Patrizia1964 schrieb:Es könnte auch sein dass F. Während oder nach der Feier Drogen konsumiert hatte, da seine Fahrten Richtung Osten ja als Drogen-beschaffungsfahrten angegeben wurden.
Emsig schrieb:Nochmal zu der Drogengeschichte: sind daraufhin Ermittlungen erfolgt? Ich mein, Drogengeschäfte sind ja nun auch keine Lappalien.
Kurzer Zwischenruf:
Woher kommt diese ganze Geschichte von der Drogen-Autobahn gen Polen (zwischen der Kesy-Erfassung Ausfahrt Friedersdorf und der Nichterfassung durch Kesy Ausfahrt Frankfurt/Oder)???
Alles was ich hier weiß, ist eine kurze Bemerkung des Schwiegervaters von F. in einem Interview. Es ist mehr eine Andeutung, aber für die Familie wohl glaubhaft. Diese Schutzbehauptung hat den Vorteil, dass große böse Mächte im Hintergrund insinuiert, weswegen sich der Beschuldigte ansonsten in Schweigen hüllen muss.
SpoilerNehmen wir mal an, F. hat was mit Drogen zu tun: Was halten die bösen Mächte im Hintergrund davon, dass F. 1.) seinem Schwiegerpapa Andeutungen macht und 2.) der Schwiegerpapa es irgendeinem TV-Sender ausplaudert? Hätte man ihm nicht schon einen kleinen Finger oder ein Ohr abschneiden oder ihn zumindest krankenhausreif prügeln müssen?Das ist alles. Wir wissen nicht mehr. Da sich F. so wohl auch nicht gegenüber den Ermittlern eingelassen, sondern schon von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, wissen die Ermittler also auch erst einmal nicht mehr als der geneigte Medienkonsument.
Für die Ermittler handelt es sich also um etwas, was sie "
eine bloße Schutzbehauptung" nennen. Das ist Verteidigungsvorbringen eines Beschuldigten, das objektiv keine tatsächlichen Anhaltspunkte enthält, auf die eine tiefergehende (evtl. entlastende) Ermittlung gründen könnte.
Natürlich werden routinemäßig evtl. bereits bekannte Verbindungen des F. ins Drogenmilieu abgecheckt, wie auch Drogenspuren im Fahrzeug oder im Haus. Das dürfte alles gemacht worden sein. Lässt sich aber eine Schutzbehauptung ohne tiefergehende Informationen durch den Beschuldigten nicht erhärten, wird sie eben zur "bloßen Schutzbehauptung". Und die werden von der Gerichten gerne mit einem Federstrich vom Tisch gewischt. Weil wo nichts ist, kann nichts ermittelt werden. Wo nichts ermittelt wurde, ist eben Nichts.
Mal davon abgesehen ist die ganze Story auch nicht schlüssig, aber das ist ein zweiter Strang, den ich mir jetzt spare.