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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

02.07.2024 um 02:50
Wer weiss eigentlich seit wann Rebecca wusste, dass sie Montag erst später Schule hat?
Wie hat sie das erfahren?

Kann das nirgends finden

Merci


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Wo ist Rebecca Reusch?

02.07.2024 um 18:16
Die längere Pause sollte allen die Möglichkeit gegeben haben, die eigenen Beiträge zu durchdenken. Der Thread ist kein Chat und das Thema sollte auch mehr als klar sein. Wenn es grade nichts Neues gibt, muss man nicht um jeden Preis Beiträge produzieren. Bitte jetzt also wieder vernünftig weiter.


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Wo ist Rebecca Reusch?

02.07.2024 um 19:22
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ach, sieh mal an.
Mir war von Anfang an sonnenklar, dass Du Dich auf den ersten Satz der Zusammenfassung des "Spektrum der Wissenschaft"-Artikels wie ein Aasgeier stürzen würdest.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:1) Ob der Konsum von Pornos reale sexuelle Gewalt fördert, können Forscher auf Grund der aktuellen Befundlage nicht eindeutig beantworten.
Quelle: https://www.spektrum.de/pdf/gug-10-10-s026-pdf/1044237?file

Die weiteren Informationen hast Du leider nicht mehr zur Kenntnis genommen (Du hast eigentlich bis heute nur mit Nichtwissen oder angeblicher Prüderie argumentiert. Fälle, in denen Pornografie und Masturbation einem Sexualdelikt vorausgingen, hast Du mit Totschlagsargumenten abgetan).

Ich greife das Thema nur noch einmal auf, weil ich fleißig gesäte Mythen widerlegen will und weil ich mir sicher bin, dass in einem Prozess gegen F. dieser Pornokonsum (was auch immer da konsumiert wurde) u.U. eine nicht unerhebliche Rolle spielen würde. Ich werde mich jetzt zum Teil wiederholen, aber sonst lassen sich meine Argumente nicht abrunden.

Also lesen wir mal weiter in o.g. Zusammenfassung:
2) Menschen mit hohem Risiko für sexuelle Gewalt interessieren sich jedoch im Schnitt stärker für Gewaltpornografie.

3) Wer solche »harten« Pornos konsumiert, neigt auch dazu, eine Vergewaltigung zu bagatellisieren, sie für eine legitime Form männlicher Sexualität zu halten und dem Opfer die Schuld zuzuschieben.
https://www.spektrum.de/pdf/gug-10-10-s026-pdf/1044237?file

Es geht also um Gewaltpornografie. Das sind "harte" Pornos. Da sind sich die Wissenschaftler eigentlich einig (Seite 4). Die Folgen des Konsums "normaler" Pornos ohne Gewaltdarstellungen sind dagegen nicht so klar (s.o. Nr. 1).

Fortsetzung folgt...


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02.07.2024 um 19:22
Fortsetzung:

Jedenfalls (Seite 4 des Artikels):
Ge­walthaltige Pornografie wecke dagegen mehr Aggressionen als Pornografie ohne Gewaltdar­stellungen. (...) Das trifft offenbar vor allem auf Risikogrup­pen zu: »Männer, die zu sexueller Gewalt nei­gen, lassen sich stärker von Gewaltpornografie beeinflussen« (...)

Doch die Forscher schränkten ihre Warnung mit einem entscheidenden Zusatz ein: Bei Män­nern ohne entsprechende Disposition blieben die Filme wahrscheinlich wirkungslos. Die Be­treffenden würden sich normalerweise ohnehin keine Gewaltpornografie ansehen.
Zusammenfassend (Seite 5):
Nicht Standardpornos sind demnach das Problem, sondern die Kopplung von Sex und Gewalt. Und das Internet bietet nach Ansicht des Psychotherapeuten und Sexualforschers Andreas Hill vom Universitätsklinikum Ham­burg-­Eppendorf mehr Freiräume für solch devi­ante Sexpraktiken. Menschen mit hohem Risiko für sexuelle Gewalt, so Hill, haben ein gesteiger­tes Interesse an gewalthaltiger Pornografie und werden durch diese stärker negativ beeinflusst.
Quelle: https://www.spektrum.de/pdf/gug-10-10-s026-pdf/1044237?file

Ob Pornos mit "Fesselspielchen" (Deine Wortwahl, @BoobSinclar) gewalttätig sind, kommt darauf an. Wie so häufig. Wird gefesselt, um zu vergewaltigen oder zu schlagen (oder so zu tun), dann sicher. Es gibt Filme, in denen Gewalt dargestellt wird (z.B. nach Drehbuch, Rolle usw.) und Filme, in denen Gewalt tatsächlich gegen den Willen der Opfer ausgeübt und damit eine Straftat gefilmt wird.

Wir kennen die Filme nicht, die F. konsumiert hat. Ich kenne solche Filme auch nicht aus eigener Anschauung.

Zur Frage der Gewalttätigkeit siehe:

https://www.jetzt.de/sex/gewalt-in-pornos-wie-sie-sich-auf-unser-sex-leben-auswirkt

Dort wird auch eine wissenschaftlich moderatere Position vertreten. Da wirst Du einige andere Argumente finden, die aber natürlich wieder abstrakt-genereller Natur sind.

Ob eine Verbindung zu R.s Verschwinden besteht, gar Schlüsse auf ein etwaiges Motiv zulässt, wissen wir nicht. Logisch.

Im Prozess dürfte dazu mindestens ein Gutachter eine Stellungnahme abgeben, der sich mit der Persönlichkeit F.s, seinem Medienkonsum und einem Tötungsdelikt beschäftigt hat. Wie in anderen Fällen auch (ich habe sie genannt) wäre der Konsum solcher Filme (auch "normaler") geeignet, Indiz für ein Mordmerkmal zu sein.

Und deshalb ist dieser Punkt wichtig.


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02.07.2024 um 20:00
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der Pornokonsum lässt ein Tötungsdelikt nicht mehr oder weniger wahrscheinlich erscheinen in diesem Kontext, dieser Konstellation, diesem Zusammenhang.
Nochmal: Wenn der Benjamin Blümchen gehört hätte, wäre die Situation EXAKT gleich. Mann, Frau, allein. Frau verschwindet. Um den Pornokonsum kausal mit einem möglichen Tötungsdelikt in Verbindung zu bringen, muss ich soviel Dinge voraussetzen oder mir zusammenreimen oder pseudoerotisch zusammenschwurbeln, für die es, außer in der eigenen Phantasie, aber keinerlei Indizien gibt.
@BoobSinclar
Du kannst den Konsum von Pornos nicht mit dem Konsum von Bejamin Blümchen-Hörkasseten
oder anderen harmlosen Filmen vergleichen.
Für dich, scheint beides nur dem Zeitvertreib zu dienen.
Das ist sachlich nicht richtig. Pornos erzeugen eine Erregung, dazu noch wenn man selber
den Zeitpunkt des Guckens bestimmt.
Und dann spielt sehr wohl eine Rolle, mit wem man im Haus ist. Und wenn ein junges Mädchen
verschwindet - und einige Dinge an dem Morgen merkwürdig sind, zeichnet sich ein Motiv ab.


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02.07.2024 um 20:05
Zumal mir in diesem Zusammenhang der verschwundene Bademantelgürtel immer wieder sauer aufstößt.
Pornos schauen in dem Fesseln/Würgen vorkommen und danach verschwindet das junge Mädel und der Gürtel wird angeblich entsorgt...Nur weil er angeblich schmutzig war vom ziehen des Bobbycar.
Waschen war da wohl nicht drin.


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Kukri ehemaliges Mitglied

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02.07.2024 um 20:25
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Prozess dürfte dazu mindestens ein Gutachter eine Stellungnahme abgeben, der sich mit der Persönlichkeit F.s, seinem Medienkonsum und einem Tötungsdelikt beschäftigt hat. Wie in anderen Fällen auch (ich habe sie genannt) wäre der Konsum solcher Filme (auch "normaler") geeignet, Indiz für ein Mordmerkmal zu sein.
Ist das nicht genau die Krux? Bzw. genau der Punkt, bei dem ihr nicht auf einen Nenner kommt?

Wir sind ja nicht in einem Stadium, dass ein Prozess absehbar wäre. Der (wie auch immer geartete) Pornokonsum (von dem wir m.E. ja nicht sagen können, was genau er sich angeschaut hat) kann durchaus in einem stattfindenden Prozess eine Aussagekraft haben. Aber das setzt eben genau das voraus: Es gibt einen Prozess, d.h. es gibt gegenüber dem aktuellen Stand neue Erkenntnisse, die überhaupt erstmal zu einer Anklage führen.
Und FALLS dann der Vorwurf auf Mord/Totschlag in Zusammenhang mit einem Sexualdelikt lautet, dann kann der Pornokonsum ein Indiz sein.


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02.07.2024 um 20:32
Millionen Menschen kucken Pornos. Die wenigsten begehen unmittelbar danach ein sexuell motiviertes Verbrechen. Aber wenn sie danach ein sexuell motiviertes Verbrechen begangen haben könnten, ist dieser Umstand nicht unbeachtlich.

Millionen Menschen fahren Autos. Die wenigsten davon transportieren Leichen. Wenn aber der Verdacht besteht, dass eine bestimmte Person mit einem Fahrzeug eine Leiche transportiert hat, dann ist diese Autofahrt ziemlich bedeutsam.

Rund 100.000 Menschen werden jedes Jahr in Deutschland als vermisst gemeldet. Die meisten tauchen wieder auf. Das trifft auf Teenager in besonderer Weise zu. Taucht jedoch ein Teenager in verhältnismäßiger Zeit nicht wieder auf, ist die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass sie einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Und dann sind die Umstände des Verschwindens, der letzten Begegnung und der Abbruch des Kontaktes ziemlich bedeutsam.

Millionen Menschen trinken Alkohol. Die wenigsten begehen danach ein schweres Verbrechen oder verprügeln ihre Ehefrau. Aber es gibt solche Menschen. Nicht mal wenig. Der abstrakt-generelle Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum, Enthemmung und Gewalt(-bereitschaft) ist Tatsache.
Zitat von KukriKukri schrieb:Aber das setzt eben genau das voraus: Es gibt einen Prozess, d.h. es gibt gegenüber dem aktuellen Stand neue Erkenntnisse, die überhaupt erstmal zu einer Anklage führen.
Und FALLS dann der Vorwurf auf Mord/Totschlag in Zusammenhang mit einem Sexualdelikt lautet, dann kann der Pornokonsum ein Indiz sein.
Völlig richtig. Aber das trifft auf alles zu, was hier diskutiert wird: Ob Whats.app-Nachrichten, Snapshot, Autofahrten, Drogenfahrten, Bademantelgürtel. Wie der Pornokonsum reicht es nicht für eine Anklage. Und deshalb diskutieren wir hier nur über einen Verdacht. Ein Verdacht kann juristisch wie auch tatsächlich graduell unterschiedlich hoch sein.

Maßstab sind dabei immer zwei juristische Punkte:

1. Der hinreichende Tatverdacht, der eine Anklageerhebung zulässt und
2. Die Überzeugung von der Schuld vor Gericht (quasi der Maxi-Verdacht, der zur Verurteilung berechtigt). Beide Punkte sind bedeutsam, wenn ich den Fall vollständig erfassen und beurteilen möchte.

Wir streiten nun, ob bestimmte (meist in den Medien berichtete) Umstände verdachtserhöhend oder -mindernd sind. Oder keine Bedeutung haben. Wir streiten, ob offizielle Verlautbarungen der Behörden ("hat das Haus nicht lebend verlassen") substantiiert sind oder nicht. Und ob sie das überhaupt sein müssen.

Was wir hier nicht können, ist F. zu überführen oder ihn "freizusprechen".


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02.07.2024 um 20:54
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Du kannst den Konsum von Pornos nicht mit dem Konsum von Bejamin Blümchen-Hörkasseten
oder anderen harmlosen Filmen vergleichen.
Für dich, scheint beides nur dem Zeitvertreib zu dienen.
Das ist sachlich nicht richtig. Pornos erzeugen eine Erregung, dazu noch wenn man selber
den Zeitpunkt des Guckens bestimmt.
Und dann spielt sehr wohl eine Rolle, mit wem man im Haus ist. Und wenn ein junges Mädchen
verschwindet - und einige Dinge an dem Morgen merkwürdig sind, zeichnet sich ein Motiv ab.
Es ging nicht darum Benjamin Blümchen mit Pornos zu vergleichen . Es ging darum das er trotzdem der letzte war der mit Rebecca in einem Haus war und auch verdächtigt worden wäre wenn er Benjamin Blümchen geschaut hätte . Das hätte nix an der Situation geändert.
Der soll eine Dame in seinem Haus um die Ecke gebracht haben ... Keine Spuren.
Er soll eine Leiche aus dem Haus ins Auto gepackt haben ... Keine Spuren .
Er soll diese Leiche mit einem Haus transportiert haben ... Keine Spuren.

Das mit den Pornos wäre nur ein Indiz wenn es Spuren geben würde. Nur alleine porno schauen reicht eben nicht aus.
Das kann heißen das er es gewesen ist und seine Motivation sexueller Natur war... Das kann aber auch genauso gut heißen das er in dem Moment mehr mit sich selbst beschäftigt war als mit Rebecca.


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02.07.2024 um 21:07
Zitat von Itaka1983Itaka1983 schrieb:Das kann heißen das er es gewesen ist und seine Motivation sexueller Natur war... Das kann aber auch genauso gut heißen das er in dem Moment mehr mit sich selbst beschäftigt war als mit Rebecca.
Ja. Aber dann müsste es eine Alternative für ihr Verschwinden geben - und Spuren dafür.

So lange es diese Spuren nicht gibt, sie also nach Überzeugung der Ermittler das Haus nicht lebend verlassen hat, ist die Wahrscheinlichkeit viel größer, dass F. am mutmaßlichen Tod und am Verschwinden beteiligt war.

Im Übrigen können auch aus fehlenden Spuren Rückschlüsse zu Lasten eines Verdächtigen gezogen werden. Das geht hier nicht, weil R. nun mal unwiderleglich sich oft in diesem Haus aufgehalten hat und - auch bislang unwiderleglich - mit der Kuscheldecke im Auto gespielt habe. Aber die Kuscheldecke ist verschwunden und nicht wieder aufgetaucht. Und das ist dann doch eine Spur, die sich aus einem fehlenden Spurenträger ergibt.

Zudem: nicht jeder unwiderlegbare Umstand oder unwiderlegbares Bestreiten überzeugen.


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02.07.2024 um 21:09
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb am 25.06.2024:Was diese Familie durchmachen muss, ist wirklich extrem. Sie werden beschimpft, beschuldigt und im Grunde sind sie ja schon verurteilt.
Mir tun auch die Kinder leid. Sein Gesicht ist bekannt. Wer lässt schon sein Kind dort spielen, wenn der Vater der Kita-Freundin eines Sexualmordes oder zB Drogengeschäften bezichtigt wird?!
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Es gibt meines Wissens eine Lüge, die bekannt ist. Er hat gesagt, er habe geschlafen. Und das hat er nachweislich nicht.
Als man ihm das unter anderen anhand der Kesy-Daten unter die Nase gehalten hat, hat er nichts mehr gesagt.
Es wäre interessant gewesen, was passiert wäre, wenn man ihn mit dem Wissen nicht konfrontiert hätte, dass man dann Kesy wusste, dass er weg war. Wenn er sich in Sicherheit gewogen hätte, wäre er vielleicht noch mal hingefahren.


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02.07.2024 um 21:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber wenn sie danach ein sexuell motiviertes Verbrechen begangen haben könnten, ist dieser Umstand nicht unbeachtlich.
Natürlich nicht, alles was du dazu verfasst hast ist richtig .
Der Zusammenhang ist dabei entscheidend. Jeder Gutachter würde diesen erkennen und bewerten.


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02.07.2024 um 21:47
Das ist ein interessanter Aspekt, den du @Glucke2 ansprichst:
Wie hätte er sich verhalten, wenn ihn die EB nicht mit dem Wissen um Kesy konfrontiert hätten?
Wäre er die Strecken, die er am 18. und 19. 02. ausserhalb Berlins mit dem Twingo zurücklegte, nochmals gefahren?

Dazu die Ergänzung bzw. Frage an alle, die sich mit Brandenburgs Strassennetz auskennen:

Könnte er den (unbekannten) Zielort, irgendwo zwischen Berlin und polnischer Grenze, unter kompletter Vermeidung von Kesy anfahren? Quasi über Schleichwege? So dass er, theoretisch zumindestens, den Ort auch nach dem 19.02. erneut hätte aufsuchen können (wobei die hypothetische Fahrt, ebenso wie seine vorhergehenden Autotouren auf der A12, mit Rebeccas Verschwinden in Zusammenhang stehen können, aber nicht müssen).

Und sorry, weil ich gestern ein falsches Video zum Thema Snapchat-Fotos verlinkt hatte, das keinen Bezug zum Flammenspiel aufweist. Ich hatte was durcheinandergebracht und kenne dazu leider dann doch keine passende Quelle.


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02.07.2024 um 22:08
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Wie hätte er sich verhalten, wenn ihn die EB nicht mit dem Wissen um Kesy konfrontiert hätten?
Wäre er die Strecken, die er am 18. und 19. 02. ausserhalb Berlins mit dem Twingo zurücklegte, nochmals gefahren
Ich vermute, das mit den zwei Fahrten in Richtung Polen alles " erledigt" wurde. Da hätte es wahrscheinlich nichts gebracht wenn man ihn nicht damit konfrontiert hätte. Denn er musste evtl. damit rechnen das er unter Beobachtung steht, und verdächtigt wird, etwas mit dem Verschwinden von Rebecca zu tun zu haben


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02.07.2024 um 22:10
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wir kennen die Filme nicht, die F. konsumiert hat. Ich kenne solche Filme auch nicht aus eigener Anschauung.
Die Palette ist da auch ziemlich groß an fiktivem/gestelltem und realem Amateuerkrams - meist von Paaren.

Aber genug davon.






Würde gerne nochmal auf Folgendes zurückkommen und weil ich technisch wirklich eine absolute Null bin:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Eigentlich ist es (nur) aufgrund der Annahme, des Verdachts der EB am Naheliegendsten, dass sie sehr wahrscheinlich feststellen konnten, dass die letzte Nachricht, WhatsApp von der Mutter noch über das Wlan-Netz des Hauses zugestellt worden sein muss und so die zwei grauen Häkchen zustande gekommen sind.

Vor allem hieß es auch immer, dass sich ihr Handy niemals wieder außerhalb irgendwo in eine Funkzelle eingeloggt haben soll.

Das muss nicht, aber könnte auch ein Wlan-Netz mit einschließen oder nicht?

Also zusätzlich zum normalen Mobilfunknetz, was es ermöglichen würde wenigstens zu telefonieren, SMS zu schreiben oder Anrufe anzunehmen.


R hätte also schon mit ausgeschaltem Handy unterwegs oder irgendwo mit ausgeschaltetem Handy warten müssen. Oder ihr Handy (glaube ich) wenigstens die ganze Zeit außer Haus im Flugmodus haben müssen oder?
Hauptsächlich interessiert mich, ob, soll sich keine Funkzelle mehr eingeloggt haben, damit beides gemeint gewesen sein könnte - sowohl in keinem Mobilfunknetz als auch in keinem Wlan-Netz mehr außerhalb des Hauses irgendwo eingewählt/eingeloggt?


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Wo ist Rebecca Reusch?

02.07.2024 um 22:13
Was mich auch immer wieder beschäftigt ist die Frage ob sich die angebliche Drogenfahrt nicht widerlegen lassen müsste, durch die Untersuchung des Autos. Wenn man an dem Tag an dem die Schwägerin verschwindet , sowohl ein Tag danach noch solche Fahrten macht, obwohl zu diesem Zeitpunkt (19.02) bereits die Polizei involviert war, müsste es ja äußerst lukrativ sein so ein Risiko einzugehen , eine kurierfahrt für Drogen zu machen. Müsste dann nicht Drogen , Waagen, Hilfsmittel in der Wohnung gefunden worden sein? Irgendwas was aufs dealen hinweist ? Denn zumindest ist mir nicht geläufig dass aus Polen Drogen VON Deutschland gedealt werden, sondern wenn dann eher andersrum oder ?
Das bedeutet er müsste diese ja irgendwo versteckt haben oder auch das Auto über Spürhunde gewisse Spuren aufweisen .
Weiß jemand ob es hierfür irgendwelche Indizien gab?

Eine andere etwas abwegigere Sache die mich immer mal wieder umtreibt und in eine andere Richtung geht ist folgendes .
Als ich selbst 15 war , habe ich oft bei meiner damals 19 jährigen Schwester , die eine eigene Wohnung hatte übernachtet . Sie war aber immer nur das Alibi um bei meinem Freund zu schlafen oder auf Partys mit ihren Ausweis zu gehen. R. war zuletzt um 0.06 online , danach erst wieder um 7.45 im Netz. Könnte sie die nach woanders verbracht haben und morgens zurück gekehrt sein um den Schein vor ihren Eltern zu wahren ?
Könnte es möglich sein dass sie deshalb um 7.45 angezogen im Gang stand ( laut der Freundin könne sie sich ja an die Decke und Kamera im Hintergrund erinnern) .
Hat sie vielleicht weg geschlafen und das Foto entstand bei der Ankunft zurück und sie hatte die Sachen zur Übernachtung dabei ? Nicht wie so oft vermutet beim aufstehen ?

Es ist nur ein Gedanke , keine wirkliche Tendenz . Einfach eine Idee um in alle Richtungen zu denken.


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03.07.2024 um 09:59
wir haben jetzt tausende Beiträge über vermeintlich andere Szenarien gesponnen, die nicht konform gehen mit dem, was die Ermittler wissen. Fakt ist: Es wurde zeitnah ein Ermittlungsverfahren gegen den Schwager eröffnet, welches bis heute besteht. Und dieses muss irgendwann zum Abschluss kommen. Es scheint aber immer wieder neue Hinweise zu geben, denen nachgegangen werden muss (bzw. die man schon länger kennt und die nicht zu den Ermittlerergebnissen passen). Wenn diese Ermittlungen eines Tages vollständig abgeschlossen sind, wird die StA darüber entscheiden, ob es eine Einstellung des Verfahrens gibt oder ob eine Anklage beim zuständigen Gericht eingereicht wird. Dabei ist dann unklar, ob das Gericht der Argumentation der StA folgt - oder die Klage abweist.
Die StA ist allerdings dazu verpflichtet, eine Anklage einzureichen, wenn sie davon überzeugt ist, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs.

Quelle:

https://www.rudolph-recht.de/anklage-strafrecht/#:~:text=Eine%20Anklage%20wird%20erhoben%2C%20wenn%20ein%20Staatsanwalt%20nach,als%20die%20Wahrscheinlichkeit%20eines%20Freispruchs%20%28sog.%20hinreichender%20Tatverdacht%29.

Selbst wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens gegen den Schwager kommen sollte, wird es wohl nie eine Aufklärung geben. Rebecca bleibt weiterhin verschwunden, Hinweise auf ein anderes Geschehen wird es wahrscheinlich nach dieser langen Dauer nicht geben. Die Opferfamilie muss dann mit diesem unbefriedigenden Status leben, dass der Schwager einziger TV ist, man ihm die Tat aber nicht vollständig nachweisen kann.

Irgendwann wird es zu einer Entscheidung kommen müssen. Das ist imo das einzig Unbekannte in diesem Fall.


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03.07.2024 um 10:28
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Selbst wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens gegen den Schwager kommen sollte
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Die Opferfamilie muss dann mit diesem unbefriedigenden Status leben, dass der Schwager einziger TV ist, man ihm die Tat aber nicht vollständig nachweisen kann.
Der Schwager, ist dann im juristischen Sinne kein Tatverdächtiger mehr. Denn gegen einen Tatverdächtigen, muss ein Ermittlungsverfahren geführt werden. Stellt man dieses nun ein, erlischt auch der Status als Tatverdächtiger.


Auch die Formulierung "vollständig nachweisen", ist irreführend. "Nachgewiesen" wird vor Gericht. Da aber bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens, der Fall nie verhandelt wird, gibt es keine Möglichkeit, ihn teilweise oder vollständig nachzuweisen.


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03.07.2024 um 10:36
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:"Nachgewiesen" wird vor Gericht.
ja natürlich. Dazu kommt es dann aber gar nicht. Der Verdacht wird aber von den Ermittlern nicht zurückgenommen, wenn sich nichts anderes ergibt. Und davon gehe ich nach dieser langen Zeit nicht aus. Der Makel wird an ihm haften bleiben. Auch wenn ein Verfahren eingestellt wird, heißt es nicht, dass alles Ermittelte nicht mehr zählt...
Und Einstellung des Verfahrens heißt nicht erwiesene Unschuld.


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03.07.2024 um 11:11
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Der Verdacht wird aber von den Ermittlern nicht zurückgenommen, wenn sich nichts anderes ergibt.
Wenn die Staatsanwaltschaft, nach einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen F., weiterhin daran festhalten will, dass R. einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen ist, muss sie dann ja zwingend aufgrund eines Tötungsdeliktes gegen Unbekannt, die Ermittlungen fortsetzen.

Gegen F. kann kein Verdacht mehr bestehen, wenn ich gegen Unbekannt ermittele. Das wäre dann quasi gleich zu setzen, mit einer Rücknahme des Verdachtes.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Und Einstellung des Verfahrens heißt nicht erwiesene Unschuld.
Es gibt zwischen Unschuldig und Schuldig keine Abstufung. Es kommt zu keinem Prozess, an dessen Ende er "Schuldig gesprochen wird.
Also ist er unschuldig.


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