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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

09.09.2024 um 22:55
Zitat von emzemz schrieb:Und welches Land schwebt dir da so vor, wo er leben würde wollen?
Und vor allem, welches Land ihn dann nicht ganz schnell wieder zurückschicken würde?
Kein Land will einen armen Schlucker behalten, der dann auch noch vom Staat durchgefüttert werden muss.
Das war jetzt doch nur ein mögliches Szenario.

Aber bitte:
Kuba wäre eine Option.
Und wieso "armer Schlucker"?
Bissel Geld wird er ja wohl haben und als gelernter Koch findet er überall
in dieser Welt eine gut bezahlte Anstellung.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Haben mutmaßliche Täter Freunde und sogar Familie als auch leibliche Familie, werden sie es sich dreimal überlegen, ob sie das Land notfalls auch ohne sie verlassen wollen würden, um einer weiteren Strafverfolgung je nach Auswanderungsland zu entgehen.
Und genau deswegen überlegt sich der TV ja vermutlich nicht einmal, das Land zu verlassen.
Warum auch? Hier droht ihm doch nichts, jedenfalls nichts strafrechtliches.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.09.2024 um 23:11
Zitat von newbeenewbee schrieb:Warum auch? Hier droht ihm doch nichts, jedenfalls nichts strafrechtliches.
Doch, solange ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen Einen läuft droht einem was. Eine Anklage und der Eingriff in Persönlichkeitsrechte u.a.

Lies Dir doch mal bitte zbsp diesen Beitrag durch. Hier ist klar erläutert, unter welchen Abwägungen oder Bedingungen ein länger andauerndes Ermittlungsverfahren Bestand halten kann, obwohl doch grundätzlich und eigentlich ein Beschleunigungsgebot besteht.

Beitrag von pensionär (Seite 6.563)

Zudem. Es ergibt für die Staatsanwaltschaft keinen Sinn, trotz ausermittelter Hinweise, weiterhin ein Ermittlungsverfahren gegen Jemanden zu führen und wertvolle Ressourcen zu binden, wenn es hierfür keine trifftigen Gründe gäbe.


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09.09.2024 um 23:21
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Doch, solange ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen Einen läuft droht einem was. Eine Anklage und der Eingriff in Persönlichkeitsrechte u.a.
Das wäre doch aber ein Grund, sich absetzen zu wollen, oder?
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:. Es ergibt für die Staatsanwaltschaft keinen Sinn, trotz ausermittelter Hinweise, weiterhin ein Ermittlungsverfahren gegen Jemanden zu führen und wertvolle Ressourcen zu binden, wenn es hierfür keine trifftigen Gründe gäbe.
Welche "wertvollen" Ressourcen siehst du hier gebunden?
Eine MUK, die sich mit diesem, aber auch anderen Fällen beschäftigt?
Und der Fall "Rebecca" ist einer von Vielen, wie ich mutmaße.

P.s. MUK = Mord Untersuchungs Kommission
nicht dass man mir wieder vorwirft, ich würde kryptische Sachen schreiben.


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09.09.2024 um 23:22
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:und der Eingriff in Persönlichkeitsrechte u.a.
Bei Grundrechtseingriffen gilt je nachdem aber auch nochmal Richtervorbehalt. Auch immer wieder aufs Neue
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Doch, solange ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags gegen Einen läuft droht einem was.
Selbst wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn aus Mangel mal eingestellt werden sollte, so kann das auch nur vorläufig sein.

Selbst dann könnte er sich nicht absolut sicher fühlen, denn es könnte mit neuen konkreten und ihn belastenden Ermittlungsergebnissen auch jederzeit wieder ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet werden. Da herrscht nämlich kein Verbrauch.

Und auch Code-Cases-Fälle ruhen nicht ewig. Auch an denen kann nach einiger Zeit wieder gearbeitet werden, sie sich nochmal vorgenommen werden, sollte Fall R wirklich mal einer werden.


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09.09.2024 um 23:33
Zitat von newbeenewbee schrieb:Das wäre doch aber ein Grund, sich absetzen zu wollen, oder?
Ich habe noch nicht begriffen, welches Indiz du darin siehst, dass er nicht nach Kuba auswandert..
Zitat von newbeenewbee schrieb:Welche "wertvollen" Ressourcen siehst du hier gebunden?
Alleine die IT Forensik verursacht viel Aufwand. Die Infos, die "in irgendwelchen Speichern" schlummern, werden fortwährend nach Stand neuester Technologie analysiert.
Das ist nur ein Bereich.
Wer arbeitet die vielen Hinweise fortwährend ab? Welche Abteilungen befassen sich mit dem Fall. Welche Institute oder Einrichtungen und externe Berater werden konsultiert. Das kostet Geld, Mühe, Zeit..
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bei Grundrechtseingriffen gilt je nachdem aber auch nochmal Richtervorbehalt. Auch immer wieder aufs Neue
Ja.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Selbst wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn aus Mangel mal eingestellt werden sollte, so kann das auch nur vorläufig sein.
Ja, es kann jederzeit unter bestimmten Gegebenheiten wieder aufgenommen werden. S. den meinerseits verlinkten Beitrag des users @pensionär .

Sicher kann sich hier kein Tatinvolvierter fühlen, solange der Fall nicht geklärt ist.


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09.09.2024 um 23:44
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ich habe noch nicht begriffen, welches Indiz du darin siehst, dass er nicht nach Kuba auswandert..
Gar Keines.
War eine Antwort auf eine Frage eines anderen Users.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Sicher kann sich hier kein Tatinvolvierter fühlen, solange der Fall nicht geklärt ist.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wer arbeitet die vielen Hinweise fortwährend ab? Welche Abteilungen befassen sich mit dem Fall. Welche Institute oder Einrichtungen und externe Berater werden konsultiert. Das kostet Geld, Mühe, Zeit.
Weißt du da mehr?


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09.09.2024 um 23:46
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:es kann jederzeit unter bestimmten Gegebenheiten
Ja, wenn neue zureichende-tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen würden, die F dann erneut belasten würden.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:S. den meinerseits verlinkten Beitrag des users
Das wusste ich auch ohne diesen, aber der Beitrag ist dennoch wertvoll, da man ihm entnehmen kann, dass im Fall R halt noch nicht alles aus ermittelt ist. Daher ist der Fall R auch noch kein Cold-Case. Kann er nur mal werden. Damit muss man rechnen.

Und das dauert - so lange es dauert und stets immer zu rechtfertigen ist/wäre.

Was die EB nicht dürften, weil sie dann damit gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen würden, wäre fahrlässig oder vorsätzlich das Auswerten von Spuren als auch Abarbeiten/Nachgehen von Hinweisen in die Länge zu ziehen.

Aber das würde ich den EB in diesem Fall niemals unterstellen wollen.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ja.
Ausnahme natürlich bei sowas wie Gefahr im Verzug (für Leib, Leben oder Freiheit) oder auch nur hinsichtlich Beweismittelsicherung und wo Strafverfolgungsbehörden umgehend handeln müssten.


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10.09.2024 um 07:27
Zitat von newbeenewbee schrieb:Aber bitte:
Kuba wäre eine Option.
Und wieso "armer Schlucker"?
Bissel Geld wird er ja wohl haben und als gelernter Koch findet er überall
in dieser Welt eine gut bezahlte Anstellung.
In Deutschland aber dann doch eher als Fliesenleger :D
4. Kein Auslieferungsabkommen und auch keine entsprechende Praxis

An und von diesen Ländern wird in der Regel nicht ausgeliefert. Das sind zum Beispiel: Bangladesch, Guatemala, Iran, Kasachstan, Kuba und Philippinen. Eine Garantie, dass nicht ausgeliefert wird, gibt es nicht.

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/welches-land-ausliefert-ins-ausland-fliehen-ist-keine-garantie-straffrei-zu-bleiben


Was das mehrfach ins Feld geführte Beschleunigungsgebot anbelangt, da sehe ich nicht unbedingt große Chancen für eine Beschleunigungsrüge, die die Verteidigerin von F erheben könnte. Die letzte Hausdurchsuchung war erst im vergangenen Jahr, inwieweit die Ergebnisse vorliegen, ist nicht bekannt, ebenso nicht, welche weiteren Ermittlungen sich dem anschließen könnten. Und da sich F nicht in Untersuchungshaft befindet, ist nicht unbedingt Eile geboten. Zumal er keinerlei Interesse daran zu haben scheint, an der Aufklärung des Falls aktiv mitzuwirken, sondern weiterhin schweigt. Seine Anwältin wird schon wissen, warum sie da nichts unternimmt, leben doch offensichtlich alle recht gut mit der derzeitigen Situation.


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10.09.2024 um 07:41
Tötung "im Affekt" ist kein Rechtsbegriff.

Wie @emz oder @rhapsody3004 schon völlig richtig ausgeführt haben, kann eine Tat "im Affekt" evtl. eine Tat unter "verminderter Schuldfähigkeit" sein (§ 21 StGB). Hier wohl kaum, dazu war F. nicht berauscht genug.

Diese Einschätzungen vom weniger schlimmen "Affekt" stammen wohl noch aus dem alten Reichstrafgesetzbuch von 1871 (bis Anfang der 1940er Jahre die heutigen §§ 211, 212 StGB eingeführt wurden). Da war der Mord eine "geplante Tat", und der Totschlag im Gegensatz dazu eine Tötung im Affekt.

Heute können aber bei einer "Affekttat" sehr wohl auch Mordmerkmale des § 211 StGB erfüllt werden (u.a. Heimtücke, Grausamkeit, Verdeckungsabsicht oder niedrige Beweggründe usw.). Dann ist es Mord.

Theoretisch kombiniert mit verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) könnte sich evtl. eine Strafmilderung ergeben (§ 49 Abs. 1 StGB). Statt lebenslänglich also Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren.

Diese Konstellation, also Mord mit verminderter Schuldfähigkeit, kommt nach meiner Beobachtung nicht oft vor. Und wenn F. nach 8 Uhr am morgen schon wieder mit dem Twingo durch die Gegend düste, ohne irgendwelche Unfälle zu produzieren, dürfte § 21 StGB nicht in Frage kommen.

Da das Tatgeschehen und die Motive des Täters bislang nicht geklärt sind, gibt es wohl auch keine ausreichenden Verdachtsmomente für Mordmerkmale. Auch wenn solche bei den Ermittlern sicher vermutet werden. Ein Ermittlungsverfahren gegen F. wegen Totschlag ist deshalb erst einmal die sichere Bank. Es bedarf keines Verdachts des Mordes um ermitteln zu können.


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10.09.2024 um 08:10
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein Ermittlungsverfahren gegen F. wegen Totschlag ist deshalb erst einmal die sichere Bank. Es bedarf keines Verdachts des Mordes um ermitteln zu können.
Steht denn überhaupt fest ob gegen F. immer noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eben einfach nur weiter ermittelt wird? Müsste die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person benachrichtigen?


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10.09.2024 um 11:38
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:...Müsste die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person benachrichtigen?
Ein Ermittlungsverfahren wird nicht öffentlich geführt. Nach der Strafprozessordnung müßte die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach
§ 170 II StPO der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden.
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis , wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html


Es sind aber auch die allgemeinen Rechte von Publikationsorganen bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit zu beachten.
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV):

23
Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk

(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28032023_BMJRB3313104000060001.htm
M.E. würde zumindest in Fällen erheblichen Öffentlichkeitsinteresses -verbunden mit relativ langer Dauer eines Ermittlungsverfahrens - auch die vorherige Anhörung eines früheren Beschuldigten von einer beabsichtigten Benachrichtigung von Publikationsorganen von der stattgehabten Einstellung geboten sein, um auch dessen Interessen berücksichtigen zu können.

[Hervorhebungen von mir]


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10.09.2024 um 12:15
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Ein Ermittlungsverfahren wird nicht öffentlich geführt. Nach der Strafprozessordnung müßte die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach
§ 170 II StPO der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt werden.
Danke
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein Ermittlungsverfahren gegen F. wegen Totschlag ist deshalb erst einmal die sichere Bank. Es bedarf keines Verdachts des Mordes um ermitteln zu können.
Also weiß niemand von uns ob gegen F. überhaupt noch ein Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftat auch immer anhängig ist oder gibt es hierfür irgendeine Quelle, ich konnte nichts darüber finden.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.09.2024 um 12:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Tötung "im Affekt" ist kein Rechtsbegriff.
Ich glaube alle meinten damit keinen Rechtsbegriff, sondern im Gegenteil zur geplanten Tat eine spontane Tat aufgrund gewissen Umstände (Erregung, Gefühlslage, Rauschzustand usw)


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10.09.2024 um 12:41
Es ist viel Text und es ist wahrlich keine leicht zu verstehende Kost, was hier von juristischer Seite zum Affekt gesagt wird.

http://schwurgericht.info/die-toetung-im-affekt/
schwurgericht.info
Hier erhalten Sie juristische Fachinformationen rund um das Thema Mord und Totschlag.

Die Tötung im Affekt



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Wo ist Rebecca Reusch?

10.09.2024 um 12:56
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Also weiß niemand von uns ob gegen F. überhaupt noch ein Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftat auch immer anhängig ist oder gibt es hierfür irgendeine Quelle, ich konnte nichts darüber finden.
Ich habe hier beispielsweise noch eine Quelle gefunden :
Fall Rebecca: Warum die Polizei weiter den Schwager jagt – und dabei eine „riesige Blamage“ droht
Stand:06.02.2024, 19:04 Uhr
Von: Maximilian Kettenbach
Ralph Knispel ist Oberstaatsanwalt und Leiter der Abteilung für Kapitalverbrechen in Berlin. Sein Namensvetter Martin Knispel leitet die Ermittlungen. Ralph Knispel ist zudem Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. Als solcher „kann ich Ihnen bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin vom Tod der Rebecca Reusch ausgeht. Bekanntermaßen gibt es einen Beschuldigten und die Ermittlungen dauern an“, sagt er bei IPPEN.MEDIA.::
Der Pressesprecher hält sich dagegen allgemeiner :
Mysteriöser Kriminalfall

Der Vermisstenfall Rebecca Reusch: Noch immer ungelöst
Aktualisiert: 20.03.202410:42 UhrOlivia Kowalak
.......
"Die Akte ist nicht geschlossen, neuen Hinweisen wird nachgegangen", kommentierte Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Sebastian Büchner, gegenüber "Ippen Media". "Aber aktuell gibt es keine neuen Ermittlungsspuren.“
https://www.prosieben.de/serien/newstime/news/die-akte-ist-nicht-geschlossen-neuen-hinweisen-wird-nachgegangen-348174



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10.09.2024 um 12:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Diese Konstellation, also Mord mit verminderter Schuldfähigkeit, kommt nach meiner Beobachtung nicht oft vor. Und wenn F. nach 8 Uhr am morgen schon wieder mit dem Twingo durch die Gegend düste, ohne irgendwelche Unfälle zu produzieren, dürfte § 21 StGB nicht in Frage kommen.
Dass das nicht oft vorkommt, kann ich mir auch vorstellen.

Dass das in diesem Fall hier, wenn, auch weniger wahrscheinlich sein könnte, glaube ich zudem auch. Insbesondere deswegen verminderte Schuldfähigkeit, weil er zu einem möglichen Tatzeitpunkt vielleicht noch unter dem Einfluss von Alkohol gestanden haben könnte.

Kann ja durchaus sein, aber wird es dann denke ich nicht seine Einsichtsfähigkeit (auf die kommt es ja Hauptsächlich an) so beeinträchtigt haben, um auch verminderte Schuldfähigkeit in Betracht zu ziehen.

Dasselbe übrigens sollte er bspw. aus einer heftigen Gemütserregung (Wut/Zorn bspw.) heraus getötet haben. Nur sollte. Vielleicht hat er auch niemanden getötet.

Ich denke nämlich nicht, dass jede heftige Gemütserregung pauschal immer zu einer eingeschränkten Einsichtsfähigkeit führt/führen muss.

Je nachdem hätten sich Menschen trotzdem unter Kontrolle halten und Recht von Unrecht unterscheiden können - Wut/Zorn hin oder her. So sehe ich das zumindest je nach Fall oder würde ich es sehen.

Weil, wenn man bedenkt, wie viele Menschen in bestimmten Situationen Wut/Zorn empfinden können - die meisten werden sich trotzdem unter Kontrolle halten können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch wenn solche bei den Ermittlern sicher vermutet werden
Das wird man denke ich auch in diesem Fall intern vermutet haben oder auch noch intern weiterhin vermuten.

Aber bloße Vermutungen reichen halt nicht. Für subjektive oder objektive Mordmerkmale braucht es denke ich auch immer mindestens einen konkreten tatsächlich vorliegenden Hinweis darauf, um einen Tatverdacht wegen Mordes zu erheben.

Fehlen diese Hinweise aber, liegen aber konkreten Hinweise und Anzeichen für ein vorsätzliches Tötungsdelikt vor, kann man immerhin Tatverdacht wegen Totschlags begründen. Was sich, je nach Ermittlungsstand, aber auch ändern kann. Sowohl nach oben als auch nach unten hin.


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10.09.2024 um 13:04
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Fall Rebecca: Warum die Polizei weiter den Schwager jagt – und dabei eine „riesige Blamage“ droht
Stand:06.02.2024, 19:04 Uhr
Von: Maximilian Kettenbach ....
Hier noch die Quelle :

https://www.merkur.de/deutschland/vermisste-rebecca-reusch-polizei-blamage-schwager-berlin-zr-92811908.html


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10.09.2024 um 13:19
Zitat von emzemz schrieb:Es ist viel Text und es ist wahrlich keine leicht zu verstehende Kost, was hier von juristischer Seite zum Affekt gesagt wird.

http://schwurgericht.info/die-toetung-im-affekt/
Vielen Dank, das ist wirklich anschaulich aufbereitet! Und sollte eigentlich von Allen gelesen werden, die sich mit Mord und Totschlag beschäftigen.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Steht denn überhaupt fest ob gegen F. immer noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eben einfach nur weiter ermittelt wird? Müsste die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine Person benachrichtigen?
Ja. Dazu ist im Grunde genommen schon geantwortet worden:
Zitat von pensionärpensionär schrieb:M.E. würde zumindest in Fällen erheblichen Öffentlichkeitsinteresses -verbunden mit relativ langer Dauer eines Ermittlungsverfahrens - auch die vorherige Anhörung eines früheren Beschuldigten von einer beabsichtigten Benachrichtigung von Publikationsorganen von der stattgehabten Einstellung geboten sein, um auch dessen Interessen berücksichtigen zu können.
Mal von einer Anhörung abgesehen: Wenn die StA öffentlich einen Bürger mit dem Tatverdacht eines Verbrechens überzieht, ihn festnimmt, U-Haft beantragt, mehrere Durchsuchungen vornimmt und immer wieder öffentlich der Überzeugung Ausdruck verleiht, er habe etwas mit dem Verschwinden des Opfers zu tun, dann hat sie m.E. die verdammt Pflicht, der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass das Verfahren eingestellt wird, weil sich der Verdacht nicht hinreichend (=Anklageerhebung) erhärtet hat.

Und das würde sie auch tun, vermutlich unabhängig von der Meinung des (dann ehemaligen) Tatverdächtigen. Und zugleich würde sie darauf hinweisen, dass das Ermittlungsverfahren jederzeit wieder eröffnet werden kann, wenn sich neue Verdachtsmomente ergeben (§ 170 Abs. 2 StPO).


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10.09.2024 um 13:21
@Origines


Ich persönlich halte eine Affekttat (Mord als auch Totschlag) aber in diesem Fall auch erst mal grundsätzlich für wahrscheinlicher.

Nur ist/wäre eine solche ja auch nicht zwingend an eine verminderte Schuldfähigkeit während Tatbegehung gebunden. Eine Affekttat kann auch unter voller Schuldfähigkeit begangen worden sein.

Ps.


Ziehst du in diesem Fall hier eigentlich auch einen minderschweren Fall des Totschlags in Betracht?

So einer kann sich ja bereits strafmildernd auswirken. Also im Vergleich zum normalen Totschlag, da der minderschwere Fall ja ein niedrigeres Mindest- und Maximalstrafmaß hat/hätte.


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10.09.2024 um 16:28
Zitat von newbeenewbee schrieb:Nichts wäre für ihn leichter einer Anklage zu entkommen, als das Land zu verlassen.
Tut er aber nicht!
Wenn er sich ins Ausland absetzt, würde er sich erst recht verdächtig machen.

Er hat keinerlei Anlass dazu, er fschweigt weiterhinr & die Familie glaubt an ihn. Er hat mittlerweile ein weiteres Kind bekommen - warum sollte er also flüchten? Und v.a. - wohin?

Sicher wäre er nur in einem Land ohne Ablieferungsabkommen. Ob seine Sprachkenntnisse für ein Leben dort, zumal ohne Vermögen, ausreichen?


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