Wo ist Rebecca Reusch?
08.03.2024 um 22:27fortylicks schrieb:@watnuIch hatte der Vollständigkeit halber die u. g. Infos zitiert, weil heute nur auf den "Anfangsverdacht" hingewiesen wurde. Daher verstehe ich nicht, was du meinst.
da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, weiß man doch gar nicht, was vorliegt. Das wird dann die StA nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden, ob hinreichender Tatverdacht besteht und man eine Anklage einreicht!
Ganz unten in den Infos steht der aktuelle Stand.
Wie du oben selbst schreibst: "Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, weiß man doch gar nicht, was vorliegt", daher werde ich mir auch keine Denkverbote auferlegen und mich weiterhin nicht festlegen. Ich bin sicher, es stört die StA nicht, wenn man hier auch mal Gedanken äußert, die nicht dem bekannten Ermittlungsstand entsprechen. Und zum Glück
ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.
Die GewaltenteilungQuelle: Wikipedia: Gewaltenteilung
Unten stehen nochmals die Infos, die ich verlinkt hatte:
TrixieBelden schrieb am 27.02.2024:Hier noch mal ein paar Infos zum Tatverdacht bzw. Haftbefehl:
Die Juristen unterscheiden zwischen drei verschiedenen Stufen:
Anfangsverdacht
hinreichender Tatverdacht
dringender Tatverdacht
Den dringenden Tatverdacht braucht man für einen Haftbefehl.
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem jeweiligen Stand der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
Der hinreichende Tatverdacht muss vorliegen, wenn sie Staatsanwaltschaft Anklage erhebt (§ 170 StPO). Er liegt vor, wenn bei vorläufiger Betrachtug der Beweissituation eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist.
Der dringende Tatverdacht wurde 2 x bejaht und da auch ein Haftgrund vorlag, die Haftbefehle erlassen. Die Haftbefehle wurden aufgehoben. Dieses hat nach § 120 StPO zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Untersuchungshaft entfallen (dringender Tatverdacht ist nicht mehr da oder Haftgrund entfällt).
Also, zusammengefasst: dringender Tatverdacht ist entfallen, hinreichender Tatverdacht liegt derzeit nicht vor.