autor77 schrieb:Im Verhör soll Florian R. lt. Focus gesagt haben, dass er nichts mit dem Verschwinden zu tun habe und man ihm ohne Leiche "nichts anhaben" könne
Mit dem Zusatz "habe mit ihrem Verschwinden nichts zu tun", bekommt die anschließende Aussage "
und ohne Leiche könnt ihr mir gar nichts" einen etwas anderen Sound, als wenn es nur heißt: "ohne Leiche könnt ihr mir gar nichts" (so wie hier ganz am Ende):
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/vermischtes/article189835547/Keine-Leiche-aber-ein-Verdacht.htmlDie beiden Aussagen widersprechen sich nämlich irgendwie. Einerseits (sinngemäß) "ich bin unschuldig" und andererseits "findet doch erst mal die Leiche, bevor ihr mir was anhängt".
Und schon haben wir wieder ein Erkenntnisproblem. Die Information über diese angebliche Äußerung des F. gegenüber den Ermittlern dürfte aus deren Dunstkreis stammen. Ob und was F. wirklich gesagt hat, wissen wir nicht. Wir wissen noch nicht mal, was der Informant dem erstberichtenden Medium gesagt hat.
Aber der rotzfrech oder höhnisch klingende Satz: "ohne Leiche könnt ihr mir gar nichts", der knallt. Das ist ja quasi schon ein halbes Schuldeingeständnis, nur ins Gegenteil verkehrt. Anders, wenn er zuerst - wie oben - seine Unschuld beteuert und dann auf den Ermittlungsstand verweist (sinngemäß): "Ihr dürft mich auch gar nicht festhalten, denn ihr habt ja noch nicht mal eine Leiche. Ihr habt nichts gegen mich in der Hand, lasst mich also in Ruhe."
Das ist dann etwas ganz anderes, kein Eingeständnis, sondern eine Verteidigung. Also gilt wieder: Erkenntniswert gering bis Null. Auch wenn es sich so schön anhört.