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Wo ist Rebecca Reusch?

120.992 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

10.09.2024 um 20:51
Ich teile die Meinung anderer User hier, dass sich F. als erwachsener berufstätiger Mann herzlich wenig für das Flame-Spiel interessiert haben dürfte (evtl. wusste er rein gar nichts davon?) und dass er, falls für Rebeccas Verschwinden verantwortlich/involviert, nicht die Idee und Nerven gehabt hätte, sich mit der Aufrechterhaltung der Flame zu beschäftigen.
Deshalb bin ich der Auffassung, Rebecca hat den Snap selbst verschickt.

Gleichwohl ein riesengrosses Fragezeichen:
Wenn sie es selbst war, warum hat sie nicht auf die vorangegangenen Versuche ihrer Mutter, sie zu erreichen, reagiert?
Wenn sie da noch schlief, muss sie später, bis zum Verschicken des Snap an die Freundin, doch mitgekriegt haben, dass ihre Mutter sie vergeblich zu erreichen versuchte. Aber sie meldete sich nicht bei der Mutter. Wenn es für Rebecca, bis auf den späten Unterrichtsbeginn, erstmal ein ganz normaler Start in den Morgen war, warum dieses Schweigen?
War sie genervt von so viel Fürsorge? Hatte sie doch etwas anderes vor, wovon sie keinem erzählt hat?
Aber sie wurde von BR als sehr zuverlässig beschrieben, was den telefonischen Kontakt mit zuhause anging.
Und hätte es vor dem Snap Streit zwischen F. und R. gegeben oder Übergriffigkeiten von ihm, wäre das Flammenspiel für Rebecca sicherlich dann doch nachrangig gewesen, so dass sie es nicht weitergeführt hätte.
Es ist rätselhaft.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.09.2024 um 20:52
Der zitierte Beitrag von Origines wurde gelöscht. Begründung: Achte bitte auf die Unschuldsvermutung und äußere Mutmaßungen nicht als Tatsache!
Was soll diese Aussage? Er hat geschafft dass.....
Woher weißt du das? Und wo bitte steht das geschrieben? Wie hier die Mods schon mehrfach schrieben gilt die Unschuldsvermutung für F und wer behauptet der belegt das auch. ALSO BITTE wo steht das geschrieben?


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10.09.2024 um 21:09
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Wie hier die Mods schon mehrfach schrieben gilt die Unschuldsvermutung für F und wer behauptet der belegt das auch.
Trotz Unschuldsvermutung ist F. der Begehung eines Totschlags verdächtig. Die Ermittler sagen, ihrer Überzeugung nach sei F. mit R. alleine im Haus gewesen und R. habe das Haus nicht lebend verlassen. Verdacht und Überzeugung sind hinreichend und bis Oberkante Unterkiefer durch O-Töne belegte Tatsachen.

Darauf baut meine Schlussfolgerung auf, dass er es geschafft hat, die Leiche R.s unauffindbar zu verbringen. Das ist logisch. Denn sonst hätte man R.s Leiche gefunden. Logik - hier in Gestalt eines deduktiven Schlusses - muss und kann man nicht mit "BILD" und "RTL" belegen. Das geht auch gar nicht, weil es ein Argument und keine Tatsachenbehauptung ist.


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10.09.2024 um 21:29
@lemystere

Das Verschicken des Snap erfolgte zw 7 u 8 Uhr- Snap ist nur stundengenau und die Freundin wunderte sich noch darüber, warum R so früh fertig war.
Der vergebliche Anruf mit erreichen der Mailbox ist eigentlich schwer zu erklären- da im Flightmode auch kein Internet funktioniert...

Hmmmmm- gute Frage


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10.09.2024 um 21:46
@lemystere

Edit

Man müsste halt wissen, wann ihr Handy an diesem Morgen zum ersten Mal eingeloggt war. Wir wissen ja nur, dass es um 7.46 zum letzten Mal im WLAN war.


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10.09.2024 um 22:04
Zitat von Kompasskalle74Kompasskalle74 schrieb:Könnte es vielleicht sein, dass es sich vielleicht ja doch ganz anders zugetragen haben könnte und es sich um einen häuslichen Unfall oder Ähnliches oder um eine nicht gewollte Tat aus dem Affekt heraus gehandelt haben könnte?
Möglich wäre natürlich auch das, wenn, gewesen. Keine Frage.

Wobei ich persönlich einen Unfall komplett ohne Fremdzutun/Fremdverschulden/Fremdeinwirkung seitens F (nur für mich) für am Unwahrscheinlichsten halte.

Aber sowas wie eine vorsätzliche KV (auch im Affekt heraus) und in einem kausalem Zusammenhang stehend eine unbeabsichtigte Todesfolge bspw. kann ich mir durchaus vorstellen und dass ihm bereits bei sowas, wenn, der Arsch auf Grundeis gegangen sein könnte.
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Wenn sie es selbst war, warum hat sie nicht auf die vorangegangenen Versuche ihrer Mutter, sie zu erreichen, reagiert?
Ich für mich auch mit einem Fragezeichen verbunden, ehrlich gesagt.

Selbst wenn sie zum Zeitpunkt des Anrufs der Mutter noch geschlafen und sich ihr Handy im Flugmodus befunden hätte oder gar ganz ausgeschaltet gewesen wäre, hätte sie ja später nach dem Einschalten des Handys einen verpassten Anruf eigentlich angezeigt bekommen müsse

n. Oder Frage an die Technikexperten: ist das nicht zwingend immer so?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich will Deine Gedanken auch gar nicht kritisieren, um Gottes Willen! Sondern einfach ergänzen oder betonen, dass wir hier über denkbare Möglichkeiten spekulieren
Oh ja natürlich. Habe das deinerseits auch nicht als Kritik aufgefasst, sondern nur meine spekulativen Ansichten/Meinungen dazu dir mitgeteilt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So wird bei fehlenden Indizien ein Tatbestand umso unwahrscheinlicher, je spezieller und detaillierter seine Voraussetzungen sind (siehe Fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge, Minder schwerer Fall Totschlag oder Mordmerkmale).
Da gebe ich dir absolut recht mit.

Ich schrieb auch selber schon mehrmals, dass wir, die Öffentlichkeit mit Sicherheit einen noch etwas großzügigeren Rahmen zum Spekulieren haben dürften als die EB diesen hätten. Wobei die, zumindest offiziell, gar nicht groß spekulieren dürften, sondern sich nüchtern nur an die Fakten, die Ermittlungsergebnisse halten und worauf diese übereinandergelegt am Ehesten oder nach EB-Würdigung sogar nur hinweisen.

Intern werden die EB aber sicherlich auch die Spekulationsmaschinerie angeworfen haben und können auch nur reine Vermutungen ohne dafür vorhandene Grundlage angestellt haben. Nur das nützt ihnen natürlich gar nichts, ohne konkrete Anhaltspunkte dafür.


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10.09.2024 um 22:20
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Wir wissen ja nur, dass es um 7.46 zum letzten Mal im WLAN war.
Wissen wir das wirklich so genau?


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10.09.2024 um 22:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Intern werden die EB aber sicherlich auch die Spekulationsmaschinerie angeworfen haben und können auch nur reine Vermutungen ohne dafür vorhandene Grundlage angestellt haben. Nur das nützt ihnen natürlich gar nichts, ohne konkrete Anhaltspunkte dafür.
Nicht ganz. Ermittlungen, die nicht unmittelbar in die Rechte des Beschuldigten oder Dritter eingreifen, die können auch auf Grundlage reiner Spekulationen erfolgen. Und weiter führen. Das Befragen von Zeugen oder Informanten ist genauso möglich, wie eine Observation oder das Einholen frei verfügbarer Informationen.

SpoilerLese gerade eine klassische Krimireihe, in der das entscheidend ist: Der Durchhaltewille, die Fantasie und Empathie der Ermittler, das immer sich wiederholende Sichten der vorhandenen Informationen, das Stellen unbeantworteter aber vielleicht beantwortbarer Fragen, das Suchen nach neuen Ansatzpunkten. OK, es ist nur ein Krimi, aber er schildert m.E. die Arbeit der Kriminalpolizei (noch im analogen Zeitalter) sehr realitätsnah.

Insofern haben die Ermittler zwar wenig Möglichkeiten für Maßnahmen nach der StPO. Und sie sind an Erkenntnisse gebunden, die wir nicht kennen. Aber diese Erkenntnisse, die haben sie uns voraus. Und die können eben auch neue Horizonte eröffnen.

Klingt jetzt alles nach Zweckoptimismus, ist es vielleicht auch. Kurz und gut: Seriöse Spekulationen auf der Grundlage sicherer Erkenntnisse (hier der Tatverdacht) sind eigentlich keine echten Spekulationen, sondern - wie ich anderenorts erläutert habe - zulässige Schlussfolgerungen.

Der Rahmen dafür ist groß und breit. Aber auf seine Essentialia eingedampft sind es die Grenzen bzw. Fixpunkte (zum x-ten Male):

- F. und R. alleine im Haus.
- R. hat Haus nicht lebend verlassen.
- Auffällige Fahrten des F. am Morgen/Vormittag und am nächsten Tag.
- Leiche R. ist verschwunden.
- Keine belastenden forensischen Spuren in Haus oder Auto - aber auch keine entlastenden (Nichtexistenz muss nicht zwingend entlastend sein, z.B. wenn Spuren beseitigt wurden).
- Widersprüche in den Aussagen des F. Wohl in mehrfacher Hinsicht.
- Auffälliges Internetverhalten.

Bei einigen dieser Punkte sind die Ermittler viel weiter als wir. Das betrifft v.a. die tatsächliche und die digitale Spurenlage, die Gesamtheit aller Zeugenaussagen und die Einlassungen des F. bis zu seinem Schweigen.


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11.09.2024 um 00:04
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nicht ganz. Ermittlungen, die nicht unmittelbar in die Rechte des Beschuldigten oder Dritter eingreifen, die können auch auf Grundlage reiner Spekulationen erfolgen.
Das ist natürlich klar und wozu bereits Suchaktionen im öffentlichen Raum gehören können. Wobei bei diesen schon Bezugs-Anhaltspunkte vorliegen müssen, denn völlig ins Blaue hinein werden die EB niemals Suchaktionen starten - allein schon nur der Kapazitätenschonung wegen nicht.

Und natürlich können die EB auch allgemeine Zeugenaufrufe starten.

Aber und das meinte ich eigentlich nur, können die EB bspw. nicht einen offiziellen Tatverdacht auf Mord bspw. erheben, so lange sie dafür nicht wenigstens einen konkreten Anhaltspunkt für hätten und sich nicht mal aus bereits vorhandenen Ermittlungsergebnissen ableiten bzw. schlussfolgern ließe.

Da reicht es halt nicht nur bloße Vermutungen anzustellen und was die EB intern und für sich persönlich vermuten oder auch nur aufgrund von statistischen Wahrscheinlichkeiten vermuten würden.

Genauso wenig einen Tatverdacht nach unten (KV mit Todesfolge bspw.) herabzusetzen, wenn es dafür keine Anhaltspunkte für geben würde und sich auch nicht aus den Ermittlungsergebnissen ein solcher Tatverdacht ableiten ließe.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Seriöse Spekulationen auf der Grundlage sicherer Erkenntnisse (hier der Tatverdacht) sind eigentlich keine echten Spekulationen, sondern - wie ich anderenorts erläutert habe - zulässige Schlussfolgerungen.
Das habe ich schon verstanden und auch wenn ich die Ermittlungsergebnisse weder im Detail noch in Gänze kenne, so kann ich mir trotzdem vorstellen, dass sich der offizielle Tatverdacht auf Totschlag plausibel aufgrund der übereinandergelegten Ermittlungsergebnisse und wozu auch das Fehlen von konkreten anderen Hinweisen zählt für die EB im Fall R ableiten bzw. schlussfolgern lässt.

Der Verdacht auf Totschlag wird gut begründet sein und nicht nur eine bloße Vermutung, Spekulation sein. Eine reine Spekulation wäre ja einen Verdacht ohne eine dafür vorhandene Grundlage zu haben/zu hegen.

Liegt aber eine Grundlage vor und kann man aus dieser plausibel etwas ableiten - dann, ja völlig nachvollziehbar, eine zulässige Schlussfolgerung, ein zulässiger bzw. zu rechtfertigender Tatverdacht sein.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Bei einigen dieser Punkte sind die Ermittler viel weiter als wir.
Ja, mit Sicherheit.

Und es werden sicherlich auch Ermittlungsergebnisse vorliegen, die uns der Öffentlichkeit überhaupt nicht bekannt sein dürften und das aus gutem Grunde.


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11.09.2024 um 00:17
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Insofern haben die Ermittler zwar wenig Möglichkeiten für Maßnahmen nach der StPO.
Das kommt dann noch dazu, wenn ein Verdacht komplett ohne vorhandene Grundlage im Raum steht/stehen würde.

Gerade was dann ja Maßnahmen
Zitat von OriginesOrigines schrieb:in die Rechte des Beschuldigten oder Dritter eingreifen
betreffen würde.

Und da, wo dann auch Richtervorbehalt gelten würde, würden die EB nur aufgrund einer Spekulation, einer Vermutung ohne eine Grundlage dafür zu haben eh scheitern und bestimmte Maßnahmen nicht genehmigt bekommen.

Was anderes natürlich, völlig klar, wenn sie etwas oder mehreres aufgrund einer vorhandenen Grundlage vermuten/annehmen bzw. aus einer Grundlage schlussfolgern würden.

Durch diese Grundlage wären Eingreife dann je nachdem auch zu rechtfertigen, wenn dann auch noch jeweils verhältnismäßig.

Die Schlussfolgerung selbst wäre dann ja bereits zulässig, weil zu rechtfertigen und es sich eben um keine reine Vermutung/Spekulation mehr handelt/handeln würde.


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11.09.2024 um 06:14
@rhapsody3004

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich hatte den Rahmen eines Ermittlungsverfahrens noch einmal ausgeführt, weil hier mal wieder unpassend das Prinzip der Unschuldsvermutung durch den Raum geisterte.

Adressat der Unschuldsvermutung sind vorrangig die Ermittlungsbehörden wie auch das Gericht. Deshalb ist F. beim aktuellen Stand der Ermittlungen noch nicht angeklagt, sondern eben "nur" verdächtig. So lange er das ist, so lange darf weiter ermittelt werden.


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11.09.2024 um 08:58
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Das Verschicken des Snap erfolgte zw 7 u 8 Uhr- Snap ist nur stundengenau und die Freundin wunderte sich noch darüber, warum R so früh fertig war.
Es kann ja auch sein, dass Rebecca ein Foto von Samstag abfotografiert hatte für den snap, weil sie sich mit den Klamotten sehr schick fand.
Sie war wach, hatte aber noch keine Lust sich fertig zu machen, da die Schule erst später anfing.
Dann hätte sich die Sache mit dem früher das Haus verlassen, weil sie schon komplett angezogen und gestylt war auch erledigt.


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11.09.2024 um 08:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Deshalb ist F. beim aktuellen Stand der Ermittlungen noch nicht angeklagt, sondern eben "nur" verdächtig. So lange er das ist, so lange darf weiter ermittelt werden.
Sorry, aber liest sich seltsam der Satz, beinahe so, als ob in dem Fall nicht weiter ermittelt werden "darf" sollte es neue Erkenntnisse geben das F. tatsächlich "unschuldig" ist oder es "neue" Verdachtsmomente gäbe.


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11.09.2024 um 09:12
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich hatte den Rahmen eines Ermittlungsverfahrens noch einmal ausgeführt, weil hier mal wieder unpassend das Prinzip der Unschuldsvermutung durch den Raum geisterte.
Kannst du das mal bitte näher erläutern? Was "geistert" genau unpassend durch den Raum?


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11.09.2024 um 09:23
@Biff_tannen

Screenshots funktionieren bei Snapchat nicht- auch kein Galeriebild.


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11.09.2024 um 09:41
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Screenshots funktionieren bei Snapchat nicht- auch kein Galeriebild.
Wenn sie ein ausgedrucktes Foto mit der "Snapchat Kamera" abfotografiert und hochlädt, funktioniert es natürlich. Das ist dann weder ein screenshot noch ein Galeriebild.


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11.09.2024 um 09:46
Das Snapchatfoto war ein Selfie vor dem Spiegel im Flur der Schwester.


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11.09.2024 um 09:53
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Das Snapchatfoto war ein Selfie vor dem Spiegel im Flur der Schwester.
Dieses Foto kann sie aber doch schon zu einem anderen Zeitpunkt aufgenommen haben und für ihre Fotowand am Samstag ausgedruckt haben. Wenn dieses eine gute Qualität gehabt hat und sie es dann abfotografiert, dann sieht es so aus, als wenn es ein Selfie von dem Morgen war!!!


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11.09.2024 um 10:06
@Biff_tannen

Eigentlich ging es bei der Diskussion um den Snap, dass F den Snap und somit das letzte Lebenszeichen von R fingiert haben könnte. R selbst- würde ich schätzen- hätte vermutlich eher kein Bild abfotografiert.


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11.09.2024 um 10:15
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Eigentlich ging es bei der Diskussion um den Snap, dass F den Snap und somit das letzte Lebenszeichen von R fingiert haben könnte.
Und mir geht es darum, dass R morgens kein Selfie verschickt hatte und noch nicht komplett fertig angezogen und gestylt war, als das Foto verschickt wurde. Denn dann müsste man nicht mehr darüber diskutieren, ob sie kurz danach das Haus eigenständig verlassen hat.


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