rhapsody3004 schrieb:Die Forensik, die auch in diesem Fall aus allen möglichen Nachweisen besteht/bestehen kann, reicht in diesem Fall in seiner Gesamtheit aber nicht aus, um die historische Wahrheit und das auch noch möglichst genau/detailreich widerspiegeln/abbilden zu können.
Genau so hatte ich Steltners Aussage verstanden.
Wobei ich strenggenommen "detailreich" etc. weglassen würde, denn schlussendlich MUSS man gar nicht wissen, was in welcher Sekunde wie genau passiert ist, um ein Gericht zu einer plausiblen Überzeugung kommen zu lassen, die keinen Zweifel zulässt.
Dazu muss ich unter Umständen auch kein Motiv, keinen Tatablauf und in Ausnahmefällen auch noch nichtmal eine Leiche haben.
Allerdings sind hier offensichtlich immer noch zuviele Annahmen im Spiel, die noch dazu zuviele Variablen aufweisen, um zu einer solchen Überzeugung kommen zu können.
Wir haben eine verschwundene Person und jemand, von dem wir Hinweise haben, er war mit der verschwundenen Person zuletzt alleine und wir haben diesen jemand, der sich in Widersprüche verwickelt hat und darüber lügt, was er zur fraglichen Zeit gemacht hat.
Das ist ein eindeutiges Bild. Sagt uns die kriminalistische Erfahrung. Unsere, aber vor allem die der Ermittler. Allerdings ist das Bild nach 5 Jahren zwar immer noch in der Gesamtschau eindeutig, aber konnte nicht weiter aufgefüllt oder ausgemalt werden.
"Neu" sind lediglich persönliche Informationen zum TV, die aber gar nicht von den Behörden kommen, sondern aus den Medien. Vorlieben, Vergangenheit, Beziehungen und eine weitere Fahrt, von der wir nicht wissen, ob sie irgendwas mit dem Fall zu tun hat. Strenggenommen wissen wir noch nichtmal, ob der aufgenommene Wagen überhaupt der in Frage stehende ist. Wir wissen nur, dass sich aus dem Video keine neuen Erkenntnisse ableiten lassen, weil diese Info, dieses Video der Staatsanwaltschaft seit 5 Jahren bekannt ist, also schon damals Teil der Gesamtschau war, die einen dringenden Tatverdacht nicht aufrechterhalten konnte.
Wir haben also eine historische Wahrheit, können Sie aber nicht mit der forensischen in Deckung bringen. So weit, so bekannt.