watnu schrieb:Du wirfst einiges durcheinander. User*Innen können mit ihrer Einwilligung (privatrechtlicher Vertrag) nicht die Befugnisse der Behörden gegenüber Google (Öffentliches Recht) aushebeln. Mit ihrer Einwilligung hebeln sie die datenschutzrechtlichen Verbote aus, die ihre personenbezogenen Daten schützen sollen. Sie erlauben dem Provider also gegebenenfalls eine Verwendung ihrer Daten, die ansonsten nach dem jeweils geltenden Datenschutzgesetz verboten wäre.
Und die deutschen Behörden haben auf Daten, die seitens U.S. Unternehmen gespeichert werden genau welche öffentlich rechtlichen Zugriffsrechte? Exakt, genau keine. Denn deutsches Recht greift in den USA nicht, EU Recht übrigens auch nicht. Die USA sind ein eigener souveräner Staat mit eigenem Rechtssystem.
Wenn ich mit Alamo einen Mietvertrag für meinen Mietwagen während meines USA Urlaubs abschließe, ist es völlig belanglos, was EU oder deutsches Recht besagt. Da gilt alleine das U.S. Recht und mein Vertrag. Deswegen rät es sich eben im Urlaub an, für solche Sachen besser ein Unternehmen/Vertrag mit Gerichtsstand Deutschland zu wählen.
Die Server von Google stehen in Irland, das sind die Schränke für die "Konserven" der Nutzer Profile und Daten.
Die Nutzerprofile und Daten bzw. der zugrunde liegende Vertrag ist jedoch mit dem U.S. Unternehmen geschlossen.
Das Unternehmen und der amerikanische Staat kann die Daten der nicht U.S. Staatsbürger (weil für die gibt es keine privacy rights) auswerten, wie er will. Der deutsche Staat kann höflich beim U.S. Unternehmen anfragen und auf Antwort warten.
Und das U.S. Unternehmen muss gar nichts, nicht antworten, nichts bereitstellen, nichts, weil es weder deutscher noch EU Gerichtsbarkeit unterliegt. Dem deutschen Staat bleibt dann ein Amtshilfeverfahren beim U.S. Staat anzufragen und das Ergebnis abzuwarten. Das ist nicht nur langwierig, sondern je nach Einschätzung der USA eben auch fragwürdig, was da freigegeben wird.
Wenn z.B. potentiell die privacy rights von U.S. Staatsbürgern verletzt werden könnten oder irgendwelche "schutzwürdigen" andere Informationen zum Tragen kommen, führt das Ersuchen nicht zum Erfolg. Und selbst wenn, kann sich das Unternehmen immer noch wehren - weil hier potentiell auch für die unangenehme Folgen drohen können. Und genau so, können sich ganz einfach Jahre erklären, bis Ergebnisse zur Verfügung stehen.
Origines schrieb:Hier verwundert mich nicht die inoffizielle Information der Medien, weil das häufiger vorkommt. Sondern die sehr weitgehenden offiziellen Verlautbarungen von StA und Ermittlern, die die Unschuldsvermutung nicht mehr beachten.
Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht.
Die Ermitteln ermitteln und müssen bei einem von Ihnen festgestellten Tatverdächtigen erstmal eben von einem der bisherigen Ermittlungen nach vermuteten Täter ausgehen. Sonst könnten sie das ermitteln ja gleich bleiben lassen, da sozusagen bei jedem Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten würde.
Zudem der Wortansatz "-verdächtig" schlicht und einfach auch besagt, dass es nur ein Verdacht ist.