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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2024 um 17:13
@fortylicks

Das stimmt. Nur dass Glauben und Wissen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Wissen werden wir es erst, wenn den EB - hoffentlich! - der Durchbruch gelänge.

Seine Lügen und Widersprüche wären übrigens sogar mit Angst seinerseits erklärbar, dass ihm - gerade mit seiner lt. Podcast gewalttätigen Vergangenheit - keiner glauben würde, selbst wenn er nichts mit R.s Verschwinden zu tun hätte.


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09.08.2024 um 17:19
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Seine Lügen und Widersprüche wären übrigens sogar mit Angst seinerseits erklärbar, dass ihm - gerade mit seiner lt. Podcast gewalttätigen Vergangenheit - keiner glauben würde, selbst wenn er nichts mit R.s Verschwinden zu tun hätte.
also Angst habe ich beim TV bisher nicht feststellen können. Er ist eher stoisch und redet nicht. Und die Ermittler wissen es sicher wesentlich besser, wie sie alles einordnen. Warten wir ab...


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09.08.2024 um 17:32
@fortylicks

Aussenwirkung und wie es im Gemüt aussieht (vielleicht ganz anders) müssen nicht deckungsgleich sein. Man kann Menschen, trotz aller Erfahrung, nur vor den Kopf gucken.
Ja, es bleibt uns nicht anderes übrig, als abzuwarten.


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09.08.2024 um 17:37
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Aussenwirkung und wie es im Gemüt aussieht (vielleicht ganz anders) müssen nicht deckungsgleich sein
Auch, wenn man Angst hat, kann man Abläufe, wie sich was zugetragen hat, erzählen.
Wenn hinterfragt wird, erzählt man das Gleiche, kein Problem.


Er hat doch eine Familie, Schwiegereltern, das Verhältnis scheint bombe zu sein, wovor also sollte er realistische Angst haben.
Zitat von lemysterelemystere schrieb:. Man kann Menschen, trotz aller Erfahrung, nur vor den Kopf gucken.
Hatten wir schon und gilt für restlos alle!


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09.08.2024 um 17:40
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:In schwachen kritischen Momenten kanns dann brechen. Möglich.
Ja, natürlich. Werden bzw. können erst durch ganz bestimmte Momente, Situationen richtig getriggert werden.





Zitat von OriginesOrigines schrieb:Also ich vermute es, weil man auch als Nichtpsychiater immer vorsichtig sein sollte, Ferndiagnosen abzugeben
Absolut richtig, daher schrieb ich auch immer unter Vorbehalt und habe F auch niemals Persönlichkeitseigenschaften als Tatsachenbehauptung attestiert.

Und von einer konkreten Störung, wovon du anfingst, habe ich auch nie geschrieben.


Meinetwegen können wir uns auch gerne (gerne nicht falsch verstehen) wieder vom TV F abwenden und zu emotional zu denken, bringt auch nichts.

Aber trotzdem, sollte an dem ganzen Gesagten, Aussagen über F, etwas dran sein und dann noch mein Verdacht, dass er nicht nur mit dem Verschwinden seiner Schwägerin zu tun gehabt und sie verbracht haben, sondern auch bereits für ihren Tod alleinig verantwortlich gewesen sein könnte und sollte es auch stimmen, dass er auch schon wieder im April des Jahres ihres Verschwindens Party gefeiert haben soll und der Familie von R auch bis heute etwas vorspielen sollte - dann kriege ich einen regelrechten Hals, sorry.

Und R liegt womöglich irgendwo...

Und daher möchte ich auch wieder vom TV wegkommen und mich dem Schicksal R widmen..

...
Wenn es wirklich stimmen sollte, dass nach wie vor privat-organisierte Suchaktionen in dem infrage kommenden riesigen Gebiet stattfinden sollen und man sich dabei auch wirklich nur auf öffentliche und höchstens noch privat-öffentliche Wege, Waldabschnitte, Seen, Moore, Kanäle usw....konzentriert, dann kann man den Suchenden nur viel Glück wünschen und diese Suchaktionen auch begrüßen.

Vorausgesetzt natürlich, sie verhalten sich richtig im Falle eines verdächtigen Fundes und seien es auch nur verdächtige Gegenstände und würden dann nur umgehend die Behörden informieren anstatt noch zu versuchen etwas selbst weiter freizulegen oder gar anzufassen usw...


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09.08.2024 um 17:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die wenigsten werden US-Präsidenten.
Und der nächste wartet bereits..
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Seine Lügen und Widersprüche wären übrigens sogar mit Angst seinerseits erklärbar, dass ihm - gerade mit seiner lt. Podcast gewalttätigen Vergangenheit - keiner glauben würde, selbst wenn er nichts mit R.s Verschwinden zu tun hätte.
Lügen und Widersprüche aus Angst man würde ihm nicht glauben?
Jetzt ist die Frage, was man ihm nicht glauben würde? Womit wir wieder bei der Frage wären.
Zitat von pensionärpensionär schrieb:"Was ist Wahrheit?"
| Pontius Pilatus | Evangelium Joh. 18,38.
Letztlich ist es doch so, dass falls er Angst vor der Wahrheit gehabt hätte, von Anfang an hätte schweigen können. Also Schweigen aus Angst.

So hingegen hat er Glauben an seine Selbstwirksamkeit gezeigt. Dh. erzählst proaktiv etwas, in der Hoffnung, man glaubt Dir (als Zeuge zumindest).


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09.08.2024 um 17:59
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Meinetwegen können wir uns auch gerne (gerne nicht falsch verstehen) wieder vom TV F abwenden und zu emotional zu denken, bringt auch nichts.
Zur Lösung bringt das nur insoweit etwas bei, dass wir deshalb nicht erwarten dürfen, der Tatverdächtige werde irgendwann unter der Last seiner Schuld zusammen brechen und alles gestehen. Bei aller Hoffnung würde ich eher erwarten, dass eben solche Persönlichkeitsmerkmale an den Tag treten würden, die es dem (wahren) Täter ermöglichen, zu schweigen.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Letztlich ist es doch so, dass falls er Angst vor der Wahrheit gehabt hätte, von Anfang an hätte schweigen können. Also Schweigen aus Angst.
Nun ja, mal angenommen, wir hätten was ausgefressen, sind z.B. bis Oberkante-Unterkiefer bekifft Auto gefahren. Es passiert ein Unfall. Polizei. Polizist fragt: "Haben Sie irgendwelche Drogen genommen?" Wir treuherzig: "Nein."

Aus Angst? Aus Ratio? Mit kühler Berechnung?

Letztlich lässt sich das nicht trennen: Das psychologische Dreieck besteht aus den drei Faktoren "Gedanken-Gefühle-Verhalten", die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen.

Ob also aus Angst geschwiegen wird, das lässt sich nicht sagen. Es kann auch geschwiegen werden - so habe ich das einmal getan - weil mein Anwalt meinte, das sei letztlich vorteilhafter (billiger) für mich. Ob das aufgegangen ist? Habe ich meine Zweifel. Aber jetzt mal unbeinflusst von jedem Rechtsrat: Die Quelle der Lüge ist eben nicht immer die Angst.


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09.08.2024 um 18:03
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Letztlich ist es doch so, dass falls er Angst vor der Wahrheit gehabt hätte, von Anfang an hätte schweigen können. Also Schweigen aus Angst.
Streng genommen hätte er als Zeuge das Recht bereits auf seiner Seite gehabt, hätte er sich mit Aussagen selbst verdächtig gemacht. Zeugen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Vom TV hätte es ihn aber denke ich auch nicht gänzlich entbunden/befreit.

Aber er hat damals das Schlimmste getan, was man in meiner Vorstellungen als Zeuge nur tun kann: Sich in Widersprüche zu verstricken und aller Wahrscheinlichkeit nach auch bewusst die Unwahrheit über sein Verhalten, sein Tun an diesem Morgen zu sagen - kurz: zu lügen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zur Lösung bringt das nur insoweit etwas bei, dass wir deshalb nicht erwarten dürfen, der Tatverdächtige werde irgendwann unter der Last seiner Schuld zusammen brechen und alles gestehen.
Davon gehe ich bei F auch erst mal nicht aus.

Ich möchte es für die Zukunft und auch je nach Rückhalt oder bröckelndem Rückhalt aber auch nicht gänzlich aussshließen.

Aber momentan glaube ich da weniger dran.

Und wie es nur mal bei Fund von sterblichen Überresten aussehen würde - auch fraglich.


Am besten er hört weiterhin auf den Rat seiner Anwältin - aus rein juristischer Sicht nur ohne Emotionen und Moralvorstellungen.

Die wird ihm je nach Ermittlungsstand mal das eine oder andere anraten. Anraten - mehr nicht. Entscheiden müsste er sich letztendlich immer selber.


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09.08.2024 um 18:08
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und wie es nur mal bei Fund von sterblichen Überresten aussehen würde - auch fraglich.
Eben! Was passiert denn, wenn sterbliche Überreste gefunden werden würden (was ich nicht glaube)? Wenn an den Überresten keine Tötungsmerkmale wie gebrochenes Zungenbein festgestellt werden könnten? Wenn die Überreste in der entsprechend Gegend liegen würden, in die er gefahren ist, wäre das ein gerichtsfester Indizienbeweis, dass nur er der Täter sein könnte? Oder könnte er sich mit "ist reiner Zufall" rausreden?


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09.08.2024 um 18:22
Zitat von autor77autor77 schrieb:Wenn an den Überresten keine Tötungsmerkmale wie gebrochenes Zungenbein festgestellt werden könnten? Wenn die Überreste in der entsprechend Gegend liegen würden, in die er gefahren ist, wäre das ein gerichtsfester Indizienbeweis, dass nur er der Täter sein könnte? Oder könnte er sich mit "ist reiner Zufall" rausreden?
Mir gings ebent eigentlich nur darum, ob er bei Fund von sterblichen Überresten und das in einer Gegend, wo sich dann auch ein Zusammenhang zu seinen Fahrten herstellen ließe, eventuell einknicken würde, was ich aber auch dann für fraglich halte.

Zum Rechtlichen: Da bin als als Laie dann endgültig überfragt. Gut möglich, je nach Ermittlungsstand, dass die Indizienkette nur dafür ausreichen würde ihn höchstens als Verbringer anzusehen und zum Rest weiterhin begründete Zweifel (spätestens fürs Gericht später) bestehen bleiben könnten.

Je nach Indizienkette bzw. Ermittlungsergebnisse zu einer Gesamtschau übereinandergelegt könnte aber auch mal das Ausschlussprinzip greifen. Also das, wenn, nur F auch als Verantwortlicher hinsichtlich einer Tötung bzw. der Tötung an seiner Schwägerin infrage kommen kann.

Dem müsste aber schon einiges anderes vorausgehen. So müsste man das Wie zu Tode gekommen auch schon konkretisieren können und seis nur, weil man aus den Ermittlungsergebnissen nicht nur Fremdverschulden, sondern auch konkret den Totschlag als ein vorsätzliches Tötungsdelikt hinreichend genug begründet ableiten könnte, sodass die StA wenigstens Anklage wegen Totschlags erheben könnte.
Möglich auch, dass sich auch bestimmte Mordmerkmale aus der Gesamtschau an Ermittlungsergebnissen ableiten ließen - nur möglich.

Das muss aber auch nicht stimmen.

Ich bin wie gesagt auch nur Laie und kein Jurist. Nicht mal annähernd.


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09.08.2024 um 18:31
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber jetzt mal unbeinflusst von jedem Rechtsrat: Die Quelle der Lüge ist eben nicht immer die Angst.
Aber doch bewusst die Unwahrheit zu sagen, weil man durch die Lüge etwas bezweckt oder erreichen will.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber er hat damals das Schlimmste getan, was man in meiner Vorstellungen als Zeuge nur tun kann: Sich in Widersprüche zu verstricken und auch aller Wahrscheinlichkeit nach bewusst die Unwahrheit über sein Verhalten, sein Tun an diesem Morgen zu sagen - kurz: zu lügen.
Ein bisschen Angst wäre in diesem Fall dann doch angebracht gewesen.
Zitat von autor77autor77 schrieb:Wenn die Überreste in der entsprechend Gegend liegen würden, in die er gefahren ist, wäre das ein gerichtsfester Indizienbeweis, dass nur er der Täter sein könnte? Oder könnte er sich mit "ist reiner Zufall" rausreden?
Abhängig von den bis dahin ermittelten und vorliegenden Gesamtumständen, zusammengetragenen Indizien und Beweisen, würde man diesen Ansatz mehr oder minder aber sicherlich verfolgen. MMn. Da gehen die Anwälte oftmals Indiz für Indiz durch, um sie zu widerlegen, um die Gesamtinterpretation der Indizienkette zu durchbrechen.


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09.08.2024 um 18:33
Ich finde das Zeitfenster grundsätzlich sehr knapp bemessen.
Das hier dem F. Alles zugetraut wird. Dass er noch eine Nacht mit Feier an dem Morgen so viele Dinge perfekt erledigt hat. Und noch mit dem Auto Richtung Polen gefahren ist. Und alles hat geklappt. Ohne besondere Vorkommnisse. Ohne Auffälligkeiten. Alles plausibel erklärbar für ihn und seiner Familie. Das ist Wahnsinn. Er ist Supermann. Und er packt es das über 5 Jahre aufrecht zu halten


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09.08.2024 um 19:06
Zitat von autor77autor77 schrieb:Wenn an den Überresten keine Tötungsmerkmale wie gebrochenes Zungenbein festgestellt werden könnten?
Dazu wollte ich noch kurz was sagen.

Wenn das die sterbliche Überreste überhaupt hergeben würden, dann wäre für mich als Laie (ohne die Verantwortlichkeit einer Person erst mal) bspw. klar, dass wenn die tote Person nicht gerade Suizid begangen hätte und dann auch nur verbracht worden sein könnte, was ich im Fall R übrigens zu 99,5% ausschließe, dann würde ich aus dem objektiven Umstand eines gebrochenes Zungenbeins nicht nur Fremdeinwirkung, sondern auch Vorsatz (mindestens den Eventualvorsatz) ableiten.

Ein guter Anwalt hingegen würde es bestimmt auch irgendwie schaffen auch nur fahrlässige Tötung in den Rahmen des Möglichen, was auch passiert sein könnte, zu argumentieren.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Abhängig von den bis dahin ermittelten und vorliegenden Gesamtumständen, zusammengetragenen Indizien und Beweisen,
Darauf würde es kurz gesagt ankommen.
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Ich finde das Zeitfenster grundsätzlich sehr knapp bemessen.
Es wäre auf jeden Fall alles irgendwie zu schaffen gewesen. Und ein möglicher Streit (warum auch immer) und der dann auch Tatauslöser geworden sein könnte einschließlich auch der eigentliche Tathergang und Tötung dann, können sich auch in einem recht kurzen Zeitrahmen an dem Morgen abgespielt haben. Gut möglich, nur möglich, dass sich alles nur innerhalb von 10-20 Minuten ereignet haben könnte. Zwischen ab 7:40 Uhr und seiner ersten Fahrt am Morgen im Bauhüttenweg.

Und letztendlich könnte er, wenn, bei einigem auch nur Glück, Schwein gehabt und bei anderem wie Kesy Pech gehabt haben und sein Zeugenverhalten dürfte er sich selbst zuzuschreiben haben.
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Und er packt es das über 5 Jahre aufrecht zu halten
Je nach Persönlichkeit absolut vorstellbar.


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09.08.2024 um 19:06
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Ich finde das Zeitfenster grundsätzlich sehr knapp bemessen.
Das hier dem F. Alles zugetraut wird. Dass er noch eine Nacht mit Feier an dem Morgen so viele Dinge perfekt erledigt hat. Und noch mit dem Auto Richtung Polen gefahren ist. Und alles hat geklappt. Ohne besondere Vorkommnisse. Ohne Auffälligkeiten. Alles plausibel erklärbar für ihn und seiner Familie. Das ist Wahnsinn. Er ist Supermann. Und er packt es das über 5 Jahre aufrecht zu halten
Das Argument mit dem Zeitfenster wurde schon mehrfach angeführt, aber trotz Nachfrage wurde es bislang nie näher benannt.
Ebenso unklar bleibt auch weiterhin, welche vielen Dinge er perfekt erledigt haben soll.

Vielleicht magst du ja mal näher darauf eingehen, was denn so gemeint ist.


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09.08.2024 um 19:35
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:dass wenn die tote Person nicht gerade Suizid begangen hätte und dann auch nur verbracht worden sein könnte, was ich im Fall R übrigens zu 99,5% ausschließe
Ich weiß, was Du meinst und sagen willst, abre grade hier, wo manche User sich an noch so weit hergeholten Dingen hochziehen, sollte klar betont werden, dass m.W.n. kein Fall bekannt ist, wo jemand Suizid begangen hat und ein anderer die Leiche dann versteckt hat und lieber jahreland Tatverdächtiger ist, als nicht einfach die Rettung zu rufen. Das ist das Gleiche wie bei der Unfalltheorie.


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09.08.2024 um 20:20
Zitat von autor77autor77 schrieb:Eben! Was passiert denn, wenn sterbliche Überreste gefunden werden würden (was ich nicht glaube)?
Das ist dann Hypothese. Eine Möglichkeit beantwortest Du ja schon selbst:
Zitat von autor77autor77 schrieb:...dass m.W.n. kein Fall bekannt ist, wo jemand Suizid begangen hat und ein anderer die Leiche dann versteckt hat und lieber jahreland Tatverdächtiger ist, als nicht einfach die Rettung zu rufen.
Ich glaube, das nette Entengleichnis ist von @Rick_Blaine so schön erklärt worden. Sinngemäß: Wenn es watschelt wie eine Ente, wenn es quakt wie eine Ente und wenn es aussieht wie eine Ente - dann ist es wohl eine Ente. Auf den Fall angewendet: Wer sollte warum die Leiche von R. in der tiefsten brandenburgischen Pampa verbuddeln - wenn es nicht um die Verdeckung eines Verbrechens geht? Oder wurde die Leiche von R. mal schnell am Straßenrand entsorgt, weil sie die Treppe hinabgestürzt war? Zwar wurden Leichen schon am Straßenrand entsorgt (die arme junge Frau, die noch über Tage kryptische SMS absetzte...), aber ein Rückschluss auf einen Unfall, Suizid oder Fahrlässigkeit ist quasi durch 100 Jahre wissenschaftlich gefärbte Kriminalistik eigentlich verbaut.

In meinem Lieblingsfall Maria Baumer hat der Mörder seine Verlobte nicht nur mit Medikamenten getötet (was man erst Jahre nach dem Fund der Leiche in den Knochen nachweisen konnte), sondern ihre Leiche auch mit Brandkalk überstreut, damit die Verwesung massiv beschleunigt wird. Wer das tut, der braucht mir von Unfall oder fahrlässiger Tötung nichts mehr erzählen. Da trieft die Verdeckungsabsicht eines Verbrechens quasi aus jedem von der Forensik geborgenen Knochen.

Die StA ist nach meiner Meinung hier über den "hinreichenden Tatverdacht", der zur Anklageerhebung berechtigt, schon deutlich hinaus. Aber die StA will ja nicht einfach nur Anklage erheben. Sondern sie will auch eine Verurteilung des Tatverdächtigen (F.). Würde er freigesprochen, wäre das im Falle R. das Ende der Fahnenstange. Strafklageverbrauch nennt sich das - glaube ich. D.h. F. könnte nie wieder wegen der Tötung von R. belangt werden (außer es gibt Wiederaufnahmegründe, aber da kenne ich mich bei denen zu Lasten des Angeklagten nicht aus).
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Je nach Indizienkette bzw. Ermittlungsergebnisse zu einer Gesamtschau übereinandergelegt könnte aber auch mal das Ausschlussprinzip greifen. Also das, wenn, nur F auch als Verantwortlicher hinsichtlich einer Tötung bzw. der Tötung an seiner Schwägerin infrage kommen kann.
Davon sind wir bzw. die StA meiner Meinung nach nicht weit weg. Die immerwährende Postulation, nur eine tote R. hätte das Haus verlassen können, zeigt sehr deutlich, das hier Logik die fehlenden Beweise ersetzen könnte.

Der blinde Fleck ist jedoch, jedenfalls für uns aus den Medien, dass wir nicht wissen, WIE und WARUM R. zu Tode gekommen ist. Es dürfte dazu einige plausible Thesen geben, aber die müssten eben logisch auch zwingend sein. Und das sind sie (noch) nicht. Computernutzung und Bademantel mögen die Richtung weisen, aber das bleiben diffuse Motive und Möglichkeiten.
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Führt zu nicht erlaubten Verdächtigungen
Sie können einem schon die ganze Zeit leid tun. Beraten von falschen Freunden, ausgeweidet und verheizt, sich selbst belügend und belügen lassend.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ein guter Anwalt hingegen würde es bestimmt auch irgendwie schaffen auch nur fahrlässige Tötung in den Rahmen des Möglichen, was auch passiert sein könnte, zu argumentieren.
Das ist die spannende Frage beim Ausschlussprinzip. Es baut ja letztlich auf Indizien auf, die zwingende Annahmen zulassen, worauf wieder zwingende Annahmen gebaut werden und letztlich eine Art Kartenhaus entsteht, das die richterliche Überzeugung "trägt". Das hat man im Fall Gendetzki bis zum Exzess getrieben und die Verteidigung hatte keine Chance, etwas gegen diese hypothetische Konstrukt einzuwenden. Also das ist nicht besonders prickelnd.

Wenn die Anklage wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet wird, geht das Gericht ja schon mal davon aus, dass es hinreichenden Tatverdacht für ein Vorsatzdelikt gibt. Ergibt sich nun im Laufe des Prozesses, dass die Beweise im Ergebnis nicht ausreichend sind und der in dubio-Grundsatz greift, dann würde ich eher denken, es gibt Freispruch statt Fahrlässigkeit. Also ich sähe dann keinen Grund, auf Fahrlässigkeit zu plädieren.

Anders wäre es, wenn der Angeklagte "gesteht", um seine Haut zu retten - oder gar sein Gewissen zu erleichtern. Dann wäre die Einlassung den Angeklagten die Grundlage für Fahrlässigkeit - vorausgesetzt, ihm wird geglaubt... Aber ich bin kein Verteidiger und es gibt hier zu viele "wenn" und "aber".


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09.08.2024 um 20:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Strafklageverbrauch nennt sich das - glaube ich. D.h. F. könnte nie wieder wegen der Tötung von R. belangt werden (außer es gibt Wiederaufnahmegründe, aber da kenne ich mich bei denen zu Lasten des Angeklagten nicht aus).
Da lass mich mit dem § 362 StPO dazwischengrätschen.
§ 362 StPO - Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird;
So war es beispielsweise im Fall Gustl Mollath ein fehlendes i.V. auf einem ärztlichen Gutachten, das gemäß Absatz 1 zur Wiederaufnahme führte.
Und was ein Geständnis anbelangt, das muss dann schon glaubwürdig sein, es langt also nicht, wenn einer mit besoffenem Kopf nur rumprahlt.


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09.08.2024 um 21:00
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dann wäre die Einlassung den Angeklagten die Grundlage für Fahrlässigkeit - vorausgesetzt, ihm wird geglaubt..
Ich denke, dass es zu spät ist, sich einen solchen Sachverhalt, der einigermaßen glaubhaft erscheint, auszudenken.
In welche Richtung sollte das gehen, ohne dass der TV entweder komplett sein Gesicht verliert oder er gar Rebecca eine Mitschuld an ihrem Tod gibt?


Falls keine eindeutigen Spuren an Rebecca zu finden waren, hätte er das eher noch von Anfang an versuchen und darauf hoffen können, dass Rebeccas Familie ihm auch im Falle des Todes ihrer Tochter "wegen geringer Schuld oder leichter Fahrlässigkeit" verzeihen kann.


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09.08.2024 um 22:27
Zitat von emzemz schrieb:Da lass mich mit dem § 362 StPO dazwischengrätschen.
Gerne. Ja, Nr. 4 ist natürlich spannend. Ganz sicher ist man also nicht, Schweigen ist weiter angezeigt.
Zitat von emzemz schrieb:So war es beispielsweise im Fall Gustl Mollath ein fehlendes i.V. auf einem ärztlichen Gutachten, das gemäß Absatz 1 zur Wiederaufnahme führte.
Es ging der StA ja darum, formal einen Freispruch zuungunsten des Angeklagten aufzuheben, was erst mal absurd klingt. Aber eigentlich selbstverständlich sein sollte, wenn die Anklagebehörde bemerkt (bzw. bemerken soll), dass ein Urteil falsch war und es Wiederaufnahmegründe gibt. Bei der Wiederaufnahme zugunsten des Angeklagten verteidigt die StA leider Verurteilungen zu Lasten des Angeklagten bis zur letzten Patrone, bis hin zur eigenen Lächerlichkeit. Siehe ansonsten Spoiler (da OT).

SpoilerDas mit § 362 Nr. 1 StPO war wohl so, dass die Urkunde nicht fehlte, sondern wurde von der StA als "falsch" betrachtet wurde. Im Laufe des wiederaufgenommenen Prozesses änderte sich das und die Urkunde wurde von StA und Gericht dann doch wieder als "richtig" eingestuft.

"Mollath" ist eine wilde Story, sehr politisch, die hat (nicht nur) Rechtsgeschichte geschrieben.

Das Besondere in strafrechtlicher Hinsicht: Der Freispruch war mit der Schuldunfähigkeit des Angeklagten (§ 20 StGB) begründet worden. Diese gerichtliche Feststellung Schuldunfähigkeit führte dazu, dass der Angeklagte trotz Freispruchs vom (selbigen) Gericht verfügt für mehrere Jahre zwangsweise als "gefährlich" in der Psychiatrie untergebracht worden ist, was wohl rechtswidrig war und medial und politisch über Parteigrenzen hinweg auch als Unrecht empfunden wurde.

Und die StPO hat für solche Konstellationen eigentlich nichts im Baukasten. Aus Sicht des Strafprozessrechts war das auch nicht nötig, weil die Unterbringung in der Psychiatrie als Maßregel der Besserung und Sicherung nach dem StGB keine Strafe war, sondern eine Frage der individuellen Gefährlichkeit des Schuldunfähigen. Bei wirklich schwerkranken Tätern (wie z.B. Jürgen Bartsch), die nach ihrer Freilassung sofort wieder schlimme Taten begehen würden, ist das sehr einsichtig. Die Art und Weise, wie diese Gefährlichkeit bei Mollath festgestellt wurde und die Begründung der zuständigen Gerichte, die die Unterbringung im Weiteren wiederholt genehmigten, die ließen wohl sachlich wie rechtlich zu wünschen übrig.

Absurderweise (oder rein rechtlich gar nicht absurd, sondern sehr konsequent) führte die Wiederaufnahme zu Lasten des Angeklagten dazu, dass er eigentlich zu einer Strafe hätte verurteilt werden müssen, weil er nach Überzeugung des Gerichts (wie auch der StA) tatsächlich eine oder mehrere Straftaten (Körperverletzungsdelikte) begangen hatte.

Da aber eine (auch geringe) Strafe wohl im politischen und medialen Raum wenig Verständnis gefunden hätte, kam das Gericht auf die glorreiche Idee, in dubio pro reo die Schuldunfähigkeit des Angeklagten anzunehmen. Schließlich gab es ja - siehe Ersturteil - scheinbar schwerwiegende Hinweise darauf. Und so sprach das Gericht den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit, aber nicht wegen erwiesener Unschuld frei. Der versuchte in der Folge gegen den eigenen Freispruch vorzugehen, weil dieser ein rechtliches wie moralisches Unwerturteil enthielt: Eigentlich war der Angeklagte tatbestandlich Straftäter, in der Rechtsfolge aber straflos, weil - wie gehabt - schuldunfähig.

Rechtswissenschaftlich glorreich war das Urteil deswegen, weil der Grundsatz in dubio bislang nie für die Frage der Schuldfähigkeit bemüht worden war. Und eine konsequente Anwendung in der Folge dazu geführt hätte, dass in sehr vielen Fällen die Schuldunfähigkeit hätte angenommen werden müssen. Mit Folgen, die ich mir nicht ausmalen möchte. Letztlich war das ganze Verfahren extrem politisch durchsetzt, es gab davor oder parallel einen Untersuchungsausschuss und Manche entdeckten erst jetzt, dass die Rechtsgrundlagen in der NS-Zeit ins StGB aufgenommen worden waren. Besonderer Kritik war auch das Verhalten der StA ausgesetzt, das beim Wiederaufnahmeantrag völlig andere Rechtsansichten vertrat, wie dann im Prozess (ähnlich auch das Wiederaufnahmegericht).

Ich weiß nicht, was sich danach an der Rechtslage gändert hat, § 362 StGB scheint so geblieben zu sein wie er war.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich denke, dass es zu spät ist, sich einen solchen Sachverhalt, der einigermaßen glaubhaft erscheint, auszudenken.
In welche Richtung sollte das gehen, ohne dass der TV entweder komplett sein Gesicht verliert oder er gar Rebecca eine Mitschuld an ihrem Tod gibt?
Das sehe ich auch so.

F. hat zwei Probleme: Einmal seine Glaubwürdigkeit (ist er als Person jemand, dem man vertrauen kann, dass er die Wahrheit sagt?).

Und dann die Glaubhaftigkeit seiner Aussage (ist die Geschichte, ihre Tatsachen als wahr unterstellt, in sich schlüssig?). Dabei reicht ja nicht eine denkbare (theoretische Möglichkeit), sondern die Geschichte muss auch geeignet sein, andere mögliche Szenarien, die bislang mit Indizien unterfüttert sind (PC-Nutzung, Bademantel, Persönlichkeit von F., Motiv für die Beseitigung der Leiche = Verdeckung eines Verbrechens) "wegzuschießen". Also zumindest "vernünftige Zweifel" zu sähen, ob hier ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorliegt. Wobei die "freie richterliche Beweiswürdigung" wie ein Damoklesschwert über ihm hängt, weil er zu seiner Geschichte keine unterstützenden Indizien wird vorlegen können. Sondern eben nur seine Geschichte. Und damit eine bloße Schutzbehauptung?

Ich kann mir nicht vorstellen dass das gelingt. Käme es zum Prozess, dürfte es eher darum gehen, ob Mord oder Totschlag. Das kann gut und gerne 10 Jahre mehr oder weniger Knast bedeuten (das ist in meinen Augen ein Problem, aber darum geht es jetzt nicht). Wie schon gesagt: Das WARUM und das WIE des Todes von R. sind vermutlich auch für die Ermittler derzeit nicht beweisbar. Vielleicht reichen die Indizien für Mord (Ausschlussprinzip, s.o.), v.a. nach einem Leichenfund. Aber das steht derzeit auf sehr schwachen Beinen.

Und ich weiß nicht, wie man Mordmerkmale derzeit beweisen könnte, wenn die Leiche keine forensischen Hinweise auf Heimtücke oder sexuelle Motive hergibt. Gut, die "freie richterliche Beweiswürdigung" ersetzt so manchen fehlenden Beweis, aber besonders rechtsstaatlich finde ich es nicht, wenn ein Gericht sagt: "Er ist schuldig, weil wir davon überzeugt sind. Andere sind vielleicht nicht überzeugt, wir aber schon, weil wir der Überzeugung sind, dass...."


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2024 um 22:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Käme es zum Prozess, dürfte es eher darum gehen, ob Mord oder Totschlag. ... Und ich weiß nicht, wie man Mordmerkmale derzeit beweisen könnte, wenn die Leiche keine forensischen Hinweise auf Heimtücke oder sexuelle Motive hergibt.
Wenn ich hierzu den Fall Lolita Brieger anführen darf. Da wurde die Leiche Jahre später - Totschlag war verjährt - mit einer Drahtschlinge um den Hals gefunden, der Täter hatte sie erdrosselt. Aber ihm war das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit nachzuweisen und damit war's kein Mord.


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