Fridolin31 schrieb:Es wurde im Fall Rebecca bereits zweimal ein dringender Tatverdacht gegen F bejaht, der dazu führte, dass der TV in Untersuchungshaft genommen wurde. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde dieser dringende Tatverdacht seitens des entscheidenden Richters nicht mehr gesehen. Dies haben die Ermittler (wahrscheinlich zähneknirschend) akzeptiert und keine weiteren Anträge gestellt, die darauf hinwirken, dass der TV erneut in Untersuchungshaft genommen wird.
Der zum damaligen Zeitpunkt für einen bestimmten Zeitraum auch gerechtfertigt gewesen ist.
Aber es gilt halt den Verdacht weiter zu erhärten, was man seitens der Ermittlungsbehörden nicht konnte und da kann ich mir schon vorstellen warum nicht.
Fridolin31 schrieb:Welche Entwicklung hat jedoch dazu geführt, dass die Ermittler nunmehr davon ausgehen, dass das Gericht möglicherweise auch keinen hinreichenden Tatverdacht mehr sieht, der für die Zulassung der Anklage notwendig ist?
Im Grunde genommen, meine Vermutung, all diese, die ich schon in den letzten Tagen versucht hatte laienhaft zu erklären.
Und das fängt wahrscheinlich schon bei der Anklageschrift selbst an, die zum gegenwärtigen Stand, so auch nur eine Vermutung, keine hinreichenden Tatverdacht begründen könnte, weil wesentliche, entscheidende Merkmale bzw. Informationen fehlen könnten.
Selbst, nur mal angenommen, die StA könnte noch so überzeugend begründen (aufgrund einer faktischen Grundlage bzw. einer tatsächlich vorhandenen Indizienkette), dass R in dem Haus an dem Morgen zu Tode gekommen ist - dann würde das aber nicht ausreichen, sondern dieser Sachverhalt müsste schon noch weiter konkretisiert werden. Und nur zu glauben, weil nur wahrscheinlicher, würde nicht reichen, so meine Vermutung als Laie.
MariaMelusine schrieb:die forensische Wahrheit passt nicht auf die historische Wahrheit
Damit könnte gemeint gewesen sein, dass die Ermittlungsergebnisse auf eine andere historische Wahrheit hinweisen und bzgl. des TV F (zum Anfang nur Zeuge) die Ermittlungsergebnisse sogar eindeutig aufzeigen, dass sich der Morgen und Vormittag anders abgespielt hat wie von ihm angegeben, erzählt.
Genauso wie aber auch, dass es für die EB aufgrund von ausgewerteten Ermittlungsergebnissen unmöglich erscheinen kann, dass R noch freiwillig das Haus verlassen haben kann.
Ps.
Warum die EB auch davon ausgehen, wovon sie ausgehen und deshalb auch so überzeugt von ihrer Annahme sind, dass R das Haus nicht mehr lebend verlassen hat, weil es für sie 0 Hinweise auf einen anderen und wenn auch nur möglichen Ablauf, auf ein anderes mögliches Geschehen geben dürfte.
Der eine oder andere Hinweis, wenn er vorliegen würde, könnte andere Abläufe, Geschehen je nachdem dann zumindest in den Rahmen des Möglichen schieben. Aber ohne Hinweise - Tja...
Aber das reicht halt auch nicht, dass es keine Hinweise für ein anderes Geschehen gibt (geben dürfte). Ihre offizielle Annahme muss ja trotzdem gerichtsfest aufzeigbar/belegbar oder auch nur schlüssig ohne begründete Zweifel (fürs Gericht) aus vorhandenen Indizien ableitbar sein.