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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

30.06.2024 um 20:32
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Das würden sie uns auch nicht mitteilen, aber das weißt du ja .
Das werden sie sehr wohl dem Haftrichter mitgeteilt haben.

Am 27.02. wird in einem Container vermeintlich etwas gefunden. Am 22.03.2019 wurde der Haftbefehl gegen den TV aufgehoben. Mit der Begründung, es sei nichts Belastendes hinzugekommen.

Ich schliesse daraus: Da wurde nichts Belastendes gefunden.
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Vorallem würde es Sinn mit der Aussage " sie habe das Haus nicht verlassen " machen .
In welche Sinne würde das Sinn machen? Also das Kleidungsstück hätte das Haus mindestens verlassen müssen, um im Container zu landen. Inwiefern das den TV belasten soll, verstehe ich nicht.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Sagen wir so: Es waren Dinge, die er lieber für sich behalten hätte
Ich gehe davon aus, DASS er sie für sich behalten hat. Gernau das wird ihm ja immer wieder hier vorgeworfen. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass er sich in einem Sinne eingelassen hätte, der irgendwas moralisch oder juristisch Verwerfliches beinhaltete.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Nehme an, die Mengen wären auch heute nicht straffrei.
Von welchen Mengen reden wir genau? Ist das ermittelt worden? Mir ist dazu jedenfalls nichts bekannt. Und das wäre ja nun ein Offizialdelikt, in welchem eine Staatsanwaltschaft ermitteln müsste.


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Wo ist Rebecca Reusch?

30.06.2024 um 20:32
Zitat von BitterLimonadeBitterLimonade schrieb:Ich habe eine Frage bzgl. der ersten Fahrt die von der Kamera des Nachbarn registriert wurde .
Im Artikel "Wie vorverurteilend „Bild“ über den Schwager von Rebecca Reusch berichtet" geht es um das Video. Im Zitat unten hatte ich einen Auszug daraus gepostet. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der Zeitstempel falsch ist, aber ihre Formulierung ist schwammig, was die Uhrzeit betrifft. "wohl" schreibt man nicht, wenn man sich ganz sicher ist (Juristen achten in Schreiben auf ihre Wortwahl):
Zitat von watnuwatnu schrieb am 07.03.2024:ÜBERMEDIEN hatte direkten Kontakt zum Sprecher der Staatsanwaltschaft (Hervorhebung durch mich):

Sebastian Büchner, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Berlin, erzählt am Telefon, dass er sehr viele Anfragen bekommen habe.
(…)
Laut „Bild“ zeigt es, wie das Auto, das Rebeccas Schwester und ihrem Mann gehörte, am Morgen, als das Mädchen verschwand, wegfährt und „nach 46 Minuten“ wieder zurückkommt.
(…)
Auf unsere Anfrage verteidigt sich „Bild“: Die Staatsanwaltschaft habe sie „nicht aktiv“ in Kenntnis gesetzt, dass sie das Video bereits seit 2019 kenne, und auch nicht darüber, dass der Zeitstempel nicht stimme. Staatsanwaltschafts-Sprecher Büchner bestätigt das. Ihm wurde selbst erst jetzt bekannt, dass die Ermittler annehmen, dass der Zeitstempel falsch ist – und wie lange die Polizei das Video schon kennt.
(…)
Man kann das für eine lückenhafte Kommunikation der Behörden halten. Oder für Ermittlungstaktik; dass also Ermittler nicht alles gleich preisgeben, was sie so herausgefunden haben. Sicher aber ist: „Bild“ wusste, dass das Video in den Augen der Ermittler nichts Neues bringt.

Jetzt wurde dann jedenfalls mal recherchiert: Durch unsere Nachfragen erfuhr „Bild“, dass es Zweifel am Zeitstempel gibt. Die Staatsanwaltschaft schreibt uns (und „Bild“), dass die Systemzeit der Überwachungskamera „falsch eingestellt“ gewesen sei, „so dass sich das auf der Aufnahme zu sehende Geschehen wohl nicht schon ab 7.24 Uhr abgespielt hat, sondern erst ab 8.36 Uhr“.

Quelle: Vermisstenfall - Wie vorverurteilend „Bild“ über den Schwager von Rebecca Reusch berichtet
https://uebermedien.de/92718/wie-vorverurteilend-bild-ueber-den-schwager-von-rebecca-reusch-berichtet/

Zudem finde ich die Zeitspanne zwischen 8:25 und 8:36 Uhr schon für die uns bekannten Ereignisse knapp. Zieht man wenigstens 1 Minute reine Fahrzeit ab, bleiben zwischen dem Anrufversuch BR bei R und der Video-Aufnahme des Twingos kaum 10 Minuten.
Die Timeline steht in meinem vorherigen Post.

@BitterLimonade, nur ein gutgemeinter Tipp: Ich denke, wenn du den Text auf Wikipedia über den Fall liest, oder den Podcast, den ich im vorherigen Post verlinkt hatte, hörst, werden deine anderen Fragen neutral und zusammenhängend beantwortet. Dann kannst du vielleicht auch mit meinem Post hier mehr anfangen.


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30.06.2024 um 20:35
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das werden sie sehr wohl dem Haftrichter mitgeteilt haben.
Ja, haben sie, aber welche Kamera hat aufgezeichnet wer das Shirt oder Sonstiges entsorgt hat? Somit im Zweifel für den Angeklagten.

Dennoch bedeutet es noch lange nicht, dass die Staatsanwaltschaft kein Beweistück hat . So einfach ist das !


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30.06.2024 um 20:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dass es sich hier eben nicht NUR um den Konsum von Pornos/Fesselsex/SM handeln könnte (alles straflos), sondern ein nicht völlig aus der Luft gegriffener Zusammenhang mit dem Verschwinden R.s und deren mutmaßlichen Tod am gleichen Tag bestehen könnte, das ignorierst Du völlig.
Ich frage nochmal und ganz naiv (weil ich es wirklich nicht verstehe): Wie genau lässt sich das miteinander verbinden bzw. dieser Zusammenhang herstellen?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist nicht NORMAL, dass eine 15jährige spurlos verschwindet, während sich der Tatverdächtige Pornos reinzieht.
Es wäre GENAUSO nicht normal, wenn der TV währenddessen Benjamin Blümchen oder Naturdokus geschaut hätte. Das ist mein Argument. Die Verbindung Porno und Gewalttat funktioniert für mich nicht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da unterstellst Du der Welt zu viel Prüderie.
Ich unterstelle der Welt exakt die Prüderie, die hier allgemein vorherrscht. Fesselporno -> Strangulation -> Mord. Und halte dieses Konstrukt für kompletten Unsinn. Zumal gar nicht gesichert ist, dass er explizit nach diesen Praktiken gegoogelt hat, sondern allerhöchstens, dass er Pornos mit diesen Praktiken gesucht und gefunden hat.
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Ja, haben sie, aber welche Kamera hat aufgezeichnet wer das Shirt oder Sonstiges entsorgt hat? Somit im Zweifel für den Angeklagten.
Wir sind aber noch nicht im Prozess. Der wäre dafür zuständig, das als Teil eines Gesamtbildes zu bewerten, nicht die Ermittler und auch nicht der Haftrichter. Ein Haftantrag ist kein vorgezogenes Urteil.


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30.06.2024 um 20:58
Zitat von watnuwatnu schrieb:Du wirfst einiges durcheinander. User*Innen können mit ihrer Einwilligung (privatrechtlicher Vertrag) nicht die Befugnisse der Behörden gegenüber Google (Öffentliches Recht) aushebeln. Mit ihrer Einwilligung hebeln sie die datenschutzrechtlichen Verbote aus, die ihre personenbezogenen Daten schützen sollen. Sie erlauben dem Provider also gegebenenfalls eine Verwendung ihrer Daten, die ansonsten nach dem jeweils geltenden Datenschutzgesetz verboten wäre.
Und die deutschen Behörden haben auf Daten, die seitens U.S. Unternehmen gespeichert werden genau welche öffentlich rechtlichen Zugriffsrechte? Exakt, genau keine. Denn deutsches Recht greift in den USA nicht, EU Recht übrigens auch nicht. Die USA sind ein eigener souveräner Staat mit eigenem Rechtssystem.

Wenn ich mit Alamo einen Mietvertrag für meinen Mietwagen während meines USA Urlaubs abschließe, ist es völlig belanglos, was EU oder deutsches Recht besagt. Da gilt alleine das U.S. Recht und mein Vertrag. Deswegen rät es sich eben im Urlaub an, für solche Sachen besser ein Unternehmen/Vertrag mit Gerichtsstand Deutschland zu wählen.

Die Server von Google stehen in Irland, das sind die Schränke für die "Konserven" der Nutzer Profile und Daten.

Die Nutzerprofile und Daten bzw. der zugrunde liegende Vertrag ist jedoch mit dem U.S. Unternehmen geschlossen.
Das Unternehmen und der amerikanische Staat kann die Daten der nicht U.S. Staatsbürger (weil für die gibt es keine privacy rights) auswerten, wie er will. Der deutsche Staat kann höflich beim U.S. Unternehmen anfragen und auf Antwort warten.

Und das U.S. Unternehmen muss gar nichts, nicht antworten, nichts bereitstellen, nichts, weil es weder deutscher noch EU Gerichtsbarkeit unterliegt. Dem deutschen Staat bleibt dann ein Amtshilfeverfahren beim U.S. Staat anzufragen und das Ergebnis abzuwarten. Das ist nicht nur langwierig, sondern je nach Einschätzung der USA eben auch fragwürdig, was da freigegeben wird.

Wenn z.B. potentiell die privacy rights von U.S. Staatsbürgern verletzt werden könnten oder irgendwelche "schutzwürdigen" andere Informationen zum Tragen kommen, führt das Ersuchen nicht zum Erfolg. Und selbst wenn, kann sich das Unternehmen immer noch wehren - weil hier potentiell auch für die unangenehme Folgen drohen können. Und genau so, können sich ganz einfach Jahre erklären, bis Ergebnisse zur Verfügung stehen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hier verwundert mich nicht die inoffizielle Information der Medien, weil das häufiger vorkommt. Sondern die sehr weitgehenden offiziellen Verlautbarungen von StA und Ermittlern, die die Unschuldsvermutung nicht mehr beachten.
Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht.
Die Ermitteln ermitteln und müssen bei einem von Ihnen festgestellten Tatverdächtigen erstmal eben von einem der bisherigen Ermittlungen nach vermuteten Täter ausgehen. Sonst könnten sie das ermitteln ja gleich bleiben lassen, da sozusagen bei jedem Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten würde.
Zudem der Wortansatz "-verdächtig" schlicht und einfach auch besagt, dass es nur ein Verdacht ist.


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30.06.2024 um 21:09
Zitat von BohoBoho schrieb:Und die deutschen Behörden haben auf Daten, die seitens U.S. Unternehmen gespeichert werden genau welche öffentlich rechtlichen Zugriffsrechte?
Google hat doch einen Stick mit Daten an die deutschen EB gesendet. Zu mancher Herausgabe sind sie nach dem jeweilig geltenden Gesetz verpflichtet, in anderen Dingen liegt es in ihrem Ermessen. Das für Google geltende Recht gegenüber Bürgern der EU bzw. des EWR, hatte ich verlinkt. Google wird das besser wissen, als du. Wie gesagt, kann man sich unter den Links, die ich gepostet habe schlau machen oder nach weiteren Infos bei Google suchen.

Relevant für diesen Thread ist nur: Wären die Daten nicht so spät angefragt worden, wären sie früher bei den deutschen EB gelandet und hätten früher ausgewertet werden können.


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30.06.2024 um 21:13
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich frage nochmal und ganz naiv (weil ich es wirklich nicht verstehe): Wie genau lässt sich das miteinander verbinden bzw. dieser Zusammenhang herstellen?
Ort, Zeit, Anwesende, Kommunikationsverhalten, Verschwinden - das verbindet. Wenn Du das intellektuell nicht verstehst, dann liegt es vielleicht daran, weil Du diesen Zusammenhang nicht sehen willst.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Verbindung Porno und Gewalttat funktioniert für mich nicht.
Sie existiert aber. Bevor Du mir nun unterstellst, jeder, der Pornos konsumiert werde zum Verdächtigen, will ich gleich klarstellen: Es kommt darauf an.

Im Fall "Sophia Lösche" (hier auch im Forum diskutiert) war es für das Gericht sehr wohl von Belang, dass sich der Angeklagte vor der Tat Pornos in der Kabine seines LKW angesehen hat. Und er leichtbekleidete Frauen auf dem Parkplatz fotografiert hat. Das Gericht kam nämlich zu der Überzeugung, dass Sophia nicht im Streit um einen Joint erschlagen worden ist, sondern sie sexuelle Annäherungsversuche zurückgewiesen hat. Daraufhin hat der Täter aus Enttäuschung und Scham zugeschlagen. Und weil er seine Übergriffigkeit verdecken wollte. Mord.

Mit Pornos verbindet der Konsument gemeinhin andere Gefühle als mit einem Fußballspiel. Sie stimulieren, steigern den Sexualtrieb. Bereiten Vergnügen oder Frust, fördern den Wunsch nach echten sexuellen Begegnungen. Sie steigern sicher nicht per se die Gewaltbereitschaft. Aber ein Bedrängen, eine sexuelle Zurückweisung, das kann die Gewaltbereitschaft wecken. Erst recht im familiären Kontext, wo die Folgen einer solchen Zurückweisung unabsehbar sein könnte.
Zitat von BohoBoho schrieb:Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht.
Nein, die gilt auch im Ermittlungsverfahren (als Ausprägung der Bindung an Recht und Gesetz sowie in Umkehrung des Schuldprinzips im GG). "Nur verdächtig" ist auch kein Disclaimer, wenn die StA zugleich explizit oder implizit erkennen lässt, sie sei von bestimmten Tatsachen überzeugt. Das suggeriert den Beweis der Schuld, den eben nur ein Gericht erheben und würdigen darf.

Sie gilt auch für die Presse (Ziff. 13 Pressekodex).

Dessen unbenommen darf die StA die Ermittlungsbefugnisse der StPO anwenden, weil ja sonst keine Sachverhaltsaufklärung möglich wäre. Strafprozessuale Maßnahmen, von der Durchsuchung über das Abhören bis hin zur U-Haft haben deshalb auch keinen Strafcharakter.


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30.06.2024 um 21:32
Zitat von watnuwatnu schrieb:@BitterLimonade, nur ein gutgemeinter Tipp: Ich denke, wenn du den Text auf Wikipedia über den Fall liest, oder den Podcast, den ich im vorherigen Post verlinkt hatte, hörst, werden deine anderen Fragen neutral und zusammenhängend beantwortet. Dann kannst du vielleicht auch mit meinem Post hier mehr anfangen.
Vielen Dank, ich habe es zwischenzeitlich gefunden. Wenn ich alle Zeiten zusammen trage , komme ich trotzdem zu dem Schluss, dass die Zeitspanne darauf hinweist, dass Rebecca zum Zeitpunkt des gesendeten Fotos vermutlich nicht komplett angezogen im Gang stehen konnte um das Foto in diesem Moment zu machen, weshalb ich vermute , dass sie zu diesem Zeitpunkt einfach aus dem nächtlichen fligmpdis gegangen ist .
Da wir nicht wissen um welche Uhrzeiten die Videos von F. geschaut wurden , können wir auch anderes in der Zeit zwischen 5.00-8.36 schwer nachkonstruieren. Es könnte auch sein, dass sie um 7.45 wach wurde und ins Badezimmer ging.immerhin wurde dort ja am Tag des Verschwindens ihre Unterwäsche am Boden gefunden .

Was mich zum registrieren ins wlan interessieren würde , was genau es bedeutet wenn das Handy sich um 7.45 eingewählt hat.
Bedeutet das dass es ab dem Zeitpunkt aus war ? Oder an gemacht wurde ? Wenn es früher nicht eingewöhnt war , kann die Freundin das Foto ja nicht früher erhalten haben . Oder werden alle paar Minuten Daten erfasst und die letzten waren um 7.45 ? Um 7.25 war das Handy ja noch aus als die Mutter versuchte anzurufen.
Ich frage weil es mich interessieren würde ob es dann nur einpaar Minuten / Sekunden an war oder ob es auch von zum Beispiel : 7.30 -7.45 an gewesen sein kann. Rein um sich vorzustellen wie es dazu kam dass das Handy noch mal im Netz war , finde ich das eine wichtige Info.


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30.06.2024 um 21:32
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ort, Zeit, Anwesende, Kommunikationsverhalten, Verschwinden - das verbindet.
Alles das verbindet GENAU SO, wenn der TV Candy Crush spielt. Der Pornokonsum an sich ist kein Indiz für irgendwas.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie [die Verbindung] existiert aber.
Weil sie in einem anderen, komplett anders gelagerten Fall in einem ganz bestimmten Kontext mit einer ganz bestimmten Konstellation existiert hat? Wir haben es, wenn ich das richtig sehe, dort mit einem Sexualdelikt zu tun und der Pornokonsum ist dann - völlig zurecht - Teil der Indizienkette.

In dem Fall hier wird das Pferd aber von hinten aufgezäumt. Wir haben einen Pornokonsum und ungefähr nichts anderes, was auf ein entsprechendes Delikt hindeutet. Wir haben noch nicht einmal Hinweise auf eine bestimmte konkrete Tat, außer dass wir es mit einer verschwundenen Person zu tun haben. Und der Annahme, der TV war mit ihr zuletzt alleine.

Um einen Zusammenhang herzustellen zwischen der spezifischen Art des Pornokonsums und einem Tatgeschehen muss ich aber ganz bestimmte Sachen voraussetzen können bzw. als Grundlage zur Verfügung haben. Nichts davon liegt hier vor. Das einzige, was hier vorliegt, sind Klischees und eine "Pfui Spinne"-Prüderie.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mit Pornos verbindet der Konsument gemeinhin andere Gefühle als mit einem Fußballspiel. Sie stimulieren, steigern den Sexualtrieb. Bereiten Vergnügen oder Frust, fördern den Wunsch nach echten sexuellen Begegnungen.
Das mag alles ganz allgemein stimmen. Vor allem für Teenager. Ich halte es allerdings für lebensfremd, zu glauben, Pornokonsum bei einem 28-jährigen Koch, der mitten im Leben steht, hätte zwangsläufig und unmittelbar und stets Folgen für sein Verhalten. Pornokonsum ist kein Filmriss.

Da würde ich das Aggressions- und Frustpotential beim Fussballgucken in der Tat höher einschätzen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie steigern sicher nicht per se die Gewaltbereitschaft. Aber ein Bedrängen, eine sexuelle Zurückweisung, das kann die Gewaltbereitschaft wecken. Erst recht im familiären Kontext, wo die Folgen einer solchen Zurückweisung unabsehbar sein könnte.
Auch da mag ich ein Stück mitgehen. Aber die Verbindung hübsche Schwägerin und gesteigerter Sexualtrieb ist auch eine, die ich für zu vernachlässigen halte. Wäre das eine Freundin oder Bekannte der Ehefrau, dann würde ich noch ein Stück weiter mitgehen, so aber nicht.


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30.06.2024 um 21:44
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Auch da mag ich ein Stück mitgehen. Aber die Verbindung hübsche Schwägerin und gesteigerter Sexualtrieb ist auch eine, die ich für zu vernachlässigen halte. Wäre das eine Freundin oder Bekannte der Ehefrau, dann würde ich noch ein Stück weiter mitgehen, so aber nicht.
Warum nicht bei der Schwester der Frau?
Sie sieht seiner Frau in jungen Jahren ähnlich.
Du kannst dir nicht vorstellen, dass ein gesteigerter Sexualtrieb bei der Schwägerin nicht möglich ist?
Was ist dann mit Vätern, die ihre Töchter missbrauchen? Brüder, die ihre Schwester missbrauchen? Sogar Opas ihre Enkelkinder.

Das ist echt weltfremd in meinen Augen.

Du versuchst mit allen Mitteln, einen Mann den wir nicht kennen, im guten Licht dastehen zu lassen. Mag sein, dass er es nicht war. Wir wissen es nicht. Aber was du manchmal schreibst, erweckt in mir das Gefühl, dass du trollst.


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30.06.2024 um 21:50
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie existiert aber. Bevor Du mir nun unterstellst, jeder, der Pornos konsumiert werde zum Verdächtigen, will ich gleich klarstellen: Es kommt darauf an.
Genau so sieht es aus!

Es macht wirklich wenig Sinn in diesem Fall hier jedes einzelne Teilchen oder mutmaßlich vorliegende Teilchen immer nur einzeln/isoliert zu betrachten.
Das gilt auch längst nicht nur für bestimmten Konsum oder bestimmte Online-Suche.


Ps.
Es kommt wirklich darauf an.

So kann, je nachdem, selbst das Googlen nach Tötungsarten weniger verdächtig als auch (je nachdem) sehr verdächtig erscheinen und bestimmte Rückschlüsse zulassen.

Es kommt auf die genauen Umstände an.

Das war allgemein gemeint - nicht auf den Fall bezogen.

Bspw. könnte ich ja jetzt nach Tötungsarten suchen/googlen. Ohne weitere Umstände, die nicht hinzukommen würden, könnte man daraus auch nur reine Neugierde, allgemeines Interesse ableiten.

Unter bestimmten Umständen würde mich dieses Googeln aber sehr verdächtig machen.


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30.06.2024 um 21:54
Zitat von BitterLimonadeBitterLimonade schrieb:Da wir nicht wissen um welche Uhrzeiten die Videos von F. geschaut wurden , können wir auch anderes in der Zeit zwischen 5.00-8.36 schwer nachkonstruieren. Es könnte auch sein, dass sie um 7.45 wach wurde und ins Badezimmer ging.immerhin wurde dort ja am Tag des Verschwindens ihre Unterwäsche am Boden gefunden .
woher bitte hast du die Info das ihre Unterwäsche auf dem Boden des Badezimmers gefunden wurde?


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30.06.2024 um 22:02
Die Freundin konnte das Snap beschreiben (s. u.). Es war Bestandteil des Flammenspiels und hätte daher nur gegolten, wenn es live aus der App gesendet worden wäre. Sonst hätte R. keine Flamme erhalten. Das war nach der Thread-Eröffnung jedenfalls auch nochmals Thema.
Um 8.15 Uhr wacht eine Freundin von Rebecca auf und sieht, dass sie via Snapchat ein Foto von der 15-Jährigen erhalten hat. Dabei könnte es sich um das letzte Lebenszeichen von Rebecca handeln. Die Antwort erreicht Rebecca schon nicht mehr. Ihre Freundin kann auch die Kleidung von Rebecca auf dem Snapchat-Foto beschreiben: ein Pulli der Band BTS, eine rosa Plüschjacke, zerrissene Jeans und Sneaker.

Familie Reusch glaubt, dass dieses Foto irgendwann zwischen 7 Uhr und 7.46 Uhr an jenem Morgen gemacht und versendet wurde. Es müsse im Haus, genauer im Flur entstanden sein, so die Mutter.
Quelle: https://www.mz.de/panorama/vermisst-rebecca-reusch-gully-2024-chronik-vermissten-fall-ermittlungen-video-schwager-grossziethen-spur-3787279#

Zum W-Lan gibt es Infos in "im Dunkeln" ich weiß aber gerade nicht, in welchem Teil.


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30.06.2024 um 22:04
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:frauZimt schrieb:
Sagen wir so: Es waren Dinge, die er lieber für sich behalten hätte
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich gehe davon aus, DASS er sie für sich behalten hat. Gernau das wird ihm ja immer wieder hier vorgeworfen. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass er sich in einem Sinne eingelassen hätte, der irgendwas moralisch oder juristisch Verwerfliches beinhaltete.
@BoobSinclar
Hier reden wir aneinander vorbei.
Ich habe nicht gesagt, dass er die Donge erzählt hat.
Wenn jemand etwas über mich herausfindet und in Umlauf bringt,
sage ich: Das hätte ich lieber für mich behalten.

Nedeutet: Geht niemanden etwas an, allein meine Sache.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:frauZimt schrieb:
Nehme an, die Mengen wären auch heute nicht straffrei.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Von welchen Mengen reden wir genau? Ist das ermittelt worden? Mir ist dazu jedenfalls nichts bekannt. Und das wäre ja nun ein Offizialdelikt, in welchem eine Staatsanwaltschaft ermitteln müsste.
Tatsächlich wissen wir darüber nichts.
Es könnte sein, dass die Fahrten eben nicht dem Einkauf (oder Kurierdienst)
von Drogen dienten, sondern mit Rebeccas Verschwinden zu tun hatten.
Ausserdem muss er sich nicht selbst belasten. Wenn er 50kg. Kokain im
Kofferraum hatte, wird ihm seine Anwältin raten, darüber zu schweigen.


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30.06.2024 um 22:15
Zitat von watnuwatnu schrieb am 23.06.2024:U. g. Video ist aus 2023. Vermutlich hatten die EB wenigstens die Snapchat-Daten ausgewertet, denn im u. g. Zitat sagt StA Glage "Wir wissen..."
..von einem Foto das sie an eine Freundin geschickt hat.
Ca. Min. 6.10

Youtube: Rebecca Reusch: Nach vier Jahren wieder Durchsuchung beim Schwager
Rebecca Reusch: Nach vier Jahren wieder Durchsuchung beim Schwager
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30.06.2024 um 22:24
@BitterLimonade
@Choron61
Das Thema hatten wir auch vor kurzem. Es ist nur ein aufgebauschtes Gerücht, denn bisher konnte niemand eine Quelle posten, die das belegt. Ich habe schon vor der letzten Thread-Schließung mehrfach danach gefragt.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 26.06.2024:Ja, dass nichts dran ist, an den Andeutungen. Denn "Wechselwäsche" steht schon ganz neutral im u. g. Interview, das mit Rs. Vater kurz nach dem Verschwinden geführt wurde. Damals gab er noch bereitwillig Auskunft und hätte gesagt, wenn das ungewöhnlich gewesen wäre, wie er das bei anderen Dingen auch getan hat. Dass R nach der Schule ihre Sachen abholen wollte, weißt du.
In keiner Quelle findet man eine komplette Stückliste ihrer zurückgelassenen Gegenstände, sondern nur beispielhafte Erwähnungen.

Ihre Wechselwäsche und Zahnbürste ließ sie in der Wohnung ihrer Schwester zurück.

Quelle: https://www.berliner-kurier.de/archiv/vermisste-rebecca-aus-berlin-neukoelln-vater-spricht-im-kurier-mordkommission-ermittelt-li.2116479

Als Vivian 2019 bei Lanz erzählte, dass R nachmittags ihre Sachen abholen wollte, sagte sie "Schlafsachen". Auch sie äußerte nicht, dass etwas ungewöhnlich war, was die zurückgelassenen Dinge betrifft. Zeit im Video ganz unten: 1:08:15

Dass die EB keine Gerüchte verbreiten, die deine Andeutungen stützen, hast du selbst geschrieben:

Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:
Bspw. hat man sich von offizieller Seite öffentlich nie näher zu der verbliebenen Wechselwäsche von R geäußert, um was es sich da genau gehandelt haben könnte.

Wenn R. etwas ungewöhnliches zurückgelassen hätte, wäre das ein Hinweis. Aber die EB äußerten:

Zitat von JurettaJuretta schrieb:
„Wir haben keine konkreten Hinweise auf eine Gewalttat, auf eine Straftat dort im Haus gewinnen können.“

Oder gibt es eine mir unbekannte Quelle zum deinem mir unbekannten Teil, den du dir denken kannst?

Youtube: Markus Lanz | 05.06.2019 | Philipp Amthor, Claudia Kade, Mai Thi Nguyen-Kim, Vivien Reusch
Markus Lanz | 05.06.2019 | Philipp Amthor, Claudia Kade, Mai Thi Nguyen-Kim, Vivien Reusch
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Youtube: Markus Lanz | 05.06.2019 | Philipp Amthor, Claudia Kade, Mai Thi Nguyen-Kim, Vivien Reusch
Markus Lanz | 05.06.2019 | Philipp Amthor, Claudia Kade, Mai Thi Nguyen-Kim, Vivien Reusch
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(Weitere Info zum Snap steht im Post darüber.)


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30.06.2024 um 22:31
Zitat von YariYari schrieb:Das ist echt weltfremd in meinen Augen.
Das mag sein, ich halte es für gesünder, nicht hinter jeder Ecke lüsterne Meuchelmörder zu vermuten, wenn es dazu keinen Anlass gibt. Dass jemand das normalste der Welt macht, nämlich Pornos zu konsumieren, ist für mich kein Anlass, diese Sichtweise zu ändern.
Zitat von YariYari schrieb:Du versuchst mit allen Mitteln, einen Mann den wir nicht kennen, im guten Licht dastehen zu lassen.
Nein, das versuche ich nicht. Und schon gar nicht mit allen Mitteln. Es scheint hier eine gewisse Denklogik vorzuherrschen, nach der Konsum von "Fesselsexpornos" zwangsläufig etwas eindeutig Belastendes sei.

Um die Pornos mit einem Tötungsdelikt in Verbindung zu bringen, muss ich in diesem Fall sehr viele Annahmen treffen und Dinge voraussetzen, die uns nicht bekannt sind und über die wir nichts wissen.

Ich wiederhole mich: Es wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Wir haben einen Pornokonsum und ungefähr nichts anderes, was auf ein Sexualdelikt hindeutet. Wir haben noch nicht einmal Hinweise auf eine bestimmte konkrete Tat, außer dass wir es mit einer verschwundenen "hübschen" weiblichen Person zu tun haben. Und der - begründeten - Annahme, der TV sei mit ihr zuletzt alleine gewesen.

Das man da im eigenen Kopf ein vermeintlich schlüssiges Szenario entwickeln mag, ist ja meinetwegen nachvollziehbar. Es existiert aber ein Zusammenhang nur dann, wenn man ganz viele Dinge als gegeben voraussetzen muss, die es nunmal nach unserem Wissen einfach nicht sind.

Mann -> guckt Pornos -> gesteigerter Sexualtrieb -> hübsche Schwägerin -> erinnert mich an meine Frau, als sie jünger war -> ich mach mich an sie ran -> sie will nicht -> ich habe Angst, dass das rauskommt -> Tötung.

Da sind mir dann doch zuviele Variablen, um das in diesem Fall als realistisch anzunehmen.


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30.06.2024 um 22:32
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:woher bitte hast du die Info das ihre Unterwäsche auf dem Boden des Badezimmers gefunden wurde?
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Na dann sollte es aus dem Wiki hier entfernt werden wenn es nicht der Wahrheit entspricht oder keine Quelle gibt . Tut mir leid , dachte die Infos wären alle mit Quelle .


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30.06.2024 um 22:45
Zitat von watnuwatnu schrieb:Mit sollen und wollen kann man – ähnlich wie mit der indirekten Rede – die Aussagen anderer Personen wiedergeben. Man distanziert sich dabei vom Inhalt der Aussage.
Mit wollen gibt man eine eigene Behauptung einer Person wieder; mit sollen eine fremde Behauptung über eine Person.
Beispiel: Distanzierung
Aussage: Peter sagt: „Ich bin sehr reich.
Indirekte Rede: Peter sagt, dass er sehr reich sei.
Modalverb wollen: Peter will sehr reich sein. (=Peter behauptet, dass er sehr reich ist.)
Modalverb sollen: Peter soll sehr reich sein.(=Jemand behauptet, dass Peter sehr reich ist.)



Quelle: https://deutschegrammatik20.de/spezielle-verben/modalverben/subjektive-modalverben-distanzierung/

Ergänzung o. g. Besispiels: Z. B. BILD schreibt "Peter soll sehr reich sein." BILD weiß es nicht sicher und distanziert sich daher z. B. mit soll.
Bei o. g. "wie wir aus Ermittlerkreisen erfahren haben", kommt es auf die Formulierung der darauf folgenden Aussage an.
@BitterLimonade, jetzt weißt du, warum ich dir Wikipedia empfohlen habe ;)

Und z. B. an "wollen, "sollen" usw. kann man in Artikeln erkennen, dass es keine gesicherte Info ist. Tratsch bringt Clicks.


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30.06.2024 um 23:11
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der Pornokonsum an sich ist kein Indiz für irgendwas.
Nichts ist ein Indiz an sich. So wie ein Puzzlestein kein Puzzle ist.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das einzige, was hier vorliegt, sind Klischees und eine "Pfui Spinne"-Prüderie.
Daran hängst Du Dich auf. Ich habe ausdrücklich nichts dergleichen gesagt. Es wäre kriminalistisch und strafprozessual auch irrelevant.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich halte es allerdings für lebensfremd, zu glauben, Pornokonsum bei einem 28-jährigen Koch, der mitten im Leben steht, hätte zwangsläufig und unmittelbar und stets Folgen für sein Verhalten. Pornokonsum ist kein Filmriss.
Hä? Wer behauptet das? Ich halte es für lebensfremd, ein 28jähriger sieht Pornos nur an, um besser einschlafen zu können. Ich halte es für lebensfremd, dass R. an der Bushaltestelle entführt worden ist.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Auch da mag ich ein Stück mitgehen. Aber die Verbindung hübsche Schwägerin und gesteigerter Sexualtrieb ist auch eine, die ich für zu vernachlässigen halte. Wäre das eine Freundin oder Bekannte der Ehefrau, dann würde ich noch ein Stück weiter mitgehen, so aber nicht.
Aha. Das wäre also auch lebensfremd. Meine Lebenserfahrung ist eine andere als Deine. Noch mehr aber meine Kenntnis über Tötungsdelikte. Bei Dir dürfte es eigentlich keine sexuell motivierten Gewalttaten geben. Ist alles viel zu weit hergeholt. Wenn Du zusätzlich die Tatsache ignorierst, dass R. verschwunden ist und vermutlich Opfer eines Verbrechens geworden ist, dann führt jedes ermittelte Indiz ins Nirgendwo. Und das ist ja auch Deine Intention.

Wie schon mal gesagt: Das geben Verteidiger von sich, wenn sie nicht mehr weiter wissen.

Mir ist die Moral von Pornos völlig schnuppe. Darum geht es nicht, auch wenn Du das 10mal unterstellst.

Ich habe schon 2019 ein sexuelles Motiv vermutet. Weil mir kein anderes Motiv eingefallen ist, weswegen der Tatverdächtige seine Schwägerin töten sollte (sofern er sie getötet hat - muss man ja immer betonen), als er mit ihr alleine im Haus war. Und weil keine Spuren bei der Hausdurchsuchung entdeckt wurden, blieb als Tötungsart eigentlich nur Erwürgen oder Erdrosseln. Und weil es eben ziemlich viele Fälle gibt, in denen (junge) Frauen genau aus diesem Grund so getötet wurden. Und nicht aus Habgier, Eifersucht oder vermeintlicher "Familienehre". Ich habe Sophia Lösche genannt. Georgine Krüger wäre ein anderer Fall.

Nun kannst Du sagen: "Das ist eben ein anderer Fall." Aber das ist halt nur ein weiteres Totschlagsargument. Und ich bin es leid, gegen Totschlagsargumente wie
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der Pornokonsum an sich ist kein Indiz für irgendwas.
anzuargumentieren.


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