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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

03.09.2024 um 20:17
@behind_eyes

Vielen Dank für deine Antwort.
Ich meinte auch hier mal gelesen zu haben , dass es etwas schwierig ist die Snap Chat Daten auszuwerten , oder hat jemand die Info, dass es in diesen Fall gemacht wurde?


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Wo ist Rebecca Reusch?

03.09.2024 um 20:22
@LadyWhiteRose
Wenn Sie sagen"wir wissen von einem Bild" dann haben Sie wohl nur die Zeugenaussage... Wenn Sie echte Accountdaten hätten dann hätte es geheißen - um Fälle sie wirklich den Snap nachweisbar geschickt hätte früh - "Sie schickte früh noch ein Bild".... Das wäre zur Untermauerung der eigentlichen "Anklage" das F der Täter ist sehr wertvoll und strategisch macht es keinen Sinn dies nicht zu erwähnen.


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03.09.2024 um 20:22
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Dir Öffentlichkeit ist hoffentlich nachrangig wenn es darum geht einen Mörder zu fassen und ich glaube da wurde schon sehr viel vorgespielt aus taktischen Gründen, abseits vom hiesigen Fall und ich finde das auch gut.
Das ist aber auch reguliert, was falsche Eindrücke zu erwecken oder gar falsche Aussagen gegenüber der Presse bzw. überhaupt den Medien und der Öffentlichkeit zu machen angeht.

Alles können sich die EB also auch nicht erlauben. Auch nicht über die Sendung XY. Im Interesse des Ermittlungsverfahrens, der Sachverhaltsaufklärung hin oder her.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die müssen nicht deckungsgleich sein mit den echten Informationen.
Das ist richtig.

Wesentliche Informationen dürfen auch immer zurückgehalten werden. Aber bewusst die Öffentlichkeit anzulügen und falsche Eindrücke zu erwecken, insbesondere über das genaue Schicksal einer vermissten Person, dürften sie bestimmt nicht.

Ne ne, ich denke wirklich, dass sie weiterhin nur von ihrem Tod aufgrund einer ermittelten Gesamtschau ausgehen, aber noch keine absolute Gewissheit darüber haben.


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03.09.2024 um 20:25
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das ist aber auch reguliert, was falsche Eindrücke zu erwecken oder gar falsche Aussagen gegenüber der Presse bzw. überhaupt den Medien und der Öffentlichkeit zu machen angeht.

Alles können sich die EB also auch nicht erlauben. Auch nicht über die Sendung XY. Im Interesse des Ermittlungsverfahrens, der Sachverhaltsaufklärung hin oder her.
Im Falle des NSU ist man sogar noch weiter gegangen und hat der Witwe erzählt das ihr Mann ein außereheliches Verhältnis hat, mit Kindern und Zweitfamilie usw um die Witwe aus der Reserve zu locken das sie endlich gesteht das ihr Mann türkische Drogen vertickt und somit Teil einer Mafia war um den Mord zu erklären.
Also ja, da wird unfassbar viel Strategie gefahren. Manchmal zuviel.


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03.09.2024 um 20:29
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:War das in genau dieser Wertung so?
Weis ich doch nicht.
Stand ja auch Beispiel davor, was den fiktiven Charakter aufzeigt
Dafür gibt es Informatiker. Und die Informatiker der Polizei haben ermittelt, das das Handy wohl nie das Haus verlassen hat und das als Indiz gedeutet-
Zitat von soomasooma schrieb:Nein, der Fall liegt hier in Berlin, welche sollte da noch beteiligt sein?
Ich meinte, der erste Staatsanwalt wurde abberufen von dem Fall.
Ist aber aiuch egal.

Für die Kripo ist der Täter wohl zu 99 % ermittelt.
Es reicht aber nicht um ihn zu verurteilen.
Viel fehlt da aber wohl nicht mehr.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Alles können sich die EB also auch nicht erlauben. Auch nicht über die Sendung XY. Im Interesse des Ermittlungsverfahrens, der Sachverhaltsaufklärung hin oder her.
Die könnten sich auch nicht hinstellen und den Schwager als sicheren Täter hinstellen, wenn diese Annahme nicht begründet ist.
Also müssen sie sich anhand ihrer Ermittlungen sehr sicher sein.
D.H. nicht, man habe sich frühzeitig auf den Beschuldigten eingeschossen und nicht auch andere Spuren bis zu Ende ausermittelt.


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03.09.2024 um 20:30
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:m Falle des NSU ist man sogar noch weiter gegangen und hat der Witwe erzählt das ihr Mann ein außereheliches Verhältnis hat, mit Kindern und Zweitfamilie usw um die Witwe aus der Reserve zu locken das sie endlich gesteht das ihr Mann türkische Drogen vertickt und somit Teil einer Mafia war um den Mord zu erklären.
Aber das ist doch damals nur intern abgelaufen bei einem Verhör bzw. einer Vernehmung oder?

Ich beziehe mich auf die Öffentlichkeit bzw. gegenüber der Öffentlichkeit.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also ja, da wird unfassbar viel Strategie gefahren. Manchmal zuviel.
Klar. Je nachdem auch sicherlich zulässig und je nachdem wird man bestimmt auch mal darauf pfeifen, was noch zulässig und was nicht mehr wäre und die Sachverhaltsaufklärung über alles andere stellen.


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03.09.2024 um 20:36
@Nightrider64

:ask:
Du hast gefragt:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Waren da nicht mehrere Staatsanwaltschaften beteiligt?
Meintest aber wohl "Staatsanwälte". Der zuständige Staatsanwalt kann auch mal wechseln, ebenso die Sprecher. Nicht aber einfach mal so die zuständige Staatsanwaltschaft.

Wie bewertest Du denn die Aussage
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb am 09.07.2024:„Entweder er ist besonders geschickt oder er hat unglaubliches Glück oder er ist auch gar nicht der Täter“
da sie ja nicht vom Familienanwalt, sondern quasi vom Chef der Ermittlung stammt und die auch bis heute Bestand hat? Wieviel Aussagekraft hat sie dann?


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03.09.2024 um 20:39
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Viel fehlt da aber wohl nicht mehr.
Was soll denn da noch kommen?


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03.09.2024 um 20:40
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber das ist doch damals nur intern abgelaufen bei einem Verhör bzw. einer Vernehmung oder?
Wieso nur? Verstehst du eigentlich was dort passiert ist?
Es ist auch nicht bekannt das diese Informationen der Geheimhaltung unterliegen. Also man hat da ungeachtet einer drohenden publicity das Ding durchgezogen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Je nachdem auch sicherlich zulässig
Was ist denn nicht zulässig? Gesetz, Paragraph, Absatz?


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03.09.2024 um 20:42
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Dafür gibt es Informatiker. Und die Informatiker der Polizei haben ermittelt, das das Handy wohl nie das Haus verlassen hat und das als Indiz gedeutet-
Indiz, jep, da gehe ich mit.


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03.09.2024 um 20:46
@LadyWhiteRose
Zitat von LadyWhiteRoseLadyWhiteRose schrieb:Jetzt mal ne Frage zu Snap Chat, da ich mich damit gar nicht auskenne.Sagen wir mal ein für mich eher unwahrscheinliches aber nicht auszuschlissendes Szenario und Rebecca hätte sich tatsächlich mit jemanden unbekannten vor dem Haus getroffen und hätte davor mit ihm über Snap Chat kommunizieren, könnten die Ermittler es nachverfolgen mit wem sie darüber in Kontakt stand oder währen alle Möglichen Chats auch gelöscht wie dieses Flammenspiel?
Ich persönlich glaube, dass es sehr gewichtige Gründe dafür geben wird,
warum man immer wieder sagt, dass sie das Haus nicht lebend verlassen hat.
Es wäre doch völlig unverantwortlich, so etwas nur aufgrund von Vermutungen zu behaupten.
Ich glaube, sie wissen, was sie sagen.
Man stelle sich vor, R. taucht wieder auf!
Deshalb glaube ich, dass sie irgendwie wissen, dass das nicht passieren könnte.

Daher glaube ich nicht, dass sie das Haus für ein Treffen oder sonst etwas verlassen hat.

Beim Thema Snap wäre es selbst für normale User möglich gelöschte Bilder (Snaps) wiederherzustellen.
Bei Snapchat werden Snaps automatisch gelöscht. Wie lange Sie ein Foto oder Video ansehen können, entscheidet der Absender. Die Dateien werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern lediglich im Zwischenspeicher abgelegt. Wollen Sie diese dennoch wiederherstellen, brauchen Sie Apps von Drittanbietern. Achten Sie aber beim Installieren der App unbedingt darauf, den Cache nicht zu leeren.
https://www.computerbild.de/artikel/cb-App-Check-Mobil-Snapchat-Fotos-und-Videos-wiederherstellen-31509797.html

Außerdem
Auch wenn wir den flüchtigen Charakter unserer Snaps und Chats sehr schätzen, können Strafverfolgungsbehörden manche Informationen auf dem Rechtsweg wiederherstellen.
Quelle: https://help.snapchat.com/hc/de/articles/7012327251348-So-arbeitet-Snap-Inc-mit-Strafverfolgungsbeh%C3%B6rden-zusammen

Ich kann mir daher kaum vorstellen, dass man das Bild nicht kennt.


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03.09.2024 um 20:49
Zitat von soomasooma schrieb:da sie ja nicht vom Familienanwalt, sondern quasi vom Chef der Ermittlung stammt und die auch bis heute Bestand hat? Wieviel Aussagekraft hat sie dann?
Von wann stammt das denn ?
Ich hab schon Sprecher der Kripo gehört, die sagten " Er sei sicher der Täter", der Schwager sei der Hauptverdächtige und R. sei nicht mehr lebend aus dem Haus gekommen und stellen das als ziemlich fest stehende Ermittlungserbgebnisse dar


Die Aussagekraft eines Satzes ist aber so oder so gering, wenn er das mal geäußert hat.

Wer jetzt da juristisch wirkt ist mir so ziemlich egal, aber es scheint in der Justiz unterschiedliche Beurteilungen der Indizienlage zu geben.


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03.09.2024 um 20:53
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:s wäre doch völlig unverantwortlich, so etwas nur aufgrund von Vermutungen zu behaupten.
Ich glaube, sie wissen, was sie sagen.
Man stelle sich vor, R. taucht wieder auf!
Deshalb glaube ich, dass sie irgendwie wissen, dass das nicht passieren könnte.
Volle Zustimmung. Sie werden das so ermittelt haben.
Und es ist auch ein Unterschied ob die Polizei von tatverdächtig, höchst Tatverdächtig oder dringenden Tatverdacht reden oder kommunizieren sie wissen wer der Täter gewesen sein muss., allen Ermittlungen zur Folge.

Da muss man sich schon ziemlich sicher sein, das man sich damitz nicht "zu weit aus dem Fenster "lehnt mit dieser Aussage.


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03.09.2024 um 20:54
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Was ist denn nicht zulässig? Gesetz, Paragraph, Absatz?
Bspw. je nachdem gegenüber der Presse bzw. der Öffentlichkeit bewusst falsche Angaben, falsche Auskünfte zu erteilen, um einen falschen Eindruck zu erwecken.

Da können sich Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften bspw. nicht alles erlauben - das weiß ich, frag mich aber jetzt nicht nach der oder den Rechtsgrundlagen dafür.

Nicht zu verwechseln mit Zurückhaltung von Informationen. Das können bzw. dürfen und müssen sie je nachdem sogar, um ein Ermittlungsverfahren nicht zu gefährden oder auch nur um Persönlichkeitsrechte zu schützen. Da könnte die Presse noch so sehr auf ihrem Presserecht bzw. ihrem Auskunftsanspruch beharren.


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03.09.2024 um 20:55
@Nightrider64
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Aussagekraft eines Satzes ist aber so oder so gering, wenn er das mal geäußert hat.
Du betreibst Cherrypicking.

Wieviel Aussagekraft hätten dann alle anderen Sätze, die die Staatsanwaltschaft zum Fall geäußert hat? Wieviel Wert hätte dann die geäußerte Annahme, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?

Entweder wir trauen der StA zu, alle Aussagen durchdacht zu tätigen oder alles, was sie sagen, hat keinen Wert und ist nur so dahingestellt.


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03.09.2024 um 20:56
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Beim Thema Snap wäre es selbst für normale User möglich gelöschte Bilder (Snaps) wiederherzustellen.
Ja, das geht auch für WhatsApp. Vom Absender gelöschte Nachrichten können auf der anderen Seite angezeigt werden weil eine App ständig den Inhalt von WhatsApp sichert... Sekunden genau... Abartig hoher Akkuverbrauch... Hat auch nichts mit snapchat zu tun. Wenn es diese Freundin hätte dann gäbe es dieses Foto.
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Ich kann mir daher kaum vorstellen, dass man das Bild nicht kennt.
Zitat von waldkind7waldkind7 schrieb:Auch wenn wir den flüchtigen Charakter unserer Snaps und Chats sehr schätzen, können Strafverfolgungsbehörden manche Informationen auf dem Rechtsweg wiederherstellen.
Tiefer absteigen:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn man aber mal genauer absteigt, findet sich dies:
We are currently working to introduce LESS to designated single-point-of-contact (SPOC) members of non-U.S. law enforcement. If LESS has already been introduced in your location, please note that it is the optimal method by which to communicate with Snap.
If you do not yet have access to LESS, we can accept service of legal process and preservation requests - and receive general questions - from members of law enforcement via email (from an official government email domain only) to lawenforcement@snapchat.com. Please note that we do not accept service of process or respond to questions from private email domains (e.g., Gmail, Yahoo).
Receipt of law enforcement requests by the means listed above for convenience only and does not waive any objections or legal rights of Snap or Snapchat users.
Snap is prohibited by California law from responding to legal process relating to alleged violations of laws that create liability for, or arise out of, providing, facilitating, or obtaining an abortion or intending or attempting to provide, facilitate, or obtain an abortion that is lawful under California law. Accordingly, please be advised that Snap does not accept such legal process through the means described above.
Please note that we will not respond to correspondence from non-law enforcement or non-governmental officials submitted through the channels described above.
Emergency Disclosure Requests
Members of law enforcement (including appropriate government officials) seeking
Quelle: https://storage.googleapis.com/snap-inc/privacy/lawenforcement.pdf?lang=de-DE

und das klingt sehr danach, das es für non US-Behörden sehr schwierig sein kann, hier an Informationen zu kommen.



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Wo ist Rebecca Reusch?

03.09.2024 um 20:57
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bspw. je nachdem gegenüber der Presse bzw. der Öffentlichkeit bewusst falsche Angaben, Auskünfte zu erteilen, um einen falschen Eindruck zu erwecken.

Da können sich Strafverfolgungsbehörden nicht alles erlauben - das weiß ich, frag mich aber jetzt nicht nach der oder den Rechtsgrundlagen dafür
Doch das tue ich, vor allem im Kontext der Strafverfolgung, darum ging es ja in deiner Behauptung als Antwort auf meine Meinung.
Hast du was?


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03.09.2024 um 20:59
@sooma
Na der Satz wurde vor 5 Jahren einmal gesagt.lm letzten Halbsatz .Das ist Cherypicking.

Seitdem hörrt man immer nur von offizieller Seite: Sie habe nicht lebend das Haus verlassen in dem außer ihr und dem Schwager niemand war. Demzufolge ist der Schwager mit hoher Sicherheit der Täter, was auch durch andere Indizien wie die Fahrten gedeckt ist.


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03.09.2024 um 21:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Seitdem hörrt man immer nur von offizieller Seite: Sie habe nicht lebend das Haus verlassen in dem außer ihr und dem Schwager niemand war.
Das würde auch dann zutreffen wenn ein Todeszeitpunkt nicht mit einer bestimmten Anwesenheit korreliert. Generell.


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03.09.2024 um 21:02
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Doch das tue ich, vor allem im Kontext der Strafverfolgung, darum ging es ja in deiner Behauptung als Antwort auf meine Meinung.
Hast du was?
Ne, aber dafür ein recht gutes Gedächtnis.

Und es kann auch gut sein, dass bestimmte Verhaltenspflichten, die die Strafverfolgungsbehörden haben, in bestimmten Rechtsgrundlagen nicht direkt festgelegt, geschrieben stehen - sondern sich auch nur daraus ableiten lassen können.

Genug davon jetzt aber.

Ich vertraue der StA in diesem Fall hier, immer wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt zu haben und dass sie wesentliche Informationen einfach nur zurückgehalten haben.


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