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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2024 um 23:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das WARUM und das WIE des Todes von R. sind vermutlich auch für die Ermittler derzeit nicht beweisbar.
Davon gehe ich in erster Linie aus.

Befürchte aber und gehe damit sogar noch einen Schritt zurück, dass sie zum gegenwärtigen Stand (also auch noch ohne Leichenfund) nicht mal gerichtsfest genug begründen könnten, dass R wirklich im Hause zu Tode gekommen ist - womöglich sogar überhaupt tot ist. Und ein Gericht selbst schon bei diesem Sachverhalt begründete Zweifel hegen könnte.



Nur eine Vermutung meinerseits als Laie.

Und eigentlich nur aufgrund der angeblich relativ spurenarmen Lage im Haus und dass sich keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat ergeben haben sollen.


Danke übrigens auch für deine anderen Ausführungen und sie erscheinen mal wieder absolut nachvollziehbar.

Tja, wäre wirklich eine spannende Frage, was der F einem Gericht mal für eine Geschichte auftischen würde, wenn er es denn täte.


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09.08.2024 um 23:18
Zitat von emzemz schrieb:Aber ihm war das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit nachzuweisen und damit war's kein Mord.
Sorry, mein Fehler. Es muss natürlich heißen:
Aber ihm war das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit nicht nachzuweisen und damit war's kein Mord.


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09.08.2024 um 23:19
Zitat von emzemz schrieb:Wenn ich hierzu den Fall Lolita Brieger anführen darf. Da wurde die Leiche Jahre später - Totschlag war verjährt - mit einer Drahtschlinge um den Hals gefunden, der Täter hatte sie erdrosselt. Aber ihm war das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit nachzuweisen und damit war's kein Mord.
Interessant. Sicher möglich. Ohne den Fall genauer zu kennen: Ich glaube, das hätte man - in Abhängigkeit von den forensischen Spuren an der Leiche - im Grundsatz auch anders beurteilen können.

Warum? Nun, ich halte es für etwas lebensfremd, jemanden eine Drahtschlinge um den Hals zu legen und dadurch die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers (und deren Ausnutzung) auszuschließen. Entscheidend ist dabei nicht die unmittelbare Tötungshandlung (Zuziehen der Schlinge), sondern das Umlegen der Schlinge, wenn das Opfer noch arg- und wehrlos ist. Außer es stimmt dem zu.

M.a.W.: Ich kann mir nicht vorstellen, jemanden auf diese Art und Weise zu töten, ohne heimtückisch zu handeln. Aber das ist jetzt sehr holzschnittartig. Damit dürften sich nicht nur hunderte Urteile, sondern auch hunderte Bücher und Aufsätze befassen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und eigentlich nur aufgrund der angeblich relativ spurenarmen Lage im Haus und dass sich keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat ergeben haben sollen.
Das ist richtig. Aber Deine Idee war - glaube ich - hier mit dem Ausschlussprinzip zu argumentieren:

1.) Wenn R. das Haus nicht lebend verlassen hat, weil es ab dem Zeitpunkt x außerhalb keine Spuren mehr gibt und zugleich der "digitale Tod" innerhalb des Hauses eingetreten ist,

2.) dann kann es denklogisch keine andere Möglichkeit geben, dass sie das Haus nicht lebend verlassen hat.

3.) Sie kann im Haus auch nur durch eine Gewalttat getötet worden sein, weil es keinerlei Hinweise auf eine andere Todesart gibt. Nur eine Gewalttat bzw. die Beseitigung der Spuren einer Solchen (eventuell, wissen wir nicht) kommt deshalb als Todesart in Frage.

4.) R. bzw. was von ihr übrig war (Leiche) ist verschwunden. Das ist nur möglich durch das Zutun einer weiteren Person. Dafür kommt nur F. in Frage. Niemand außer ihm befand sich im fraglichen Zeitraum zusammen mit R. im Haus.

5.) Diese Person F. hat nach dem Verschwinden von R. oder ihrer Leiche verdächtige Fahrten durchgeführt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verbringung der Leiche und der Verdeckung eines Verbrechens gedient haben.

Zu konstruiert. Sicher. Aber da dürfte jetzt nichts unlogisch sein. Wichtig ist, dass jeder Punkt zumindest eine objektiv fundierte Grundlage hat. Für Mord reicht es natürlich nicht. Für Totschlag vielleicht schon.


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10.08.2024 um 00:04
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist richtig. Aber Deine Idee war - glaube ich - hier mit dem Ausschlussprinzip zu argumentieren:
Da ging es eigentlich nur um die Verantwortlichkeit hinsichtlich einer Person, wenn ansonsten alles dafür sprechen würde, dass das Opfer nur durch Fremdeinwirkung, vorsätzliche, im Hause zu Tode gekommen sein kann.


Aber natürlich ist das Ausschlussprinzip auch bereits nur auf den Sacherhalt im Hause zu Tode gekommen anwendbar.

Ob es allerdings reichen würde, was du aufzählst, mag ich zumindest als Laie anzweifeln.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie kann im Haus auch nur durch eine Gewalttat getötet worden sein, weil es keinerlei Hinweise auf eine andere Todesart gibt. Nur eine Gewalttat bzw. die Beseitigung der Spuren einer Solchen (eventuell, wissen wir nicht) kommt deshalb als Todesart in Frage.
Ja, aber welche Gewalttat genau?

Mord?

Totschlag (minderschwerer oder schwerer Fall)?

KV mit Todesfolge?

fahrlässige Tötung?

Vergewaltigung mit Todesfolge?

Und ich weiß nicht, ob nur Erfahrungswerte und statistische Wahrscheinlichkeiten ausreichen würden, um ein Gericht wenigstens noch von Totschlag bspw. überzeugen zu können.

Ps.


Ich glaube übrigens, dass die StA zum gegenwärtigen Stand keinen hinreichenden Tatverdacht begründen könnte und ich könnte mir sehr gut vorstellen warum nicht.

Aber, das Ermittlungsverfahren gilt ja auch noch nicht als abgeschlossen. Von daher auch mal abwarten...


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10.08.2024 um 00:28
@Origines


Es ist ja auch für mich persönlich viel wahrscheinlicher, dass sich ein Mensch, so wie der F sich in einem mutmaßlichen Nachtatverhalten verhalten hat, sich eigentlich nur mindestens des Totschlags schuldig gemacht haben kann - den Tod durch eine konkrete Handlung, eine Gewalttat mindestens Billigend in Kauf genommen haben muss.

Aber mal ehrlich, wäre ich Schöffe, wäre ich denke ich selbst nicht so recht oder nicht vollständig von so einer Argumentation überzeugt.

Denn auch bei den anderen aufgezählten unter Totschlag angesiedelten Strafdelikten könnte sich eine verantwortliche Person (F in diesem Fall, wenn) je nach Typus und Zustand so verhalten haben.


Bereits da könnten Menschen, die für den Tod eines anderes Menschen verantwortlich gewesen sind, wenn auch nicht vorsätzlich, der Arsch auf Grundeis gegangen sein. Oder anders: Als Ziel nur die eigene Haut zu retten gehabt haben.


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10.08.2024 um 06:51
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und ich weiß nicht, ob nur Erfahrungswerte und statistische Wahrscheinlichkeiten ausreichen würden, um ein Gericht wenigstens noch von Totschlag bspw. überzeugen zu können.
Wie gesagt, Gerichte können nicht nur von Dingen überzeugt sein, für die es kein einziges Indiz gibt. Für Manche reicht sogar die pure Fantasie. Als (Geistes- oder Natur-)Wissenschaftler stünden einem die Haare zu Berge. Und der BGH winkt das durch. Das sind zum Glück Ausnahmen und engagierte Journalisten und Verteidiger kämpfen über Jahre um eine Wiederaufnahme. Und das manchmal mit Erfolg.

Deshalb kann ich Dein Unbehagen nachfühlen. Das ehrt Dich und dieses Gefühl sollte der Normalfall sein. Vergleichbare Fälle mit windigen Kartenhäusern haben mich sogar richtig wütend gemacht. Und die Berliner StA, die auch anders organisiert ist als in anderen Bundesländern (kein Rotationsprinzip), die ist da zu Recht zurückhaltend.

SpoilerNeben den Fällen "Peggy" und "Bauer Rupp" (in diesen beiden Fällen gab es zur Verurteilung auch keine Leiche, sondern vorrangig unglaubhafte Geständnisse und vage Zeugenaussagen) ist eines der schlimmste Beispiele (bayerischer) Kartenhaus-Judikatur: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Da meine ich, hier in diesem Fall sogar noch relativ gut gepolstert zu sein. Ich könnte innerhalb eines zwar relativ großen, aber doch relativ sicher bestimmbaren und überschaubaren Rahmens (siehe oben Nr. 1 bis Nr. 5) richtig liegen, weil es keine entgegenstehenden Anhaltspunkte gibt. Und auch nie geben wird. Soweit ich in den offenen Punkten im Verdachtsbereich bleibe, weil es keine konkreten Erkenntnisse gibt. Insb. das WARUM und WIE. Und das ist die Achillesferse für eine Verurteilung. Vielleicht bricht es ihr sogar das Kreuz.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber mal ehrlich, wäre ich Schöffe, wäre ich denke ich selbst nicht so recht oder nicht vollständig von so einer Argumentation überzeugt.
In der Tat. Und das wäre auch gut so.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich glaube übrigens, dass die StA zum gegenwärtigen Stand keinen hinreichenden Tatverdacht begründen könnte und ich könnte mir sehr gut vorstellen warum nicht.
Das sehe ich etwas anders, aber vielleicht meinen wir sogar das Gleiche. Meine Meinung (versteckt in einem etwas länglichen Beitrag):
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die StA ist nach meiner Meinung hier über den "hinreichenden Tatverdacht", der zur Anklageerhebung berechtigt, schon deutlich hinaus. Aber die StA will ja nicht einfach nur Anklage erheben. Sondern sie will auch eine Verurteilung des Tatverdächtigen (F.).
Hinreichender Tatverdacht ist bei einer Verurteilungswahrscheinlichkeit von höher 50% gegeben, also die Verurteilung ist wahrscheinlicher als ein Freispruch. Doch das reicht in der Praxis nicht, das wären ziemliche Schüsse aus der Hüfte. In Wirklichkeit will die Angeklagebehröde zu 70, 80 oder 90% die fünf Richter von dem überzeugen, wovon sie überzeugt ist.

Nach reiner Lehre dürfte natürlich die "objektivste Behörde der Welt" (*g*) auf solche Erwägungen überhaupt keine Rücksicht nehmen. Bei hinreichendem Verdacht - boing - Anklagerhebung. Und dann kucken wir mal, was so der Prozess ergibt. "Kann so enden, kann aber auch so enden." Das gäbe viel mehr Strafprozesse und die Gerichte würden mit halbgaren Sachen irrsinnig lange verhandeln müssen.


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10.08.2024 um 07:20
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nach reiner Lehre dürfte natürlich die "objektivste Behörde der Welt" (*g*) auf solche Erwägungen überhaupt keine Rücksicht nehmen
Meinst du damit jetzt die Staatsanwaltschaft oder welche Behörde ? Und warum bezeichnest du sie so? Hegst du Zweifel an deren Tätigkeit nur weil in Berlin das Rotationsprinzip nicht gilt? Ich frage mich sowieso weshalb sich hier ohne Ende Gedanken darüber gemacht wird wie welche Behörde in diesem Fall tätig wird/tätig werden kann/könnte oder sollte. Ich bin der Überzeugung das in allen mit solchen Fällen und auch diesem gut ausgebildete Mitarbeiter tätig sind die nicht in die Kritik irgendwelcher Forenuser geraten müssen. Ich persönlich bin kein Jurist und ich vertraue durchaus auf unser , sicher nicht immer fehlerfreies , Rechtssystem. Auch verfüge ich über ein gewisses Maß an Geduld und muss keine halbgare Lösung eines Falls haben zu dessen Lösung es offenbar noch zu viele offene Fragen gibt welche niemand und vielleicht sogar der TV zum jetzigen Zeitpunkt Antworten hat oder es Antworten gibt die niemand , warum auch immer, äussert.


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10.08.2024 um 07:48
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Meinst du damit jetzt die Staatsanwaltschaft oder welche Behörde ?
Ja, diese Behörde. Und mein Zitat findest Du z.B. hier:

Justizportal Niedersachsen

Spoiler
Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die belastenden, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände objektiv zu ermitteln. Sie allein entscheidet darüber, ob die Ermittlungen den hinreichenden Verdacht einer Straftat, also die ausreichende Beweisbarkeit, ergeben haben und das Verfahren deshalb mit einer Anklage dem Gericht vorzulegen ist, oder ob das Verfahren einzustellen ist. Die Staatsanwaltschaft wird daher häufig auch als „objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet.
Quelle: s.o.


Die StA nimmt das also für sich noch immer in Anspruch. Das hat historische Gründe im Preußen des 19. Jh. Und es ist natürlich heute Quatsch. Eine StA ist nicht objektiver als ein Wasserwirtschaftsamt.

In der Praxis gibt es aber in den Bundesländern Unterschiede: Ein StA bleibt in Berlin StA. Ein StA in Bayern wird nach einigen Jahren (Zivil-)Richter. Wechselt dann zur StA zurück um dann wieder (Straf-)Richter zu werden. Oder umgekehrt. Das ist nicht wirklich freiwillig, das ist Usus (Rotationsprinzip).

Begründung in Bayern: StA wissen so besser, wie Richter ticken und sind nicht einseitig auf das Strafrecht festgelegt.

Nachteil: Die StA ist weniger unabhängig. Sie ist ja sowieso schon weisungsgebunden. Und will es sich nicht mit den Kammern verscherzen, in denen die StA irgendwann selbst sitzen. Dafür ist - m.E. - die juristische Kompetenz der StA beim Rotationsprinzip besser, aber auch "geschmeidiger". Das sind vielleicht für Außenstehende reine Nuancen, in den Verfahren, in der Praxis aber nicht bedeutungslos.

Diese Einschätzung beruht auf dem Eindruck eines bay. Richters und StA, der irgendwann hingeworfen und in "Preußen" neu angefangen hat. Und mir das persönlich so berichtet hat. Entsprechend persönlich ist meine Einschätzung.

Das System in Berlin hat den Vorteil der Spezialisierung, aber auch der Isolation der Behörde StA.

Ob es insgesamt so oder so besser ist, kann ich nicht sagen. Aber nach meiner Einschätzung ist die bay. Justiz fachlich kompetenter, aber auch politisch leichter lenkbar. Während in Berlin die Behörden und Gerichte ihr Ding und sich um politische Fragen wenig Kopp machen. Was auch Vor- und Nachteile hat.


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10.08.2024 um 07:52
@Origines
Danke für deine ausführliche Antwort, interessant zu lesen.


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10.08.2024 um 08:58
@Origines
Dass die StA über einen hinreichenden Tatverdacht hinaus ist, glaube ich auch. Ansonsten würde sie nicht immer wieder betonen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Sie versuchen das Wie und das Warum nachzuweisen. Und scheinen auch daran zu glauben, es noch beweisen zu können?!


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10.08.2024 um 09:33
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Und scheinen auch daran zu glauben, es noch beweisen zu können?!
Ja. Wobei: Wenn der Glaube Berge versetzt...

Hier ist es aber nicht mehr so, dass der Prophet zum Berg kommen könnte. Also die Ermittler durch aufwändige Arbeit die Schuld des Tatverdächtigen nachweisen könnten.

Hier muss schon der Berg zum Propheten kommen. Also die Zeit, den Zufall und eine gewisse Beharrlichkeit der Ermittler, irgendwie und irgendwann den Beweis zu liefern, der für eine solide Verurteilung notwendig ist.

Ich weiß nicht, wie viele vergleichbare Fälle es gibt. Die, die ich kenne, unterscheiden sich zumeist in wesentlichen Punkten.

"Maria Baumer", da gab es eine Leiche und einen Tatverdächtigen, der als Typ gewisse Parallelen zu unserem F. aufweisen könnte. Allerdings konnte jahrelang keine Todesursache ermittelt werden. Erst acht Jahre nach ihrem Tod wurde Anklage erhoben, weil man nun Medikamente in den Knochen nachweisen konnte. Zum Glück sitzt der Typ sehr sehr lange hinter Gittern. Vielleicht tatsächlich bis zum Lebensende. Der ist nicht nur Mörder seiner Verlobten, sonder auch ansonsten ein sehr gefährlicher (Sexual-)Straftäter.

Zeitlich sind wir also bei R. noch relativ früh dran. Kein Grund zur Sorge.

Die Fälle ohne Leiche wie "Peggy" und "Bauer Rupp" habe ich schon mal erwähnt. "Peggy" ist m.E. bis heute nicht wirklich geklärt, obwohl auch erst nach Jahren und ersten Verurteilungen und Wiederaufnahmeverfahren irgendwann ihre sterblichen Überreste weitab vom Wohnort gefunden wurden. Es gibt dazu einen ellenlangen eigenen Thread.

Der vermeintlich ermordete Rupp wurde nach Jahren zufällig in seinem Mercedes sitzend aus der Donau gezogen. Er war also nicht an die Schweine verfüttert worden, wie StA und Gericht aufgrund eines falschen, von den Ermittlern suggestiv initiierten (und widerrufenen) Geständnisses seiner Familie angenommen hatten. Trotzdem wehrten sie sich mit Händen und Füßen gegen eine Wiederaufnahme. Das war peinlich.

Dann gibt es noch den Fall "Meike Thiel", ebenfalls im brandenburgischen Wald verbuddelt und nie wieder gefunden. Aber es gab Zeugenaussagen vom Hörensagen, nach denen einer der Hauptverdächtigen die Tat gestanden haben soll. Und noch ein paar andere wackelige Zeugenaussagen, die aber sehr detailreich waren, was das WARUM und WIE anbelangte. Soweit ich weiß, auch erst nach Jahren und mit allerlei Haken und Ösen. Und bei Meike war der Rahmen des Todes, also der Zeitpunkt und der Ort, den das Opfer nicht lebend verlassen haben kann, weitaus offener (im Wald - und es gab noch keine Smartphones...). Letztlich tragen die Zeugenaussagen und das deutlichere Motiv (das Opfer war minderjährig, schwanger und der Vater bzw. auch dessen Mutter wollten das Kind nicht) die Verurteilung, aber Zeugen sind halt keine besonders zuverlässigen Beweismittel.

Ein handfester forensischer Durchbruch wäre mir lieber als ein spätes Geständnis des Tatverdächtigen.


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10.08.2024 um 10:11
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein handfester forensischer Durchbruch wäre mir lieber als ein spätes Geständnis des Tatverdächtigen.
Aber sicher, denn selbst wenn er gestehen würde, die Tat muss ihm ja trotzdem noch schlüssig nachgewiesen werden. Nur weil einer gesteht, kann er nicht gleich sofort verurteilt werden.

Hier noch ein Fall, der auch hier diskutiert wurde, wo eine Verurteilung ohne Leichen erfolgte.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-mordprozess-mutter-tochter-ramersdorf-urteil-1.5214707


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10.08.2024 um 11:00
Zitat von emzemz schrieb:Hier noch ein Fall, der auch hier diskutiert wurde, wo eine Verurteilung ohne Leichen erfolgte.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-mordprozess-mutter-tochter-ramersdorf-urteil-1.5214707
Interessant. Könnte aber meine These bestätigen, dass F. in Bayern vielleicht schon angeklagt worden wäre. Was aber durch den Fall Maria Baumer wieder widerlegt würde. Hängt natürlich vom Detail ab. Letztlich kann man eigentlich nur mit dem Urteilstext wirklich einschätzen, ob das Ausschlussprinzip hier trägt. Und was die Unterschiede zum Verschwinden R.s sind. Seufz. Wenn und aber...

Vielleicht, weil es in München zwei Personen sind, die verschwanden? Die blutigen Teppiche, die der Angeklagte im Wald versteckte? Mir scheint, man war dort schon ein bisschen näher am Tatgeschehen bzw. an unmittelbaren Spuren - bzw. deren Verwischung:
Roman H. räumte ein, nach dem "Streit" der Frauen deren blutige Kleidung gewaschen, die Wohnung mehrfach geputzt und die Wände in Flur und Gang frisch gestrichen zu haben, wegen angeblicher Umzugsspuren.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-mordprozess-mutter-tochter-ramersdorf-urteil-1.5214707

Das ist schon noch mal eine andere Hausnummer, während wir im Maurerweg laut StA eigentlich keine Anhaltspunkte für ein Gewaltverbrechen haben (dazu zähle ich auch etwaige Reinigungsbemühungen). Da fehlt R. einfach ab einem fest bestimmbaren Zeitpunkt. Aber "nur", weil ihr Smartphone sein Leben aushaucht und sie nirgendwo anders mehr auftaucht, physisch oder digital. Nie wieder.


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10.08.2024 um 11:15
Hier habt jetzt genügend andere Fälle als Beispiel genommen. Kommt bitte wieder zurück zum Thema des Threads.


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10.08.2024 um 13:41
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ein handfester forensischer Durchbruch wäre mir lieber als ein spätes Geständnis des Tatverdächtigen.
Absolut. So ganz traue ich dem TV nicht über den Weg, was er nun sagen würde - ist mit Vorsichtig zu genießen.

Mir ist in diesen Fall schon viel zu viel geredet worden. Da reden ziemlich viele, oder…

Zurück zu den Fakten, bitte.


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10.08.2024 um 13:59
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Mir ist in diesen Fall schon viel zu viel geredet worden. Da reden ziemlich viele, oder…
Nur einer redet nicht, das ist der Tatverdächtige.
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Zurück zu den Fakten, bitte.
Gerne, da wäre ich nämlich bei deinem Zeitfenster, das wohl um 7.00 Uhr begann, aber wie lange dauerte es an?


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10.08.2024 um 14:04
Zitat von emzemz schrieb:das wohl um 7.00 Uhr begann, aber wie lange dauerte es an?
Wenn, dann können wir (denke ich) ein mögliches Geschehen unter den Beiden und was dann auch in einem konkreten Tatgeschehen, Tathergang inklusive Tötung geendet haben könnte ab 7:40 Uhr in Betracht ziehen.

Zwischen 7.40 Uhr und der ersten Fahrt am Morgen (durch den Bauhüttenweg) und war glaube ich um 8:24 Uhr (ohne jetzt nochmal nachgeschaut zu haben) könnte sich etwas in dem Haus unter den Beiden abgespielt haben.

Möglich, weil machbar, wäre das auf jeden Fall gewesen.



Je nach Fall genügen wenige Minuten, hätten genügt, um das Leben eines anderen Menschen und auch für sich für immer zu verändern.


Ps.
Ein zunächst noch harmloses Geschehen unter den Beiden könnte natürlich auch schon zwischen 7 Uhr-7:40 erfolgt sein. Aber ich glaube die Rebecca war wenn erst so ab 7:40 Uhr so richtig wach und dann auch aktiv.


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10.08.2024 um 14:32
Zudem gehe ich aufgrund des jüngsten hier veröffentlichen Videos davon aus, denn diesen möglichen entscheidenden Punkt hatte ich im Laufe der Jahre schon wieder ganz vergessen - nämlich, dass sich der genaue Zeitrahmen wann F Morgens Online aktiv gewesen ist für die EB aufgrund technischer Auswertungen sicherlich bestimmen lässt.

So könnte ich mir dann nämlich auch vorstellen, dass der TV F ab 7:40 Uhr nicht mehr Online aktiv gewesen ist und somit für ihn die Möglichkeit anderen Tuns bis ca. 8:20 Uhr in dem Haus an dem Morgen bestanden hätte. Kurz: Ja er könnte seiner Schwägerin in der Zeit etwas angetan haben.


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10.08.2024 um 14:37
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zwischen 7.40 Uhr und der ersten Fahrt am Morgen (durch den Bauhüttenweg) und war glaube ich um 8:24 Uhr (ohne jetzt nochmal nachgeschaut zu haben) könnte sich etwas in dem Haus unter den Beiden abgespielt haben.
Denke ich auch. Der Twingo war um 8.36 Uhr unterwegs. R. Handy soll sich (lt. Familie) zum letzten Mal um 7.40 Uhr in den Router eingelogged haben. Wohl um 7.46 Uhr verließ ihre letzte Snapchat-Nachricht ihr Handy. War das automatisch oder manuell? Kenne mich mit diesen ganzen modernen Apps nicht aus...

Wann das Handy ausgeschaltet wurde und sich aus allen Netzen verabschiedet hat, wissen wir m.E. nicht. Aber die Ermittler müssten es wissen. Und es gibt erhebliche Zweifel, ob R.s Handy oder sie persönlich noch um 8.25 Uhr eine Whatsapp-Nachricht ihrer Mutter erhalten hat ("Gelesen-Häckchen").

Schätzen wir als Tatzeit mal grob: 8 Uhr bis 8.30 Uhr.

Ob das für das reicht, was unsere Fantasie an möglichen Tatabläufen hergibt oder was zwingend notwendig wäre, um jemanden zu töten?

Ich denke, F. wird nicht gegen 8 Uhr ins Wohnzimmer gestürzt und wie schon lange geplant R. getötet haben. Sondern es gab grob zwischen 8 und 8.30 Uhr einen (strafrechtlich relevanten) Vorlauf, der in der Folge - eher ungeplant - entglitt und im Ergebnis den Tod von R. zur Folge hatte. Puh, ich will hier jetzt nicht in mögliche Details gehen, würde mir aber eigentlich vorstellen, so eine Tat erledigt sich nicht in 30 Minuten. Aber mir fehlt da - zum Glück - jede Erfahrung.

Einen wie auch immer gearteten Kontakt zwischen evtl. 7.15 Uhr (etwaige Anrufe von Mutter und Ehefrau bei F. - später nicht mehr erwähnt) und 8 Uhr ist damit nicht ausgeschlossen. Ob R. um 7.46 Uhr nochmals einen Snapchat-Nachricht versendet hat, lasse ich jetzt mal offen. Dann könnten wir das Fenster im Grundsatz von 7.15 Uhr bis 8.30 Uhr erweitern. In diesem Zeitraum gab es Kontakt, evtl. eine Eskalation oder einen Wechsel des Täterverhaltens und am Ende einen Tod - wobei ein Fahrlässigkeitsdelikt sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist.


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10.08.2024 um 14:43
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:dass der TV F ab 7:40 Uhr nicht mehr Online aktiv gewesen ist
Ja, die Online-Aktivitäten des F. sind auch ein Punkt. Da kennen wir aber keine Zeitpunkte, von wann bis wann er den Rechner bedient oder im Internet kommuniziert (konsumiert) hat. Die Ermittler kennen die vielleicht.

Es wäre nicht ganz lebensfremd, wenn J. zu diesem Zeitpunkt das Schlafzimmer bereits verlassen und sich vorbereitet hat, um 7 Uhr das Haus zu verlassen. F. könnte kurz nach 6 Uhr mit seine Internetaktivitäten begonnen haben, aber auch erst ab 7 Uhr, als seine Frau das Haus verlassen hatte.

Also da lässt sich nur spekulieren.


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