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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

08.08.2024 um 20:06
Zitat von emzemz schrieb:Genau, das fand ich auch sehr interessant. Da war es also nicht Nachlässigkeit, dass keine Durchsuchungen stattfanden, sondern da wurde anscheinend einem Durchsuchungsbeschluss nicht stattgegeben.
Fällt wirklich niemandem an dieser Sache etwas auf?

Wozu hätte es denn überhaupt einen Durchsuchungsbeschluss bedurft?
Man hätte kurzerhand den Besitzer der Laube um Erlaubnis bitten können, sich
dort mal umsehen zu dürfen. Ende.

Hätte nun der Besitzer der Laube diesem Ersuchen nicht statt gegeben,
wäre dies zumindest verdächtig und hätte dann widerum für einen
Durchsuchungsbeschluss ausreichend gewesen sein können.


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Wo ist Rebecca Reusch?

08.08.2024 um 20:09
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Aber wie schon erwähnt- ich glaube nicht, dass ohne Leiche oder das sich jemand verplappert- die Wahrheit ans Licht kommt.
Das glaube ich auch nicht. Die dritte Möglichkeit wäre höchstens, dass die Ermittler sich doch noch entschließen, Anklage zu erheben und das Gericht die Anklage tatsächlich zulässt.

Ein Strafprozess kann auch mal eine nicht vorhersehbare Eigendynamik entwickeln und der ein oder andere Zeuge könnte sich überlegen, ob er zugunsten eines angeheirateten Familienmitglieds von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und damit darauf verzichten will, dass das Schicksal einer nahen Verwandten aufgeklärt wird.

In diesem Fall würde sich zeigen, ob ein Angeklagter die Nerven hat, eine solche Belastung über (wahrscheinlich) etliche Verhandlungstage auszuhalten.


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08.08.2024 um 20:17
@Fridolin31
Ja eigentlich doch recht schade, dass wir hier nicht so etwas haben, wie eine Grant Jury. In den USA gibts ja so etwas, da sind die Hürden f einen Ankläger etwas niedriger bzgl Anklageerhebung und Beweise/ Indizien. Da entscheiden ein paar Juroren bereits vor einem regulärem Prozess, ob überhaupt Anklage erhoben werden könnte, bzw. ob es überhaupt mal zu einem Hauptprozess kommt, aufgrund der bereits bekannten Indizien. Wie eine Art Mini Prozess mit Ankläger und Verteidigung, die vor einem Richter angehört werden.


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08.08.2024 um 20:29
Vielleicht braucht es "nur" einen guten StA, der ihn vor Gericht zerredet- aber mit Nebenklage sieht es eher schlecht aus.
Also irgendwie ist eine Verhandlung nicht vorstellbar- ich würde vermuten, die Familie glorifiziert dann weiterhin. Wenn allerdings bis dahin die Leiche gefunden wurde- sieht es vielleicht anders aus.


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08.08.2024 um 20:43
Zur Erinnerung zitiere ich mich kurz selbst:
Zitat von pensionärpensionär schrieb am 29.03.2019:a) Beim Verdächtigen oder Teilnahmeverdächtigen genügt nach §102 StPO die bloße Vermutung, dass sich Beweismittel in seinem Besitztum (insbesondere Wohnung) befinden, damit die Sta einen gerichtlichen Durchsuchungs -und Beschlagnahmebeschluss beantragen kann, sie sollte nur sagen was sie eigentlich sucht und beschlagnahmen möchte...

b) Bei sog. nicht tat-oder teilnahmeverdächtigen Dritten im Sinne des Gesetzes (§103 StPO) müssen für eine Durchsuchung zur Gewinnung von Spuren oder sonstigen Beweismitteln bereits bestimmte, im Durchsuchungsbeschluß des Gerichts benennbare Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß sich die gesuchten Spuren oder Sachen auch wirklich in dem Besitztum/Räumen der Dritten befinden...
Eine 103er Durchsuchung bei unverdächtigen Dritten ist heikel und wird bei einer späteren Beschwerde durch ein Obergericht ggf. sehr kritisch beurteilt.

Nicht zu vergleichen mit den gesetzlich niedrigeren Voraussetzungen des 102er bei einem Verdächtigen.


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08.08.2024 um 21:03
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Eine 103er Durchsuchung bei unverdächtigen Dritten ist heikel und wird bei einer späteren Beschwerde durch ein Obergericht ggf. sehr kritisch beurteilt.
Nachvollziehbar Angesichts der Rechtseingriffe.


Aber @newbee
hat auf etwas hingewiesen, was die Behörden damals tatsächlich als weitere Möglichkeit hätten tun können - so weit es ihnen möglich gewesen wäre.

Ohne Durchsuchungsbefehl und auch ohne Gefahr im Verzug begründen zu können (für Leib und Leben oder zur Beweissicherung), um notfalls auch ohne Beschluss eingreifen zu können, hätten sie den damaligen Besitzer der Laube um Erlaubnis fragen können.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das glaube ich auch nicht. Die dritte Möglichkeit wäre höchstens, dass die Ermittler sich doch noch entschließen, Anklage zu erheben und das Gericht die Anklage tatsächlich zulässt.
Denke, nur denke, da könnte es schon bei/mit der Anklageschrift Probleme geben.

Wie gesagt, selbst wenn sie sich noch auf Totschlag festlegen könnten - müsste der sehr gut, hinreichend genug bergründet und konkretisiert werden.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:on seinem Aussageverweigerungsrecht
Vom Zeugnisverweigerungsrecht.

Ja, ist nur ein Recht - keine Pflicht, davon auf Teufel komm raus Gebrauch zu machen bzw. sich darauf zu berufen.

Warten wir mal die Zukunft ab...


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08.08.2024 um 21:03
@pensionär
danke für die Aufklärung! Eben, so einfach ist es eben nicht, wie manche sich das hier immer vorstellen. Ich glaube nicht, dass die Ermittler fahrlässig mit der Aufklärung des Falles umgehen.


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08.08.2024 um 21:10
@Pusteblume82
Ich gehe mal davon aus, dass wir hier in Berlin bereits jetzt „ richtig gute“ Staatsanwälte haben. Nur was nützt das momentan? Kein Staatsanwalt würde einen dritten Anlauf wagen, wenn er nicht mehr „ auf dem Teller“ hat, als vor 5 Jahren. Wozu? Wenn bereits zweimal ein Richter befunden hat, zu wenig meine Herren, Haftentlassung. Sie werden noch etwas mehr sammeln und puzzeln müssen, um da eine handfeste Sache draus zu basteln. Irgendwann wird es soweit sein.
Gehst du wirklich von der Annahme aus, wenn man nur erst mal Rebecca bzw. ihre Remains findet, dann wäre alles einfacher? Dann fängt die Arbeit erst an. Selbst wenn man sie da findet, wo er an den beiden Tagen, entweder gesichtet wurde oder im Areal rumgekurvt ist, da müsste man auch erst mal eine Gewalttat nachweisen und dann ihn damit Verbindung bringen. Was, wenn er dann sagen würde, Unfall, unglückliche Umstände, hatte Panik. Sie ist gestürzt oÄ. Dann hätten die Forensiker eine Menge zu tun, das evtl zu widerlegen. Nach 5 Jahren oder mehr? Die Zeit arbeitet für den TV.


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08.08.2024 um 21:36
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:@pensionär
danke für die Aufklärung! Eben, so einfach ist es eben nicht, wie manche sich das hier immer vorstellen. Ich glaube nicht, dass die Ermittler fahrlässig mit der Aufklärung des Falles umgehen.
Da hänge ich mich mit meinem Dank doch gerne mal dran.
Allein schon das Raussuchen der entsprechenden §§, tut man sich als Laie doch recht schwer.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wie gesagt, selbst wenn sie sich noch auf Totschlag festlegen könnten - müsste der sehr gut, hinreichend genug bergründet und konkretisiert werden.
So wie ich es bei der Beobachtung diverser Prozesse meine feststellen zu können, ist es eigentlich nicht so wichtig, ob nun Totschlag oder Mord angeklagt wird. Letztendlich werden die Mordmerkmale erst in der Verhandlung herausgearbeitet. Wichtig ist nur, dass der Prozess losgeht, bevorTotschlag verjährt.


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08.08.2024 um 21:36
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ohne Durchsuchungsbefehl und auch ohne Gefahr im Verzug begründen zu können (für Leib und Leben oder zur Beweissicherung), um notfalls auch ohne Beschluss eingreifen zu können, hätten sie den damaligen Besitzer der Laube um Erlaubnis fragen können.
"Wer zustimmt, dem geschieht kein Unrecht". Na, ja. Würde man an der Türschwelle auf "my home is my castle" als Unverdächtiger auf sein Grundrecht verzichten wollen. Sie haben doch nichts zu verbergen, oder ?

Davon würde ich eigentlich jedenfalls abraten wollen, wenn es sich um eine Durchsuchung und ggf. Beschlagnahme mit dem großen Besteck handelt. Dann gibt es schon keine Streitereien später über die Art und Weise der "Bitte" des Polizeibeamten und was der da drin mit "Erlaubnis" alles machte.

Heutzutage sollte - außer natürlich bei Gefahr im Verzuge - die Polizei sich wegen des Richtervorbehalts über die Staatsanwaltschaft zunächst an das Gericht wenden. Es gibt mittlerweile auch Bereitschaftsrichter, die ggf. rund um die Uhr telefonisch Uhr erreichbar sein müßten. Aber das hat die Polizei drauf.


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08.08.2024 um 21:55
Zitat von newbeenewbee schrieb:Wozu hätte es denn überhaupt einen Durchsuchungsbeschluss bedurft?
Man hätte kurzerhand den Besitzer der Laube um Erlaubnis bitten können, sich
dort mal umsehen zu dürfen. Ende.
Eigentlich ganz einfach.

Klopfen. Fragen. Eintreten

Man muss Dinge ja auch nicht komplizierter machen, als sie eigentlich sind.


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08.08.2024 um 23:18
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und manche Menschen beherrschen auch die Kunst der Verstellung und Manipulation. Ob F so ein Typ war und ist - keine Ahnung. Möglich aber auf jeden Fall.
@rhapsody3004
Ja, so ist es.
Auch das "nicht wissen, was ein Anderer denkt". Man glaubt,
sich zu kennen. Mehr nicht.
Wir wissen ja noch nicht einmal selber, wie wir uns in Extremsituationen verhalten würden
(soweit noch nicht erlebt).
Fahrerflucht ist doch auch so ein Thema.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass F. durch seine Arbeit als Koch damals, sehr stressresistent war.
In Extremsituationen improvisieren können, schnelle Entscheidungen treffen.
Und wenn er tatsächlich für Rebeccas Tod verantwortlich ist und ein Nachtatverhalten hingelegt hat,
das die Aufklätung bisher unmöglichgemacht hat, kamen ihm diese Eigenschaften zugute.
Und dazu würde dann noch eine hohe Risikobereitschaft passen.
Für mich zumindest vorstellbar, dass er sich aufgrund dieser Eigenschaften vor Überführung gerettet hat.


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08.08.2024 um 23:37
Zitat von emzemz schrieb:So wie ich es bei der Beobachtung diverser Prozesse meine feststellen zu können, ist es eigentlich nicht so wichtig, ob nun Totschlag oder Mord angeklagt wird. Letztendlich werden die Mordmerkmale erst in der Verhandlung herausgearbeitet. Wichtig ist nur, dass der Prozess losgeht, bevorTotschlag verjährt.
Ja, aber auch nur den Totschlag gilt es ja schon hinreichend zu begründen.

Ne ne, ich kann mir schon sehr gut vorstellen, warum die StA noch keine Anklage erhoben hat.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:"Wer zustimmt, dem geschieht kein Unrecht". Na, ja. Würde man an der Türschwelle auf "my home is my castle" als Unverdächtiger auf sein Grundrecht verzichten wollen. Sie haben doch nichts zu verbergen, oder ?
Mir ist klar, dass ein unbeteiligter nicht unter Tatverdacht stehender Dritter einer Durchsuchung auf Bitten nicht hätte stattgegeben müssen.


Letztendlich wissen wir nicht, was seitens der Behörden versucht wurde.
Um Erlaubnis zu fragen ohne auch nur den Hauch von Nötigung dabei entstehen zu lassen, wäre halt wenn die letzte Möglichkeit für die Behörden damals gewesen sich rechtmäßig Zutritt zu dem Grundstück und auch der Laube zu verschaffen, wenn andere Voraussetzungen für eine Durchsuchung gescheitert oder zum damaligen Zeitpunkt nicht vorgelegen haben.


In dem Video wird auch nur behauptet, dass sie einen Durchsuchungsbeschluss versucht haben zu erwirken - diesem aber nicht stattgegeben wurde.
Kurz: Dem zuständigen Richter wird das nicht ausgereicht haben und ich kann mir auch sehr gut vorstellen warum nicht.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ja, so ist es.
Aufgrund des jüngsten Videos gehe ich (unter Vorbehalt) mehr denn je davon aus, dass es sich beim TV F um einen Versteller und Manipulator handeln könnte, der weiß wie er die richtigen Menschen um den Finger wickeln kann.

Allerdings kommt zum Ende hin auch Hoffnung auf und vielleicht stimmt es ja, dass es intern angefangen hat zu bröckeln.


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09.08.2024 um 00:12
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ne ne, ich kann mir schon sehr gut vorstellen, warum die StA noch keine Anklage erhoben hat.
Sehe ich genauso, nicht dass wir uns missverstehen.
Oder wie ich schon mal gerne sage: die haben alle Zeit der Welt, der Tatverdächtige läuft ihnen schon nicht weg.

Zitat von HeribertHeribert schrieb:Eigentlich ganz einfach.

Klopfen. Fragen. Eintreten

Man muss Dinge ja auch nicht komplizierter machen, als sie eigentlich sind.
Nennt sich Hausfriedensbruch.


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09.08.2024 um 02:31
Zitat von emzemz schrieb:die haben alle Zeit der Welt, der Tatverdächtige läuft ihnen schon nicht weg.
Das kommt noch dazu - siehst du.

Und wie gesagt, so lange sie mindestens weiterhin zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gegen F vorliegen haben und das Ermittlungsverfahren auch nicht als abgeschlossen gilt, so lange können sie das Ermittlungsverfahren gegen ihn auch aufrechterhalten.
Was dann wieder einzelne Maßnahmen innerhalb des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten F angeht/angehen würde - nun, da kommt es dann wieder darauf an, ob sie wieder dem Richtervorbehalt unterliegen würden und dann können sie nicht eigenmächtig handeln, sollten nicht gerade Ausnahmen wie Gefahr im Verzug zu diesem jeweiligen Zeitpunkt greifen bzw. vorliegen.

Und das Schöne aus reiner Strafverfolger- und Anklägersicht ist auch, dass es kein Ermittlungsverfahrensverbrauch gibt. Selbst wenn also mal das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte, weil es zu einem Zeitpunkt als abgeschlossen gilt, kann es in der Zukunft unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen (bei Mord gibts ohnehin keine) jederzeit wieder auch wieder aufgenommen bzw. neu gegen ihn eingeleitet werden, sollten sich neue tatsächliche Anhaltspunkte ergeben.
Zitat von emzemz schrieb:Nennt sich Hausfriedensbruch.
Richtig!
Zwischen Fragen und Eintreten sollte schon noch ein Einverständnis seitens des Besitzers vorliegen und zwar eines, welches wirklich freiwillig und selbst bestimmt erfolgt ist. Daher werden die EB auch ganz genau wissen (Ausnahme schwarze Schafe unter ihnen) wie sie jemanden um Erlaubnis zu fragen haben, um wirklich rechtssicher zu handeln, sollte ihnen daraufhin der Zutritt gewährt werden.


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09.08.2024 um 02:45
Aso, ganz wichtig natürlich, glatt vergessen:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Selbst wenn also mal das Ermittlungsverfahren eingestellt werden sollte, weil es zu einem Zeitpunkt als abgeschlossen gilt,
Nur unter der Voraussetzung natürlich, dass bei Abschluss kein hinreichender Tatverdacht vorliegen würde.

Bei hinreichendem Tatverdacht hingegen wäre die StA verpflichtet Anklage zu erheben. Gerade auch deshalb, weil, wenn, im Falle F ja auch mal hinreichender Tatverdacht wegen eines Kapitaldelikts, einem Verbrechen, vorliegen würde.


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09.08.2024 um 06:39
Zitat von newbeenewbee schrieb:Hätte nun der Besitzer der Laube diesem Ersuchen nicht statt gegeben,
wäre dies zumindest verdächtig und hätte dann widerum für einen
Durchsuchungsbeschluss ausreichend gewesen sein können.
Niemals. Die Berufung auf ein Grundrecht (Art. 13 Abs. 1 GG) oder generell auf Rechte (wie auch das Recht auf Schweigen) darf nicht verdachtsbegründend oder erhöhend herangezogen werden. Die entsprechenden Normen der StPO wurden hier ja schon zutreffend genannt. Aber der Tatverdacht darf eben nicht darauf gründen, dass der Tatverdächtige sagt: "Keine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss".
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Eigentlich ganz einfach.

Klopfen. Fragen. Eintreten

Man muss Dinge ja auch nicht komplizierter machen, als sie eigentlich sind.
Man darf sich die Dinge auch nicht einfacher machen, als sie sind (wie z.B. bei den "Kängeruh-Chroniken"):

Im Februar dürften die Lauben größtenteils leer gestanden haben. Die Durchsuchung eine bewohnte Laube (am Besten dicke mit SEK und so...) machte aus Sicht der Polizei, die eine vermisste Person oder eine Leiche sucht, keinen besonderen Sinn (so lange nicht dort F. persönlich gewohnt hötte). Jedenfalls ist eine solche Laube "Wohnung" i.S.v. Art. 13 Abs. 1 GG.

In die leeren Lauben - die m.E. die Wohnungseigenschaft durch längerfristige Abwesenheit nicht verlieren - hätte man nur bei Gefahr für Leib und Leben (Polizeirecht) ohne richterlichen Beschluss eindringen dürfen. Oder bei Gefahr in Verzug hinsichtlich des Verlusts von Beweismitteln (StPO). Dafür hätte es in beiden Fällen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte bedurft (Gefahrenverdacht bzw. Beweismittelverdacht), die schlicht bis heute nicht wirklich vorliegen.

Aber natürlich werden die Kripo-Beamten den Bereich in den Blick genommen haben. Schließlich meinten drei Reiterinnen (Drei! Nicht nur Eine!), ihn dort in der Nähe gesehen zu haben. Ich hätte als Sokomitglied im Sommer noch mal einen gemütlichen Spaziergang durch die Laubenkolonie gemacht und mich nett über den Zaun mit den Laubenbewohnern unterhalten. Vermutlich ist das schon Ostern passiert.

Es ist aber ein wichtiger Gesichtspunkt, dass F. offenbar bemerkt hat, dass er gesehen wurde. Ich würde als Verbrecher eher Abstand davon nehmen, in unmittelbarer Umgebung eine Leiche zu verbuddeln (zumal am Vormittag vermutlich nur ein "Zwischenlager" gesucht wurde und erst am nächsten Tag im Schutze der Dunkelheit "weiter gearbeitet" wurde). Ergo: Für die Ermittler dürften die Lauben auch nicht besonders "heiß" gewesen sein und auch kein Hundchen am Gartentürchen "angeschlagen" haben. Nur dann wäre evtl. eine Gefahrensituation vorgelegen, die ohne richterliche Genehmigung zum Eindringen berechtigt hätte.


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09.08.2024 um 06:56
"Immerhin war er noch ansprechbar, was nicht selbstverständlich ist nach so einer Feier"
Quelle: rbb-Podcast, Datum unbekannt

das soll Jessica angeblich gesagt haben (deshalb verzichte ich hier auf einen Minutenbeleg, weil es keine unmittelbare sondern nur eine journalistisch kolpotierte Aussage ist).

SpoilerDas heißt aber nicht, dass man sich eine Stunde lang unterhalten hat. Sondern F. scheint sich gewöhnlich ins Bett zum Schlafen gelegt haben. Warum sie ihn dann (möglicherweise, das ist 'all in all' nicht klar geworden) eine Stunde später (mutmaßlich um 7.15 Uhr) wegen einer Lappalie aus dem Bett geklingelt hat, das passt für mich gar nicht zusammen.

Deshalb denke ich, er hat in der Folge nicht geschlafen. War vielleicht zu alkoholisiert dazu, oder von der Feier noch zu aufgeputscht.

Im Allgemeinen: Viele Straftaten (rund 27% bei Gewalttaten in 2017) werden unter leichter bis erheblicher Alkoholisierung begangen. Nicht nur im Straßenverkehr. Alkohol ist nicht nur ein betäubender Stoff, sondern auch ein Stimmungsverstärker. Die aktuelle Stimmung des Täters wird dadurch also gepusht (außer er ist suchtkrank, da ist es anders).

Quelle: Zahlen Aktionswoche Alkohol

Wer es genauer wissen möchte, der blicke in die aktuelle PKS des BKA.

Der Maßstab für "Alkoholisierung" dürfte vermutlich eine Blutprobe sein, die im Zusammenhang mit einer Gewalttat von der Polizei genommen wird. Ob z.B. bei F. eine Blutprobe genommen wurde, das wage ich zu bezweifeln. Als er Tatverdächtiger wurde, war ja schon eine Woche vergangen. Ich bin deshalb der festen Überzeugung, dass die Dunkelziffer beim Anteil der Gewalttaten unter Alkoholeinfluss über 50% beträgt. Aus dem Straßenverkehr wissen wir, dass alkoholgewohnte Kfz-Fahrer noch mit hohen Promillenwerten relativ unauffällig sein können. Ich vermute, dass hoher Alkoholkonsum auch nicht zwingend sexuelle Straftaten verhindert. Eher im Gegenteil (Enthemmung).


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09.08.2024 um 07:24
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Allgemeinen: Viele Straftaten (rund 27% bei Gewalttaten in 2017) werden unter leichter bis erheblicher Alkoholisierung begangen. Nicht nur im Straßenverkehr. Alkohol ist nicht nur ein betäubender Stoff, sondern auch ein Stimmungsverstärker. Die aktuelle Stimmung des Täters wird dadurch also gepusht (außer er ist suchtkrank, da ist es anders).
Es könnte auch sein dass F. Während oder nach der Feier Drogen konsumiert hatte, da seine Fahrten Richtung Osten ja als Drogen-beschaffungsfahrten angegeben wurden. Ich Spekuliere mal ob nicht auch Rebecca Drogen verabreicht wurden um sie „gefügig“ zu machen. Maria Baumer war Lorazepam verabreicht worden und auf dem PC des Täters waren Suchen nach „tödliche Dosis „Lorazepam“ gesucht worden. Auf dem Rechner von F. Fand man doch auch Suchen nach Fesselsex etc. wenn ich mich nicht täusche.


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