BoobSinclar schrieb:Rebecca verschwindet 2019, die Daten kommen 2021 und ausgewertet werden sie 2023. Das erscheint - nicht nur mir - einen Tacken merkwürdig und vermittelt ein anderes Bild, als uns hier im Forum immer wieder verkauft wird.
Es ist doch völlig müßig.
Da regt man sich zum Einen darüber auf, dass die Google-Daten viel zu spät angefordert, eingetroffen und ausgewertet wurden. Und zum anderen regt man sich darüber auf, dass die Ergebnisse (ein Teil der Ergebnisse - es wurde ja nicht alles en Detail berichtet, weil darunter auch Daten von R. waren) nur banales Alltagsverhalten enthalten: Fesselsex und Strangulationszeugs.
Schließlich ist der Experte Dirk B. noch der Auffassung, es gäbe einen "Emergency Call" bei Google in Dublin. Den hätte man doch nutzen können.
Laut BKA wurden in Deutschland im Jahr 2022 knapp 104.000 Personen als vermisst gemeldet, was 200 bis 300 Vermisstenmeldungen pro Tag entspricht.
Quelle:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/BearbeitungVermisstenfaelle/bearbeitungVermisstenfaelle.htmlGoogle würde sich sicher freuen, Hunderte, wenn nicht gar Tausende Emergency Calls aus der ganzen EU am Tag zu bearbeiten. Das Datenschutzniveau in der EU gleicht auch nicht irgendwelchen Fernsehserien (die nationalen Datenschutzbestimmungen z.B. im BDSG, den Landespolizeigesetzen, der StPO und dem BKA-Gesetz, die ebenfalls gelten, mal beiseite gelassen) Zumal - einigen Stimmen hier folgend - die Ergebnisse sowieso unbeachtlich gewesen seien.
Die DGSVO liefert eine Rechtsgrundlage für den Bürger gegen Unternehmen, keine Eingriffsgrundlage für die Staaten. Und dann gibt es noch ein Problem:
EDGARallanPOE schrieb:Die sind ja nicht doof bei Google. Wenn die nicht wollen, stellen die sich stur und schieben einer Auskunft einen Riegel vor, indem sie argumentieren, dass für die Gesamtrecherche ein Zugriff auf Server der Google LLC erforderlich ist. Und der unterliegt US-amerikanischem Recht.
Ja. Und wir alle stimmen dieser Datenverarbeitung in den USA und der Unterwerfung unter das US-Recht (inklusive Zugriff von NSA & Co.) in den ellenlangen AGBs zu. In der EU ist Google dagegen ein ziemlich rechtsfreier Raum, gegen den es kaum polizeiliche Handhabe gibt. Wenn die nicht wollen, dann geht halt nichts. Der einzige Bereich, wo es wirklich flott geht, das sind Kinderpornos. Da werden die Server innerhalb weniger Stunden abgeschaltet.
BoobSinclar schrieb:Hat er jetzt auf Pornoseiten nach Fesselsex gesucht oder bei Google? Diese Unterscheidung ist durchaus relevant, findest Du nicht? Und darüber finde ich keine klare Aussage.
Das ist doch technisch völlig logisch.
Er suchte auf Google nach Pornoseiten mit Fessel- und Strangulationsthemen. Die Suche wird von Google aufgezeichnet, ggf. auch noch die Adresse der verlinkten und angesurften Seite selbst (das kann man aber umgehen, wenn man möchte, s.u.). Man muss bedenken, dass Suchergebnisse zu 1000enden oder gar Mio. generiert werden (man nehme mal "Fesselsex", google, und zähle die Treffer). Sonst hat man nur das eingegebene Suchwort und die IP des Nutzers gespeichert.
Sobald er eine Pornoseite unmittelbar ansurft, ohne Google zu bemühen (aber auch bei der Nutzung eines Links bei der Google-Suche), kann auch Google nicht den Datenverkehr auf dieser Webseite mitlesen oder "mitschneiden". Das HTTPS-Protokoll verhindert das. Wenn F. also unmittelbar auf der Pornoseite die Suche bemüht, dann würde man nichts erfahren, weil HTTPS mathematisch nicht entschlüsselt werden kann.
Ergo muss F. Google für seine Suche(n) verwendet haben. Sonst wüsste man nichts. Welche Seiten F. konkret in der Folge aufgerufen hat, wissen wir nicht.