venezia0212 schrieb:Heute Morgen hatte ich die Frage gestellt, ob es eine Durchsuchung bei der Oma gab?!
@Venezia : Nicht dass ich wüßte.
@all die Wenigen ohne Gesetzestext oder Lust zu googeln zum Einstieg und ohne Gewähr:
Weil die Frage der Durchsuchung bei Nichtverdächtigen Dritten so oft auftauchte - das ganz Wesentliche zur Gedächtnisauffrischung nochmal gerafft in Kurzform:
a) Beim Verdächtigen oder Teilnahmeverdächtigen genügt nach §102 StPO die bloße
Vermutung, dass sich Beweismittel in seinem Besitztum (insbesondere Wohnung) befinden, damit die Sta einen gerichtlichen Durchsuchungs -und Beschlagnahmebeschluss beantragen kann, sie sollte nur sagen was sie eigentlich sucht und beschlagnahmen möchte. (Probleme der Verhältnismäßigkeit und die Vorgehensweise bei Gefahr im Verzug lassen wir jetzt mal aussen vor).
b) Bei sog.
nicht tat-oder teilnahmeverdächtigen Dritten im Sinne des Gesetzes (§103 StPO) müssen für eine Durchsuchung zur Gewinnung von Spuren oder sonstigen Beweismitteln bereits
bestimmte, im Durchsuchungsbeschluß des Gerichts benennbare
Tatsachen vorliegen,
aus denen zu schließen ist, daß sich die gesuchten Spuren oder Sachen auch wirklich in dem Besitztum/Räumen der Dritten befinden. (Die bei Dritten auch mögliche sog. Ergreifungsdurchsuchung bei Flüchtigen lassen wir jetzt aussen vor)
(Dafür reicht es z. B. halt nicht ohne weiteres aus , daß man nur spekulieren könnte, ein tatverdächtiger Enkel mag bei bei einem Ausflug in die Nähe des Wohnorts eines Verwandten, diesem einen Kurzbesuch abgestattet haben. Dass es zusätzlich auch Einschränkungen bei der Beweismittelgewinnung bei Verwandten gibt, lassen wir jetzt außen vor.)
Deshalb sind beispielsweise auch die nicht im Tatverdacht stehenden Eigentümer/Besitzer von Sickergruben, Friedhöfen, einer Geflügelfarm, Nachbarn mit Kellern, Speichern undsoweiterundsofort was hier glaublich alles schon aufgeschlagen ist, wenn bestimmte Tatsachen fehlen, die auf das Vorhandensein von Spuren oder Beweismitteln im Besitztum unverdächtiger Dritter schließen lassen- erst mal einfach für die Polizei tabu - es sei denn sie ermittelt gerichtsfest solche Tatsachen. Und das wissen Polizei und Staatsanwaltschaft alles samt den tiefen Verästelungen der Materie und dazu ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Und wenn R. irgendwann wieder da ist, worauf ich immer noch hoffe, vergessen wir das alles gerne wieder.