watnu schrieb:Hast du nicht die 2 Google-Links angeklickt, die ich gepostet habe?
Nein, die habe ich nicht angeklickt. Ich habe mich vor 3 Jahren, aufgrund einer Fragestellung in einem anderen Thread, intensiv mit dieser Thematik befasst. Und kann deshalb noch von meinem damals erworbenen Wissen zehren.
Ich habe meine Meinung zu dem Thema kundgetan. Du siehst es anders.........
Ich sehe jetzt keinen Sinn, dass in einer langatmigen Diskussion auszufechten.
BoobSinclar schrieb:Du hast mich missverstanden. Hat er jetzt auf Pornoseiten nach Fesselsex gesucht oder bei Google? Diese Unterscheidung ist durchaus relevant, findest Du nicht? Und darüber finde ich keine klare Aussage.
Ich verstehe die Schilderung so, dass er an diesem Morgen schnell ein paar Filmclips konsumieren wollte. Da ist der Weg über eine einschlägige Pornoseite schneller.
Man gibt den gewünschten Inhalt, in die Textzeile der internen Suchmaschine der Seite ein. Und bekommt alle Treffer als Thumbnails gelistet, die man dann nur noch anklicken muss, um den Clip zu starten.
BoobSinclar schrieb:Das kann man halt nicht nachprüfen, ob das richtig ist, was der erzählt.
Aber man kann nach Dingen Ausschau halten, die eine solche Aussage plausibel erscheinen lassen.
Und da werden wir ja direkt fündig, Nämlich, als aus dem Kreis der Familie, dass wohl von den Ermittlern monierte Fehlen eines Bademantelgürtels, mit der Zweckentfremdung als Schleppseil, für ein Bobbycar erklärt wird.
Boho schrieb:Er sagte, sie sei nicht mehr da - was nicht zu den online Daten passte. Sie musste zum Zeitpunkt dieser Aussage noch im Haus gewesen sein (ob nun lebend oder nicht mehr lebend).
MissRedford schrieb:oops.. Sie? Nein. Ihr Handy ? Ja!
BoobSinclar schrieb:Das hat er zu den Ermittlern gesagt? Ok. Und welchen Beleg (außer eben den online-Daten, die geben eine Auskunft über ein Endgerät und keine Person) gibt es ansonsten für die Annahme, dass sie noch da war?
Natürlich, kann sich eine Person und ihr Handy, über den gesamten Morgen hin sowohl an unterschiedlichen Orten, als auch am gleichen Ort aufhalten.
Aber "hinten heraus", kommt es zu einer finalen Gleichzeitigkeit. R. muss das Handy im Haus ausgestellt haben und es mitgenommen haben. Wenn man der Theorie folgt, sie habe das Haus verlassen. Denn das Handy befand sich nicht mehr im Haus.
Hätte sie das Haus ohne das Handy zu einem frühen Zeitpunkt verlassen, hätte sie entweder zurückkehren müssen, um es auszuschalten und mitzunehmen
oder
F. hätte es finden müssen. Es ausschalten müssen. Und es dann aus dem Haus entfernen und bis heute unauffindbar verstecken müssen. Und dazu hätte er, wenn er nicht irgendwie in das Verschwinden involviert wäre, absolut keine Veranlassung.