Pusteblume82 schrieb:Vielleicht hat Rebecca ihn bei einem Telefonat erwischt, was sie nicht hätte mitbekommen sollen und schon wäre der Affekt gegeben.
Würde denke ich noch auf Weiteres ankommen.
Achtung reine Laieneinschätzung: F, wenn, hätte dann schon aus Wut oder auch Angst (ja), panischer Angst töten müssen. Also er hätte denke ich schon unter heftiger Gemütserregung töten müssen, wenn....
Mit klarer Verdeckungsabsicht und das auch noch zusätzlich aus einem niedrigen Beweggrund, weil die Wut oder Angst bspw. aus nicht menschlich-nachvollziehbaren Gründen resultiert ist oder er bei der Angst nur seine Interessen über die eines anderen Menschen gestellt hätte, wäre das denke ich Mord im Affekt gewesen, wenn....
Mord im Affekt gibt es wirklich. Genauso wie es den Totschlag im Affekt geben kann.
emz schrieb:Sowas reicht wohl kaum für eine Tat im Affekt aus, so dass es zu einer Strafmilderung kommen könnte.
Eine Affekttat muss auch nicht zwingend in jedem Fall zu einer Strafmilderung führen. Seine Einsichtsfähigkeit hätte dabei dann denke ich auch stark eingeschränkt gewesen sein müssen - durch heftige Gemütserregung bspw.
Mit oder durch aus Wut/Zorn oder Angst vor Entdeckung/Aufliegen zu töten, kann man denke ich nicht pauschal immer in jedem Fall von einer eingeschränkten Einsichtsfähigkeit ausgehen, die dann auch sogar bei Mord (aufgrund verminderter Schuldfähigkeit §21 StgB bspw.) zu Strafmilderung führen kann.
Denke nämlich nicht, dass jede heftige Gemütserregung automatisch immer zu eingeschränkter Einsichtsfähigkeit führt/führen muss.
Ps.
Was bei einer Tötung im Affekt auch immer von Bedeutung sein kann, aber nur mal allgemein - nicht fallbezogen, ob und falls ja, in wie weit ein Opfer daran Anteil gehabt hat, dass ein Täter Wut/Zorn, Rachegedanken oder auch Eifersucht usw.. empfindet bzw. bei einer Tat empfunden hat.