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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

23.07.2024 um 18:03
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Sie hatte keine braunen Haare mehr, also benötigte man ein möglichst aktuelles Foto, was nicht allzu schwer zu verstehen ist.
@waldkind7
Es hat der Hinweis gefehlt, dass es sich um ein künstliches Foto handelt,
das nur entfernt ähnlich ist.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Wir kennen alle die diversen Portraits von Marilyn Monroe.
Diese Fotos sind ein eigenständiges Markenzeichen geworden. Für diese Aufnahmen
wurde M.M. stundenlang zurechtgemacht.

Wenn Marilyn damals verloren gegangen wäre und man hätte sie mit diesen Fotos gesucht,
wäre sie nie! gefunden worden.
Privat lief sie so nicht rum.
Wenn sie privat unterwegs war, hat sie kein Mensch auf der Straße erkannt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

23.07.2024 um 18:04
Zitat von watnuwatnu schrieb:Hättest du z. B. Vivian bei Lanz angehört, wüsstest du, dass die Polizei, als sie etwas unternahm, Fotos von der Familie erhielt, die eben nur nicht zur Veröffentlichung geeignet waren. Die Polizei wusste also, wie R. aussah.
Das widerspricht sich komplett.

Wie @Origines schrieb, war der Polizei zum Zeitpunkt der Vermisstmeldung das Aussehen der Vermissten nicht bekannt.
Hier fragt die Polizei eben nach Bildern.

Diese wurden zur Verfügung gestellt und waren jetzt warum nicht geeignet? Im Regelfall, weil man die gesuchte Person nicht gut genug erkennen kann - entweder unscharfes Bild oder ein Foto, auf dem der Mensch eben anders aussieht. Haarfarben, Haarschnitte sind markante Erkennungsmerkmale z.B.

R hatte offensichtlich wenige Tage vor ihrem Verschwinden sowohl die Haarfarbe, wie auch die Frisur geändert. Da hilft kein Foto mit langen braunen Haaren, wenn das nicht mehr passt.

Die Polizei wusste wie R aussah, weil ihr "irgendjemand" sagte - ja, genauso wie auf dem Bild sah sie jetzt aus, Haarfarbe etc. passt.
Ihre Schwester hat sie am Abend zuvor zuletzt gesehen. Sie war praktisch die einzige Person, die das Aussehen der Schwester direkt vor dem Verschwinden bestätigen konnte - neben Vater und Mutter, die sie davor noch gesehen haben, mit ihrem neuen Haarschnitt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

23.07.2024 um 18:18
@Lassgard

Da hast du wohl recht, ich erinnere mich auch vage (ohne jetzt die Quelle parat zu haben), dass die Familie Rebeccas Passwörter gekannt und Bilder aus ihrem Social Media entfernt haben soll.
Was jedoch nicht bedeutet, dass die Familie das "Kunst-Foto" schon gekannt haben muss, als die Polizei nach Fotos von Rebecca fragte.
Auch wenn Rebecca offenbar sehr behütet aufwuchs, wird die Familie vielleicht nicht immer die Zeit gehabt haben, ihre Online-Aktivitäten im Auge zu behalten und welches Bild sie zuletzt hochgeladen hat.


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23.07.2024 um 18:21
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Es hat der Hinweis gefehlt, dass es sich um ein künstliches Foto handelt,
das nur entfernt ähnlich ist.
@frauZimt

Da stimme ich dir zu. Allerdings war dies vermutlich das einzige aktuelle Foto mit blondem Haar. Das finde ich für die Suche sehr wichtig, zumindest sehe ich es so.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Meine Meinung: wussten die EB schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt das sie tot sein muss (und das Bild nicht dazu dienen sollte sie zu finden sondern Aufmerksamkeit zu erzeugen) und wenn die Ermittler von Fehler sprechen dann nur deshalb weil die Kritik an diesem Foto nicht abnimmt)?
Und so sehe ich es auch @behind_eyes


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23.07.2024 um 18:30
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wie aus diversen Quellen hervorgeht, die ich in oben zitiertem Post verlinkte, kannte die Familie das von der Polizei ausgewählte Foto nicht und hätte R. schier selbst nicht erkannt.
Dem widerspricht die Polizei:
Die nahestehenden Familienangehörigen bestimmen über die Bilder der Vermissten, erklärt eine Sprecherin des Berliner Landeskriminalamtes im Gespräch mit WELT das Vorgehen bei vermissten Kindern und Jugendlichen. „Das sind die Bilder, auf denen man die Kinder auch erkennt. Wir sind davon abhängig, dass sie uns diese Fotos geben“, sagte die Sprecherin. Es sei ja „nicht im Sinne der Sache“, dass die Verwandten Fotos weitergeben, auf denen die Vermissten sich selbst nicht ähnelten.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article189862233/15-Jaehrige-aus-Berlin-Warum-fahndet-die-Polizei-mit-dem-Instagram-Foto-nach-Rebecca.html

Dass die Familie Angaben der Ermittlungsbehörden und manchmal auch sich selbst widerspricht, ist ja nichts Neues.
Zitat von emzemz schrieb:Und warum hat der Anwalt dann nichts gegen die Veröffentlichung dieses Bildes unternommen, es aus der Vermisstenmeldung der Staatsanwaltschaft entfernen lassen, wenn es sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht gehandelt hat?
Hatte ich auch schon gefragt. Die Familie hätte jederzeit ihre Einwilligung zurückziehen können. Anwalt hilft.
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Also das finde ich wirklich ein bißchen absurd.
Nochmal: Die Polizei ist rechtlichen Beschränkungen unterworfen, denen Du vielleicht nicht unterliegst. Mein Bruder hätte jedenfalls auch Probleme, unter Zeitdruck ein aktuelles Foto, geeignet für eine Fahndung, zu finden. Er hat das letzte vor einem Jahr (mit Sonnenbrille und Mütze) bekommen. Zugriff auf aktuellere Fotos hätte er nicht. Andere Fotos haben eine geringe Auflösung, damit Datenvolumen gespart wird (kann man einstellen).
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Meine Meinung: wussten die EB schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt das sie tot sein muss (...) und wenn die Ermittler von Fehler sprechen dann nur deshalb weil die Kritik an diesem Foto nicht abnimmt)?
Die Überzeugung, dass R. "das Haus nicht lebend verlassen hat", wurde meiner Erinnerung nach erstmals bei der 1. Festnahme des F. geäußert. Aber: Die Ermittler haben nach meiner Kenntnis nie einen Fehler eingeräumt, was das Bild anbelangt. Es kritisieren Dritte, "Profiler" und Kriminalwissenschaftler (nicht zu Unrecht, wie ich finde, und jedenfalls objektiver als Angehörige), aber nicht die Ermittlungsbehörden selbst (Hervorh. durch mich):
Zitat von watnuwatnu schrieb:Dennoch gab sich StA Steltner auch im Nachhinein von der Fotoauswahl überzeugt bzw. vertrat als Pressesprecher die Meinung der EB.:

"Das sind Bilder, die sind damals eben ausgewählt worden, die auch gar nicht so - -, die also auch aus unserer Sicht durchaus entsprechende Ähnlichkeit aufweisen, auch geeignet sind, um nach R. zu suchen. Man kann natürlich im Nachhinein immer sagen, hätten wir vielleicht besser das Bild oder jenes Bild nehmen sollen. Das war unsere damalige Auswahl und ich denke auch aus heutiger Sicht, war die nicht schlecht […]"

Quelle: https://www.rbb-online.de/im-visier/videos/im-visier-22-02-07.html , ca. ab Min. 7.00
Aber der ganze Tüttelkram ist nur wichtig, wenn ich entweder behaupten möchte, wie dilettantisch, voreingenommen und unwillig die Polizei vergegangen sei, oder wenn ich behaupten möchte, der Familie habe das Foto ausgewählt, auf dem R. ihnen am "schönsten" vorkam - und nicht das, was realistisch sei.

Beides ist falsch. Hinter dem "Schwarzen-Peter-Spiel" verbirgt sich zumeist Voreingenommenheit oder Propaganda. Oder Beides.


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23.07.2024 um 18:39
Zitat von BohoBoho schrieb:Ihre Schwester hat sie am Abend zuvor zuletzt gesehen. Sie war praktisch die einzige Person, die das Aussehen der Schwester direkt vor dem Verschwinden bestätigen konnte - neben Vater und Mutter, die sie davor noch gesehen haben, mit ihrem neuen Haarschnitt.
Wann ist Rebeca zu ihrer Schwester gegangen? Kann sich jemand noch erinnern?


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23.07.2024 um 18:48
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber der ganze Tüttelkram ist nur wichtig, wenn ich entweder behaupten möchte, wie dilettantisch, voreingenommen und unwillig die Polizei vergegangen sei, oder wenn ich behaupten möchte, der Familie habe das Foto ausgewählt, auf dem R. ihnen am "schönsten" vorkam - und nicht das, was realistisch sei.

Beides ist falsch. Hinter dem "Schwarzen-Peter-Spiel" verbirgt sich zumeist Voreingenommenheit oder Propaganda. Oder Beides.
Wenn man so die Diskussion heute um das Suchbild liest, wird klar, dass einige User hier unter allen Umständen den EB ein Fehlverhalten anhängen wollen o d e r dass sie einfach ein Thema hier bringen, damit andere viel Arbeit mit dem Heraussuchen von Quellen und dem Widerspruch ihrer kruden, nicht belegten, voreingenommenen Thesen haben.

Denn wie @Origines schon schrieb: man kann das schlecht stehen lassen, da niemand ständig alle Seiten mitlesen und mitverfolgen kann.
Es gibt kein aktuelles Thema um dieses Bild.

Es wäre m.M.n. sinnvoll, nur über relativ aktuelle Entwicklungen in diesem Fall zu diskutieren und nicht über lange bekanntes.


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23.07.2024 um 18:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und die Familie musste natürlich der Veröffentlichung zustimmen - aus rechtlichen Gründen (Recht am eigenen Bild, hier in Vertretung für R.). Die Polizei durfte ja nicht einfach irgendwelche Social-Media-Accounts knacken und sich die Fotos ziehen, die sie wollten.
Ob die Zustimmung für das jeweilige Bild einzeln erteilt wurde, oder von der Familie ganz pauschal eine Zustimmung gegeben wurde, dass aus aus einem Social Media Account Bilder entnommen werden können, wissen wir nicht. Und letztendlich weisst du auch nicht, wie die Polizei in diesem Fall wirklich vorgegangen ist. Nur, weil sie hätte um Erlaubnis bitten müssen, ist das noch lange kein Beweis dafür, dass sie es auch wirklich getan hat. Es ist letztendlich auch nicht logisch, so zu argumentieren. Denn wenn man unterstellt, dass sich die Mitglieder der Polizei immer an die Regeln halten würden, gäbe es ja nie ein Fehlverhalten von Beamten. Das ist jedoch nachweislich nicht der Fall.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dass die Familie Angaben der Ermittlungsbehörden und manchmal auch sich selbst widerspricht, ist ja nichts Neues...
...Hinter dem "Schwarzen-Peter-Spiel" verbirgt sich zumeist Voreingenommenheit oder Propaganda. Oder Beides.
Was verursacht denn dein Zuschieben des Schwarzen Peters in Richtung Familie in dieser Angelegenheit gegenüber der Familie? Voreingenommenheit? Propaganda? Oder Beides?

Fakt ist, dass die Familie mehrfach gesagt hat, dass das Photo der Tochter nicht wirklich ähnelt. Der ehemalige Mordkommissariatsleiter sagte dazu:
Das Bild fällt auf. Sie haben doch ein Interesse daran, dass ihr Kind wieder nach Hause kommt. Warum sperren sie sich dann gegen dieses Foto? Da erreichen sie doch eine viel größere Aufmerksamkeit als mit einem langweiligen Bild. Da guckt doch niemand hin.

Es erscheint mir zumindest völlig einleuchtend, dass die Familie sich nicht gegen das Bild gewehrt hat, wenn ihr von der Polizei eine solche Meinung zurückgespielt wird, die ja letztendlich besagt, dass "man schon weiß was an tut". Und das will ich auch gar nicht anfechten. Aber die Fakten so zu verdrehen, dass am Ende die Familie trotz ihrer Aussagen, das Bild ähnele Rebecca nicht, die Verantwortung für dessen Auswahl und Veröffentlichung trägt, finde ich schräg.


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23.07.2024 um 18:57
@Origines du zitierst nun die 2. Quelle, in der von nicht zuständigen Personen allgemein geschildert wurde, wie es normalerweise läuft. Dass es hier anders lief, ist aus meinen Quellen ersichtlich und ich wiederhole das nicht noch einmal. Der Pressesprecher im Fall R., StA Steltner, hatte sich konkret zum Fall R. geäußert.

In deiner 1. Quelle erzählte ein Ermittler aus Hessen den üblichen Ablauf:
Dirk Peglow, stellvertretender Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter im Gespräch mit dem stern, über das Vorgehen seiner Kollegen.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/fahndungsfoto-von-rebecca--warum-ausgerechnet-dieses-bild--8611160.html
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/presse/dirk-peglow-vita.pdf
Zitat von BohoBoho schrieb:Das widerspricht sich komplett.

Wie @Origines schrieb,(...)
Was hier anders lief, findest auch du in den Quellen, die ich im u. g. Post zusammenfasste. U. g. Frage richte ich auch an dich und @Origines:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Willst du damit sagen, dass die Familie und alle Anderen, die ich zitiert habe, lügen? Hier sind nochmals die ganzen Quellen:
Zitat von emzemz schrieb:Und warum hat der Anwalt dann nichts gegen die Veröffentlichung dieses Bildes unternommen, es aus der Vermisstenmeldung der Staatsanwaltschaft entfernen lassen, wenn es sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht gehandelt hat?
Um das Urheberrecht ging es doch gar nicht. Was hätte das - außer Kosten zu verursachen - der Familie gebracht, gegen das im WWW weit verbreitete Foto vorzugehen, nachdem der Anwalt beauftragt war?
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Ich schrieb nicht, dass die Familie dieses Foto kannte.
Es ging mir auch auf deine Aussage bezogen eher um:
Zitat von watnuwatnu schrieb:kannte die Familie das von der Polizei ausgewählte Foto nicht und hätte R. schier selbst nicht erkannt.



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23.07.2024 um 19:02
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Wann ist Rebeca zu ihrer Schwester gegangen? Kann sich jemand noch erinnern?
Im Wiki heißt es: Am Sonntag, den 17.02.2019.

Im Übrigen (@autor77): Warum ist es wichtig, den Ermittlern ein Fehlverhalten vorwerfen zu können? Die Aussagen der Familie werden schnell logisch, wenn man sich in ihre Sicht und ihre Motive hineinversetzt:

Sie glaubte, dass R. außerhalb des Hauses verschwunden (oder auch entführt) worden ist. Spätestens mit der 1. Festnahme des F. und der Aussage der Ermittlungsbehörden, R. habe das Haus nicht lebend verlassen, war die Familie der Ansicht, dass ihr Unrecht widerfuhr. Sie glaubte, R. lebe noch und sie glaubte, F. sei unschuldig. Als F. in U-Haft kam, wich sie von dieser Auffassung nicht ab. Im Grunde bis heute.

Da ist es aus Sicht der Familie klar, dass die Polizei "versagt" haben musste. Sie habe weder ordentlich nach R. gesucht (dafür auch ungeeignete Fotos verwendet), noch unvoreingenommen gegen F. ermittelt. Stattdessen habe sie sich einseitig auf F., den lieben unschuldigen Familienvater, eingeschossen. Und die Familie unangemessen behandelt.

Das ist dann auch der Tenor aller Interviews. Dabei geht es nicht um Genauigkeit (viele Angaben bleiben im Vagen), sondern um Emotion, um Satisfaktion und um Aufmerksamkeit für sein Anliegen. Und die Position der Familie lässt sich wie folgt zusammen fassen:

- R. lebt noch.
- F. ist unschuldig.
- Es könnte auch alles ganz anders sein, hätte man richtig ermittelt.
- Die Ermittlungsbehörden haben falsch gehandelt und liegen falsch.

Die hier länglich wiedergegebenen Äußerungen von Familienmitgliedern in den Medien sind also nicht verwunderlich. Ebenso wenig ihr Widerspruch zu dem, was die Ermittlungsbehörden oder Kriminalisten verlautbaren.
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Denn wenn man unterstellt, dass sich die Mitglieder der Polizei immer an die Regeln halten würden, gäbe es ja nie ein Fehlverhalten von Beamten.
Seufz. Der Schluss von der Ausnahme (Polizei macht manchmal Fehler) auf ihre Regelhaftigkeit (Polizei macht meistens Fehler) ist unzulässig.

Beweisen kann ich nichts. Ich war nicht dabei. Ich argumentiere, wie die Polizei - nach den von mir auch verlinkten Quellen - vorgegangen sein müsste. Das ist auch keine Spekulation, weil meine Schlussfolgerungen auf Tatsachen beruhen. Strafprozessual wären es Indizien, die ich hier anbiete.
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Aber die Fakten so zu verdrehen, dass am Ende die Familie trotz ihrer Aussagen, das Bild ähnele Rebecca nicht, die Verantwortung für dessen Auswahl und Veröffentlichung trägt, finde ich schräg.
Ich verdrehe hier nichts - außer Deine Voreingenommenheit. Oder warst Du dabei?

q.e.d.


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23.07.2024 um 19:09
Zitat von soomasooma schrieb:Es ging ums Urheberrecht? Nicht doch eher um den Wiedererkennungswert? Oder woher ist das?
Ich denke, diese Frage wird hier von @Origines ausführlich beantwortet. Wenn die Familie mit diesem Foto nicht einverstanden gewesen wäre und sie es nicht freigegeben hätte, hätte sie darauf bestehen können, dass es wieder entfernt wird. Das ist nicht geschehen.
Daraus resultiert, die Angabe der Familie entspricht nicht der Wahrheit.


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23.07.2024 um 19:19
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die hier länglich wiedergegebenen Äußerungen von Familienmitgliedern in den Medien sind also nicht verwunderlich. Ebenso wenig ihr Widerspruch zu dem, was die Ermittlungsbehörden oder Kriminalisten verlautbaren.
Ich möchte dazu noch etwas ganz deutlich klar stellen: Das heißt nicht, dass die Familie lügt ( = vorsätzlich die Unwahrheit sagt). Nein. Ich behaupte auch nicht, sie lüge. Das ist ihre Wahrheit. Ihre Überzeugung. Ihre Sinneseindrücke und ihre Erinnerungen, ihr Erleben. Und ich möchte nicht so missverstanden werden, als würde ich das nicht respektieren. Ich weiß nicht, wie es ist, ein Kind zu verlieren und über Jahre hinweg kein Lebenszeichen zu erhalten. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass das eine gewaltige Belastung ist.

Ob ich die (medial öffentlich geäußerte) Überzeugung der Familie für zutreffend halte, ist eine andere Frage. Und da positioniere ich mich außerhalb des grausamen Schicksals, sondern als möglichst objektiver Analytiker. Ich denke im Übrigen, dass sich Polizei und StA vergleichbar sehen. Sie äußern sich sehr selten zu öffentlichen Aussagen der Familie.

"Angehörige sind Angehörige. Sie dürfen alles." Aber nicht zwingend ohne Hinweis auf andere Ansichten.


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23.07.2024 um 19:35
Zitat von emzemz schrieb:Von welchem Gericht möchtest du denn eine Stimme hören? Gibt es denn überhaupt ein Gericht? Sicher, es gibt Richter, so wie z.B. denjenigen, der die Untersuchungshaft angeordnet hat und den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten, der ihn wieder aufgehoben hat. Aber die sind doch kein Gericht im Sinne einer Kammer an einem Amts- oder Landgericht, die dann letztendlich entscheidet. Dieses Gericht gibt es erst, wenn die Anklage erhoben und ihr stattgegeben wurde.
Ich denke, Du weißt genau, von wem ich die Rechtsansicht gerne hören würde, denn es sind die Personen, die – im Gegensatz zur StA – die wirklich die „Entscheider“ darüber sind, ob die Darlegungen der StA einen U-Haft berechtigt. Deren Rechtsansicht ist nicht ganz unwichtig oder willst Du mir da widersprechen? Und daher sollte es durchaus nachvollziehbar sein, dass man diese hören will.


Aber eigentlich mit der Behauptung der StA ist das Kind schon lange in das Wasser gefallen.

Sei mal ehrlich, was bring dem Normalbürger – wie Du und ich, die weit entfernt vom Tatort leben diese Information? Genaugenommen nichts, bzw. dient ausschließlich der Unterhaltung.


So ein Fall ist immer eine Tragödie und geht über das Opfer und den Täter weit hinaus, es sind immer vollkommen unschuldige Menschen davon stark betroffen. Und wenn dann ein Fall nicht aufgeklärt werden kann und ein solche schwere Anschuldigung der StA im Raum stehen bleibt, dürfte das massive Auswirkungen auf das soziale Umfeld auch der unschuldigen Angehörigen bewirken, Mobbing der Kinder in der Schule wird sehr wahrscheinlich, Probleme in der Arbeit etc.. Wenn der Täter verurteilt wurde (und sei er auch aus der eigenen Familie) und die Entscheidung ist rechtskräftig geworden, wird man sich in irgendeiner Form damit arrangieren müssen. Die meisten werden sich zurückziehen, wenn finanziell möglich vielleicht wegziehen, um quasi neu anzufangen, einige weniger gehen durch Talkshows. Aber auch letzteres ist auch eine gewisse Art damit fertig zu werden, eine Möglichkeit, welche man denjenigen nicht nehmen kann.


Mit diesen aktuellen Beschuldigungen, ohne dass sie rechtlich gesichert sind, wo die Unschuldsvermutung eigentlich gelten sollte, dürfte das Ganze so „einfach“ nicht abzuschließen sein, denn schon morgen kann die Polizei wieder vor der Tür stehen, egal wo man wohnt. Es gibt Fälle, wo sogar Durchsuchungen von Grundstücken noch nach 20 Jahren erfolgte, bei dem mir in Erinnerung gebliebenen Fall ohne Erfolg.

Unterschwellig macht man selbst hier auch der Familie Vorwürfe, dass sie nicht gegen die Veröffentlichung des Lolita-Fotos vorgehen würden, Dinge, für die in Wirklichkeit die Ermittler verantwortlich sind, welche es trotz begründeter Kritik von Seiten von Experten immer noch nicht ersetzt wurden. Die scheinen nichts dazu zu lernen.


Diese grundsätzliche Problematik der späten Aufklärung kennt auch die Justiz und gibt bei zeitlich begrenzten Strafen auch entsprechend der Dauer der Fallaufklärung i.A. eine Verkürzung der Haft. Das gilt aber nur für den Täter, nicht für die Angehörigen.


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23.07.2024 um 19:46
Wollt ihr wirklich sagen, die Ermittler haben bewusst ein Foto genommen hat, obwohl die Familie gesagt hat, "nein, sie sieht nicht so aus"?

Die Ermittler können nur das nehmen, was ihnen zur Verfügung steht und wenn die Familie meint, es passt nicht, dann müssen sie dafür sorgen (mit Anwalt wenn es sein muss), dass es ausgetauscht wird.

Die Familie muss sagen, wie die Tochter zuletzt aussah, dass können die Ermittler doch nicht wissen!!


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23.07.2024 um 20:01
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Am Sonntag, den 17.02.2019.
Danke @Origines
Zitat von autor77autor77 schrieb:Es wäre m.M.n. sinnvoll, nur über relativ aktuelle Entwicklungen in diesem Fall zu diskutieren und nicht über lange bekanntes.
@autor77

Das ist mir immer noch lieber, als jeden Tag seitenlang über den Schwager, seine Unschuld usw. zu lesen, als ob es hier um ihn ginge. Das stört mich viel mehr.


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23.07.2024 um 20:02
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, Du weißt genau, von wem ich die Rechtsansicht gerne hören würde, denn es sind die Personen, die – im Gegensatz zur StA – die wirklich die „Entscheider“ darüber sind, ob die Darlegungen der StA einen U-Haft berechtigt.
Gerne auch noch mal meinen Senf:

Deine ominösen Personen ist der Haftrichter. Ein Einzelrichter. Wer wann Haftrichter ist, bestimmt der Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Amtsgerichts.

1. Der Haftrichter erlässt den Haftbefehl (§ 114 StPO). Und damit es auch gelesen wird:
(1) Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet.

(2) In dem Haftbefehl sind anzuführen
1. der Beschuldigte,
2. die Tat, deren er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften,
3. der Haftgrund sowie
4. die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht und der Haftgrund ergibt, soweit nicht dadurch die Staatssicherheit gefährdet wird.
Dort findest Du dann die Rechtsansichten des erlassenden Richters. Das ist keine Doktorarbeit, sondern er übernimmt zumeist die im Antrag der StA genannten Ziff. 1. bis 4. und unterzeichnet. Außer es reichen ihm die unter 4. dargestellten Tatsachen nicht aus, dann gibt es keinen Haftbefehl. StA und Richter besprechen sich üblicherweise vorab, ob es Sinn macht, einen Haftbefehl zu beantragen.

2. Der Haftrichter (Einzelrichter) überprüft die Haftgründe, z.B. nach gewisser Zeit oder aufgrund einer Haftbeschwerde (§ 120 StPO). Zum Lesen:
Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis stehen würde.
Also aufgehoben wird, wenn die in § 112 StPO genannten Haftgründe nicht mehr vorliegen. Ich bitte darum dies Norm selbst zu lesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html

Das ist nicht geheimnisvoll und im Fall R. auch nicht weiter hilfreich. F. wurde aus der U-Haft entlassen, weil kein dringender Tatverdacht mehr vorlag. Der war entfallen, nicht weil sich die Ermittlungslage geändert hätte, sondern weil sie sich gerade nicht geändert hat, also keine neuen Beweise gefunden wurden. Deshalb wurde die weitere Haft unverhältnismäßig.

In der Aufhebung des Haftbefehls wird also unter 4. erläutert, dass kein dringender Tatverdacht mehr besteht, weil sich während der U-Haft keine neuen Ermittlungsergebnisse ergeben haben.

Das ist alles. Ein strafrechtlich versierter Jurist wäre ja quasi schon durch das Interview der StA im AG Tiergarten in der Lage, den Erlass und die Aufhebung des Haftbefehls zu schreiben.
Zitat von LentoLento schrieb:Unterschwellig macht man selbst hier auch der Familie Vorwürfe, dass sie nicht gegen die Veröffentlichung des Lolita-Fotos vorgehen würden, Dinge, für die in Wirklichkeit die Ermittler verantwortlich sind, welche es trotz begründeter Kritik von Seiten von Experten immer noch nicht ersetzt wurden. Die scheinen nichts dazu zu lernen.
Dieses Maß an Verdrehung von allem, was ich hier gelesen habe, hinterlässt mich einigermaßen sprachlos.


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Wo ist Rebecca Reusch?

23.07.2024 um 20:21
PS: Der Haftbefehl wird dem Beschuldigten ausgehändigt. Da steht also nichts drin, was irgendwie Täterwissen enthält. Sondern in ein paar dürren Zeilen, worauf sich der Tatverdacht gründet (hier zum damaligen Zeitpunkt: Kesy-Erfassung und falsche Angaben des F.).

Gleiches gilt für die Aufhebung. Da kann es dann heißen, die Verdachtsmomente seit Beginn der U-Haft hätten sich nicht erhärtet, der dringende Tatverdacht sei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht mehr aufrecht zu erhalten. Punkt.

Hätte man beide richterlichen Dokumente (und der Verteidiger von F. hat sie), wäre ihr Inhalt enttäuschend. Sie würden nichts enthalten, was wir nicht schon öffentlich wissen.


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23.07.2024 um 20:52
Zitat von emzemz schrieb:Aber die sind doch kein Gericht im Sinne einer Kammer an einem Amts- oder Landgericht, die dann letztendlich entscheidet. Dieses Gericht gibt es erst, wenn die Anklage erhoben und ihr stattgegeben wurde.
Genau, die Ermittlungs-/Bereitschaftsrichter sind gänzlich andere Personen, als die, die nach einer etwaigen Anklage und Hauptverhandlung mal entscheiden würden.

Vermutlich - leider kennen wir die genaue Begründung nicht - spielte bei der Entscheidung, die U-Haft nach Haftbeschwerde aufzuheben auch eine Rolle, dass die Ermittlungen noch nicht annähernd abgeschlossen schienen. Vermutlich hat der Richter sowas gefragt wie "wann ist in etwa mit einer Anklage zu rechnen" und Antwort war, dass man noch weiter die Leiche suchen wolle etc., also nach aktuellen Stand erstmal nicht, und dann war U-Haft eben erstmal sinnlos /unverhältnismäßig (welches baldige Verfahren soll das dann sicher stellen? )


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23.07.2024 um 21:04
@Yari

Du schriebst, die Ermittler können nicht wissen, wie Rebecca aussieht, weshalb sie - und auch, weil die Familie nicht intervenierte - das "Lolita"-Foto nahmen.
Stimmt, sie kannten Rebeccas Aussehen nicht, aber beim Anblick des stark bearbeiteten Fotos müsste eigentlich selbst jedem Laien klar sein, dass kein Mensch in real so aussieht.
Bitte nicht als Ermittler-Bashing verstehen. Ich wundere mich einfach seit fünf Jahren über die Bildwahl.

Ansonsten wären neue Entwicklungen als Diskussionsstoff natürlich sehr zu begrüssen.


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23.07.2024 um 21:20
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Vermutlich - leider kennen wir die genaue Begründung nicht - spielte bei der Entscheidung, die U-Haft nach Haftbeschwerde aufzuheben auch eine Rolle, dass die Ermittlungen noch nicht annähernd abgeschlossen schienen.
Danke! Das ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Die U-Haft darf ja eigentlich nicht länger als 6 Monate dauern. Geregelt ist das in § 121 StPO. Soll sie länger dauern, dann müssen allerlei Voraussetzungen gegeben sein, die ich im Einzelnen nicht beurteilen kann:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__121.html

Wenn also die Anklageerhebung nicht bald zu erwarten war, dann war es schwierig, die U-Haft zu rechtfertigen. Zumal bei ihrem Erlass die Haftgründe keine Rolle spielten (bei Tötungsdelikten ist der dringende Tatverdacht ausreichend).


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