abschluss der Ermittlungen sowohl gewichtige Gründe für als auch gegen eine Täterschaft sprechen würden - also sowas wie 50/50 Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Auch dann müsste die StA Anklage erheben, weil sie sich im Zweifel für das Härtere entscheiden müsste:
Der Grundsatz „In dubio pro duriore“ (lateinisch für: „Im Zweifel für das Härtere“) ist ein schlagwortartiger Ausdruck für einen Teilaspekt des Legalitätsprinzips. Die Staatsanwaltschaft (oder eine andere untersuchende Stelle) ist danach im Strafprozess verpflichtet, auch dann Anklage zu erheben, wenn bei Abschluss der Ermittlungen sowohl gewichtige Umstände vorliegen, die für eine Täterschaft der beschuldigten Person sprechen, als auch gewichtige Umstände dagegen. Damit gilt für die Anklageerhebung ein anderer Maßstab als für das spätere Verfahren, in dem sich Zweifel zu Gunsten des Angeklagten auswirken (In dubio pro reo). Der Grundsatz In dubio pro duriore soll sicherstellen, dass die Rechtsprechung den Gerichten in den dafür vorgesehenen Verfahren vorbehalten bleibt.
Inhaltlich gilt der Grundsatz In dubio pro duriore auch im deutschen Recht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft nicht dazu dienen, die in Art. 92 GG erfolgte Zuweisung der Rechtsprechung an die Gerichte zu unterlaufen.[4] Daher darf die Staatsanwaltschaft keine Verfahren einstellen, in denen die „nicht geringe Möglichkeit“ besteht, dass ein Richter den Beklagten schuldig sprich
Quelle: Wikipedia: In dubio pro duriore




Zitat von JurettaJuretta schrieb:Damit sollte getestet werden, welche Geräusche von innen nach außen dringen und ob bei einer möglichen Auseinandersetzung Hilferufe oder Schreie zu hören gewesen sein könnten, hieß es.
Wäre auf jeden ein naheliegender Grund für die Messungen.

Ebenso
Zitat von JurettaJuretta schrieb:ob eine Auseinandersetzung anderswo im Haus hörbar gewesen sein müsste“,



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28.09.2024 um 10:56
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:...die prima geeignet sind um evtl. Unregelmäßigkeiten in Wandstrukturen (also innerhalb Wänden), zu ermitteln, nicht das der TV Beweisstücke (Handy, Gürtel, Sachen etc) in Wänden versteckt hat.
Meine Überlegungen gehen auch in diese Richtung.

Mit Schall lassen sich z.B. Hohlräume messen, ohne dass das umgebende Material zerstört werden muss.
Mit entsprechenden akustischen Untersuchungen lassen sich bauliche Gegebenheiten analysieren, ohne beispielsweise einen Keller aufgraben zu müssen, weil man dort eine Leiche vermuten könnte.


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28.09.2024 um 11:03
@emz
@behind_eyes

Ich denke man wollte mit den Messungen gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die möglichen Gründe bzw. Zweck der Messungen aus dem RTL-Artikel wären halt auch sehr naheliegend. Auf sowas kommt ja auch als erstes.

Auf eure Annahme bin ich gar nicht gekommen, aber ja, könnte wirklich einer oder vielleicht auch nur der Grund für die Messungen gewesen sein.
Und es wäre ja wirklich möglich gewesen, dass der TV Tatmittel als auch persönliche Gegenstände von R irgendwo in Wänden versteckt haben könnte.


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28.09.2024 um 11:05
@emz
@rhapsody3004
Würde plausibel sein, soweit ich weiß gibt es außerhalb des Hauses keine Fundstücke die irgendwas mit Rebecca zu tun haben. Da ist einfach garnichts. Oder?


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28.09.2024 um 11:12
Das mag wie Haarspalterei klingen, ist aber auch in diesem Fall (ganz besonders) von großer Bedeutung, wenn einmal die Ermittlungen abgeschlossen werden sollten.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auch dann müsste die StA Anklage erheben, weil sie sich im Zweifel für das Härtere entscheiden müsste:
Aber da beißt sich doch die Katze in den Schwanz:

Einerseits soll die StA in dubio pro reo nicht anwenden dürfen, andererseits muss sie bei ihrer Prüfung, ob § 170 Abs. 1 StPO gegeben ist, die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Verurteilung berücksichtigen. Einer Verurteilung, die in dubio pro reo dann wieder anwenden muss.

Zitat Wikipedia:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Damit gilt für die Anklageerhebung ein anderer Maßstab als für das spätere Verfahren, in dem sich Zweifel zu Gunsten des Angeklagten auswirken (In dubio pro reo).
Im Zweifel für die Anklageerhebung kann also nur gelten, wenn bei der Wahrscheinlichkeitsabwägung der in dubio pro reo-Grundsatz auf der gerichtlichen Verurteilungsseite bereits mitberücksichtigt worden ist. Sie selbst darf aber keine eigenständige in dubio pro reo-Entscheidung treffen. Das Eine ist also eine Prognose, das Andere der Maßstab der aktuellen Alternative (Anklageerhebung oder Einstellung). Nur so kann es funktionieren.

Der Wikipedia-Artikel ist da etwas ungenau. Jetzt habe ich es begriffen.


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28.09.2024 um 11:27
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Zweifel für die Anklageerhebung kann also nur gelten, wenn bei der Wahrscheinlichkeitsabwägung der in dubio pro reo-Grundsatz auf der gerichtlichen Verurteilungsseite bereits mitberücksichtigt worden ist.
Kapier ich ehrlich gesagt nicht. Das ergibt sich doch automatisch. Die StA weiß doch selbst, an welchen Grundsatz das Gericht gebunden ist/wäre, wenn es begründete Zweifel sehen würde.

Wenn gewichtige Gründe für als auch gegen eine Schuld sprechen sollten, dann wird auch eine StA immer zu der Prognose gelangen, dass ein Gericht halt auch von In dubio pro reo Gebrauch machen könnte. Die Wahrscheinlichkeit darauf wäre ja sogar hoch.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie selbst darf aber keine eigenständige in dubio pro reo-Entscheidung treffen
Das ist absolut korrekt.


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28.09.2024 um 11:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kapier ich ehrlich gesagt nicht. Das ergibt sich doch automatisch.
Richtig. Aber als Prognose. Ich habe es nur nicht sofort kapiert.


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28.09.2024 um 12:12
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber als Prognose.
Ja als was denn auch sonst. Und diese ergibt sich doch automatisch.

Die Frage jetzt auch, ob das im Fall F überhaupt mal von Relevanz werden würde. Also es überhaupt mal bei Abschluss der Ermittlungen so 50/50 auf der Kippe stehen würde.

Es könnte für die StA bei Abschluss der Ermittlungen auch mal viel eindeutiger bzw. mehr wahrscheinlicher für entweder das Eine (Verurteilung viel wahrscheinlicher) oder das Andere (Freispruch viel wahrscheinlicher) aussehen.

Wenn Letztes, würden sie halt das Verfahren gegen F einstellen, denn ich denke nicht, dass sie es riskieren würden dann trotzdem Anklage zu erheben.


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28.09.2024 um 13:42
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn gewichtige Gründe für als auch gegen eine Schuld sprechen sollten, dann wird auch eine StA immer zu der Prognose gelangen, dass ein Gericht halt auch von In dubio pro reo Gebrauch machen könnte. Die Wahrscheinlichkeit darauf wäre ja sogar hoch.
Origines schrieb:
Das sehe ich auch so, wobei man natürlich berücksichtigen muss, dass selbst für erfahrene Staatsanwälte eine Prognose schwierig sein kann.

Oft hängt der Verlauf eines Verfahrens eben davon ab, ob bestimmte Personen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach Par. 52 StPO Gebrauch machen und ob Zeugen, denen dieses Recht nicht zusteht, sich noch genauso gut erinnern können wie zum Zeitpunkt ihrer Aussage vor den Ermittlern.

Auch die Persönlichkeit des Angeklagten (das wäre er dann ja während eines Strafprozesses) spielt eine nicht unbeträchtliche Rolle während des Prozessverlaufs.
Der TV ist ja kein Mafiaboss, der kalt lächelnd und ungerührt 20 oder 30 Verhandlungstage im Gerichtssaal "absitzt".


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28.09.2024 um 14:27
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn Letztes, würden sie halt das Verfahren gegen F einstellen, denn ich denke nicht, dass sie es riskieren würden dann trotzdem Anklage zu erheben.
Zumal sie das Verfahren jederzeit wieder eröffnen kann, wenn neue tatsächliche Anhaltspunkte bekannt werden würden.

Im Grunde wird ja auch nach Einstellung des Verfahrens passiv weiter ermittelt. Nicht aktiv mit strafprozessualen Maßnahmen (Durchsuchung, Abhörmaßnahmen usw.). Aber gäbe z.B. einen DNA-Treffer in einer Datenbank oder ein Zeuge meldet sich aufgrund seiner Gewissensbisse doch nach 10 Jahren, dann geht es sofort wieder los (§ 160 Abs. 1 StPO).

Auch die routinemäßige erneute Überprüfungen des vorhandenen Materials gehört dazu.

Deshalb wird ja immer wieder behauptet, es gäbe keine "Cold Cases" und bei Tötungsverbrechen würden die Akten nie (ganz) geschlossen. Leider ist das etwas Lyrik oder psychologische Kriegsführung. Es gab zumindest in der Vergangenheit etliche Fälle, wo nach Einstellung Asservate vernichtet wurden oder einfach keine große Lust bestand weiter zu forschen (wie den Taten von KWW).


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28.09.2024 um 14:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Deshalb wird ja immer wieder behauptet, es gäbe keine "Cold Cases" und bei Tötungsverbrechen würden die Akten nie (ganz) geschlossen. Leider ist das etwas Lyrik oder psychologische Kriegsführung.
Ich vermute im Rebecca-Fall letzteres. Man möchte den vermeintlichen Täter immer wieder verunsichern, ihm keine Ruhe lassen. Hofft wohl, dass er irgendwann nervlich am Ende ist, aufgibt und sich stellt. Ich kann mir nicht vorstellen, mit einer solchen Schuld zu leben, bei jedem Klingeln zu befürchten, dass es die Polizei ist, die neue Erkenntnisse oder gar die Leiche Rebeccas gefunden hat.


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28.09.2024 um 15:01
@peawe
ich denke das es nicht nur den Tv unter Druck setzen soll , sondern auch die Familie Reusch.
Und das sagt mir auch , das die EM nicht viel mehr haben, als am Anfang. Ist wie gesagt mM dazu.


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28.09.2024 um 17:45
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zumal sie das Verfahren jederzeit wieder eröffnen kann, wenn neue tatsächliche Anhaltspunkte bekannt werden würden.
Das stimmt. Da herrscht kein Verbrauch.

Deshalb wäre die Einstellung des Verfahrens gegen F (nur für mich persönlich) auch nur als dann vorläufig zu betrachten - offiziell gibt es da natürlich kein nur vorläufig.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Grunde wird ja auch nach Einstellung des Verfahrens passiv weiter ermittelt.
Auch das ist richtig und kann so sein. Allgemeine Ermittlungen und ohne dabei konkret in fremde Rechtsgüter von ehemals Beschuldigten als auch in Dritte einzugreifen.
Sollte also mal das Verfahren gegen F eingestellt werden, nur sollte, muss das nicht zwingend bedeuten, dass auch gleich der gesamte Fall R komplett Ruhen würde.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber gäbe z.B. einen DNA-Treffer in einer Datenbank oder ein Zeuge meldet sich aufgrund seiner Gewissensbisse doch nach 10 Jahren, dann geht es sofort wieder los (§ 160 Abs. 1 StPO).
Ja klar. Und je nachdem könnte es auch wieder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegenüber einer bestimmten Person rechtfertigen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch die routinemäßige erneute Überprüfungen des vorhandenen Materials gehört dazu.
Auf jeden Fall. Diese + eventuell dann mal neue belastende Erkenntnisse, könnten dann ja auch wieder eine ganz andere Bewertung zulassen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Deshalb wird ja immer wieder behauptet, es gäbe keine "Cold Cases" und bei Tötungsverbrechen würden die Akten nie (ganz) geschlossen. Leider ist das etwas Lyrik oder psychologische Kriegsführung
Fälle können auch schon mal und seis nur für längere Zeit auch komplett Ruhen.

Einzelne Beamte oder sagen wir spezielle Beamten-Ermittlergruppen, können sich Fälle aber auch immer wieder mal erneut vornehmen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gab zumindest in der Vergangenheit etliche Fälle, wo nach Einstellung Asservate vernichtet wurden oder einfach keine große Lust bestand weiter zu forschen (wie den Taten von KWW).
Darüber ist mir leider nichts bekannt. Auch den Fall kenne ich nicht.

Kann ich mir persönlich aber ehrlich gesagt nicht in Kapitaldeliktfällen wie Tötungsdelikten bspw. vorstellen. Und in mutmaßlichen Mordfällen schon gar nicht.
Es sei denn die verschiedenen Ressourcen/Kapazitäten müssten wirklich immer streng gebündelt und priorisiert für mehr erfolgsversprechende Fälle hinsichtlich ihrer Aufklärungschance eingesetzt werden.


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28.09.2024 um 17:56
Wäre Folgendes möglich gewesen?

Spekulativ:
- Nachdem J. das Haus verlassen hat, kommt es zu einem Streit zwischen R. und F. oder zu Übergriffigkeiten seinerseits. Die verbale und/oder physische Auseinandersetzung hindert sie daran, ihre Mutter zurückzurufen.

- Aufgebracht/angstvoll verlässt das Mädchen das Haus.

- Als um 08:36 Uhr der Twingo von der Kamera im Maurerweg bei der ersten Fahrt erfasst wird, ist F. im Begriff, die sich vom Haus entfernende R. einzuholen.

- Das gelingt ihm rasch und ohne Zeugen. Er bewegt sie zum Einsteigen ins Auto, verspricht ihr, sich korrekt zu benehmen, evtl. über das Geschehene zu reden, Streit beizulegen, sie zurück in den Maurerweg oder zur Schule oder ins elterliche Haus zu fahren.

- Stattdessen fährt er mit ihr woandershin (unbekanntes Ziel X in relativer Nähe, aber wenig belebt und schwer einsehbar / Berliner Randgebiet?), wo es zur Straftat (Verdeckungstat?) an R. mit Todesfolge kommt.

- Er legt sie dort ab, kehrt 09:22 Uhr in den Maurerweg zurück. Vergewissert sich, dass im Haus alles nach Normalzustand aussieht, holt evtl. von R. zurückgelassene Schulsachen, ihr Handy, andere Dinge.

- Zweite Fahrt des Twingo, erneut mit demselben Ziel X. Er lädt die tote R. ins Auto, verbringt sie an unbekanntes Ziel Y, wobei das Fahrzeug von KESY auf der A12 erfasst wird.

Mir ist klar, diese Überlegungen stehen im Widerspruch zur Überzeugung der EB, dass R. das Haus nicht lebend/nicht selbständig verliess, und passen auch schlecht zur Versendung des Snap, falls R. das wirklich noch selbst gemacht hat.
Sie wären lediglich ein anderer Ansatz, warum F. am Vormittag des 18. zweimal mit dem Twingo unterwegs war, sofern er ihn nicht verliehen hat. Und sofern er überhaupt mit R.s Verschwinden zu tun hat. Davon bin ich, trotz obiger Theorie, die ihm die Täterschaft klar zuweist, nämlich nicht überzeugt. Die Theorie stellt also nicht meine ganz persönliche Meinung dar, sondern ist ein Versuch, die Widersprüchlichkeiten des 18.02. unter einen Hut zu bringen.


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28.09.2024 um 18:01
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Als um 08:36 Uhr der Twingo von der Kamera im Maurerweg bei der ersten Fahrt erfasst wird, ist F. im Begriff, die sich vom Haus entfernende R. einzuholen.
Aber wäre R in dieselbe Richtung zuvor gegangen oder gelaufen und der TV mit dem Twingo hinterher, hätte die Bauhüttenweg-Kamera dann nicht auch vor 8:36 Uhr eine gehende oder laufende R aufnehmen müssen?


Ansonsten gar keine schlechte Überlegung - ehrlich gemeint!


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28.09.2024 um 18:10
@rhapsody3004

Du sprichst die Sache mit der Bauhütten-Kamera vollkommen zu recht an!
Ich wundere mich ja schon die ganze Zeit, warum es von der zweiten Fahrt am 18.02. keine Aufzeichnungen des Twingo durch genau diese Kamera zu geben scheint. Gelesen hat man da jedenfalls nichts von. Eigentlich müssten alle und alles von der Kamera erfasst worden sein, auch eine sich in derselben Richtung entfernende R., doch das scheint nicht der Fall zu sein.

Möglich ist vielleicht, dass R. das Haus in eine andere Richtung verlassen hat, die mit Auto nicht befahrbar ist, und F. praktisch einen Umweg fuhr, um R. abzupassen.


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28.09.2024 um 18:24
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Oft hängt der Verlauf eines Verfahrens eben davon ab, ob bestimmte Personen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach Par. 52 StPO Gebrauch machen und ob Zeugen, denen dieses Recht nicht zusteht, sich noch genauso gut erinnern können wie zum Zeitpunkt ihrer Aussage vor den Ermittlern.
Die Gefahr würde ja im Grunde immer bestehen.

Und zuvor gemachte Zeugenaussagen, die sich auch zu keinem Zeitpunkt auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen könnten (höchstens je nachdem aufs Auskunftsverweigerungsrecht) wären zudem bereits protokolliert worden - oder nicht?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Auch die Persönlichkeit des Angeklagten (das wäre er dann ja während eines Strafprozesses) spielt eine nicht unbeträchtliche Rolle während des Prozessverlaufs.
Der TV ist ja kein Mafiaboss, der kalt lächelnd und ungerührt 20 oder 30 Verhandlungstage im Gerichtssaal "absitzt".
Also wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich sicherheitshalber immer davon ausgehen, dass ein Angeklagter die ganze Zeit über eisern von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch würde. Selbst wenn er zuvor noch mit seiner Verteidigung ausgemacht haben sollte auszusagen.
Aber darauf sollte man sich als StA lieber nicht verlassen. Umso besser ist es dann halt auch immer, umso mehr sie haben/haben würden und im Idealfall nicht auf eine Aussage des Angeklagten angewiesen sind/wären.


Genauso umgekehrt; würde ein Angeklagter anfangen Märchen zu erzählen. Umso mehr die StA hätte, umso mehr könnten sie Aussagen von Angeklagten widerlegen, zerlegen, dass es so oder so einfach nicht gewesen sein kann.
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Ich wundere mich ja schon die ganze Zeit, warum es von der zweiten Fahrt am 18.02. keine Aufzeichnungen des Twingo durch genau diese Kamera zu geben scheint
Das erklärt sich für mich so, dass er da einen anderen Weg genommen haben könnte. Muss ja da so gegen 10 Uhr das Haus verlassen und losgefahren sein. Vielleicht nicht durch den Bauhüttenweg?


Ich vermute übrigens auch, dass den EB auch noch mehr ausgewertetes Videomaterial vorliegen und die ihren offiziellen Verdacht mit begründet haben könnten.

Denn es ist wirklich so, dass man nicht immer davon ausgehen sollte, dass private Kameras auf privaten Grundstücken ihre Kameras immer nur streng rechtskonform ausrichten würden bzw. ausgerichtet hätten - dasselbe von Gewerbetreibenden und Unternehmen. (Ich spreche da sogar aus eigener Erfahrung und der Polizei kann das auch ganz inoffiziell auch sehr recht sein - aber Psst..)

Ebenso wird es auch nicht jeder immer (Verkehrsbetriebe bspw.) mit der Löschung von Daten, Aufnahmen, so genau nehmen.


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