Mord verjährt nicht. Und es ist zwar nicht erwiesen, dass R. ermordet worden ist - aber es gibt eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass es so war. Wenn wir bei Totschlag bleiben, dann beträgt die Verjährung auch noch 30 Jahre.
Damit kann die StA den Fall offen lassen. Und das sollte sie auch. So lange, dass sie F. nicht nur auf die Anklagebank setzen kann, sondern auch davon ausgehen darf, es endet mit einer Verurteilung. Ein hinreichender Tatverdacht berechtigt zwar zur Anklageerhebung. Aber das bedeutet nur, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Diese Situation mögen wir vielleicht schon haben. Aber die StA will sich relativ sicher sein, dass F. verurteilt wird. Auf die Gefahr des Strafklageverbrauchs hat
@emz gerade hingewiesen.
@SkyL und
@Pusteblume82, Ihr betrachtet den Fall recht emotional und Ihr ignoriert die Sachlage, die seitenlange Hinweise hier, warum die Familie mit ihren unsubstantiierten Vorwürfen nicht Recht haben kann. Warum sie die Polizei kritisiert, ja kritisieren muss, um nicht F. für den Täter zu halten (was sie zerreissen würde). Und warum Hinweisgeber die Bedeutung ihres Hinweises anders betrachten/empfinden, als die bearbeitenden Beamten. Das ist normal. Da gab es die letzten Tag hier wirklich einige sehr guten Beiträge, die auch sehr emphatisch waren, was die Situation der Familie betrifft - in die sie sich selbst gebracht hat.
Pusteblume82 schrieb:5,5 Jahre ist eine superlange Zeit sich um 3000 Strohhalme zu kümmern- und ich meine mich zu erinnern, dass die Familie sich über die Ermittlungsarbeit beschwert hat und geäußert hat, es würde sich nur auf F. eingeschossen.
Es ist schade, wenn Ihr einfach das Geraune und Geblubber der Gazetten oder der Familie (die F. scheinbar um jeden Preis verteidigen möchte) unreflektiert nachbetet. Es ist auch schade, wenn Ihr so gar keine Vorstellung davon habt, wie eine Mordkommission arbeitet. Ich hatte schon auf die vielen guten Podcasts hingewiesen, völlig willkürlich kommt mir z.B. "Die Spur der Täter" vom MDR. Das ist seriöser Journalismus, da erläutern Polizisten oder StA, warum und wieso. Und geben auch Fehler zu, weil man sich z.B. zu sehr auf Personen "eingeschossen" hat.
In den ersten Wochen des Verdachts eines Tötungsdelikts wird das ganz große Besteck aufgefahren: Soko oder Ermittlungsgruppe mit 20 Beamten, Spurensicherung, Hundertschaften im Wald, Befragungen, Datenabgleich usw. So werden - ohne dass wir es wissen - sämtliche Geschwindigkeitsmessanlagen ("Blitzer") bzw. deren Fotos ausgewertet. Und da gibt es in Brandenburg viele. Wie sieht das aus: Die Fotos aller erfassten Kfz werden per Hand (!) auf das Kennzeichen überprüft. Das sind vielleicht Hunderte. Da darf es keine automatisierte Auswertung geben (Datenschutz). Oder sie ist technisch schlicht nicht möglich. Am Ende ist das dann 1 (!) Spur, die erfolglos abgearbeitet wurde. Hinweis ist also nicht Hinweis. Nicht jeder Hinweis ist in 5 Minuten erledigt.
Nach vier Wochen oder drei Monaten - je nachdem - wird das Personal radikal zurückgefahren, weil es eben nicht nur einen Mordfall pro Jahr gibt. Und es zu erwarten ist, dass es nun dauert, nachdem keine schnelle Aufklärung erfolgt ist. Aktuell dürften noch zwei oder drei Beamte an dem Fall arbeiten - neben anderen Fällen, die oftmals vorgehen, weil sie aktueller sind. Die prüfen aber noch immer jeden Hinweis, arbeiten die Spur ab. Das würde natürlich sofort hochgefahren, wenn z.B. die Leiche gefunden werden würde.
Tatverdächtiger zu sein widerspricht nicht der Unschuldsvermutung. Es ist ein Sonderopfer, das der Verdächtige gegenüber der Gesellschaft und dem Strafanspruch des Staates erbringen muss. Deshalb darf man auch erst dann jemanden beschuldigen, wenn es einen entsprechenden Tatverdacht gibt. Dafür gibt es keine Entschädigung (außer für Haft).