Kaietan schrieb:Der Schluss von "nach Vorschrift müssten sie es eigentlich so machen" zu "daher ist auch exakt so abgelaufen obwohl die Familie etwas anderes sagt" ist hingegen tatsächlich unzulässig.
Das habe ich so nicht gesagt, sondern ich habe auf Regeln verwiesen. Und sehr ausführlich erläutert, warum es widersprüchliche Darstellungen gibt. Es fällt Dir schwer, zwischen abstrakten und konkreten Aussagen zu unterscheiden. Und dass eine Analyse nicht von einem Fanboy, sondern möglichst objektiv erfolgen kann, das scheint bei Dir intellektuell noch nicht angekommen zu sein.
Noch mal von vorne:
Kaietan schrieb:Und letztendlich weisst du auch nicht, wie die Polizei in diesem Fall wirklich vorgegangen ist. Nur, weil sie hätte um Erlaubnis bitten müssen, ist das noch lange kein Beweis dafür, dass sie es auch wirklich getan hat. Es ist letztendlich auch nicht logisch, so zu argumentieren. Denn wenn man unterstellt, dass sich die Mitglieder der Polizei immer an die Regeln halten würden, gäbe es ja nie ein Fehlverhalten von Beamten. Das ist jedoch nachweislich nicht der Fall.
Dieses Zitat einfach noch mal zur Verdeutlichung, wie Schwurbelei funktioniert. Ich übersetze das nochmal ins Normaldeutsch, Kommentare von mir in kursiv:
"Du [
Origines] behauptest, weil es eine Rechtslage gibt, habe die Polizei so gehandelt. Das ist aber noch lange kein Beweis dafür, dass sie es wirklich getan hat [
es ging nicht um Beweise, für deren Erhebung bin ich nicht zuständig. Es geht um Argumente.]. Und es ist unlogisch, wenn Du das behauptest [
aufgepasst, jetzt kommt die Logik]. Denn wenn man unterstellt, dass sich die Mitglieder der Polizei immer an die Regeln halten würden, gäbe es ja nie ein Fehlverhalten von Beamten [
das Fehlverhalten von Beamten richtet sich leider nicht nach den Unterstellungen, sonder es gibt es schlicht. Wie bei jeder Regel gibt es Ausnahmen]. Das ist jedoch nachweislich nicht der Fall. [
sprich, im Zweifel hat die Polizei falsch gehandelt. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis wird umgekehrt, weil es nur dann logisch wäre]."
Kurz und gut, es bleibt dabei: Es sei unlogisch, von der Regel auf regelgemäßes Verhalten zu schließen. Polizisten halten sich nicht immer an die Regeln. Die Regelwidrigkeit im Einzelfall ist also der Killer für jede Aussage, die mit der Regelmäßigkeit argumentiert. Und das bleibt ein Fehlschluss, bei nur logisch sein soll, dass die Regel zur Ausnahme wird - und umgekehrt. Das ist Rabulistik.
Wenn es um die Rechtmäßigkeit des Handelns von deutschen Polizeibeamten geht, das voll gerichtlich überprüfbar ist, dann halte ich diesen Schluss für eine Unterstellung, die keinen anderen Zweck hat, das konkrete polizeiliche Handeln zu diskreditieren.