emz schrieb:Von welchem Gericht möchtest du denn eine Stimme hören? Gibt es denn überhaupt ein Gericht? Sicher, es gibt Richter, so wie z.B. denjenigen, der die Untersuchungshaft angeordnet hat und den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten, der ihn wieder aufgehoben hat. Aber die sind doch kein Gericht im Sinne einer Kammer an einem Amts- oder Landgericht, die dann letztendlich entscheidet. Dieses Gericht gibt es erst, wenn die Anklage erhoben und ihr stattgegeben wurde.
Ich denke, Du weißt genau, von wem ich die Rechtsansicht gerne hören würde, denn es sind die Personen, die – im Gegensatz zur StA – die wirklich die „Entscheider“ darüber sind, ob die Darlegungen der StA einen U-Haft berechtigt. Deren Rechtsansicht ist nicht ganz unwichtig oder willst Du mir da widersprechen? Und daher sollte es durchaus nachvollziehbar sein, dass man diese hören will.
Aber eigentlich mit der Behauptung der StA ist das Kind schon lange in das Wasser gefallen.
Sei mal ehrlich, was bring dem Normalbürger – wie Du und ich, die weit entfernt vom Tatort leben diese Information? Genaugenommen nichts, bzw. dient ausschließlich der Unterhaltung.
So ein Fall ist immer eine Tragödie und geht über das Opfer und den Täter weit hinaus, es sind immer vollkommen unschuldige Menschen davon stark betroffen. Und wenn dann ein Fall nicht aufgeklärt werden kann und ein solche schwere Anschuldigung der StA im Raum stehen bleibt, dürfte das massive Auswirkungen auf das soziale Umfeld auch der unschuldigen Angehörigen bewirken, Mobbing der Kinder in der Schule wird sehr wahrscheinlich, Probleme in der Arbeit etc.. Wenn der Täter verurteilt wurde (und sei er auch aus der eigenen Familie) und die Entscheidung ist rechtskräftig geworden, wird man sich in irgendeiner Form damit arrangieren müssen. Die meisten werden sich zurückziehen, wenn finanziell möglich vielleicht wegziehen, um quasi neu anzufangen, einige weniger gehen durch Talkshows. Aber auch letzteres ist auch eine gewisse Art damit fertig zu werden, eine Möglichkeit, welche man denjenigen nicht nehmen kann.
Mit diesen aktuellen Beschuldigungen, ohne dass sie rechtlich gesichert sind, wo die Unschuldsvermutung eigentlich gelten sollte, dürfte das Ganze so „einfach“ nicht abzuschließen sein, denn schon morgen kann die Polizei wieder vor der Tür stehen, egal wo man wohnt. Es gibt Fälle, wo sogar Durchsuchungen von Grundstücken noch nach 20 Jahren erfolgte, bei dem mir in Erinnerung gebliebenen Fall ohne Erfolg.
Unterschwellig macht man selbst hier auch der Familie Vorwürfe, dass sie nicht gegen die Veröffentlichung des Lolita-Fotos vorgehen würden, Dinge, für die in Wirklichkeit die Ermittler verantwortlich sind, welche es trotz begründeter Kritik von Seiten von Experten immer noch nicht ersetzt wurden. Die scheinen nichts dazu zu lernen.
Diese grundsätzliche Problematik der späten Aufklärung kennt auch die Justiz und gibt bei zeitlich begrenzten Strafen auch entsprechend der Dauer der Fallaufklärung i.A. eine Verkürzung der Haft. Das gilt aber nur für den Täter, nicht für die Angehörigen.