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Wo ist Rebecca Reusch?

120.992 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

11.09.2024 um 10:20
Zitat von Biff_tannenBiff_tannen schrieb:Denn dann müsste man nicht mehr darüber diskutieren, ob sie kurz danach das Haus eigenständig verlassen hat.
Das muss man auch so nicht.
Denn wie die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, hat sie das Haus nicht eigenständig verlassen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.09.2024 um 10:30
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Selbst wenn sie zum Zeitpunkt des Anrufs der Mutter noch geschlafen und sich ihr Handy im Flugmodus befunden hätte oder gar ganz ausgeschaltet gewesen wäre, hätte sie ja später nach dem Einschalten des Handys einen verpassten Anruf eigentlich angezeigt bekommen müsse

n. Oder Frage an die Technikexperten: ist das nicht zwingend immer so?
Ich hatte den Fall vor kurzem mit meiner Mutter. Ich habe ein IPhone 15. Ich habe mein Handy zuhause beim Schlafen auf Flugmodus. Sie hat mich Morgens versucht zu erreichen und 2 Mal angerufen. Sie berichtete mir, dass der Anruf nicht auf die Mailbox weitergeleitet wurde, sondern einfach abgebrochen sei, als wäre mein Handy völlig inaktiv.
Zu meiner Überraschung fand ich weder eine Benachrichtigung noch einen verpassten Anruf in meiner Anrufliste.
Wir haben das auch gegen getestet, auf ihrem Handy sieht man die Anrufe, auf meinem nicht.


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11.09.2024 um 10:49
Zitat von emzemz schrieb:Das muss man auch so nicht.
Denn wie die Staatsanwaltschaft festgestellt hat, hat sie das Haus nicht eigenständig verlassen.
Für mich ist das auch gesichert, trotzdem kommt dieses Thema ja des Öfteren zur Sprache.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.09.2024 um 11:22
@Biff_tannen

Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass Rebecca ein Foto abfotografiert hätte. Dazu war ihr das Flammenspiel zu wichtig und somit sicher auch die Einhaltung der Regeln.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.09.2024 um 11:26
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass Rebecca ein Foto abfotografiert hätte. Dazu war ihr das Flammenspiel zu wichtig und somit sicher auch die Einhaltung der Regeln.
Wie soll Snapchat es denn überprüfen, ob das gesendete Foto ein Selfie ist, oder es ein gut abfotografiertes Foto ist, wenn es "live" über die App mit der Snapchatkamera aufgenommen und gesendet wurde?


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11.09.2024 um 11:28
@Biff_tannen

Darum geht es nicht, sondern darum wie wichtig R das Flammenspiel war.


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11.09.2024 um 11:30
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Darum geht es nicht, sondern darum wie wichtig R das Flammenspiel war.
Und diese Flamme hätte sie ja auch bekommen, wenn sie ein abfotografiertes Foto genommen hätte.
Aber egal jetzt, kommen da nicht auf einen Nenner.....


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11.09.2024 um 11:48
@Biff_tannen

Du verstehst mich einfach nur nicht, worauf ich hinaus will.
Ich war das Spiel so wichtig, dass ich nicht glaube- dass sie ein Foto abfotografiert hätte- sondern ein real gemacht hätte.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.09.2024 um 11:51
Warum hätte Rebecca denn ein ausgedrucktes Selfi vom Samstag abfotografieren sollen? Es war ja am Montagmorgen kein Zeitdruck. Sie hätte auch warten können bis sie komplett angezogen und geschminkt war. Die Klamotten wären doch eh die gleichen gewesen.


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11.09.2024 um 11:53
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass Rebecca ein Foto abfotografiert hätte. Dazu war ihr das Flammenspiel zu wichtig und somit sicher auch die Einhaltung der Regeln.
Weiter oben wurde überlegt, dass man auf so einen Trick zurückgreifen könne, wenn man keine Zeit oder Lust hat, sich aufwendig zu stylen. Diese Begründung halte ich nicht für abwegig, zumal sich auch die Freundin wunderte, dass R schon so zeitig auf ist und ausgehfertig auf dem Foto zurechtgemacht ist.
Es wäre interessant zu wissen, ob R die ausgedruckten Fotos mit zu ihrer Schwester nahm (um mit ihr die Gestaltung der Fotoecke zu beraten) und ob ein Bild mit solcher Darstellung (Plüschjacke) dabei war - was uU Rebecca oder auch der TV hätte abfotografieren und als Snap hätte versenden können.


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11.09.2024 um 12:03
Es wäre vor Allem interessant zu wissen, wann ihr Handy zum ersten Mal an diesem Morgen im WLAN eingeloggt war. Diese Info fehlt uns.


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11.09.2024 um 12:06
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Es war ja am Montagmorgen kein Zeitdruck
Tja, man weiss ja nicht, wer hier Zeitdruck hatte, und warum.
Dass sich die Freundin wunderte, lässt mich glauben, dass für die Flamme an sich auch ein späterer Zeitpunkt gereicht hätte.
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:interessant zu wissen, wann ihr Handy zum ersten Mal an diesem Morgen im WLAN eingeloggt war.
und ob sie es da selbst bedient hat! (Sonst wäre der Zeitrahmen für eine Tat ja schon ab 7 (?) Uhr möglich.)


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11.09.2024 um 12:14
@Kuno426

Ganz genau- leider kann man sich das Snapfoto im Nachhinein nicht mehr ansehen- um es mit den Bildern für die Fotogalerie zu vergleichen.
Wichtig wäre halt noch zu wissen, wie das Handy von R entsperrt werden konnte.
Mit Fingerabdruck wäre ja kein Problem gewesen.
Allerdings halte ich es generell eher für zweifelhaft, dass F den Snap geschickt haben könnte. Dazu hätte er von den Details wissen müssen und ich bezweifle, dass ihn das interessiert hat noch, dass falls er es war, die Tat geplant war.


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11.09.2024 um 12:30
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Du verstehst mich einfach nur nicht, worauf ich hinaus will.
Ich war das Spiel so wichtig, dass ich nicht glaube- dass sie ein Foto abfotografiert hätte- sondern ein real gemacht hätte.
Wo besteht da der Unterschied? Ist das so etwas wie ein Ehrenkodex, dass man nur "reale selfies" für das Flammenspiel nimmt?


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11.09.2024 um 12:49
@Biff_tannen

Das ist Sinn der Sache- sonst würden ja Screnshots und Bilder aus der Galerie möglich sein.


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11.09.2024 um 13:39
@Pusteblume82
Immerhin hatte R kein Problem damit, dass während ihrer Klassenfahrt (auf der die Handynutzung verboten war) ihre Cousine das Flammenspiel fortführte. Also, die Fortführung /die Flammen waren für R wichtig! Der Inhalt im Ausnahmefall nebensächlich.

Am Sonntag muss R auch einen Snap verschickt haben - was vllt in Anwesenheit des F geschah. Wenn sie dafür eine andere Aktivität unterbrochen hat (Spiel mit Cousine) oder vom Frühstückstisch aufgestanden ist, weil die Zeit ran war, könnte das der TV mitbekommen haben, ohne dass er sich besonders dafür interessiert gezeigt hätte.

Eigentlich perfekt, als Lebenszeichen ein Foto zu versenden. Ohne sich schriftlich zu einem bestimmten Thema mit einer Freundin auseinandersetzen zu müssen. Oder gar die Mutter zum Anrufen zu veranlassen, weil diese gerade eben eine Textnachricht erhalten hätte.


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11.09.2024 um 13:58
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Sorry, aber liest sich seltsam der Satz, beinahe so, als ob in dem Fall nicht weiter ermittelt werden "darf" sollte es neue Erkenntnisse geben das F. tatsächlich "unschuldig" ist oder es "neue" Verdachtsmomente gäbe.
Verstehe ich nicht. Ich halte den Satz für eindeutig:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Adressat der Unschuldsvermutung sind vorrangig die Ermittlungsbehörden wie auch das Gericht. Deshalb ist F. beim aktuellen Stand der Ermittlungen noch nicht angeklagt, sondern eben "nur" verdächtig. So lange er das ist, so lange darf weiter ermittelt werden.
Das umschreibt die Anwendung des § 160 Abs. 2 StPO sowie des § 170 Abs. 2 i.V.m. § 152 Abs. 2 StPO.
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Kannst du das mal bitte näher erläutern? Was "geistert" genau unpassend durch den Raum?
Komm. Das habe ich doch geschrieben:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich hatte den Rahmen eines Ermittlungsverfahrens noch einmal ausgeführt, weil hier mal wieder unpassend das Prinzip der Unschuldsvermutung durch den Raum geisterte.
Ich werde jetzt keine Konversationen wiederholen. Die Unschuldsvermutung ist jedenfalls kein Totschlagsargument, sondern hat spezifische Auswirkungen. Dazu habe ich mich schon einmal ausführlich ausgelassen.

Spoiler
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 29.08.2024:Für F. ist gesorgt. Für ihn gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Das richtet sich vorrangig an die Behörden. Sie haben einem Tatverdächtigen die Schuld nachzuweisen. Nicht umgekehrt. Ein Ermittlungsverfahren ist für den Betroffenen (auch deshalb) eine äußerst unangenehme Sache.

Für die Medien ergeben sich daraus noch keine unmittelbaren Rechte und Pflichten. Allerdings über das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Pressefreiheit. Das ist dann eine Frage der Verdachtsberichterstattung und der journalistischen Sorgfaltspflichten. Das wird von den Gerichten rauf und runter exerziert, F. könnte sich jederzeit an das LG Hamburg wenden, das für seine strenge Auslegung der Grenzen der freien Berichterstattung bekannt ist. Auch wenn es ein sog. Laienprivileg für Jedermann gibt und man sich auf die Berichte von bekannten Medien verlassen darf, ohne diese nachzuprüfen, gilt: Beleidigungen und Üble Nachrede bleiben strafbar.

Schließlich noch der anständige Umgang mit Menschen, die "Böses" getan haben sollen oder gar überführt wurden: Sie haben einen Anspruch, wie Menschen behandelt zu werden. Wäre ich Lehrer an einer Schule, würde ich F. wie alle anderen Eltern behandeln. Und als Arzt, Strafverteidiger, Busfahrer usw. gilt Gleiches. Sogar als Nachbar würde ich ihm "Einen guten Morgen!" wünschen.

Wenn das Andere nicht tun, ist das deren Bier. Aber fair ist es nicht. Wer sich zum Moralapostel aufbläst, führt sich meist selbst ad absurdum. Nun aber genug zu F.



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11.09.2024 um 14:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich hatte den Rahmen eines Ermittlungsverfahrens noch einmal ausgeführt, weil hier mal wieder unpassend das Prinzip der Unschuldsvermutung durch den Raum geisterte.


WO wurde denn hier das Prinzip der Unschuldsvermutung falsch bzw. unpassend ausgelegt? Das war meine Frage. Mir ist nicht aufgefallen, dass irgendein user da was falsch aufgefasst hat.


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11.09.2024 um 14:18
@sarachasauce

Interessant dein Erfahrungsbericht, dass verpasste Anrufe an ein sich im Flugmodus befindendes Handy später nicht in jedem Fall auf dem Handy mit dem zur Anrufzeit aktivierten Flugmodus angezeigt werden.

Bei Rebecca war es lt. Themen-Wiki zu diesem Thread allerdings so, dass der erste Anruf von Frau Reusch (7:15 Uhr) auf Rebeccas Mailbox einging. Frau Reuschs Anruf brach nicht einfach ab oder so.
Wie es bei ihrem späteren ebenso vergeblichen Versuch war, weiss ich nicht genau. Auffälligkeiten wurden nicht erwähnt, ausser dass Rebecca nicht ran ging. Vermutlich war da auch wieder die Mailbox dran.
Eigentlich müssten Rebecca die verpassten Anrufe angezeigt worden sein.


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11.09.2024 um 14:26
@Kuno426

Gehen wir mal davon aus, dass die Tat (falls F es war), nicht geplant war.
Warum sollte er sich dann für ihr Handyverhalten interessieren? Ausserdem hat er vor der Weihnachtsfeier noch gearbeitet.
Wie gesagt, ich halte die fingierte Snap Theorie für eher unwahrscheinlich.


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